Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle“ nach § 157 BauGB
Im Sanierungsgebiet Altstadt, das durch Beschluss des Rates der Stadt Celle vom 1.10.2009 förmlich festgelegt worden ist, sollen die festgestellten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Missstände behoben werden. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Sicherung und behutsame Ergänzung des denkmalgeschützten historischen Ensembles der Altstadt. Das herausragende Erbe an Fachwerkbauten im Altstadtensemble und seiner historisch geprägten Umgebung soll bewahrt und an die modernen Nutzungsansprüche denkmalgerecht angepasst werden. Dazu ist es nötig, den Bestand an Baudenkmälern und sonstigen bedeutsamen historischen Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen zu sichern, die Ensembles behutsam zu ergänzen und die Gebäude nachhaltig nutzbar zu machen. Grundlagen der durchzuführenden Städtebauförderung sind der Beschluss über die Sanierungsmaßnahme, die Vorbereitenden Untersuchungen "Innenstadt" mit Datum vom 18.9.2009 einschl. des Nachtrags zur Programmanmeldung 2010, Untersuchungsgebiet "Innenstadt" mit Datum vom 2009-12-15 sowie die Ergebnisse des kooperativen städtebaulichen Wettbewerbs „Altstadt Celle-Leben in der Mitte“. Nähere Einzelheiten sind ersichtlich unter
www.altstadt.celle.de.
Die Stadt Celle überträgt die Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungsträgers gem. § 157 ff Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der Altstadt im Städtebaulichen Denkmalschutz. Der Sanierungsträger nimmt u. a. folgende Aufgaben wahr:
1. Aufgabenerfüllung:
— Entwicklung von Vorschlägen zur Art und Durchführung von Maßnahmen (Zeit- und Maßnahmenplan Abschnittsbildung, Verfahrensplanung),
— Koordination mir einem integrierten Handlungsansatz insbesondere im Hinblick auf:
Aktivierung und Vernetzung der Bewohner, Eigentümer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende im Sanierungsgebiet zur Belebung und Mitwirkung am Entwicklungsprozess.
— Erschließung von Finanzierungsprogrammen und Bündelung von Finanzhilfen sowie Vorbereitung von unterschriftsreifen Förderanträgen,
— Weiterentwicklung des Umsetzungskonzeptes,
— Koordinierung von Wettbewerben,
— Unterstützung der Stadt in allen das Verfahren und die Maßnahmen betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Vorbereitung von Beschlussvorlagen,
— Mitarbeit bei der Information der Öffentlichkeit,
— Aufstellen von Kosten- und Finanzierungsübersichten entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, jährliche Fortschreibung der Programmanmeldung (Vorbereiten der Anträge),
— Erörterung gem. § 131 BauGB mit den Sanierungsbeteiligten, Fachämtern, Verbänden und Organisationen,
— Verhandlungen sowie Beratung und Unterstützung der Eigentümer in Finanzierungsfragen zum Zwecke des Abschlusses von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen (gem. § 177 BauGB) sowie die Ausarbeitung unterschriftsreifer Vertragsentwürfe,
— Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Miteigentumsanteilen im Sanierungsgebiet, die nach der Planung der Stadt für die Durchführung der Sanierung benötigt werden oder zu deren Erwerb die Stadt den Sanierungsträger besonders beauftragt hat – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien – sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung,
— Rechtliche und tatsächliche Freimachung – soweit es sich nicht um hoheitliche Akte handelt – der im Sanierungsgebiet gelegenen und im Treuhandvermögen verwalteten Grundstücke und Miteigentumsanteile für die Neuordnung einschließlich des Abbruchs von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
— Abschluss von Sanierungsvereinbarungen mit Eigentümern zur Vorbereitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen,
— Vorbereitung von Ausgleichsbetragsvereinbarungen gemäß § 154 BauGB,
— Erörterung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie Ausarbeitung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zu denen Grundstücke und Miteigentumsanteile oder die an Stelle des Grundstückseigentums tretenden Rechte an neue Eigentümer zu veräußern sind,
— Veräußerung der neu geordneten Grundstücke und Miteigentumsanteile und grundstücksgleichen Rechte unter Berücksichtigung von § 153 BauGB nach den von der Stadt genehmigten Bedingungen,
— Beschaffung ggf. Mitwirkung bei der Beschaffung von Unterlagen, die die Stadt für die von ihr durchzuführenden Maßnahmen benötigt, sowie – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – Verfahrenseinleitung und –durchführung, insbesondere für eine Umlegung (§§ 45 ff. BauGB), für eine Enteignung (§§ 85 ff. BauGB) sowie zur Festlegung von Entschädigungsleistungen und Ausgleichsbeträgen (§§. 153, 154, 155 BauGB),
— Verhandlungen mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Aufgaben des Sanierungsträgers,
— Stellungnahmen zu Vorhaben und Rechtsvorgängen nach §144 BauGB,
— Vorbereitung der Endabrechnung der Gesamtmaßnahme zur Vorlage bei den Förderstellen,
— Erstellung einer Abschlussdokumentation.
2. Büro im Sanierungsgebiet, Besetzung durch einen Architekten (Erfahrung im Städtebaulichen Denkmalschutz oder in der Denkmalpflege erwünscht).
3. Detaillierte Angabe der Vergütungssätze für Projektleitung, Verwaltungskraft, Architekt mit qualifizierten Stundenachweisen.
4. Zusammenarbeit mit Partnern darlegen (Freiraumplaner, Grafikbüro, Rechtsberatung etc.)
5. Ausfertigung aller für die Stadt zu fertigenden Schreiben, Dokumente, Pläne etc. gemäß Stadtdesign.
6. Der Sanierungsträger ist gehalten durch die Nutzung digitaler Informationstechnologien eine zügige
Abarbeitung der anfallenden Aufgaben zu ermöglichen (Datenaustausch per E-Mail). Standards sind abzustimmen.
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung kommunaler Gremien. Die Vergabestelle behält sich daher vor, die Ausschreibung aufzuheben, falls die Zustimmung nicht erteilt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-06-01
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Auftragsbekanntmachung
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2013-09-06
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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