Auftragsgegenstand ist die Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern des Entwurfstextes um die Verständlichkeit der Texte zu erhöhen, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die gemeinsamen Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung im Rechtsetzungsverfahren“. Ausgeschrieben wird ein Volumen von mindestens 38 000 und höchstens 42 000 Sprachberatungsstunden im Vertragszeitraum (1.1.2013 bis 31.12.2016). Die Leistungen sind grundsätzlich vor Ort im Bundesministerium der Justiz, Dienststelle Berlin zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurfsberatung
Menge oder Umfang: 42 000 Stunden Sprachberatung2 000 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurfsberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium der Justiz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmj.bund.de🌏
E-Mail: vergabe-iva3@bmj.bund.de📧
Telefon: +49 3018580-9413📞
Fax: +49 3018580-9525 📠
Auftragsgegenstand ist die Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern des Entwurfstextes um die Verständlichkeit der Texte zu erhöhen, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die gemeinsamen Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung im Rechtsetzungsverfahren“. Ausgeschrieben wird ein Volumen von mindestens 38 000 und höchstens 42 000 Sprachberatungsstunden im Vertragszeitraum (1.1.2013 bis 31.12.2016). Die Leistungen sind grundsätzlich vor Ort im Bundesministerium der Justiz, Dienststelle Berlin zu erbringen.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern des Entwurfstextes um die Verständlichkeit der Texte zu erhöhen, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die gemeinsamen Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung im Rechtsetzungsverfahren“. Ausgeschrieben wird ein Volumen von mindestens 38 000 und höchstens 42 000 Sprachberatungsstunden im Vertragszeitraum (1.1.2013 bis 31.12.2016). Die Leistungen sind grundsätzlich vor Ort im Bundesministerium der Justiz, Dienststelle Berlin zu erbringen.
Menge oder Umfang: 42 000 Stunden Sprachberatung
Referenznummer: IV A 3 1030/24- 46 400/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mohrenstraße 37, D-10117 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter während der letzten zwei Jahre nicht wegen einer der nachfolgenden Tatbestände a) bis g) rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt. Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können insofern Bieter ausgeschlossen werden:
a) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
b) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
c) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass:
a) über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) er sich nicht in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärungen des Bieters zu den in den Vergabeunterlagen angegebenen Eignungskriterien, insbesondere zu den folgenden Fragen:
a) Können Sie sicherstellen, dass alle von Ihnen zur Sprachberatung eingesetzten Personen – unabhängig davon, ob diese bereits vorhanden oder noch zu rekrutieren sind – folgende Fähigkeiten und Ausbildungsnachweise besitzen:
— Beherrschung der deutschen Sprache auf Muttersprachenniveau,
— abgeschlossene universitäre Ausbildung im Fach Germanistik oder gleichwertiger Abschluss?
b) Verfügt Ihre Institution über mindestens ein Jahr Erfahrung bei der sprachlichen Bearbeitung von Entwürfen für Rechtsvorschriften aus dem bundesdeutschen Sprachraum (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, auch Verwaltungsvorschriften)? Es genügt, wenn zwei der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen über solche Erfahrungen verfügen.
b) Verfügt Ihre Institution über mindestens ein Jahr Erfahrung bei der sprachlichen Bearbeitung von Entwürfen für Rechtsvorschriften aus dem bundesdeutschen Sprachraum (Gesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen, auch Verwaltungsvorschriften)? Es genügt, wenn zwei der zum Einsatz beim Auftraggeber vorgesehenen Personen über solche Erfahrungen verfügen.
c) Beschreiben Sie Erfahrungen Ihrer Institution mit der sprachlichen Bearbeitung von Rechtsvorschriften sowie etwaige wissenschaftliche oder publizistische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Rechtssprache. Den Kompetenzen Ihrer Institution stehen Erfahrungen der von Ihnen zur Sprachberatung beim Auftraggeber vorgesehenen Personen gleich.
c) Beschreiben Sie Erfahrungen Ihrer Institution mit der sprachlichen Bearbeitung von Rechtsvorschriften sowie etwaige wissenschaftliche oder publizistische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Rechtssprache. Den Kompetenzen Ihrer Institution stehen Erfahrungen der von Ihnen zur Sprachberatung beim Auftraggeber vorgesehenen Personen gleich.
2. Profilbögen (Lebenslauf, Qualifikation, bisherige Tätigkeiten) von 2 exemplarischen Mitarbeitern in anonymisierter Form für bereits vorhandene oder potentielle Mitarbeiter; bei potentiellen Mitarbeitern außerdem eine Erklärung, woraus sich die Sicherheit ergibt, diese Personen bei Erteilung des Zuschlags arbeitsvertraglich binden zu können.
2. Profilbögen (Lebenslauf, Qualifikation, bisherige Tätigkeiten) von 2 exemplarischen Mitarbeitern in anonymisierter Form für bereits vorhandene oder potentielle Mitarbeiter; bei potentiellen Mitarbeitern außerdem eine Erklärung, woraus sich die Sicherheit ergibt, diese Personen bei Erteilung des Zuschlags arbeitsvertraglich binden zu können.
3. Erklärung über das geplante Verfahren zur Rekrutierung von qualifizierten Mitarbeitern, soweit das einzusetzende Personal noch nicht verfügbar ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Zahlung gelten die Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) und die im Vertrag festgelegten Bedingungen: Die Zahlung der Gesamtvergütung erfolgt in 48 gleichen Monatsraten beginnend mit dem ersten Vertragsmonat jeweils zum letzten Werktag des Kalendermonats.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für die Zahlung gelten die Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) und die im Vertrag festgelegten Bedingungen: Die Zahlung der Gesamtvergütung erfolgt in 48 gleichen Monatsraten beginnend mit dem ersten Vertragsmonat jeweils zum letzten Werktag des Kalendermonats.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 35 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-30 📅
Öffnungsort: Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, D-10117 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, D-10117 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat IV A 3
MRin Schade
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IV A 3 1030/24- 46 400/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Quelle: OJS 2012/S 135-225705 (2012-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 079 717,50 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 30185809413📞
Fax: +49 30185809525 📠
Es wurde ein Nachprüfungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der dadurch eingetretenen zeitlichen Verzögerungen hat sich der Leistungszeitraum von ursprünglich ausgeschriebenen 48 Monaten (38.000 bis 42.000 Stunden Sprachberatung) auf 46 Monate (36.417 bis 40.250 Stunden Sprachberatung) verkürzt.
Es wurde ein Nachprüfungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der dadurch eingetretenen zeitlichen Verzögerungen hat sich der Leistungszeitraum von ursprünglich ausgeschriebenen 48 Monaten (38.000 bis 42.000 Stunden Sprachberatung) auf 46 Monate (36.417 bis 40.250 Stunden Sprachberatung) verkürzt.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin, DEUTSCHLAND.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-22 📅
Name: Lex Lingua Gesellschaft für Rechts- und Fachsprache mbH
Postanschrift: Möllentordamm 9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2016-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2079717.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Entwurfsberatung
Kurze Beschreibung:
Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern des Entwurfstextes um die Verständlichkeit der Texte zu erhöhen, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die gemeinsamen Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung im Rechtsetzungsverfahren“. Es ist ein Volumen von mindestens 36 417 und höchstens 40 250 Sprachberatungsstunden im Vertragszeitraum (1.3.2013 bis 31.12.2016) zu erbringen.
Prüfung von Gesetzentwürfen und von Entwürfen von Rechtsverordnungen der Bundesministerien auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Auftragnehmer erbringt prüfende, beratende und formulierende Leistungen. Er kommuniziert mit den Verfassern des Entwurfstextes um die Verständlichkeit der Texte zu erhöhen, erteilt Auskünfte zu einzelnen sprachlichen Problemen (z. B. Rechtschreibung, Grammatik, Wortwahl), stimmt mit dem Auftraggeber die gemeinsamen Standards der Spracharbeit ab und unterstützt diesen in der Informationstätigkeit und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sprachberatung im Rechtsetzungsverfahren“. Es ist ein Volumen von mindestens 36 417 und höchstens 40 250 Sprachberatungsstunden im Vertragszeitraum (1.3.2013 bis 31.12.2016) zu erbringen.