Sammelbeschaffung PCs und TFTs für die öffentl. Schulen Freiburg / Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von PCs und TFT-Monitoren

Stadt Freiburg Vergabemanagement

Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von energieeffizienten PCs (Los 1) und TFT-Monitoren (Los 2) für ca. 50 öffentliche Schulen in Freiburg Vertragsdauer: 2 Jahre ab September 2012 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-30 Auftragsbekanntmachung
2012-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang:
Genaue Angaben zur Gesamtmenge und Umfang siehe II.1.5 Los 1: PCs für beide Vertragsjahre Mindestabnahme: 1.100 Geschätzte Abnahme: 1.500 Los 2: TFT-Monitore für beide Vertragsjahre Mindestabnahme: 200 (19''), 60 (22''), 120 (24'') Geschätzte Abnahme: 280 (19''), 100 (22''), 170 (24'').
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg
Kontakt
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 86-141449
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen möglich bis spätestens 6.6.2012/12:00 Uhr.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von energieeffizienten PCs (Los 1) und TFT-Monitoren (Los 2) für ca. 50 öffentliche Schulen in Freiburg Vertragsdauer: 2 Jahre ab September 2012 mit Verlängerungsoption für ein weiteres Jahr.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Lieferung
Kurze Beschreibung: Siehe unter 3).
Menge oder Umfang: Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von energieeffizienten PCs (Los 1). Für beide Vertragsjahre Mindestabnahme: 1.100 Geschätzte Abnahme: 1.500.
Losnummer: 2
Menge oder Umfang: Rahmenvertrag mit einem Unternehmen über die Lieferung von TFT-Monitoren (Los 2) TFT-Monitore für beide Vertragsjahre Mindestabnahme: 200 (19''), 60 (22''), 120 (24'') Geschätzte Abnahme: 280 (19''), 100 (22''), 170 (24'').
Referenznummer: 2012000615 / 2012000615
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 a) bis g) und Abs. 6 a) bis d) sowie § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A (Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen; Gesamtumsatz sowie Umsatz vergleichbarer Leistungen). Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre. Eintragung in das Berufsregister und Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen oder Geldbußen auferlegt wurden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches; (2) bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: (2a) Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen und (2b) die Namen der Nachunternehmer sowie (2c) Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen; (3) bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt und mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied zur Annahme von Zahlungen berechtigt ist sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften; (4) Selbstverpflichtungserklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit; (5) Darlegung Rollout-Konzept + Serviceleistungen (siehe Vertrags- und Lieferbedingungen) (6) ECMA-370 Formulare Annex A Die Nachweise zu Ziffern (2a), (5) und (6) sind mit Angebotsabgabe, die übrigen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Fehlende mit Angebotsabgabe geforderte Erklärungen und Nachweise führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots (kein Nachreichen möglich!). Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen zu lassen. Die Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Von allen vorgesehenen Nachunternehmern sind die Erklärungen und Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Nachweise gem. Formbl. 001 Stadt FR.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nach § 17 VOL/B, den Besonderen, Weiteren Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Bezügl. Transaktionskosten siehe "Deutsche eVergabe - Leistungsübersicht und Preisliste für bietende Unternehmen". Unterlagen können nicht mehr in Papierform angefordert und ausgegeben werden. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de Die Vergabeunterlagen können 5 Tage nach Absendung der Bekanntmachung (siehe VI.5) heruntergeladen werden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012000615 / 2012000615

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 79247
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 086-141449 (2012-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg im Breisgau
Postort: Freiburg im Breisgau

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 172-283503
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 86-141449
ABl. S-Ausgabe: 172

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2012000615
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79100 Freiburg im Breisgau.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Lebenszykluskosten (80)
2. Teststellung (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-30 📅
Name: Bechtle GmbH IT-Systemhaus
Postanschrift: Heinrich-von-Stephan-Str. 8b
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden -Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2012/S 172-283503 (2012-09-05)