Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers EC 135

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)

Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers EC 135 für die Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren:
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen (HFO) der Deutschen Marine im Anschluss an die Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) ist ein geeigneter Hubschrauber des Musters EC135 stundenweise vorzuhalten, um eine maritime Vorausbildung durchzuführen und die Fähigkeit des Führens und Bedienens von Hubschraubern zu erhalten und zu verbessern.
Der Vermieter muss einen zivil zum Luftverkehr zugelassenen Hubschrauber EC 135 (Regelraum EASA) zeitlich befristet (stundenweise) zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter, in betriebsbereitem lufttüchtigen Zustand auf dem Flugplatz in Nordholz (ziviler Bereich) bereit stellen.
Der Vermieter muss die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit während der Nutzung sicherstellen und muss die Leistung der Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum durchführen.
Die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Die Nutzungsdauer beträgt vier Jahre.
In den ersten drei Jahren werden jeweils bis zu 450 Flugstunden auf dem Hubschrauber EC 135 pro Jahr gemietet, im vierten Jahr werden bis zu 375 Flugstunden gemietet.
In dem Zeitraum von vier Jahren werden insgesamt bis zu 1725 Flugstunden abgenommen.
Es handelt sich hierbei um eine geschätzte Zahl an geforderten Flugstunden.
Diese verhalten sich gegenüber einem Angebotspreis in Abhängigkeit und können daher über oder unter den hier geforderten Zahlen liegen.
Die Flüge werden über See oder in der Nähe der See durchgeführt. Für die daraus erforderliche Triebwerkswartung ist der Vermieter verantwortlich.
Pro Woche sind mindestens zwei Flugfenster für Nachtflüge vorzusehen (bis zu 345 Nachtflugstunden in vier Jahren; diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 1725 h inkludiert).
Pro Jahr werden 4 Flüge mit Landung auf fremden Plätzen durchgeführt (diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 1725 h inkludiert).
Erforderliche Verbrauchsmaterialien und „Ground Support Equipment“ (Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge) müssen vom Vermieter in Nordholz zur Verfügung gestellt und im Hubschrauber mitgeführt werden.
Die Betankung der Hubschrauber am Standort Nordholz im Rahmen der Leistungserbringung erfolgt durch den Vermieter. Der Flugkraftstoff wird vom Mieter gestellt (mit Tankwagen der Bundeswehr). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch den Mieter.
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass der Hubschrauber nicht ausschließlich für die Durchführung von Flügen der Bundeswehr bereit steht. Die Bundeswehr hat hinsichtlich der Anforderung von Flugstunden jedoch gegenüber anderen Einsätzen Priorität.
Die Bereitstellung der Flugstunden hat primär im Zeitraum März bis spätestens 01. November zu erfolgen. Vorgesehener Beginn der Aufnahme des Flugbetriebes soll spätestens der 04. März 2013 sein.
Zudem sind folgende Leistungen zu erbringen:
— ca. 50 x Konservierung Bergewinde in vier Jahren,
— ca. 750 Zyklen Bergewinde in vier Jahren,
— Einweisung des Bundeswehrpersonals,
— Einweisung Luftfahrzeugführer/ Bediener,
— Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in der Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle,
— Einweisung des Feuerwehr- und Rettungspersonal,
— Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten,
— Darlegung, welche Navigationsdaten und elektronischen Karten regelmäßig aktualisiert werden müssen.
Die von allen zu verwendende Sprache ist Deutsch. In sämtlichen Gesprächen, Schriftstücken usw. muss die Deutsche Sprache verwendet werden. Ausnahmen sind nur in Bezug auf anerkannte Fachbegriffe zulässig und sofern dies gemäß der Leistungsbeschreibung gestattet ist.
Muss-Anforderungen (Minimalforderungen) an den Hubschrauber EC135:
Die Nichterfüllung dieser Muss-Kriterien hat erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung zur Folge und führt damit zum Ausschluss eines Angebotes.
— Zulassung als Dual Pilot IFR Night, Cat A,
— Basic Area Nav- Fähigkeit,
— Multifunktionsdisplays ("Glascockpit"),
— GPS,
— VOR/ILS,
— DME,
— ADF,
— Übungsmöglichkeit eines Triebwerkausfalls (Single Engine Failure),
— 5 Sitzplätze (inkl. Crew),
— Flugdauer mit einer Tankfüllung: 2:30 Stunden,
— Radarhöhenmesser,
— Notschwimmeranlage,
— Abwerfbare Cockpit-Türen (Jettisonable cockpit doors)),
— Bergungswinde inklusive Windenausrüstung (Rettungsschlinge, Gurt, Windensack, Stehhaltegurt für Bediener/ -innen, etc.) und sonstigen erforderlichen Ausstattungen (z.B. Schiebetürverschluss),
— First Aid Kit,
— Scheibenwischer,
— Rotor Brake System,
— ELT,
— Mast Moment Indication System,
— Es muss sichergestellt sein, dass die beim Mieter verwendeten Fliegerhelme vom Typ Gentex SPH 4G (NATO Stecker) auf allen Sitzplätzen verwendet werden können. Sofern Adapter notwendig sind, stellt diese der Vermieter.
Der Vermieter muss den Hubschrauber gegen Risiken versichern (Halterhaftpflichtversicherung, CLS-Versicherung, Kaskoversicherung [gesamter Hubschrauber incl. Elektronik und Triebwerk]).
Die durch den Vermieter bereit gestellten Hubschrauber müssen einen für den vorgesehenen Einsatz ausreichenden Flugstundenvorrat besitzen.
Muss-Anforderung an den Hubschrauber EC135 mit zeitlicher Einschränkung:
Der Verzicht auf nachfolgend aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung und kann daher nur zeitlich befristet akzeptiert werden. Der Vermieter kann für einen befristeten Zeitraum einen Hubschrauber ohne nachfolgende Fähigkeiten/Ausstattungen zur Verfügung stellen. Der Zeitraum von einem Jahr nach Vertragsschluss darf nicht überschritten werden.
— Autopilot (DAFCS),
— Flight Management System bzw. Navigation Management System CMA 3000/9000,
— Höhenverstellbarer Piloten- und Copilotensitz,
— NVIS-Zulassung (BIV-Kompatible) (Fähigkeit zur Durchführung von Flügen mit Nachsichtbrillen.).
Soll-Anforderung an den Hubschrauber EC135:
Der Verzicht auf nachfolgend aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen führt zu Einschränkungen hinsichtlich der beabsichtigten Nutzung. Die Einschränkungen werden im Rahmen der Bewertung der Angebote berücksichtigt (gemäß ‚Bewertungsmatrix‘), führen aber nicht zum Ausschluss eines Angebotes.
— UHF- Funkgerät,
— CVFDR,
— Searchlight (NVG),
— Klimaanlage.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-04.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-04 Auftragsbekanntmachung
2013-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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