Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager gemäß Anlagen 1, 4 und 5 der AtSMV in Baden-Württemberg
Leistungsumfang.
Sachverständigentätigkeit gemäß § 20 AtG in Aufsichtsverfahren über Kernkraftwerke und Zwischenlager gemäß Anlagen 1, 4 und 5 der AtSMV in Baden-Württemberg bezüglich.
— Sicherheitstechnische Bewertung von Ereignissen, die nach AtSMV und INES gemeldet werden müssen, in Kernkraftwerken und Zwischenlagern (insgesamt jährlich 10 - 30) auch hinsichtlich Ursachenanalyse, Vorschlag von Abhilfemaßnahmen, Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Einrichtungen oder betriebliche Regelungen der Anlage sowie auf andere Anlagen,
— umfassende Inspektion im Rahmen von Anlagenbegehungen.
Durch Anlagenbegehungen sind die sicherheitstechnisch wichtigen Bereiche zu inspizieren. Spätestens nach 4 Jahren müssen diese Bereiche inspiziert sein.
— Kontrolle der betreiberseitigen Qualitätssicherungsüberwachung auf Wirksamkeit und Einhaltung der QS-Maßnahmen,
— Aufsicht über die Zwischenlager für die Aufbewahrung bestrahlter Kernbrennstoffe an den Standorten der baden-württembergischen Kernkraftwerke.
Ausführungsfristen.
Allgemein:
Werden Tatsachen und Erkenntnisse bekannt, die sofortige behördliche Maßnahmen erfordern, sind sie dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Anlagenbegehungen:
Dem Auftraggeber ist vierteljährlich innerhalb von 2 Wochen nach Quartalsende zu berichten.
Meldepflichtige Ereignisse:
Sofort nach Bekanntwerden eines Ereignisses ist dessen sicherheitstechnische Bedeutung zu prüfen. Eine erste Stellungnahme hierzu und zur Notwendigkeit unmittelbar zu ergreifender aufsichtlicher Maßnahmen ist innerhalb folgender Fristen vorzulegen:
a) Ereignisse der Kategorie N der Meldekriterien bzw. Stufe 0 nach INES
Frist: 14 Tage nach Eingang der ersten Meldung.
b) Ereignisse der Kategorie E der Meldekriterien bzw. Stufe 1 und 2 nach INES
Frist: innerhalb 24 Stunden fernmündlich und fernschriftlich.
c) Ereignisse der Kategorie S der Meldekriterien bzw. Stufe 3 und höher nach INES
Frist: erste Stellungnahme sofort fernmündlich und unverzüglich fernschriftlich, weitere Festlegungen werden im Einzelfall getroffen.
Weitere Ausführungsfristen werden vertraglich geregelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-26.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-03-26
|
Auftragsbekanntmachung
|
2012-12-06
|
Ergänzende Angaben
|