Sicherheitstechn. Betreuung d. BARMER GEK-MitarbeiterInnen

BARMER GEK -Abt. 0830 Vergabestelle-

Bundesweite sicherheitstechnische Betreuung der BARMER GEK-MitarbeiterInnen gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 2" der Verwaltungs-BG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-27 Auftragsbekanntmachung
2012-07-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Menge oder Umfang: 15 464,5 Std.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BARMER GEK -Abt. 0830 Vergabestelle-
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: https://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte 🌏
E-Mail: ausschreibungen@barmer-gek.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 84-138773
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://ausschreibungen.barmer-gek.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bundesweite sicherheitstechnische Betreuung der BARMER GEK-MitarbeiterInnen gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "DGUV Vorschrift 2" der Verwaltungs-BG.
Referenznummer: 0073-sichBetreu-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leistungserbringung in den bundesweit verteilten Organisationseinheiten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben werden soll: Bietergemeinschaftserklärung unter Ziff. 5. des Formulars „VOL- Angebotsschreiben“) 2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A unter Ziff. 7. des VOL- Angebotsschreibens. Abgabe der Nachweise 1-2 mit dem Angebot. Bei deren Fehlen erfolgt Ausschluss.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Eigenerklärung unter Ziff. 4 des Angebotsschreibens, ob die Leistung ohne die Einschaltung von Unterauftragnehmern erbracht wird. Sofern deren Einsatz vorgesehen ist, sind nähere Angaben zu diesen (Name, Anschrift, etc.) zu machen.
4. Eigenerklärung zu gesellschaftsrechtlichen und / oder personellen, räumlichen bzw. organisationellen oder sonstigen Verflechtungen mit anderen Unternehmen und, sofern zutreffend Aufstellung derselben unter Ziff. 6. des Formulars „VOL- Angebotsschreiben“
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5. Eigenerklärung, über mindestens 3 aussagekräftige Referenzen bereits betreuter Unternehmen der Verwaltungs-Branche mit Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen zu verfügen und Aufführung derselben inklusive Ansprechpartnern, Rufnummern und E-Mail-Adressen auf dem Formblatt E 1. Die Vergabestelle behält sich vor, bei den Referenzkunden Nachfragen über den Bieter und die Qualität der erbrachten Leistungen zu stellen.
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6. Eigenerklärung über eine für die sicherheitstechnische Betreuung der OE der BARMER GEK gemäß Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung „0073-SichBetreu-2012 geeignete betriebliche Organisationsstruktur mit wenigstens je einem Standort im Norden, Westen, Süden, Osten und in der Mitte Deutschlands zu verfügen. Zusätzlich sind Anschriften und Kontaktdaten dieser aufzuführen.
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7. Eigenerklärung
— des konformen Verhaltens mit dem „Kodex sicherheits-technischer Dienstleister“ des GQA-Fachbeirates,
— über eine Zertifizierung nach GQA oder über eine gleichwertige Zertifizierung nach OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series), SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren), ASCA (Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen) oder OHRIS (Occupational Health and Risk Management System) zu verfügen und diese der BARMER GEK in Schriftform nachzuweisen,
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— eine ggf. während des Vertragszeitraums ablaufende Zertifizierung gemäß GQA (oder gleichwertig nach OHSAS, SCC, ASCA, OHRIS) unverzüglich zu erneuern und diese der BARMER GEK binnen längstens jeweils drei Monaten in Schriftform neu nachzuweisen.
8. Vorlage einer Kopie der Zertifizierung nach OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment Series), SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren), ASCA (Arbeitsschutz und Sicherheitstechnischer Check in Anlagen) oder OHRIS (Occupational Health and Risk Management System)
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9. Erklärung, für die sicherheitstechnische Betreuung der BARMER GEK gemäß § 6 ASiG in Verbindung mit DGUV Vorschrift 2 der Verwaltungs-BG nur solche Personen einzusetzen, welche
— über die sicherheitstechnische Fachkunde gemäß § 7 ASiG in Verbindung mit § 4 DGUV Vorschrift 2 der Verwaltungs-BG verfügen,
— eine mindestens dreijährige Berufserfahrung als SIFA und hinreichende Erfahrungen sowie Sensibilität bezüglich der sicherheitstechnischen Betreuung von distinguierten Verwaltungsbereichen mit Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen haben,
— wenigstens in den letzten drei Kalenderjahren durchgängig zumindest eine anerkannte SIFA-Fortbildung der Berufsgenossenschaft bzw. vergleichbarer Fortbildungsträger (z. B. BIA, BGA, VdS oder andere berufsgenossenschaftlich anerkannte Stellen) erfolgreich absolviert haben,
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— der BARMER GEK die Einhaltung der vorgenannten Anforderungen für jede zur Ausführung von sicherheitstechnischen Betreuungsleistungen vorgesehene Person in Schriftform nachzuweisen. Im Falle personeller Wechsel erfolgt die schriftliche Nachweisführung jeweils spätestens eine Woche vor Aufnahme der Tätigkeit.
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Der Erklärung sind Nachweise der sicherheitstechnischen Fachkunde, Berufserfahrung und Fortbildung aller zur Betreuung der BARMER GEK vorgesehenen SIFAs beizufügen.
10. Erklärung,
— über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,- € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Einzelfall zu verfügen und Vorlage einer Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice oder Erklärung, im Falle einer Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen und bis spätestens zum 01. September 2012 vorzulegen,
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— die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung über die gesamte Vertragslaufzeit beizubehalten und der BARMER GEK jeweils auf Anforderung in Schriftform neu nachzuweisen.
Bei Nichtvorlage der Nachweise 3-10 mit Angebotsabgabe behält sich die Vergabestelle vor, diese unter Fristsetzung von 3 Werktagen nachzufordern. Werden die nachgeforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig fristgemäß nachgereicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
11. Gem. der Leistungsbeschreibung wird mit der Auftragsdurchführung die Verarbeitung von personenbezogenenDaten/Sozialdaten durch den Auftragnehmer geschuldet. Daher muss im Zuge dieser Ausschreibung im Rahmen der Eignungsprüfung vor Auftragsvergabe festgestellt werden, ob der Bieter die erforderlichenAnforderungen hinsichtlich des Datenschutzes grundsätzlich erfüllt.
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Hierzu ist vom Bieter ein Prüfkatalog mit Angebotsabgabe ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.Werden dort aufgeführte Anforderungen nicht erfüllt, ist der Bieter im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen als ungeeignet einzustufen (dies gilt nicht für Ziff. 2 Fragen/grundlegende Informationenzum Bieter und Fragen, die mit dem Zusatz „Hinweis: Kein Ausschlusskriterium!“ versehen sind). Ist der Bieter aufgrund seiner Angaben als ungeeignet einzustufen und erklärt er sich nicht ausdrücklich gem. Ziff.4 bereit alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die im Prüfkatalog beschriebenen Anforderungen und Vorkehrungen zum Datenschutz zu erfüllen, wird das Angebot ausgeschlossen. Der vorliegende Prüfkatalog dient der vorläufigen Feststellung, ob und inwieweit die vorgenannten Sicherheitsziele erreicht werden. Diese„Vorabprüfung“ ersetzt nicht die geforderte Datenschutzprüfung, dient aber als entsprechende Grundlage.
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Bei Nichtvorlage dieses Nachweises mit Angebotsabgabe behält sich die Vergabestelle vor, diesen unter Fristsetzung von 3 Werktagen nachzufordern. Wird der Nachweis nicht oder nicht vollständig fristgemäß nachgereicht, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
GbR nach deutschem Recht oder gleichwertige Rechtsform, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Die Forderungen gehen aus Ziffer III.2.2) hervor.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-02 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0073-sichBetreu-2012

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 101a Abs. 1 GWB.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nachden Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§§ 114 Abs. 1, 114 Abs. 2 GWB.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeitdes Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durchErteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstigerWeise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegenhat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines(mutmaßlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 084-138773 (2012-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer Gek-Abt. 0830 Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 132-218952
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 84-138773
ABl. S-Ausgabe: 132

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-02 📅
Name: BfbA Beratungsgesellschaft für branchenspezifische Arbeitssicherheit UG & Co. KG
Postanschrift: Försterweg 2
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bfba.eu 📧
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2012/S 132-218952 (2012-07-10)