Schallschutzprogramm BER – Projektsteuerung 2013-2016

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13.8.2004 in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse sowie der Planergänzung vom 20.10.2009 dazu verpflichtet, die Auflagen zum passiven Lärmschutz (Entschädigung Außenwohnbereiche, allgemeiner Lärmschutz, Nachtschutz, Schutz besonderer Einrichtungen) umzusetzen.
Ziel des Projektes Schallschutzprogramm (SSP) ist die rechtzeitige und rechtssichere Umsetzung der Auflagen Lärmschutz, A 5.1.2 bis 5.1.5 gemäß Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, der 3. Änderung zum PFB, der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ sowie relevante Neuentscheidungen zum PFB wie z.B. der „Antrag auf Änderung von Teil A II 5.1.2 Nr. 1 Satz 2“.
Das Schallschutzprogramm ist kosteneffizient abzuwickeln, d.h. die Budgetvorgaben des AGs sind einzuhalten bzw. zu unterschreiten.
Zu den Aufgaben des Projektsteuerers gehören die Organisation des Projektes (Projektstrukturierung), die Organisation und Koordination aller projektbezogenen Vorgänge, die Informationsbeschaffung, -zusammenstellung und -weiterleitung (Anlauf- und Verteilerstelle), die Beratung und Unterstützung des Projektteams SSP sowie Dokumentation, Beweissicherung und Archivierung.
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 3 Jahren zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-30 Auftragsbekanntmachung
2014-01-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der AN wird das Projektteam Schallschutzprogramm beim Gesamtmanagement zur Umsetzung der Auflagen zum Lärmschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss unterstützen. Der AN hat alle Projektsteuerungsleistungen zu erbringen, die zur Erreichung des definierten Projektziels erforderlich sind.Der Leistungsumfang für den AN ergibt sich aus folgenden Eckdaten für die zu betreuenden Objekte (Circa- Werte!):— Besondere Einrichtungen: ca. 30 Objekte,— Wohn-/sonstige Gebäude: ca. 17 000 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bearbeitungsstufen,— ca. 9.000 Wohneinheiten, deren rechtliche Grundlagen sich geändert haben,— Entschädigung Außenwohnbereich: ca. 7 000 Terrassen, Balkone, Kleingärten,— Sonderfälle: ca. 2 500 Sonderfälle.Die Aufgaben des Projektsteuerers bestehen im Wesentlichen in:— Planung, Steuerung und Kontrolle der Kosten,— Beraten und Unterstützen bezüglich des Vergabe- und Vertragsmanagements,— Planung, Steuerung und Kontrolle von Qualitäten und Quantitäten,— Planung, Steuerung und Kontrolle der Termine,— Unterstützung der Planer/Planungsbüros (Beantwortung von Fragen, Spezialproblemen, Koordination),— Organisation und Koordination aller projektbezogenen Vorgänge, die Informationsbeschaffung, -zusammenstellung und –weiterleitung (Anlauf- und Verteilerstelle), die Beratung und Unterstützung des Projektteams SSP sowie Dokumentation, Beweissicherung und Archivierung,— Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Zimmer 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 169-280319
ABl. S-Ausgabe: 169
Zusätzliche Informationen
Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung geführt (vgl. Ziff. IV.1.1). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in deutscher Sprache bei der in Ziff. 1.1) genannten Adresse einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1) auf dem Behältnis/Umschlag zu erfolgen, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.5) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Tage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tagesfrist nicht mit gezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (wie z.B. bereitgestellte Formulare), Antworten auf Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten auf Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen. Die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der fachkundigen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegenden vorgegeben Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge einzureichen. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen. Bei den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Das Fehlen sonstiger Angaben und Erklärungen hat keinen zwingenden Ausschluss des Bewerbers zur Folge, sondern kann zum Ausschluss oder zur Abwertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Wertung der Teilnahmeanträge: Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem dreistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)), 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen, 3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sowie der personellen Ausstattung gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Der Auftraggeber wird max. 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit (vgl. Ziff. III.2.2 und III.2.3) der Bewerber / Bewerbergemeinschaften bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen: — max. 200 Punkte auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.2.2, Punkte 1 und 2. Bewertet wird der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden, mit dem Gewichtungsfaktor 30 sowie die Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung mit dem Gewichtungsfaktor 10, — max. 350 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit - Referenzen gemäß Ziff. III.2.3), Punkt 1. Bewertet wird die Aktualität der Referenzen mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Art der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30 und der Umfang der in den Referenzen benannten vergleichbaren Leistungen mit dem Gewichtungsfaktor 30, — max. 450 Punkte auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.2.3). Bewertet wird die Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren gemäß Punkt 2 mit dem Gewichtungsfaktor 10, die Angaben über das zum Einsatz vorgesehene Personal mit dem Gewichtungsfaktor 50. Die Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung und Kapazität (insbesondere Software) gemäß Punkt 3 mit dem Gewichtungsfaktor 20 und die Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination gemäß Punkt 4, mit dem Gewichtungsfaktor 10. Entsprechend der Bedeutung für eine erfolgreiche Bieterauswahl hat die Vergabestelle die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorgenommen. Die Bedeutung jedes Kriteriums spiegelt sich in der zu erreichenden Maximalpunktzahl wieder. Das Bewertungskriterium „Gesamtumsatz“ wird wie folgt bewertet: Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert erhält die Höchstpunktzahl von 5 Punkten. Die Punktzahl für den/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft wird ermittelt, in dem der Wert des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Wert ins Verhältnis gesetzt wird: Punktzahl Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY = Wert des Bewerber/Bewerbergemeinschaft XY x 5 / höchster Wert. Alle weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt bewertet. Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 - 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert. Die Punkteverteilung der vorgenannten Kriterien erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel: — 0 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder der Teilnahmeantrag keine wertungsfähige Aussage enthält, — 1 Punkt, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung insgesamt bzw. schwerwiegend Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung weitreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder der Teilnahmeantrag nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält, — 3 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung mehrere bzw. nicht lediglich geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 4 Punkte, wenn die Erklärungen/Nachweise des Bewerbers zur jeweiligen Eignungsvoraussetzung vereinzelte bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 5 Punkte, wenn der Bewerber die jeweiligen Eignungsvoraussetzungen vollständig und uneingeschränkt erfüllt. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13.8.2004 in der Fassung seiner Änderungsbeschlüsse sowie der Planergänzung vom 20.10.2009 dazu verpflichtet, die Auflagen zum passiven Lärmschutz (Entschädigung Außenwohnbereiche, allgemeiner Lärmschutz, Nachtschutz, Schutz besonderer Einrichtungen) umzusetzen.
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Ziel des Projektes Schallschutzprogramm (SSP) ist die rechtzeitige und rechtssichere Umsetzung der Auflagen Lärmschutz, A 5.1.2 bis 5.1.5 gemäß Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, der 3. Änderung zum PFB, der Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ sowie relevante Neuentscheidungen zum PFB wie z.B. der „Antrag auf Änderung von Teil A II 5.1.2 Nr. 1 Satz 2“.
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Das Schallschutzprogramm ist kosteneffizient abzuwickeln, d.h. die Budgetvorgaben des AGs sind einzuhalten bzw. zu unterschreiten.
Zu den Aufgaben des Projektsteuerers gehören die Organisation des Projektes (Projektstrukturierung), die Organisation und Koordination aller projektbezogenen Vorgänge, die Informationsbeschaffung, -zusammenstellung und -weiterleitung (Anlauf- und Verteilerstelle), die Beratung und Unterstützung des Projektteams SSP sowie Dokumentation, Beweissicherung und Archivierung.
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Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 3 Jahren zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Der AN wird das Projektteam Schallschutzprogramm beim Gesamtmanagement zur Umsetzung der Auflagen zum Lärmschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss unterstützen. Der AN hat alle Projektsteuerungsleistungen zu erbringen, die zur Erreichung des definierten Projektziels erforderlich sind.
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Der Leistungsumfang für den AN ergibt sich aus folgenden Eckdaten für die zu betreuenden Objekte (Circa- Werte!):
— Besondere Einrichtungen: ca. 30 Objekte,
— Wohn-/sonstige Gebäude: ca. 17 000 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bearbeitungsstufen,
— ca. 9.000 Wohneinheiten, deren rechtliche Grundlagen sich geändert haben,
— Entschädigung Außenwohnbereich: ca. 7 000 Terrassen, Balkone, Kleingärten,
— Sonderfälle: ca. 2 500 Sonderfälle.
Die Aufgaben des Projektsteuerers bestehen im Wesentlichen in:
— Planung, Steuerung und Kontrolle der Kosten,
— Beraten und Unterstützen bezüglich des Vergabe- und Vertragsmanagements,
— Planung, Steuerung und Kontrolle von Qualitäten und Quantitäten,
— Planung, Steuerung und Kontrolle der Termine,
— Unterstützung der Planer/Planungsbüros (Beantwortung von Fragen, Spezialproblemen, Koordination),
— Organisation und Koordination aller projektbezogenen Vorgänge, die Informationsbeschaffung, -zusammenstellung und –weiterleitung (Anlauf- und Verteilerstelle), die Beratung und Unterstützung des Projektteams SSP sowie Dokumentation, Beweissicherung und Archivierung,
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— Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: EB-2012-0222
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Brandenburg.
Land Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen;
d) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorliegt.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular Nr.1a) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular Nr. 2) und Pkt. 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die „Verpflichtungserklärung“ (Formular Nr. 3) stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden sollen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein);
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden;
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 1,50 Mio. Euro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011);
4.) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, d.h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2009, 2010, 2011 abgeschlossen wurden, unter Einschluss des eigenen Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen soweit dieser Umsatz Ingenieurleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Als vergleichbar in Art und Umfang gelten die unter Ziff. III.2.3 (Referenzen) aufgeführten Projektsteuerungsleistungen.
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Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zu addieren. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine "Verpflichtungserklärung", Formular Nr. 3).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind; davon muss mindestens 1 Projekt mit Leistungsbeginn ab dem 1.1.2009 sein.
Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und 1.2 stellt der Auftraggeber ein Formular Nr.4 „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
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Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sollten max. 3 Referenzen zum Nachweis der Erbringung von ver-gleichbaren Leistungen bei der Vergabestelle eingereicht werden.
1.1 Mit der ausgeschriebenen Leistung sind folgende Projektsteuerungsleistungen ihrer Art nach vergleichbar:
— Planung, Steuerung und Kontrolle der Kosten,
— Beraten und Unterstützen bezüglich des Vergabe- und Vertragsmanagements,
— Planung, Steuerung und Kontrolle von Qualitäten und Quantitäten,
— Planung, Steuerung und Kontrolle der Termine,
— Unterstützung der Planer/Planungsbüros (Beantwortung von Fragen, Spezialproblemen, Koordination),
— Organisation und Koordination aller projektbezogenen Vorgänge, die Informationsbeschaffung, -zusammenstellung und -weiterleitung (Anlauf- und Verteilerstelle), die Beratung und Unterstützung des Projektteams SSP sowie Dokumentation, Beweissicherung und Archivierung,
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— Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit.
1.2 Mit der ausgeschriebenen Leistung sind die vorstehend benannten Projektsteuerungsleistungen ihrem Umfang nach vergleichbar:
— Projektsteuerungsleistungen im Schallschutz für 15.000 WE.
1.3 Durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und 1.2 aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Voraussetzungen erfüllen:
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— Erbringung von Projektsteuerungsleistungen im Schallschutz für ein Projekt mit mindestens 5.000 WE.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr.4, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft / Nachunternehmer etc.),
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Zeitraum der Leistungserbringung (von - bis),
— Angabe des Ortes der erbrachten Leistungen,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Bezug auf folgende Leistungsarten unter Angabe, ob in Eigenleistung oder/und mittels Kooperationspartner (NU, Dritte etc.) erbracht:
— Beraten und unterstützen bezüglich des Vergabe- und Vertragsmanagements,
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die genannten technischen Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auf dasjenige Fachgebiet, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 und/ oder Punkt 1.2 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 2 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
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2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
2.1 Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren 2009, 2010, 2011.
2.2 Angaben über das zum Einsatz vorgesehene Personal (beruflicher Werdegang, Qualifikationsnachweise, persönliche Referenzen mit konkreter Beschreibung der Tätigkeiten bei vergleichbaren Projekten gemäß Ziff. 1.1 und 1.2). Das vor Ort eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und muss das unter Ziff. 1.1 aufgeführte Know-how abdecken.
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3. Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung und Kapazität (insbesondere Software).
3.1 Als Mindestanforderungen für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gelten die Nutzung eines AVA-Programms mit GAEB-Schnittstelle sowie eines Berechnungsprogramms zur Dimensionierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen.
4. Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination. Hierfür kann sowohl ein Zertifikat gemäß
ISO 9000 als auch ein vergleichbarer Nachweis vorgelegt werden. Als vergleichbar gelten in diesem.
Zusammenhang z.B. Qualitätsmanagementzertifikate von berufsständigen Vereinigungen oder ausführliche schriftliche Eigenerklärungen zu den Prozessen des Qualitätsmanagements des Bewerbers.
Die Angaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 2 bis 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 3).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen,
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen,
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular Nr. 1a) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
— Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern“ (Formular Nr. 1b) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
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— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen: — Die Vergütung erfolgt als Pauschalpreis.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Konzept der Leistungserbringung: inklusive Darstellung der Prozesse einschließlich eingesetzter Hard- und Software, des Personaleinsatzkonzepts zur Abwicklung der ausgeschriebenen Leistung, Darstellung der Instrumentarien zur Koordination der weiteren am Projektcontrolling und am Projektmanagement fachlich Beteiligten, Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität, Kosten und Terminen sowie eines Zeit-und Mengengerüstes (Manntagebasis) für die Leistungserbringung. (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Göpel
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331 / 866-1617 📞
Fax: +49 331 / 866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php 🌏
Quelle: OJS 2012/S 169-280319 (2012-08-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 004-004373
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 169-280319
ABl. S-Ausgabe: 4

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Berlin, Land Brandenburg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Göpel
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Quelle: OJS 2014/S 004-004373 (2014-01-03)