Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf den Linien RB 43 (optional), RB 52, RB 53, RB 54, RE 17, RE 57 und Einzelfahrten Brilon Wald - Willingen sowie ggf. Beschaffung der dafür erforderlichen Fahrzeuge, abhängig von der gewählten Variante der Fahrzeugfinanzierung (Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge durch das EVU oder Beschaffung durch das EVU und Finanzierung über mehrere der SPNV-Aufgabenträger (Auftraggeber)). Finanzieren mehrere der Auftraggeber die Beschaffung der Fahrzeuge, werden die Auftraggeber die Finanzierungskonditionen transparent und diskiminierungsfrei ermitteln. Hierzu werden im Wettbewerb Darlehensangebote von Banken abgefragt und die sich daraus ergebenden Konditionen in die Angebote der Bieter, die das Fahrzeugfinanzierungsmodell in Anspruch nehmen, eingerechnet. Die Bankenangebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist unverbindlich eingeholt, da vorher das Investitionsvolumen für die Fahrzeugfinanzierung noch nicht feststeht. Das wirtschaftlichste indikative Bankenangebot wird Grundlage der Wertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Ca. 5,6 Mio. Zugkm/Jahr, davon rd. 3,2 Mio. Zugkm/Jahr im Los 1 und rd. 2,4 Mio. Zugkm/Jahr im Los 2 (inkl. optionale Leistung mit rd 0,55 Mio. Zugkm/Jahr).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) GS Bielefeld
Postanschrift: Jahnplatz 5
Postleitzahl: 33602
Postort: Bielefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.nwl-info.de🌏
E-Mail: t.bienek@nwl-info.de📧
Telefon: +49 52132943321📞
Fax: +49 5215191500494 📠
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (Federführer), von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen sowie von der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV), Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel vorgenommen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SauerlandNetz – nicht öffnen!
Auftraggeber für die Fahrzeugfinanzierung werden:
Der NWL sowie der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen.
Es wird ein Brutto-Vertrag mit Anreizelementen ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der VOL/A durchgeführt. Es ist zunächst eine Optimierungsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Aufgabenträger beginnt und mit der schriftlichen Abgabe von Optimierungsvorschlägen durch die Bieter endet. Die Optimierungsvorschläge sollen in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und einer Verbesserung der Angebotsqualität dienen und werden insbesondere in den Bereichen der Fahrzeugfinanzierung, des Betriebsprogramms, der Baustellensituationen und der Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen und der Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Aufgabenträger beabsichtigen die indikative Phase bis Mitte Februar 2013 und die Verhandlungsphase bis März 2013 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll bis August 2013 erfolgt sein.
Für Angebote mit Neufahrzeugen bieten die Aufgabenträger die unter Ziffer II.1.5 beschriebene Finanzierungshilfe an. Diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert erläutert.
Angebote mit Gebrauchtfahrzeuge erhalten bei der Wertung einen Aufschlag, der sich am Durchschnittsalter der Gebrauchtfahrzeugflotte bemisst. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Für die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote erhalten die Unterlegenen Bieter, die die Wertungsplätze 2 – 4 belegen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 000 EUR je Angebot und Los. Ein Bieter kann maximal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 Euro erhalten.
Dem obsiegenden Bieter wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio. EUR je Los gewährt, um die Vorfinanzierungskosten zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) zu beachten sind (näheres siehe Verfahrensunterlagen). Mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes ist gemäß den Vorgaben des TVgG eine Verpflichtungserklärung des Bieters zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 TVgG abzugeben, die sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie auf etwaig beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften bezieht. Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung sozialen Kriterien gemäß § 18 TVgG gefordert.
Ergänzend zu Ziffer II.3:
Die Leistung auf der Linie RB 43 (Dortmund – Wanne-Eickel – Dorsten), die optionaler Bestandteil der Vergabe ist, beginnt abweichend von den Angaben unter Ziffer II.3 am 13.12.2015.
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (Federführer), von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen sowie von der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV), Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel vorgenommen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SauerlandNetz – nicht öffnen!
Auftraggeber für die Fahrzeugfinanzierung werden:
Der NWL sowie der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen.
Es wird ein Brutto-Vertrag mit Anreizelementen ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der VOL/A durchgeführt. Es ist zunächst eine Optimierungsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Aufgabenträger beginnt und mit der schriftlichen Abgabe von Optimierungsvorschlägen durch die Bieter endet. Die Optimierungsvorschläge sollen in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und einer Verbesserung der Angebotsqualität dienen und werden insbesondere in den Bereichen der Fahrzeugfinanzierung, des Betriebsprogramms, der Baustellensituationen und der Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen und der Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Aufgabenträger beabsichtigen die indikative Phase bis Mitte Februar 2013 und die Verhandlungsphase bis März 2013 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll bis August 2013 erfolgt sein.
Für Angebote mit Neufahrzeugen bieten die Aufgabenträger die unter Ziffer II.1.5 beschriebene Finanzierungshilfe an. Diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert erläutert.
Angebote mit Gebrauchtfahrzeuge erhalten bei der Wertung einen Aufschlag, der sich am Durchschnittsalter der Gebrauchtfahrzeugflotte bemisst. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Für die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote erhalten die Unterlegenen Bieter, die die Wertungsplätze 2 – 4 belegen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 000 EUR je Angebot und Los. Ein Bieter kann maximal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 Euro erhalten.
Dem obsiegenden Bieter wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio. EUR je Los gewährt, um die Vorfinanzierungskosten zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) zu beachten sind (näheres siehe Verfahrensunterlagen). Mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes ist gemäß den Vorgaben des TVgG eine Verpflichtungserklärung des Bieters zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 TVgG abzugeben, die sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie auf etwaig beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften bezieht. Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung sozialen Kriterien gemäß § 18 TVgG gefordert.
Ergänzend zu Ziffer II.3:
Die Leistung auf der Linie RB 43 (Dortmund – Wanne-Eickel – Dorsten), die optionaler Bestandteil der Vergabe ist, beginnt abweichend von den Angaben unter Ziffer II.3 am 13.12.2015.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf den Linien RB 43 (optional), RB 52, RB 53, RB 54, RE 17, RE 57 und Einzelfahrten Brilon Wald - Willingen sowie ggf. Beschaffung der dafür erforderlichen Fahrzeuge, abhängig von der gewählten Variante der Fahrzeugfinanzierung (Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge durch das EVU oder Beschaffung durch das EVU und Finanzierung über mehrere der SPNV-Aufgabenträger (Auftraggeber)). Finanzieren mehrere der Auftraggeber die Beschaffung der Fahrzeuge, werden die Auftraggeber die Finanzierungskonditionen transparent und diskiminierungsfrei ermitteln. Hierzu werden im Wettbewerb Darlehensangebote von Banken abgefragt und die sich daraus ergebenden Konditionen in die Angebote der Bieter, die das Fahrzeugfinanzierungsmodell in Anspruch nehmen, eingerechnet. Die Bankenangebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist unverbindlich eingeholt, da vorher das Investitionsvolumen für die Fahrzeugfinanzierung noch nicht feststeht. Das wirtschaftlichste indikative Bankenangebot wird Grundlage der Wertung.
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonenverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV auf den Linien RB 43 (optional), RB 52, RB 53, RB 54, RE 17, RE 57 und Einzelfahrten Brilon Wald - Willingen sowie ggf. Beschaffung der dafür erforderlichen Fahrzeuge, abhängig von der gewählten Variante der Fahrzeugfinanzierung (Beschaffung und Finanzierung der Fahrzeuge durch das EVU oder Beschaffung durch das EVU und Finanzierung über mehrere der SPNV-Aufgabenträger (Auftraggeber)). Finanzieren mehrere der Auftraggeber die Beschaffung der Fahrzeuge, werden die Auftraggeber die Finanzierungskonditionen transparent und diskiminierungsfrei ermitteln. Hierzu werden im Wettbewerb Darlehensangebote von Banken abgefragt und die sich daraus ergebenden Konditionen in die Angebote der Bieter, die das Fahrzeugfinanzierungsmodell in Anspruch nehmen, eingerechnet. Die Bankenangebote werden nach Ablauf der Angebotsfrist unverbindlich eingeholt, da vorher das Investitionsvolumen für die Fahrzeugfinanzierung noch nicht feststeht. Das wirtschaftlichste indikative Bankenangebot wird Grundlage der Wertung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Rd. 2,4 Mio. Zugkm/Jahr (davon optionale Leistung rd. 0,55 Mio. Zugkm/Jahr).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Leistung auf der Linie RB 43 (Dortmund – Wanne-Eickel – Dorsten), die optionaler Bestandteil der Vergabe ist, beginnt abweichend von den Angaben unter Ziffer II.3 am 13.12.2015.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Beschreibung der Optionen:
Verkehrsleistung auf der Linie RB 43 (Dortmund - Wanne-Eickel - Dorsten), zusätzliches Zugbegleitpersonal, stationäre Fahrscheinautomaten sowie personenbediente Verkaufsstellen für Fahrscheine gemäß Vergabeunterlagen. Die Bedingungen zur Ausübung der Option werden in den Vergabeunterlagen geregelt.
Verkehrsleistung auf der Linie RB 43 (Dortmund - Wanne-Eickel - Dorsten), zusätzliches Zugbegleitpersonal, stationäre Fahrscheinautomaten sowie personenbediente Verkaufsstellen für Fahrscheine gemäß Vergabeunterlagen. Die Bedingungen zur Ausübung der Option werden in den Vergabeunterlagen geregelt.
Referenznummer: NWL 41.2.17
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistung für die Linien RB 52 (Lüdenscheid - Hagen - Dortmund), RB 53 (Iserlohn - Schwerte - Dortmund), RB 54 (Neuenrade - Fröndenberg - Unna) sowie RE 17 (Hagen - Warburg - Kassel-Wilhelmshöhe) und RE 57 (Dortmund - Bestwig - Brilon Stadt/Winterberg) sowie Einzelfahrten Brilon Wald - Willingen und die Linie RB 43 (Dortmund - Wanne-Eickel - Dorsten) als Option.
SPNV-Leistung für die Linien RB 52 (Lüdenscheid - Hagen - Dortmund), RB 53 (Iserlohn - Schwerte - Dortmund), RB 54 (Neuenrade - Fröndenberg - Unna) sowie RE 17 (Hagen - Warburg - Kassel-Wilhelmshöhe) und RE 57 (Dortmund - Bestwig - Brilon Stadt/Winterberg) sowie Einzelfahrten Brilon Wald - Willingen und die Linie RB 43 (Dortmund - Wanne-Eickel - Dorsten) als Option.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Dies erfolgt durch nachfolgende Angaben, Erklärungen und.
Dokumente, die zwingend dem Teilnahmeantrag beizufügen sind:
— Handelsregisterauszug (Original oder Kopie), der nicht älter als drei Monate ist, zulässig sind auch geeignete Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de),
— Im Fall von Bietergemeinschaften, Eigenerklärung, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, durch z. B. Angaben der Gründe, die zu der Kooperation geführt haben,
— Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass der Bieter keine der in § 1 Abs. 2 EBZugV genannten Unzuverlässigkeitstatbestände erfüllt,
— Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Mögliche Nachweise sind zum Beispiel Entscheidungen in Nachprüfungsverfahren, eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder eine rechtliche Selbsteinschätzung, insbesondere durch Vorlage eines Rechtsgutachtens, welches die kommunalrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt.
— Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Mögliche Nachweise sind zum Beispiel Entscheidungen in Nachprüfungsverfahren, eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde oder eine rechtliche Selbsteinschätzung, insbesondere durch Vorlage eines Rechtsgutachtens, welches die kommunalrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen zwingend vorzulegen:
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass das EVU sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und dass gegen es kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass die Anforderungen aus § 2 EBZugV erfüllt werden,
— ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind oder waren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend folgende Unterlagen vorzulegen:
— Nachweise über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach dem AEG oder Darstellung wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
— Nachweis, dass die für die Geschäftsführung bestellten Personen gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigt sind bzw. Darlegung, wie diese Voraussetzung bis zur Betriebsaufnahme erfüllt wird. Der Geschäftsführer muss dabei nicht Eisenbahnbetriebsleiter sein,
— Nachweis, dass die für die Geschäftsführung bestellten Personen gemäß § 2 Abs. 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung bestätigt sind bzw. Darlegung, wie diese Voraussetzung bis zur Betriebsaufnahme erfüllt wird. Der Geschäftsführer muss dabei nicht Eisenbahnbetriebsleiter sein,
— Auskunft über Referenzprojekte im SPNV, die mit den hier zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich, eine bestimmte Rechtsform für Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich, eine bestimmte Rechtsform für Bietergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis pätestens 6 Monate nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2028-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-26 📅
2012-08-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NWL 41.2.17
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 101-165815
2012/S 158-264196
Zusätzliche Informationen
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (Federführer), von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen sowie von der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV), Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel vorgenommen.
Die Vergabe wird gemeinsam von dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) (Federführer), von der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastr. 1, 45879 Gelsenkirchen sowie von der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh (NVV), Rainer-Dierichs-Platz 1, 34117 Kassel vorgenommen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SauerlandNetz – nicht öffnen!
Auftraggeber für die Fahrzeugfinanzierung werden:
Der NWL sowie der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, Ribbeckstraße 15, 45127 Essen.
Es wird ein Brutto-Vertrag mit Anreizelementen ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der VOL/A durchgeführt. Es ist zunächst eine Optimierungsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Aufgabenträger beginnt und mit der schriftlichen Abgabe von Optimierungsvorschlägen durch die Bieter endet. Die Optimierungsvorschläge sollen in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und einer Verbesserung der Angebotsqualität dienen und werden insbesondere in den Bereichen der Fahrzeugfinanzierung, des Betriebsprogramms, der Baustellensituationen und der Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen und der Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Aufgabenträger beabsichtigen die indikative Phase bis Mitte Februar 2013 und die Verhandlungsphase bis März 2013 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll bis August 2013 erfolgt sein.
Es wird ein Brutto-Vertrag mit Anreizelementen ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der VOL/A durchgeführt. Es ist zunächst eine Optimierungsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen durch die Aufgabenträger beginnt und mit der schriftlichen Abgabe von Optimierungsvorschlägen durch die Bieter endet. Die Optimierungsvorschläge sollen in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und einer Verbesserung der Angebotsqualität dienen und werden insbesondere in den Bereichen der Fahrzeugfinanzierung, des Betriebsprogramms, der Baustellensituationen und der Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen und der Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran werden die Aufgabenträger die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Aufgabenträger beabsichtigen die indikative Phase bis Mitte Februar 2013 und die Verhandlungsphase bis März 2013 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll bis August 2013 erfolgt sein.
Für Angebote mit Neufahrzeugen bieten die Aufgabenträger die unter Ziffer II.1.5 beschriebene Finanzierungshilfe an. Diese wird in den Vergabeunterlagen detailliert erläutert.
Angebote mit Gebrauchtfahrzeuge erhalten bei der Wertung einen Aufschlag, der sich am Durchschnittsalter der Gebrauchtfahrzeugflotte bemisst. Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen dargelegt.
Für die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote erhalten die Unterlegenen Bieter, die die Wertungsplätze 2 – 4 belegen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 000 EUR je Angebot und Los. Ein Bieter kann maximal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 Euro erhalten.
Für die Abgabe zuschlagsfähiger Angebote erhalten die Unterlegenen Bieter, die die Wertungsplätze 2 – 4 belegen, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 000 EUR je Angebot und Los. Ein Bieter kann maximal eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 Euro erhalten.
Dem obsiegenden Bieter wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2,5 Mio. EUR je Los gewährt, um die Vorfinanzierungskosten zu reduzieren.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) zu beachten sind (näheres siehe Verfahrensunterlagen). Mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes ist gemäß den Vorgaben des TVgG eine Verpflichtungserklärung des Bieters zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 TVgG abzugeben, die sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie auf etwaig beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften bezieht. Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung sozialen Kriterien gemäß § 18 TVgG gefordert.
Wir weisen darauf hin, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG) zu beachten sind (näheres siehe Verfahrensunterlagen). Mit Abgabe des letztverbindlichen Angebotes ist gemäß den Vorgaben des TVgG eine Verpflichtungserklärung des Bieters zur Wahrung von Tariftreue und Mindestlohn gemäß § 4 TVgG abzugeben, die sich auch auf Leiharbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie auf etwaig beauftragte Nachunternehmer oder beauftragte Verleiher von Arbeitskräften bezieht. Des Weiteren ist eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung sozialen Kriterien gemäß § 18 TVgG gefordert.
Ergänzend zu Ziffer II.3:
Die Leistung auf der Linie RB 43 (Dortmund – Wanne-Eickel – Dorsten), die optionaler Bestandteil der Vergabe ist, beginnt abweichend von den Angaben unter Ziffer II.3 am 13.12.2015.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de📧
Telefon: +49 2931822197📞
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügen. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich rügen. Daneben gilt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich und gemäß den sonstigen Vorgaben des § 108 GWB bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 107 Abs. 3 GWB rügen. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB muss der Bieter von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich rügen. Daneben gilt: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Aufgabenträger, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich und gemäß den sonstigen Vorgaben des § 108 GWB bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 194-319330 (2012-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-18 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 11
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.deutschebahn.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Kann bei der unter I.1) angegebenen Stelle erfragt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Siebertzstraße 1
Quelle: OJS 2013/S 198-342663 (2013-10-09)