Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 und § 8 LuftSiG auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn

Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH

a) Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist ein internationaler Verkehrsflughafen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Auftraggeber obliegt die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen nach § 8 LuftSiG. Darüber hinaus ist der Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 LuftSiG von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde mit der Durchführung der Maßnahmen nach § 5 LuftSiG betraut; hierbei ist es dem Auftraggeber freigestellt, sich bei der Erfüllung dieser Dienstleistung eines Dritten zu bedienen.
b) Gegenstand des Vergabeverfahrens sind im Wesentlichen folgende Leistungen:
Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG am Flughafen Frankfurt-Hahn.
c) Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-04 Auftragsbekanntmachung
2012-07-20 Ergänzende Angaben