Im Bauvorhaben sind Feuerlöschanlagen sowie die Bestückung des Gebäudes mit Handfeuerlöschern geplant Sprinkleranlage. Zur Brandbekämpfung ist eine automatische Feuerlöschanlage vorgesehen. Sprinklerzentrale mit Sprinklerpumpen, Druckhaltepumpe, Stationsverteiler sowie den erforderlichen Schaltschrank, Überwachungs- und Steuerzentrale. Ebenso der Löschwasserbehälter, der bauseits positioniert wird. Die Sprinklerrohrleitungen werden im Bestandsgebäude frei unter der Decke, innerhalb der Abhangdecke sowie im Atrium innerhalb bzw. unter der Dachkonstruktion installiert. In Teilbereichen eines Neubaus erfolgt die Installation der Sprinklerleitungen innerhalb der Betondecke. Die Dimensionierung, Anordnung und Verlegung der Sprinklerleitungen erfolgt entsprechend der gültigen VdS CEA- Richtlinie. — 260 Sprinkler im Bestandsgebäude, — 118 Sprinkler im Neubau (Verlegung im Betondecke), — Löschleitung ?nass? bzw. nass/trocken mit Entnahmehydranten, — 21 Wandhydranten Typ F, — 48 Feuerlöscher (Schaumlöscher und CO2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Feuerlöschanlagen
Menge oder Umfang: 173 950,00
Gesamtwert des Auftrags: 173 950,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Feuerlöschanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt
Postanschrift: Berliner Platz 2
Postleitzahl: 53111
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.vmp-rheinland.de🌏
E-Mail: zentralesvergabeamt@bonn.de📧
Telefon: +49 228774343📞
Fax: +49 228773602 📠
Im Bauvorhaben sind Feuerlöschanlagen sowie die Bestückung des Gebäudes mit Handfeuerlöschern geplant Sprinkleranlage.
Zur Brandbekämpfung ist eine automatische Feuerlöschanlage vorgesehen.
Sprinklerzentrale mit Sprinklerpumpen, Druckhaltepumpe, Stationsverteiler sowie den erforderlichen Schaltschrank, Überwachungs- und Steuerzentrale. Ebenso der Löschwasserbehälter, der bauseits positioniert wird.
Die Sprinklerrohrleitungen werden im Bestandsgebäude frei unter der Decke, innerhalb der Abhangdecke sowie im Atrium innerhalb bzw. unter der Dachkonstruktion installiert. In Teilbereichen eines Neubaus erfolgt die Installation der Sprinklerleitungen innerhalb der Betondecke.
Die Sprinklerrohrleitungen werden im Bestandsgebäude frei unter der Decke, innerhalb der Abhangdecke sowie im Atrium innerhalb bzw. unter der Dachkonstruktion installiert. In Teilbereichen eines Neubaus erfolgt die Installation der Sprinklerleitungen innerhalb der Betondecke.
Die Dimensionierung, Anordnung und Verlegung der Sprinklerleitungen erfolgt entsprechend der gültigen VdS CEA- Richtlinie.
— 260 Sprinkler im Bestandsgebäude,
— 118 Sprinkler im Neubau (Verlegung im Betondecke),
— Löschleitung ?nass? bzw. nass/trocken mit Entnahmehydranten,
— 21 Wandhydranten Typ F,
— 48 Feuerlöscher (Schaumlöscher und CO2).
Referenznummer: SGB-153372
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (ILO-Kernarbeitsnormen) nach den Vorgaben des TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach den Vorgaben des TVgG-NRW.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG-NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,
— Gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG-NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmer hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes,
— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der.
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die.
Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass.
Die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
— Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften sind, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012.
Geforderten Verpflichtungserklärungen mit dem Angebot abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
— Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste),
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 v.H. der Bruttoauftragssumme.
Gewährleistungsbürgschaft: 3 v.H. der Bruttoabrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-30 📅
Öffnungsort: Im Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Ort des Eröffnungstermins: Im Submissionsraum des Stadthauses, Etage 5C, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Eröffnungstermin zugelassen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-30 📅
Datum des Endes: 2013-07-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SGB-153372
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473116📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen.
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, daß dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 183-300451 (2012-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 225 526,69 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesstadt Bonn, Zentrales Vergabeamt (Amt 25)
Kontakt
Internetadresse: http://www.bonn.de🌏
Telefon: +49 228773564📞
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-29 📅
Name: KBS Klausen GmbH
Postanschrift: Am Bleichbach 14
Postort: Moosinning
Postleitzahl: 85452
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klaus Beu
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.