Es werden für einen Vertragszeitraum von 5 Jahren Leistungen der „Sperrabfallsammlung“ im gesamten Landkreis Stendal vergeben, welche die haushaltsnahe Sammlung von holzartigem und vermischtem Sperrabfall aus dem Landkreis Stendal im Wege des eines Abrufsystems nach Anmeldung per Karte bzw. als modifiziertes Abrufsystem für städtische Großwohnanlagen (dazu näher in der Leistungsbeschreibung); den Transport von gesammeltem holzartigem Sperrabfall zur jeweiligen von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Einzugsgebiet der Stadt Stendal; und den Transport von gesammelten vermischtem Sperrabfall zur Abfallannahme und Umladestation Stendal (AUS) der ALS (Osterburger Straße 64a, D-39576 Hansestadt Stendal) umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-13.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Menge oder Umfang:
Die zu sammelnde Menge Holzabfall belief sich zuletzt in 2011 insgesamt auf 416,5 Mg: 344,2 Mg aus dem haushaltsnahen Abrufsystem (2 523 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Die erfasste Sperrabfall-Menge lag insgesamt bei 1.672,3 Mg: davon 1.242,0 Mg auf Abruf (4 948 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Sammelmengen der letzten Jahre lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für die Preisabfrage und die spätere Vergütung werden jeweils Sammel-Mengen-Korridore angesetzt:— für holzartigen Sperrabfall/Holzabfall:Mindermenge: > 300 Mg/a bis 500 Mg/a.Mittlere Menge: > 500 Mg/a bis 700 Mg/a.Mehrmenge: > 700 Mg/a bis 900 Mg/a für vermischten Sperrabfall.Mindermenge: 600 Mg/a bis 1 000 Mg/a.Mittlere Menge: > 1 000 Mg/a bis 1 400 Mg/a.Mehrmenge > 1 400 Mg/a bis 1 800 Mg/a.
Die zu sammelnde Menge Holzabfall belief sich zuletzt in 2011 insgesamt auf 416,5 Mg: 344,2 Mg aus dem haushaltsnahen Abrufsystem (2 523 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Die erfasste Sperrabfall-Menge lag insgesamt bei 1.672,3 Mg: davon 1.242,0 Mg auf Abruf (4 948 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Sammelmengen der letzten Jahre lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für die Preisabfrage und die spätere Vergütung werden jeweils Sammel-Mengen-Korridore angesetzt:— für holzartigen Sperrabfall/Holzabfall:Mindermenge: > 300 Mg/a bis 500 Mg/a.Mittlere Menge: > 500 Mg/a bis 700 Mg/a.Mehrmenge: > 700 Mg/a bis 900 Mg/a für vermischten Sperrabfall.Mindermenge: 600 Mg/a bis 1 000 Mg/a.Mittlere Menge: > 1 000 Mg/a bis 1 400 Mg/a.Mehrmenge > 1 400 Mg/a bis 1 800 Mg/a.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Platz des Friedens 3
Postleitzahl: 39606
Postort: Osterburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.als-stendal.de🌏
E-Mail: mgose@als-stendal.de📧
Telefon: +49 3937250229📞
Fax: +49 3937250228 📠
Es werden für einen Vertragszeitraum von 5 Jahren Leistungen der „Sperrabfallsammlung“ im gesamten Landkreis Stendal vergeben, welche die haushaltsnahe Sammlung von holzartigem und vermischtem Sperrabfall aus dem Landkreis Stendal im Wege des eines Abrufsystems nach Anmeldung per Karte bzw. als modifiziertes Abrufsystem für städtische Großwohnanlagen (dazu näher in der Leistungsbeschreibung); den Transport von gesammeltem holzartigem Sperrabfall zur jeweiligen von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Einzugsgebiet der Stadt Stendal; und den Transport von gesammelten vermischtem Sperrabfall zur Abfallannahme und Umladestation Stendal (AUS) der ALS (Osterburger Straße 64a, D-39576 Hansestadt Stendal) umfassen.
Es werden für einen Vertragszeitraum von 5 Jahren Leistungen der „Sperrabfallsammlung“ im gesamten Landkreis Stendal vergeben, welche die haushaltsnahe Sammlung von holzartigem und vermischtem Sperrabfall aus dem Landkreis Stendal im Wege des eines Abrufsystems nach Anmeldung per Karte bzw. als modifiziertes Abrufsystem für städtische Großwohnanlagen (dazu näher in der Leistungsbeschreibung); den Transport von gesammeltem holzartigem Sperrabfall zur jeweiligen von der ALS zu benennenden Übergabestelle im Einzugsgebiet der Stadt Stendal; und den Transport von gesammelten vermischtem Sperrabfall zur Abfallannahme und Umladestation Stendal (AUS) der ALS (Osterburger Straße 64a, D-39576 Hansestadt Stendal) umfassen.
Menge oder Umfang:
Die zu sammelnde Menge Holzabfall belief sich zuletzt in 2011 insgesamt auf 416,5 Mg: 344,2 Mg aus dem haushaltsnahen Abrufsystem (2 523 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Die erfasste Sperrabfall-Menge lag insgesamt bei 1.672,3 Mg: davon 1.242,0 Mg auf Abruf (4 948 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Sammelmengen der letzten Jahre lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für die Preisabfrage und die spätere Vergütung werden jeweils Sammel-Mengen-Korridore angesetzt:
Die zu sammelnde Menge Holzabfall belief sich zuletzt in 2011 insgesamt auf 416,5 Mg: 344,2 Mg aus dem haushaltsnahen Abrufsystem (2 523 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Die erfasste Sperrabfall-Menge lag insgesamt bei 1.672,3 Mg: davon 1.242,0 Mg auf Abruf (4 948 Abrufe), der Rest aus Großwohnanlagen. Eine Übersicht über die Entwicklung der Sammelmengen der letzten Jahre lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für die Preisabfrage und die spätere Vergütung werden jeweils Sammel-Mengen-Korridore angesetzt:
— für holzartigen Sperrabfall/Holzabfall:
Mindermenge: > 300 Mg/a bis 500 Mg/a.
Mittlere Menge: > 500 Mg/a bis 700 Mg/a.
Mehrmenge: > 700 Mg/a bis 900 Mg/a für vermischten Sperrabfall.
Mindermenge: 600 Mg/a bis 1 000 Mg/a.
Mittlere Menge: > 1 000 Mg/a bis 1 400 Mg/a.
Mehrmenge > 1 400 Mg/a bis 1 800 Mg/a.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FC03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Stendal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Ausgefüllte Bewerbererklärung gemäß RdErl. des MW „öffentliches Auftragswesen; Bewerbererklärung zur Präqualifizierung“ vom 21.11.2008 - 41-32570/3, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 vom 11.5.2009,
— Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Gründe des § 6 Abs. 6 VOL/A-EG dahingehend, dass:
a) über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
b) der Bieter sich nicht in Liquidation befindet;
c) die Vertreter des Bieters keine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt;
d) der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
— Eigenerklärung über die regelmäßige Entrichtung von Beiträgen an die Berufsgenossenschaft unter Angabe der Berufsgenossenschaft mit Sitz,
— Eigenerklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
— aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Bei Angebotsabgabe maximal 3 Monate alt); bei Unternehmen aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern bitte mit amtlich anerkannter Übersetzung,
— Bundeszentralregister-Auszug für die Mitglieder der Geschäftsführung des Bieters,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 Abs. 1 GewO für das Unternehmen des Bieters,
— im Falle von Bietergemeinschaften „Erklärung der Bietergemeinschaft“.
a) mit Angabe aller Mitglieder der Bietergemeinschaft;
b) unter Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds (Bevollmächtigung als Vertreter der Bietergemeinschaft) sowie
c) dessen Ermächtigung zur Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft und
d) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung.
— - - Besondere Hinweise, die auch für Erklärungen und Nachweise gem. III.2.2 und III.2.3 gelten:
Eigenerklärungen müssen aktuell und konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden.
Beizubringende Fremdnachweise/ Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate).
Beizubringende Fremdnachweise/ Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen, dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein (Ausnahme: Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nicht älter als 3 Monate).
Fremdnachweise können auch in Kopie vorgelegt werden. Auf Aufforderung der Vergabestelle ist das Original vorzulegen.
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben.
Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
Werden entsprechende Nachweise in einem anderen EU-Staat nicht ausgestellt oder enthalten sie nicht dieselben Informationen, können sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die der Bieter vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer anderen befugten Stelle des betreffenden Staates abgibt. Ist eine solche Erklärung in dem betreffenden Staat von Rechts wegen nicht vorgesehen, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ebenfalls offiziell von einer der vorgenannten Stellen zu bestätigen ist.
Es wird gebeten, bei fremdsprachigen Dokumenten eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Im Anhang zur Bewerbererklärung (s.o.) werden die einzusetzenden Unterauftragnehmer und die von ihnen zu erbringende Dienstleistung abgefragt, der Bieter hat dabei anzugeben, für welche Leistung die jeweiligen Subunternehmer eingesetzt werden sollen. Grundsätzlich sind für Unterauftragnehmer dieselben Eignungsnachweise und Erklärungen wie zum Beleg der Eignung des Bieters vorzulegen.
Beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern, soweit nach Vergabeunterlagen zulässig, werden vom Bieter für diese entsprechende Erklärungen und Nachweise zur Eignung abgefragt. Im Anhang zur Bewerbererklärung (s.o.) werden die einzusetzenden Unterauftragnehmer und die von ihnen zu erbringende Dienstleistung abgefragt, der Bieter hat dabei anzugeben, für welche Leistung die jeweiligen Subunternehmer eingesetzt werden sollen. Grundsätzlich sind für Unterauftragnehmer dieselben Eignungsnachweise und Erklärungen wie zum Beleg der Eignung des Bieters vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit gem. dieser Ziff. III.2.1 (Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Bundeszentralregister-Auszug/Auszüge, Gewerbezentralregisterauszug) muss für jedes Mitglied belegt sein.
Bei Bietergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abgefragt. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit gem. dieser Ziff. III.2.1 (Bewerbererklärung, Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG, Handels- oder Berufsregisterauszug, Erklärung zum Mindestlohn, Erklärung über Beitragsleistung an die Berufsgenossenschaft, Bundeszentralregister-Auszug/Auszüge, Gewerbezentralregisterauszug) muss für jedes Mitglied belegt sein.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Subunternehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (also auch konzernabhängiger Unternehmen), vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG. Für nähere Einzelheiten zu den Verpflichtungserklärungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-How verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Den Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Subunternehmern steht es frei, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen (also auch konzernabhängiger Unternehmen), vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG. Für nähere Einzelheiten zu den Verpflichtungserklärungen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Für diesen Fall wird der Nachweis erbeten, dass der Bieter im Auftragsfalle tatsächlich über Mittel dieses Dritten, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, oder entsprechendes Know-How verfügen kann. Der Nachweis kann z.B. durch Vorlage einer Bereitschafts- / Verpflichtungserklärung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vom Unternehmen wird eine Eigenerklärung abgefordert über:
a) den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
b) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist;
c) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre des Unternehmens.
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall, jeweils bei zweifacher Maximierung abgefragt:
a) Personenschäden: 2 000 000 EUR;
b) Sachschäden: 1 000 000 EUR;
c) Vermögensschäden: 300 000 EUR;
Soweit der Bieter jeweils nicht über eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügt, reicht es aus, wenn er die Bereitschaftserklärung seiner Versicherung einreicht, aus der sich ergibt, dass diese bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen. Beim Angebot von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bieter jeweils nicht über eine Versicherung mit den geforderten Deckungssummen verfügt, reicht es aus, wenn er die Bereitschaftserklärung seiner Versicherung einreicht, aus der sich ergibt, dass diese bereit ist, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend anzupassen. Beim Angebot von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich auch der Versicherungsschutz für jedes Mitglied zu belegen, es sei denn, ein Versicherungsunternehmen erklärt sich bereit, für den Fall der Zuschlagserteilung die geforderte Versicherung nach Maßgabe der o.g. Anforderungen mit der Bietergemeinschaft als solcher abzuschließen.
— - - die besonderen Hinweise aus Nr. III.2.1 sowie der besondere Hinweis aus Nr. III.2.3 sind auch für den Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Von den Bietern wird die Erklärung über folgende Referenzen i.S. von für andere Auftraggeber erbrachten Leistungen verlangt: Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2009-2011) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe der Leistung, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner,
— Von den Bietern wird die Erklärung über folgende Referenzen i.S. von für andere Auftraggeber erbrachten Leistungen verlangt: Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2009-2011) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe der Leistung, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Ansprechpartner,
— Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb für die ausgeschriebene Leistung,
— Organisatorische und technische Beschreibung der Arbeitsabläufe.Beschreibung der geplanten technischen Ausstattung und der organisatorischen Abläufe.
a) Beschreibung der für die Leistungserbringung geplanten, einzusetzenden Fahrzeuge (Angaben zu der Anzahl und Art z.B. Pressfahrzeug, mit Angabe der Euro-Norm);
b) Angaben zum für die Leistungserbringung eingesetzten Personal (voraussichtliche Anzahl der eingesetzten Personen und deren Funktionen);
c) Angaben zur Sicherstellung einer raschen Reaktionsfähigkeit des Bieters bzw. des eingesetzten Personals und der Fahrzeuge, insbesondere zum Ablauf der Reklamationsbearbeitung;
d) Beschreibung der betriebsinternen Abläufe bei Ausfall von Sammel- und Transportfahrzeugen und der sonstigen notwendigen Technik zur Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung, insbesondere mit Beschreibung der Vorhaltung von Reservekapazitäten oder der Darlegung zur anderweitigen schnellen Verfügbarkeit von Reservekapazitäten an Fahrzeugen im Störfall.
d) Beschreibung der betriebsinternen Abläufe bei Ausfall von Sammel- und Transportfahrzeugen und der sonstigen notwendigen Technik zur Erfüllung der ausgeschriebenen Dienstleistung, insbesondere mit Beschreibung der Vorhaltung von Reservekapazitäten oder der Darlegung zur anderweitigen schnellen Verfügbarkeit von Reservekapazitäten an Fahrzeugen im Störfall.
Die Vergabestelle behält sich die Besichtigung der vorgesehenen Ausrüstung,insbesondere des Fuhrparkes vor.
— - - Besonderer Hinweis (s. zu den weiteren Hinweisen unter III.2.1):
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Umsatzzahlen) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (insbesondere Referenzen) sind grundsätzlich für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Zuge einer Gesamtbetrachtung der vorgelegten Erklärungen und Nachweise in der Summe bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die geforderten Referenzen verfügt, wenn (allein) von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (z.B. Umsatzzahlen) sowie zur technischen Leistungsfähigkeit (insbesondere Referenzen) sind grundsätzlich für jedes Unternehmen der Bietergemeinschaft anzugeben, die Eignung der Bietergemeinschaft in dieser Hinsicht wird aber im Zuge einer Gesamtbetrachtung der vorgelegten Erklärungen und Nachweise in der Summe bewertet. Es kann also ausreichen, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die geforderten Referenzen verfügt, wenn (allein) von diesem Mitglied operative Leistungen erbracht werden sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der erfolgreiche Bieter hat Zug um Zug gegen die Übergabe des Zuschlagsschreibens, nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Bankbürgschaft in Gesamthöhe von 20 000 EUR (in Worten: zwanzigtausend EUR) zu ebringen, verteilt auf 4 000 EUR pro Jahr (in Worten: viertausend EUR).
Der erfolgreiche Bieter hat Zug um Zug gegen die Übergabe des Zuschlagsschreibens, nach Maßgabe des Entsorgungsvertrages eine Vertragserfüllungsbürgschaft als Bankbürgschaft in Gesamthöhe von 20 000 EUR (in Worten: zwanzigtausend EUR) zu ebringen, verteilt auf 4 000 EUR pro Jahr (in Worten: viertausend EUR).
Es sind 5 Bürgschaftserklärungen über einen entsprechenden Teilbetrag von jeweils 4 000 EUR (1/5 von 20 000 EUR) vorzulegen.
Die Bürgschaftssumme kann erstmals ein Jahr und einen Monat nach Leistungsbeginn zum 1.2.2014, in den Folgejahren jeweils ein Jahr später um jeweils 1/5 reduziert werden. Jeweils nach Ablauf dieser Zeit gibt die ALS eine dieser Bürgschaftserklärungen zurück.
Die Bürgschaftssumme kann erstmals ein Jahr und einen Monat nach Leistungsbeginn zum 1.2.2014, in den Folgejahren jeweils ein Jahr später um jeweils 1/5 reduziert werden. Jeweils nach Ablauf dieser Zeit gibt die ALS eine dieser Bürgschaftserklärungen zurück.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Auftragsdurchführung eingesetzte Fahrzeuge müssen die Anforderungen der EURO-IV-Norm erfüllen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck an den Auftraggeber (s. Adresse unter Nr. I.1) /// Keine Rückerstattung dieser Kosten /// Die Ausschreibungsunterlagen sind beim Auftraggeber schriftlich anzufordern und werden erst versandt, wenn der Verrechnungsscheck beim Auftraggeber eingegangen ist. ///.
Verrechnungsscheck an den Auftraggeber (s. Adresse unter Nr. I.1) /// Keine Rückerstattung dieser Kosten /// Die Ausschreibungsunterlagen sind beim Auftraggeber schriftlich anzufordern und werden erst versandt, wenn der Verrechnungsscheck beim Auftraggeber eingegangen ist. ///.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH
Frau Madlen Gose
Internetadresse: www.als-stendal.de🌏
Name: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Collegen
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Kontaktperson: Rechtsanwältinnen von Bechtolsheim und Charlier
Telefon: +49 3072610260📞
E-Mail: berlin@ggsc.de📧
Fax: +49 30726102610 📠
URL für weitere Informationen: www.ggsc.de🌏
URL der Dokumente: www.ggsc.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529/36📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder der Bieter an die unter VI.4.1 benannten Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt, Ernst - Kamieth - Straße 2, D - 06112 Halle (Saale), Fax +49 345514-1115, wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder der Bieter an die unter VI.4.1 benannten Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt, Ernst - Kamieth - Straße 2, D - 06112 Halle (Saale), Fax +49 345514-1115, wenden.
Zum Vergabenachprüfungsverfahren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterliegende Partei kostenpflichtig. Wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens und der damit verbundenen Akteneinsichtsrechte aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB muss der Bieter damit rechnen, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zum Vergabenachprüfungsverfahren weisen wir darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterliegende Partei kostenpflichtig. Wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens und der damit verbundenen Akteneinsichtsrechte aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB muss der Bieter damit rechnen, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Nachfragen und Rügen sind schriftlich an das Rechtsanwaltsbüro.
Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Rechtsanwältinnen von Bechtolsheim und Charlier,
Energieforum Berlin, Stralauer Platz 34,
D - 10243 Berlin.
Fax +49 30726102610 zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Quelle: OJS 2012/S 136-227443 (2012-07-13)