Sohlsicherung; Herstellung des Kolkschutzes an der Niedersachsenbrücke

JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG

Veranlasst durch die seit Mai 2011 an der Niedersachsenbrücke (NSB) festgestellte und sich stetig weiterentwickelnde rückschreitende Erosion mit aktuellen Kolktiefen bis rd. 6 m (NN -28,80 m) ist seeseitig der Umschlagbrücke im Bereich des Einflussbereiches des Kolkes die Herstellung einer Sohlsicherung zur Gewährleistung des passiven Erdkeils der Brückenkonstruktion erforderlich.
Zur Herstellung des Kolkschutzes ist im Eingriffsbereich die erforderliche Sohltiefe (ca. NN -24,75 m) herzustellen. Auf der Sohle sind Sinkstücke mittels Senkbelastung einzubauen und mit einer Deckschicht in Schüttsteinbauweise abzudecken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-16 Auftragsbekanntmachung
2013-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Die Herstellung der Sohlsicherung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:— ca. 12 310 m³ Boden mittels Nassbaggergerät abtragen, transportieren und verklappen,— ca. 5 180 m² Sinkstücke herstellen, zum Einbauort schwimmen und absenken,— ca. 5 180 m² entsprechend ca. 3 260 t Schüttsteine Eisensilikatgestein CP 90/250 (d = 0,30 m) als Senkbelastung liefern, transportieren und auf den Sinkstücken einbauen,— ca. 5 340 m² entsprechend ca. 4 510 t Schüttsteine Naturstein LMB 40/200 (d = 0,65 m) liefern, transportieren und einbauen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kutterstraße 3
Postleitzahl: 26386
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.jadeweserport.de 🌏
E-Mail: j.ehmen@jadeweserport.de 📧
Telefon: +49 44214098046 📞
Fax: +49 44214098088 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 224-369418
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Der Auftraggeber fordert interessierte Bieter auf, die Vergabeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle - im Hinblick auf die Frist zur Angebotsabgabe gemäß Ziffer IV.3.4) - möglichst unverzüglich anzufordern und auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein Angebot abzugeben. Interessierte Bieter werden weiter gebeten, mit der Anforderung der Vergabeunterlagen einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bietern beantwortet werden können. c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: aa) Bietergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1) bis einschließlich Ziffer III.2.3) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen/finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter zu berufen, so muss er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. d) Die Angebote müssen in Schriftform in dreifacher Ausführung (ein Original, zwei Kopien) sowie elektronisch auf einem Datenträger (Daten-CD) bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Angebot für Vergabeverfahren "Kolkschutz Niedersachsenbrücke" nicht öffnen" zu versehen. Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: aa) Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht im verschlossenen Umschlag und / oder nicht entsprechend der Vorgabe gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden. bb) Der Auftraggeber fordert die Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschließlich Angebotsbedingungen ("Vergabeunterlagen") auf, ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote in formeller Hinsicht prüfen, insbesondere auch, ob gestellte Mindestbedingungen erfüllt werden. In Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, gegebenenfalls auch mehrfach, zu betreiben. Nicht auszuschließende Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das erste von den Bietern eingereichte Angebot den Zuschlag zu erteilen, d. h. auf die Durchführung von Verhandlungen gänzlich zu verzichten. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungsgesprächen besteht nicht. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das erste Angebot, wird der Auftraggeber mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Die Bieter, die nach der ersten Angebotswertung auf den ersten drei Rangplätzen liegen, werden - soweit nicht bereits eine Zuschlagserteilung ohne Verhandlungen erfolgen soll - zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es werden also nicht zwingend sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch zu Verhandlungen eingeladen. Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen wird der Auftraggeber die Bieter auffordern, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Dabei wird der Auftraggeber gegebenenfalls zusätzliche Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen verwerten und alle an den Verhandlungsgesprächen beteiligten Bieter in gleicher Weise zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes auffordern. Für den Fall, dass weniger als drei wertbare überarbeitete Angebote eingereicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Bieter, die nach der Wertung der zunächst eingereichten Angebote nicht auf den ersten drei Rangplätzen liegen, zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzufordern. Alle fristgerecht abgegebenen überarbeiteten Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagserteilung in Ansehung des Ergebnisses dieser Rangfolge ohne die Durchführung von weiteren Verhandlungsgeprächen vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Bieter, die ein überarbeitetes Angebot abgegeben haben, zu weiteren Verhandlungsgesprächen einzuladen. Nach Abschluss aller aus Sicht des Auftraggebers erforderlichen Verhandlungsrunden soll der Zuschlag auf das Angebot des Bieters erfolgen, welches unter Anwendung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung das wirt-schaftlich günstigste Angebot darstellt. f) Schriftliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens acht Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. g) Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bieter / von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen. h) Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise. i) Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Kostenerstattung oder pauschale Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren. j) Hinsichtlich des Ausführungsbeginns wird darauf hingewiesen, dass das unter II.3) angegebene Datum, 21.1.2013, der spät möglichste Ausfürhungsbeginn ist. Grundsätzlich soll die Ausführung zehn Tage nach Zuschlagserteilung beginnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Veranlasst durch die seit Mai 2011 an der Niedersachsenbrücke (NSB) festgestellte und sich stetig weiterentwickelnde rückschreitende Erosion mit aktuellen Kolktiefen bis rd. 6 m (NN -28,80 m) ist seeseitig der Umschlagbrücke im Bereich des Einflussbereiches des Kolkes die Herstellung einer Sohlsicherung zur Gewährleistung des passiven Erdkeils der Brückenkonstruktion erforderlich.
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Zur Herstellung des Kolkschutzes ist im Eingriffsbereich die erforderliche Sohltiefe (ca. NN -24,75 m) herzustellen. Auf der Sohle sind Sinkstücke mittels Senkbelastung einzubauen und mit einer Deckschicht in Schüttsteinbauweise abzudecken.
Menge oder Umfang:
Die Herstellung der Sohlsicherung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
— ca. 12 310 m³ Boden mittels Nassbaggergerät abtragen, transportieren und verklappen,
— ca. 5 180 m² Sinkstücke herstellen, zum Einbauort schwimmen und absenken,
— ca. 5 180 m² entsprechend ca. 3 260 t Schüttsteine Eisensilikatgestein CP 90/250 (d = 0,30 m) als Senkbelastung liefern, transportieren und auf den Sinkstücken einbauen,
— ca. 5 340 m² entsprechend ca. 4 510 t Schüttsteine Naturstein LMB 40/200 (d = 0,65 m) liefern, transportieren und einbauen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wilhelmshaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Beurteilung der persönlichen Lage und der Erfüllung der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen),
aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
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ee) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO aufgeführten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist und keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
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ff) dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder der zuständigen Organisation vorliegt;
gg) dass die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister vorliegt.
b) Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Eigenerklärungen nach III.2.1 a) sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende, im Formblatt "Eigenerklärung" aufgeführter Nachweise zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter Darstellung des Anteils der eigenen Leistungen bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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b) Zusätzlich zu der geforderten Eigenerklärung nach III.2.2 a) sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende, im Formblatt "Eigenerklärung" aufgeführter Nachweise zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
a) Eigenerklärung gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu bis zu 5 Referenzen hinsichtlich abgeschlossener Referenzprojekte, bei denen in Art und Umfang mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen, insbesondere hinsichtlich Einbau von Sinkstücken in vergleichbaren Wassertiefen und unter vergleichbaren Strömungsbedingungen, vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
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b) Eigenerklärung gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Formblatt "Eigenerklärung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) hinsichtlich der dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
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c) Zusätzlich zu den geforderten Eigenerklärungen nach III.2.3 a) und b) sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich aber vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende, im Formblatt "Eigenerklärung" aufgeführter Nachweise zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare und geeignete Sicherheiten von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen eine Mängelgewährleistungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der Regelungen der VOB/B. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf das folgende Konto:
Konto-Nr.: 9145002300.
BLZ: 28020050 Oldenburgische Landesbank.
Verwendungszweck: "Ausschreibungsunterlagen Kolksicherung NDS-Brücke".
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG
Dipl.-Ing. Johann Ehmen

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-21 📅
Datum des Endes: 2013-04-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131150 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Quelle: OJS 2012/S 224-369418 (2012-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 873 552,67 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 051-083226
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 224-369418
ABl. S-Ausgabe: 51

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 051-083226 (2013-03-11)