Staatl. Berufsschule I mit BFS Informatik und BOS landshut, Erweiterungs-, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahme, Interimsmaßnahme: Mietcontaineranlage BA2

Zweckverband Berufliche Schulen Landshut (Stadt und Landkreis)

. Gewerk Ausschreibungs-Nr. A_25170-03 Mietcontaineranlage BA2.
Herstellen, liefern und montieren eines Auslagerungsgebäudes als Mietcontaineranlage (es können auch geeignete Bestands-/Altcontainer verwendet werden) für die Auslagerung der Berufsschule 1 mit BFS Informatik und BOS Landshut und für einen Mietzeitraum von ca. 22 Monaten zur Verfügung stellen; nur der Werkstattbereich ist früher zu errichten und ca. 27 Monate zur Verfügung zu stellen. Nach Ende des Mietzeitraumes ist das Auslagerungsgebäude zu demontieren und der ursprüngliche Geländezustand wieder herzustellen.
Es werden v. a. Klassenräume und deren Nebenräume ausgelagert sowie die Werkstatt des Fachbereichs Zimmer- und Holzbauarbeiten.
Das Auslagerungsgebäude ist schlüsselfertig zu erstellen.
Ausnahme:
A1) Außenanlagen und Erschließung bis zu den Übergabepunkten im Baufeld.
A2) EDV-Netz im Auslagerungsgebäude.
A3) ELA-Netz im Auslagerungsgebäude sowie Aufschaltung des Hausalarms auf die BMA der BS1+BOS.
A4) Telefon-Netz im Auslagerungsgebäude.
A5) Möblierung mit Tischen, Stühlen, Werkbänken, Schränken.
Das Auslagerungsgebäude wird im Bestandspark südlich des Baufeldes 2-geschossig errichtet auf Basis der Planung des AN.
Für die Vorwegmaßnahme ist der Werkstattcontainer in der Nordwestecke einschl. angrenzenden Nebenräume aufzubauen mit 15,20/12,30 m.
Für die Hauptmaßnahme wird das Auslagerungsgebäude zu einem späteren Zeitpunkt östlich und südlich erweitert auf eine Grundfläche von L/B = 60/20,77 m.
Das Auslagerungsgebäude besteht im Wesentlichen aus:
Vorwegmaßnahme / 3 Stück / ca. 165 m2.
Hauptmaßnahme / 37 Stück / ca. 1 555 m2.
Die äußeren Begrenzungen von 60/21 m sind infolge des Baumbestands und der Humusmieten sowie des Parkplatzes samt Rettungswege einzuhalten.
Folgende Grundausstattung der Räume ist gefordert:
1) Elektro:
— UP-Lichtschalter: an jeder Tür,
— UP-Steckdosen: 2 Stück 230 V / 50 Hz je Raum,
— 3 Langfeldrasterleuchten ca. 20/155 cm, 1-flammig, 1 x 49 W, weiß, je 15,5 m2 Containergrundfläche, mit integrierter Notbeleuchtung.
2) Heizung:
Speicherheizkörper für Elektro, mit Thermostatdrehknopf, unter jedem Fensterinkl. kompletter Leitungsinstallation.
3) Wand- und Deckenoberflächen:
Oberflächen schultauglich, abwaschbar und desinfektionsmittelbeständig, Anstrich, Farbton nach Wahl des AG, weiß.
4) Innentüren zu Klassen, Nebenräumen, WCs etc.
— dichtschließend bzw. nach Brandschutzanforderung,
— Stahlumfassungszargen mit Holztürblatt.
5) Innentüren zu Treppenhäusern und Brandabschnittstüren
— dichtschließend bzw. nach Brandschutzanforderung,
— Leichtmetallelement mit Glasfüllung.
6) Außentüren
— wärmegedämmt, dichtschließend,
— Leichtmetallelement mit Glasfüllung (ESG, VSG), einbrennlackiert, Farbton nach Wahl des AG.
7) Kunststoff-Fenster einschl. Sonnenschutz als 2-flüglige Stulpfenster
8) Treppenhäuser
Stahltreppe, Laufbreite ca. 130 cm, 16-17 Steigungen, Geländer, Treppenbelag aus Linoleum.
9) Bodenbeläge Flure und Treppenhäuser
— Nutzlast q<=5,0 kN/m2,
— Linoleum-Bodenbelag mit Sockelleisten, Sockel 8 cm hoch geschnitten aus dem Bodenbelag.
10) Bodenbeläge Klassenzimmer, Nebenräume etc.
— Nutzlast q<=3,5 kN/m2,
— Linoleum-Bodenbelag mit Sockelleisten, Sockel 8 cm hoch geschnitten aus dem Bodenbelag.
11) Bodenbeläge WCs, Küche
— Nutzlast q<=3,5 kN/m2,
— Kautschuk-Bodenbelag mit Hohlkehl-Sockelleisten, Sockel 15 cm hoch geschnitten aus dem Bodenbelag.
12) Schalldämmaß
Das Mindestschalldämmmaß für Wände zwischen Unterrichtsräumen und Fluren beträgt Rw'>= 47 dB; sowie zwischen Unterrichtsräumen und Werkstätten Rw'>= 55 dB. Das Mindestschalldämmmaß für Decken zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen beträgt Rw'>=55 dB mit Längsschalldämmaß L'n,w < 53 dB; sowie zwischen Unterrichtsräumen und Werkstätten Rw'>= 58 dB.
13) Luftwechselrate
Die Anforderungena n die Luftfdichtheit gem. DIN 4108 Teil 7 sind einzuhalten.
Die Mindestluftwechselrate beträgt.
— für Klassen: n = 1,0 h-1,
— sonst: n = 0,5 h-1.
14) Mindestraumtemperatur
Die Mindestraumtemperatur beträgt.
— für Flure und Treppenhäuser 15° Celsius,
— sonst 20° Celsius bei einer Außentempreratur von -15° Celsius.
15) Mindestbeleuchtungsstärke
Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt.
— für WCs 200 Lux,
— für Flure und Treppenhäuser 150 Lux,
— für Nebenräume, Vorbereitung 300 Lux,
— für Klassen grundsätzlich 300 Lux,
— für Klassen mit Bildschirmarbeitsplätzen 500 Lux,
— für Werkstätten 500 Lux.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-24 Auftragsbekanntmachung