Sachverständigentätigkeit nach § 20 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG): Sicherheitstechnische Prüfung und Bewertung eines Antrags (Sicherheitsgutachten) nach § 7 (3) AtG im Rahmen der behördlichen Erteilung der Stilllegungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1) und anschließende Begleitung des Abbaus des KKI 1 als hinzugezogener Sachverständiger im aufsichtlichen Verfahren

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Die Betreiberin des KKI 1 hat beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) als der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau der Anlage gestellt.
Das Verfahren, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließt, ist nach der atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) abzuwickeln. Zur Erläuterung ihres Vorhabens hat die Betreiberin in entsprechender Anwendung des § 3 AtVfV Unterlagen vorzulegen, die die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen. Genaue Anzahl und Umfang der Unterlagen werden erst im Laufe des Verfahrens festgelegt.
Das Verfahren wird voraussichtlich in zwei Teilgenehmigungsschritten durchgeführt. Der Zeitbedarf bis zur Erteilung der ersten Teilgenehmigung wird derzeit mit etwa vier Jahren abgeschätzt. Das Verfahren zur Erteilung der zweiten Teilgenehmigung wird in etwa 8 Jahren abgeschlossen sein, kann aber auch abhängig vom Antrag des Betreibers parallel zum ersten Verfahren begonnen werden.
Die Betreiberin beabsichtigt, mit Erteilung der ersten Teilgenehmigung mit den Abbauarbeiten zu beginnen. Die Abbauarbeiten sind vom StMUG als der zuständigen Aufsichtsbehörde zu überwachen. Dies wird mindestens 10 Jahre benötigen.
Das StMUG wird sowohl im Genehmigungsverfahren als auch im Aufsichtsverfahren eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 AtG zuziehen, deren Aufgabe es ist, die Behörde durch gutachtliche Stellungnahmen bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen und der Überwachung des Restbetriebs und der Abbauschritte zu unterstützen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Postanschrift: Rosenkavalierplatz 2
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmug.bayern.de/ 🌏
E-Mail: abteilung9@stmug.bayern.de 📧
Telefon: +49 899214-3401 📞
Fax: +49 899214-2286 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 153-255902
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000,00 💰
6 000 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Die Betreiberin des KKI 1 hat beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) als der zuständigen Genehmigungsbehörde einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Stilllegung und Abbau der Anlage gestellt.
Das Verfahren, das eine Umweltverträglichkeitsprüfung einschließt, ist nach der atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) abzuwickeln. Zur Erläuterung ihres Vorhabens hat die Betreiberin in entsprechender Anwendung des § 3 AtVfV Unterlagen vorzulegen, die die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen ermöglichen. Genaue Anzahl und Umfang der Unterlagen werden erst im Laufe des Verfahrens festgelegt.
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Das Verfahren wird voraussichtlich in zwei Teilgenehmigungsschritten durchgeführt. Der Zeitbedarf bis zur Erteilung der ersten Teilgenehmigung wird derzeit mit etwa vier Jahren abgeschätzt. Das Verfahren zur Erteilung der zweiten Teilgenehmigung wird in etwa 8 Jahren abgeschlossen sein, kann aber auch abhängig vom Antrag des Betreibers parallel zum ersten Verfahren begonnen werden.
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Die Betreiberin beabsichtigt, mit Erteilung der ersten Teilgenehmigung mit den Abbauarbeiten zu beginnen. Die Abbauarbeiten sind vom StMUG als der zuständigen Aufsichtsbehörde zu überwachen. Dies wird mindestens 10 Jahre benötigen.
Das StMUG wird sowohl im Genehmigungsverfahren als auch im Aufsichtsverfahren eine Sachverständigenorganisation gemäß § 20 AtG zuziehen, deren Aufgabe es ist, die Behörde durch gutachtliche Stellungnahmen bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen und der Überwachung des Restbetriebs und der Abbauschritte zu unterstützen.
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Referenznummer: 8811.05-2012/140
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz des künftigen Auftragnehmers sowie Kernkraftwerk Isar 1, D-84051 Essenbach, Bayern, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Beschreibung der Aufbauorganisation des Auftragnehmers, der gesellschaftsrechtlichen Struktur und ggf. der Einbettung in eine Konzernstruktur.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre müssen die Gewähr für die langfristige Arbeitsfähigkeit bieten. Dies ist entsprechend darzustellen (bspw. durch Testat eines Wirtschaftprüfers).
Der Auftragnehmer muss eine Erklärung unterzeichen, dass er ein im Umfang zeitlich schwankendes Arbeitsaufkommen bewältigen kann und dass er in der Lage ist, auf Nachfrage kurzfristig Stellungnahmen zu erstellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, ein Gutachten in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. d. BMI v. 15.12.1983 - RS I 6-513820/4-GMBl. 1984 S. 21) und des deutschen Regelwerks, des Leitfadens zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach §7 des Atomgesetzes vom 12. August 2009 (BAnz 2009, Nr. 162a) sowie der Empfehlung der Entsorgungskommission (Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen) vom 11. November 2010 (BAnz. 2010, Nr. 187) zu erstellen.
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Insbesonders durch:
— Darlegen der besonderen Fachkunde anhand von Referenzlisten erbrachter vergleichbarer Leistungen beim Rückbau von Kernkraftwerken,
— Übersicht über Anzahl und Qualifikation der für die Gutachtertätigkeit verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
— Erklärung des Einverständnisses mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit gem. § 12 AtG der bei der Gutachtertätigkeit eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben. Es wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 25 000 000 EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis und Jahr gefordert.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL / B bzw. Regelungen des Rahmenvertrags.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 15
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Genehmigung nach §7 (3) AtG zur Stilllegung des KKI 1 ist so beantragt, dass die Erteilung der ersten Teilgenehmigung in etwa 4 Jahren und die der zweiten in etwa 8 Jahren vorgesehen ist.
Nach Erteilung einer Teilgenehmigung sind deren Auflagen während des Restbetriebs und Abbaus des KKI 1 zu überwachen.
Der Prozess läßt sich im Hinblick einer effizienzen Bearbeitung nicht aufteilen, da während die erste Teilgenehmigung bereits vollzogen werden kann, die zweite Teilgenehmigung zu erarbeiten ist und vielfältige fachliche Querbezüge bestehen.
Die Überwachung des Abbaus des Kernkraftwerks ist nach Erteilung der ersten Teilgenehmigung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren notwendig.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Frau Weilnhammer

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8811.05-2012/140

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921760 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 153-255902 (2012-08-07)