Strategische Beratung - Beratung und Unterstützung der AOK Nordost bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition mit den Schwerpunkten Einnahme- und Versorgungsmanagement
Seit Jahren befinden sich die gesetzlichen Krankenversicherer in einem Wettbewerb, deren Marktdynamik sich mit der Einführung des Gesundheitsfonds erheblich verschärft hat. Die AOK Nordost ist in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige Partnerin für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer vor Ort. Die Beratung soll die AOK Nordost bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die strategisch relevanten Hebel zur Sicherung der Position der AOK Nordost im Wettbewerb der GKV. Gegenstand des Auftrags ist die Beratung und Unterstützung der AOK Nordost bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Die Arbeitsschwerpunkte sind das Einnahme- und Versorgungsmanagement. Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Michalak, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Die Bewerber haben die einzureichenden Formblätter unter https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ herunter zu laden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich unter Nennung des Ausschreibungsnamens bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist von montags bis donnerstags, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge per Boten nicht abgegeben werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge an anderer Stelle als der Poststelle ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge per Fernschreiben, Telefax, E-Mail etc. sind nicht zugelassen.
(5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3 genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Fall, dass Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften eingeplant sind, vor Zuschlagserteilung eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmer vorzulegen, dass die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vom 21.09.2011 eingehalten werden.
(6) Vor Zuschlagserteilung muss vom Vertragspartner eine Erklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG) vorgelegt werden.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Michalak, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich unter Nennung des Ausschreibungsnamens bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist von montags bis donnerstags, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge per Boten nicht abgegeben werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge an anderer Stelle als der Poststelle ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge per Fernschreiben, Telefax, E-Mail etc. sind nicht zugelassen.
(5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3 genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Fall, dass Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften eingeplant sind, vor Zuschlagserteilung eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmer vorzulegen, dass die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vom 21.09.2011 eingehalten werden.
(6) Vor Zuschlagserteilung muss vom Vertragspartner eine Erklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG) vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit Jahren befinden sich die gesetzlichen Krankenversicherer in einem Wettbewerb, deren Marktdynamik sich mit der Einführung des Gesundheitsfonds erheblich verschärft hat.
Die AOK Nordost ist in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige Partnerin für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer vor Ort. Die Beratung soll die AOK Nordost bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die strategisch relevanten Hebel zur Sicherung der Position der AOK Nordost im Wettbewerb der GKV.
Die AOK Nordost ist in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine leistungsfähige Partnerin für Versicherte, Arbeitgeber und Leistungserbringer vor Ort. Die Beratung soll die AOK Nordost bei der Erreichung der Unternehmensziele unterstützen. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die strategisch relevanten Hebel zur Sicherung der Position der AOK Nordost im Wettbewerb der GKV.
Gegenstand des Auftrags ist die Beratung und Unterstützung der AOK Nordost bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsorientierter Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsposition. Die Arbeitsschwerpunkte sind das Einnahme- und Versorgungsmanagement.
Eine Inanspruchnahme der Beratungsleistungen erfolgt mit unterschiedlichen themenbezogenen Schwerpunkten während der Vertragslaufzeit. Verbindliche Umsatzvolumen können nicht garantiert werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Aufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) in entsprechender Anwendung und unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 lit. e) VOF im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Aufträge (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) in entsprechender Anwendung und unter den Voraussetzungen von § 3 Abs. 4 lit. e) VOF im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerpunkt Berlin und Teltow.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) - e) VOF genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
- Eigenerklärung zur persönlichen Lage des Bewerbers, dass keiner der in § 4 Abs. 9 lit. a) - e) VOF genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF bzw. Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Straftaten verurteilt worden ist und dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen;
Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
c) für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist der genannte Nachweis einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle des Vertragsschlusses spätestens zum Vertragsbeginn eine solche abgeschlossen sein wird. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: 500 000 EUR für Vermögensschäden einschließlich solcher Schäden, die durch Verletzung von Datenschutzbestimmungen entstanden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung oder alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass im Falle des Vertragsschlusses spätestens zum Vertragsbeginn eine solche abgeschlossen sein wird. Die Deckungssummen müssen mindestens betragen: 500 000 EUR für Vermögensschäden einschließlich solcher Schäden, die durch Verletzung von Datenschutzbestimmungen entstanden sind.
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Anteil des Umsatzes im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung muss zusammen in den letzten 3 Jahren mindestens 300 000 Euro brutto betragen haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und den Anteil des Umsatzes im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung muss zusammen in den letzten 3 Jahren mindestens 300 000 Euro brutto betragen haben.
Allgemeine Hinweis: Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft die genannten Nachweise einzeln zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Detaillierte Darstellung von unternehmensbezogenen Referenzen (mindestens zwei) hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern insbesondere im Bereich Einnahme- und Versorgungsmanagement bzw. damit vergleichbarer Themen. Bei den einzureichenden Referenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere Erfahrungen auf folgenden Gebieten besonders gewünscht:
(1) Detaillierte Darstellung von unternehmensbezogenen Referenzen (mindestens zwei) hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern insbesondere im Bereich Einnahme- und Versorgungsmanagement bzw. damit vergleichbarer Themen. Bei den einzureichenden Referenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind insbesondere Erfahrungen auf folgenden Gebieten besonders gewünscht:
- Optimierung der Unternehmensperformance durch Effizienzsteigerung und Umsetzung bester Praxis in Prozess- und Leistungssteuerung.
- Stärkung der Marktposition durch optimale Umsetzung von Produktinnovationen, Kundenservice und Vor-Ort-Präsenz.
- Versorgungssteuerung durch HzV und andere Versorgungsprodukte sowie Zusammenarbeit mit Leistungserbringern. Weiterentwicklung der Kasse auf die Belange des Gesundheitsfonds und mRSA in den Bereichen Finanzplanung, Einnahme- und Risikomanagement.
- Leistungsfähige und kosteneffiziente Datenverarbeitung
Anzugeben sind:
a) Auftraggeber (soweit zulässig; andernfalls allgemeine Umschreibung des Auftraggebers/der Auftraggeberin);
b) Ansprechpartner,
c) konkreter Darlegung des Auftragsgegenstandes mit Angabe der beratenen Unternehmensbereiche,
d) des Rechnungswertes (freiwillig);
e) Anzahl der Beratertage.
(2) Benennung und Nachweis der Eignung des/der Projektleiters/Projektleiterin, welche/r für den Auftrag vorgesehen ist und der nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf, durch
a) Nachweise der beruflichen Befähigung (Vorlage von Universitäts-/ Hochschulabschlusszeugnis bzw. Berufsabschlusszeugnis und Darstellung des beruflichen Werdegangs) und
b) Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Vorlage von Referenzen
(3) Benennung und Nachweis der Eignung der Mitarbeiter(innen), welche für den Auftrag vorgesehen sind und die nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen, durch
b) Nachweis von Erfahrungen im Bereich des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands durch Vorlage entsprechender Referenzen
Allgemeine Hinweise:
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können den genannten Nachweis gemeinsam erbringen. Sofern der Einsatz von Nachunternehmen beabsichtigt ist, ist die Regelung in Ziffer VI.3. dieser Bekanntmachung zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1.unternehmensbezogene Referenzen hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (Punkt III.2.3 [1]): 60 %2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiters/-leiterin (Punkt III.2.3 [2]): 20 %3. Berufliche Befähigung und Referenzen Personal (Punkt III.2.3 [3]): 20 %Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
1.unternehmensbezogene Referenzen hinsichtlich der Beratung von gesetzlichen Krankenversicherungsträgern (Punkt III.2.3 [1]): 60 %2. Berufliche Befähigung und Referenzen Projektleiters/-leiterin (Punkt III.2.3 [2]): 20 %3. Berufliche Befähigung und Referenzen Personal (Punkt III.2.3 [3]): 20 %Der Auftraggeber nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Michalak, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich unter Nennung des Ausschreibungsnamens bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist von montags bis donnerstags, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge per Boten nicht abgegeben werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge an anderer Stelle als der Poststelle ist nicht zulässig.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich unter Nennung des Ausschreibungsnamens bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Poststelle des AOK-Bundesverbands ist von montags bis donnerstags, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge per Boten nicht abgegeben werden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge an anderer Stelle als der Poststelle ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge per Fernschreiben, Telefax, E-Mail etc. sind nicht zugelassen.
(5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3 genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Fall, dass Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften eingeplant sind, vor Zuschlagserteilung eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmer vorzulegen, dass die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vom 21.09.2011 eingehalten werden.
(5) Allgemeiner Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern: Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF. Der Nachunternehmer sowie die von ihm zu erbringende Leistung sind vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer muss die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzen. Im Rahmen der technisch/fachlichen Leistungsfähigkeit sind die unter III.2.3 genannten Nachweise von dem Nachunternehmer nur insoweit zu erbringen, wie diese auf den vom Nachunternehmer zu erbringenden Leistungsteil anwendbar sind. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist (spätestens) vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Darüber hinaus hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Fall, dass Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften eingeplant sind, vor Zuschlagserteilung eine Vereinbarung mit dem Nachunternehmer vorzulegen, dass die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) vom 21.09.2011 eingehalten werden.
(6) Vor Zuschlagserteilung muss vom Vertragspartner eine Erklärung über die Einhaltung der Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gemäß Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG) vorgelegt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 247-407710 (2012-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter Ziffer VI.2 der Bekanntmachung genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Michalak, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 VOF vergeben.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes Herrn Michalak, Behlertstr. 33 A, 14467 Potsdam.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 VOF vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-16 📅
Name: Bain & Company Inc.
Postanschrift: Karlsplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 096-163063 (2013-05-16)