Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 und § 8 LuftSiG auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn
a) Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist ein internationaler Verkehrsflughafen im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Auftraggeber obliegt die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen nach § 8 LuftSiG. Darüber hinaus ist der Auftraggeber gem. § 5 Abs. 5 LuftSiG von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde mit der Durchführung der Maßnahmen nach § 5 LuftSiG betraut; hierbei ist es dem Auftraggeber freigestellt, sich bei der Erfüllung dieser Dienstleistung eines Dritten zu bedienen.
b) Gegenstand des Vergabeverfahrens sind im Wesentlichen folgende Leistungen:
Durchführung von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 LuftSiG am Flughafen Frankfurt-Hahn.
c) Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens rund um die Uhr, 7 Tage pro Woche, zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-06-04
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Auftragsbekanntmachung
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2012-07-20
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Ergänzende Angaben
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