Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Der Auftraggeber fordert interessierte Bieter auf, die Vergabeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle - im Hinblick auf die Frist zur Angebotsabgabe gemäß Ziffer IV.3.4) - möglichst unverzüglich anzufordern und auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein Angebot abzugeben.
Interessierte Bieter werden weiter gebeten, mit der Anforderung der Vergabeunterlagen einen Ansprechpartner mit Mailadresse anzugeben, so dass Fragen zum Vergabeverfahren gegenüber allen potentiellen Bietern beantwortet werden können.
c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bietergemeinschaften:
Die unter Ziffer III.2.1) bis einschließlich Ziffer III.2.3) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen/finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Für Bietergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
Beabsichtigt der Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft), sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter zu berufen, so muss er auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten nachweisen, dass die in Bezug genommenen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Ziffer III.2.2) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bieter (Einzelbieter oder Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
c) Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
d) Die Angebote müssen in Schriftform in dreifacher Ausführung (ein Original, zwei Kopien) sowie elektronisch auf einem Datenträger (Daten-CD) bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis "Angebot für Vergabeverfahren "Kolkschutz Niedersachsenbrücke" nicht öffnen" zu versehen. Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (nicht im verschlossenen Umschlag und / oder nicht entsprechend der Vorgabe gekennzeichnet) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
bb) Der Auftraggeber fordert die Bieter in der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschließlich Angebotsbedingungen ("Vergabeunterlagen") auf, ein verbindliches Angebot abzugeben.
Der Auftraggeber wird die Angebote in formeller Hinsicht prüfen, insbesondere auch, ob gestellte Mindestbedingungen erfüllt werden. In Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht oder nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, gegebenenfalls auch mehrfach, zu betreiben.
Nicht auszuschließende Angebote werden anhand der Zuschlagskriterien gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, bereits auf das erste von den Bietern eingereichte Angebot den Zuschlag zu erteilen, d. h. auf die Durchführung von Verhandlungen gänzlich zu verzichten. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungsgesprächen besteht nicht.
Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das erste Angebot, wird der Auftraggeber mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt.
Die Bieter, die nach der ersten Angebotswertung auf den ersten drei Rangplätzen liegen, werden - soweit nicht bereits eine Zuschlagserteilung ohne Verhandlungen erfolgen soll - zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Es werden also nicht zwingend sämtliche Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch zu Verhandlungen eingeladen.
Nach Durchführung etwaiger Verhandlungen wird der Auftraggeber die Bieter auffordern, ein überarbeitetes Angebot abzugeben. Dabei wird der Auftraggeber gegebenenfalls zusätzliche Erkenntnisse aus den Verhandlungsgesprächen verwerten und alle an den Verhandlungsgesprächen beteiligten Bieter in gleicher Weise zur Abgabe eines überarbeiteten Angebotes auffordern. Für den Fall, dass weniger als drei wertbare überarbeitete Angebote eingereicht werden, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Bieter, die nach der Wertung der zunächst eingereichten Angebote nicht auf den ersten drei Rangplätzen liegen, zur Abgabe verbindlicher Angebote aufzufordern.
Alle fristgerecht abgegebenen überarbeiteten Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen sowie entsprechend den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung geprüft und bewertet. Es wird eine Rangfolge erstellt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuschlagserteilung in Ansehung des Ergebnisses dieser Rangfolge ohne die Durchführung von weiteren Verhandlungsgeprächen vorzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich ebenfalls vor, die Bieter, die ein überarbeitetes Angebot abgegeben haben, zu weiteren Verhandlungsgesprächen einzuladen. Nach Abschluss aller aus Sicht des Auftraggebers erforderlichen Verhandlungsrunden soll der Zuschlag auf das Angebot des Bieters erfolgen, welches unter Anwendung der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung das wirt-schaftlich günstigste Angebot darstellt.
f) Schriftliche Anfragen oder Anfragen per E-Mail / Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens acht Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet.
g) Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bieter / von der Bietergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot im Original einzureichen.
Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Der Auftraggeber behält sich vor, unmittelbar vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
h) Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
i) Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt und gehen – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – in das Eigentum des Auftraggebers über. Es erfolgt keine Kostenerstattung oder pauschale Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
j) Hinsichtlich des Ausführungsbeginns wird darauf hingewiesen, dass das unter II.3) angegebene Datum, 21.1.2013, der spät möglichste Ausfürhungsbeginn ist. Grundsätzlich soll die Ausführung zehn Tage nach Zuschlagserteilung beginnen.