SylWin2: System zur Übertragung von elektrischer Energie (ca. 900 MW) zwischen Offshore Windparks im Cluster SylWin und einem Netzverknüpfungspunkt an Land
SylWin2: System zur Übertragung von elektrischer Energie (ca. 900 MW) zwischen Offshore Windparks im.
Cluster SylWin und einem Netzverknüpfungspunkt an Land. Es können insbesondere die Übertragungsleistung, die Verluste, die Verfügbarkeit und die Einhaltung der Netzanschlussregeln als Anforderungen für dieses Energieübertragungssystem definiert werden. Dieser Auftrag kann insbesondere umfassen:
— Planung,
— Engineering,
— Bau,
— Instandhaltung und Wartung über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren einschließlich einer.
Verlängerungsoption,
— ggf. Rückbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-06.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Quantity or scope:
“SylWin2: System zur Übertragung von elektrischer Energie (ca. 900 MW) zwischen Offshore Windparks im.Cluster SylWin und einem Netzverknüpfungspunkt an Land.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DC Netz SylWin2 GmbH
Postanschrift: Bernecker Straße 70
Postleitzahl: 95448
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: http://www.tennettso.de🌏
E-Mail: christoph.mey@tennet.eu📧
Telefon: +49 92150740-4448📞
Fax: +49 92150740-4452 📠
“Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich...”
Der Auftraggeber ist gem. § 30 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 217-358141 (2012-11-06)