Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Unrichtigkeiten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich per Post oder per Fax an die in I.1) genannte Adresse darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Hinweise müssen unverzüglich, spätestens bis zum 15.1.2012, 12:00 Uhr, bei der ausschreibenden Stelle eingehen. Zur Klärung fachlicher Fragen richten sich die Bieter ausschließlich an die in I.1 (Weitere Auskünfte) genannte Kontaktstelle per Fax.