Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Aufbau eines einheitlichen Systems zur Anbindung von 60 Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Land an den bundesweiten digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk). Gegenstand der Beschaffung ist die komplette Systemtechnik der Anbindung zwischen den Schnittstellen zum BOS-Digitalfunk und zu den Leitstellen. Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Lieferung der kompletten Systemtechnik zur Anbindung der nichtpolizeilichen BOS-Leitstellen in NRW - Feinspezifikation und Detailplanung für das zu liefernde System - Installation, Test und Inbetriebnahme des Systems (in Verbindung mit den Beistellungen des Auftraggebers) einschließlich u.a. der Unterstützung des Auftraggebers bei der Schnittstellenanbindung BOS-Digitalfunk und der Anbindung der Leitstellentechnik sowie der Integration der notwendigen Krypto-Technik des BSI - Betrieb des Systems für mind. 2 Jahre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldesystem
Menge oder Umfang: 0
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldesystem📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd🌏
E-Mail: team.npolga@twobirds.com📧
1) Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 - II B 2-81-00/2-2 - (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass u.a. die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A, 2. Abschnitt. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und innovativer IT-Leistungen, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis.
5) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail (team.npolga@twobirds.com) zu beziehen.
6) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) und in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Die Einreichung per Telefax oder E-Mail oder sonstiger elektronischer Form ist ausgeschlossen.
8) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 angegebene E-Mail-Adresse der Kontaktstelle (team.npolga@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge sowie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
10) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden und die - bei Bedarf auf Verlangen der Vergabestelle - zudem eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
11) Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 6 VOL/A in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
12) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
1) Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 - II B 2-81-00/2-2 - (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass u.a. die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A, 2. Abschnitt. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und innovativer IT-Leistungen, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis.
5) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail (team.npolga@twobirds.com) zu beziehen.
6) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) und in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Die Einreichung per Telefax oder E-Mail oder sonstiger elektronischer Form ist ausgeschlossen.
8) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 angegebene E-Mail-Adresse der Kontaktstelle (team.npolga@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge sowie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
10) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden und die - bei Bedarf auf Verlangen der Vergabestelle - zudem eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
11) Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 6 VOL/A in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
12) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Aufbau eines einheitlichen Systems zur Anbindung von 60 Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Land an den bundesweiten digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk).
Das Land Nordrhein-Westfalen plant den Aufbau eines einheitlichen Systems zur Anbindung von 60 Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Land an den bundesweiten digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Digitalfunk).
Gegenstand der Beschaffung ist die komplette Systemtechnik der Anbindung zwischen den Schnittstellen zum BOS-Digitalfunk und zu den Leitstellen.
Die Beschaffung umfasst im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Lieferung der kompletten Systemtechnik zur Anbindung der nichtpolizeilichen BOS-Leitstellen in NRW
- Feinspezifikation und Detailplanung für das zu liefernde System
- Installation, Test und Inbetriebnahme des Systems (in Verbindung mit den Beistellungen des Auftraggebers) einschließlich u.a. der Unterstützung des Auftraggebers bei der Schnittstellenanbindung BOS-Digitalfunk und der Anbindung der Leitstellentechnik sowie der Integration der notwendigen Krypto-Technik des BSI
- Installation, Test und Inbetriebnahme des Systems (in Verbindung mit den Beistellungen des Auftraggebers) einschließlich u.a. der Unterstützung des Auftraggebers bei der Schnittstellenanbindung BOS-Digitalfunk und der Anbindung der Leitstellentechnik sowie der Integration der notwendigen Krypto-Technik des BSI
- Betrieb des Systems für mind. 2 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Optionaler Betrieb des Systems für mind. 5 weitere Jahre nach Ablauf der Grundbetriebslaufzeit (von 2 Jahren). Optionale zusätzliche Unterstützungsleistungen bzgl. der Anbindung der Leitstellen.
Referenznummer: TED 25.04.01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Die Vergabestelle wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicherzustellen, insbesondere den Grundsatz des Geheimwettbewerbs zu wahren. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bewerber/Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen zu einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und;
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 Nr. (2) und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (8) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
Ferner sind - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter - auf Verlangen - Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 (drei) Monate alt sein.
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 (drei) Monate alt sein.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/ Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/ Aufbau) sowie - falls zutreffend - ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4, Abs. 6 lit. a bis e VOL/A vorliegen (Vordruck).
(4) Unterschriebene schriftliche Bereitschaftserklärung zur Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Vordruck).
(5) Unterschriebne schriftliche Erklärung zur Bereitschaft, das sein Personal einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen (Vordruck).
(6) Unterschriebene schriftliche Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen des Personals (Vordruck).
(7) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung zu Scientology (Vordruck)
(8) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
(8) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das UWG und GWB, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (Brutto) des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(2) Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personen- und Sachschäden von mindestens zusammen 1 (einer) Million EUR je Schadensereignis oder 5 (fünf) Millionen EUR je Versicherungsjahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für Personen- und Sachschäden von mindestens zusammen 1 (einer) Million EUR je Schadensereignis oder 5 (fünf) Millionen EUR je Versicherungsjahr.
Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.
Mindeststandards:
Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (Brutto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mindesetns 25 (fünfundzwanzig) Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Ein Unternehmen, das nicht über diesen geforderten Mindestumsatz verfügt, ist für eine Auftragsausführung a priori mangels wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit nicht geeignet und kann nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz (Brutto) des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mindesetns 25 (fünfundzwanzig) Mio. EUR pro Geschäftsjahr betragen haben. Ein Unternehmen, das nicht über diesen geforderten Mindestumsatz verfügt, ist für eine Auftragsausführung a priori mangels wirtschaftlicher/finanzieller Leistungsfähigkeit nicht geeignet und kann nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Nachweis, dass und welche Produkte des Unternehmens sich als Leitstellenbestandteile für Sprach- und Datendienste zum Einsatz im Digitalfunk BOS in einem Zertifizierungsverfahren der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle befinden (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV). Die Einreichung des Nachweises (in unbeglaubigter) Kopie ist zugelassen.
(1) Nachweis, dass und welche Produkte des Unternehmens sich als Leitstellenbestandteile für Sprach- und Datendienste zum Einsatz im Digitalfunk BOS in einem Zertifizierungsverfahren der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle befinden (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV). Die Einreichung des Nachweises (in unbeglaubigter) Kopie ist zugelassen.
(2) Darstellung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals und Angabe der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildung/Weiterbildung), jeweils in anonymisierter Form. Die Einreichung der Bildungsnachweise ist nicht erforderlich.
(2) Darstellung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen, fachlich qualifizierten Personals und Angabe der beruflichen Befähigung und Qualifizierung (Ausbildung/Weiterbildung), jeweils in anonymisierter Form. Die Einreichung der Bildungsnachweise ist nicht erforderlich.
(3) Darstellung der beruflichen Befähigung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektmanagers sowie dessen Stellvertreters als dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers und Angabe der entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studiennachweise sowie persönlicher Projektreferenzen, jeweils in anonymisierter Form. Darstellung weiterer Personalressourcen für Aufgaben des Projektmanagements. Die Einreichung von Bildungsnachweisen oder Referenzschreiben ist nicht erforderlich.
(3) Darstellung der beruflichen Befähigung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektmanagers sowie dessen Stellvertreters als dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebers und Angabe der entsprechenden Ausbildungs- bzw. Studiennachweise sowie persönlicher Projektreferenzen, jeweils in anonymisierter Form. Darstellung weiterer Personalressourcen für Aufgaben des Projektmanagements. Die Einreichung von Bildungsnachweisen oder Referenzschreiben ist nicht erforderlich.
(4) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Forschungs-/Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens im Bereich der Software- und Hardwareentwicklung.
(5) Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Forschungs-/Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens im Bereich Systemdesign.
(6) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens im Bereich einer Integrations- und Testplattform, insbesondere Angaben zum Test von Leitstellensystemen in Verbindung mit TETRA-Funk.
(7) Darstellung der allgemeinen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in unbeglaubigter Kopie) erbracht werden.
(8) Angaben über die technische Leitung des Unternehmens und die internen bzw. externen technische/n Stelle/n, die für die Durchführung und die Qualitätskontrolle im Bereich des Projektmanagements zuständig/beauftragt ist/sind, insbesondere jeweils unter Darstellung des/der verwendeten Vorgehensmodells/e.
(8) Angaben über die technische Leitung des Unternehmens und die internen bzw. externen technische/n Stelle/n, die für die Durchführung und die Qualitätskontrolle im Bereich des Projektmanagements zuständig/beauftragt ist/sind, insbesondere jeweils unter Darstellung des/der verwendeten Vorgehensmodells/e.
Mindeststandards:
Mindestanforderung: Ein Unternehmen, welches sich hinsichtlich keiner Leitstellenprodukte für Sprach- und Datendienste zum Einsatz im Digitalfunk BOS in einem Zertifizierungsverfahren der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV) befindet, ist für eine Auftragsausführung mangels technischer Leistungsfähigkeit a priori nicht geeignet und kann nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Mindestanforderung: Ein Unternehmen, welches sich hinsichtlich keiner Leitstellenprodukte für Sprach- und Datendienste zum Einsatz im Digitalfunk BOS in einem Zertifizierungsverfahren der zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV) befindet, ist für eine Auftragsausführung mangels technischer Leistungsfähigkeit a priori nicht geeignet und kann nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend. Für den Fall der Auftragserteilung behält sich der Auftraggeber vor zu verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend. Für den Fall der Auftragserteilung behält sich der Auftraggeber vor zu verlangen, dass eine Bietergemeinschaft eine bestimmte Rechtsform annimmt, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von dem zur Aufragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen.
Auftraggeber, Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie etwaige Unterauftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit von den Bewerbern, Bietern oder Auftragnehmern sowie etwaigen Unterauftragnehmern zu verlangen. Insbesondere behält sich der Auftraggeber vor, Sicherheitsüberprüfungen gemäß den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen von dem zur Aufragsausführung vorgesehenen Personal zu verlangen bzw. durchzuführen.
Die ausgewählten Bewerber haben vor Aufforderung zur Angebotsabgabe - nach Aufforderung durch die Vergabestelle - eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die ausgewählten Bewerber haben vor Aufforderung zur Angebotsabgabe - nach Aufforderung durch die Vergabestelle - eine Vertraulichkeitserklärung gemäß Vorgabe durch den Auftraggeber abzugeben. Im Falle der Weigerung wird der betroffene Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Auftraggeber plant, die Schnittstellen zu den Leitstellen gemäß der Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (gemäß PMeV-Standard) ausführen zu lassen. Der zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber (Bieter) hat daher mit Abgabe seines Angebots verbindlich zu erklären/zuzusichern, dass er die am 30.9.2013 aktuelle Definition der Schnittstelle Digitalfunkstecker in dem zu liefernden System für die Schnittstelle zu den Leitstellen einsetzt und sich zur Bereitstellung eigener weiterführender Ergebnisse aus dem Projekt zur Verbesserung und Erweiterung der offenen Schnittstellendefinition Digitalfunkstecker verpflichtet sowie sich zur aktiven Mitarbeit an der Fortschreibung der Schnittstellendefinition bereit erklärt.
Der Auftraggeber plant, die Schnittstellen zu den Leitstellen gemäß der Schnittstellendefinition "Digitalfunkstecker" (gemäß PMeV-Standard) ausführen zu lassen. Der zur Angebotsabgabe aufgeforderte Bewerber (Bieter) hat daher mit Abgabe seines Angebots verbindlich zu erklären/zuzusichern, dass er die am 30.9.2013 aktuelle Definition der Schnittstelle Digitalfunkstecker in dem zu liefernden System für die Schnittstelle zu den Leitstellen einsetzt und sich zur Bereitstellung eigener weiterführender Ergebnisse aus dem Projekt zur Verbesserung und Erweiterung der offenen Schnittstellendefinition Digitalfunkstecker verpflichtet sowie sich zur aktiven Mitarbeit an der Fortschreibung der Schnittstellendefinition bereit erklärt.
Im Digitalfunk BOS dürfen nur solche Endgeräte und Funkleiststellen bzw. Leitstellenbestandteile verwendet werden, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als hierfür geeignet zertifiziert worden sind (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV). Hierzu ist die erfolgreiche Durchführung einer technischen Überprüfung durch eine von der BDBOS zugelassene sachverständige Prüfstelle erforderlich. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernde Systemtechnik des Auftragnehmers, spätestens nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages, entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber bereits jetzt zumindest einen entsprechenden Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen BDBOS nach § 2 BDBOSZertV gestellt haben und sich in dem entsprechenden Zertifizierungsverfahren der BDBOS befinden (vgl. Abschnitt III.2.3 Nr. (1)).
Im Digitalfunk BOS dürfen nur solche Endgeräte und Funkleiststellen bzw. Leitstellenbestandteile verwendet werden, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als hierfür geeignet zertifiziert worden sind (§§ 15a, 15b BDBOSG sowie §§ 1 ff. BDBOSZertV). Hierzu ist die erfolgreiche Durchführung einer technischen Überprüfung durch eine von der BDBOS zugelassene sachverständige Prüfstelle erforderlich. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernde Systemtechnik des Auftragnehmers, spätestens nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages, entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert werden muss. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber bereits jetzt zumindest einen entsprechenden Antrag auf Zertifizierung bei der zuständigen BDBOS nach § 2 BDBOSZertV gestellt haben und sich in dem entsprechenden Zertifizierungsverfahren der BDBOS befinden (vgl. Abschnitt III.2.3 Nr. (1)).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als 3 (drei) bis max. 5 (fünf) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 EG Abs. 5 VOL/A). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 2 EG Abs. 1 S. 1 VOL/A, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 erfüllen, werden nicht mehr als 3 (drei) bis max. 5 (fünf) Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 3 EG Abs. 5 VOL/A). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
(1) Durchschnittlicher Bruttoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Leitstellen / Sprachvermittlung / Digitalfunk (PMR).
(2) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich
(3) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit technischem Tätigkeitsschwerpunkt zu Kommunikationssystemen (Projektierung, Integration, Installation, Service etc.) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Leitstellen / Sprachvermittlung / Digitalfunk (PMR).
(3) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit technischem Tätigkeitsschwerpunkt zu Kommunikationssystemen (Projektierung, Integration, Installation, Service etc.) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Geschäftsbereich Leitstellen / Sprachvermittlung / Digitalfunk (PMR).
(4) Angabe aktueller Referenzen (Abschluss der Leistungen nicht vor 2009), die mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit vergleichbar sind, als sie (a) Kommunikationssysteme für BOS-Leitstellen bzw. deren Anbindung, (b) unter Einbindung der Sprach- und Datendienste des BOS-Digitalfunks und (c) für Verbundsysteme über mindestens zwei Standorte zum Inhalt haben. Darüber hinaus wird bewertet, dass (d) die Systeme im Betrieb sind und (e) die Gesamtverantwortung für System und Realisierung bei dem Unternehmen liegt.
(4) Angabe aktueller Referenzen (Abschluss der Leistungen nicht vor 2009), die mit dem Ausschreibungsgegenstand insoweit vergleichbar sind, als sie (a) Kommunikationssysteme für BOS-Leitstellen bzw. deren Anbindung, (b) unter Einbindung der Sprach- und Datendienste des BOS-Digitalfunks und (c) für Verbundsysteme über mindestens zwei Standorte zum Inhalt haben. Darüber hinaus wird bewertet, dass (d) die Systeme im Betrieb sind und (e) die Gesamtverantwortung für System und Realisierung bei dem Unternehmen liegt.
Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mailadresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des/der Auftragnehmer, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Die Darstellung hat neben den oben aufgeführten Kriterien auch die folgenden Angaben zu enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer oder E-Mailadresse, Bezeichnung des Referenzprojektes, Angabe des/der Auftragnehmer, Leistungszeitraum, Leistungsumfang, Beschreibung der Leistungen sowie der Rolle des eigenen Unternehmens in dem Projekt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
(5) Angabe aktueller Referenzen (Abschluss der Leistungen nicht vor 2009), die einen oder mehrere Konzentratoren zur Anbindung von BOS-Leitstellen an den BOS-Digitalfunk zum Inhalt haben. Bewertet wird die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben sowie, dass a) die Systeme im Betrieb sind und b) die Gesamtverantwortung für System und Realisierung beim Unternehmen liegt.
(5) Angabe aktueller Referenzen (Abschluss der Leistungen nicht vor 2009), die einen oder mehrere Konzentratoren zur Anbindung von BOS-Leitstellen an den BOS-Digitalfunk zum Inhalt haben. Bewertet wird die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben sowie, dass a) die Systeme im Betrieb sind und b) die Gesamtverantwortung für System und Realisierung beim Unternehmen liegt.
Bereits unter Abschnitt IV.1.2 Nr. (4) angegebene Referenzen können hier erneut benannt werden.
(6) Angabe von Produkten des Antragstellers, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifiziert sind als Leitstellenbestandteile für Sprach- und Datendienste. Bewertet wird die Vergleichbarkeit des Produkts mit den Anforderungen des vorliegenden Vorhabens sowie, dass das Produkt in einem aktuell laufenden System in Betrieb ist.
(6) Angabe von Produkten des Antragstellers, die von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zertifiziert sind als Leitstellenbestandteile für Sprach- und Datendienste. Bewertet wird die Vergleichbarkeit des Produkts mit den Anforderungen des vorliegenden Vorhabens sowie, dass das Produkt in einem aktuell laufenden System in Betrieb ist.
Nennen Sie jeweils Referenzen für den Einsatz dieser Produkte und legen Sie Nachweise (in Kopie) zur Zertifizierung, ggf. dem aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens, durch die BDBOS vor. Bereits unter Abschnitt IV.1.2 Nr. (4) oder (5) angegebene Referenzen können hier erneut benannt werden.
Nennen Sie jeweils Referenzen für den Einsatz dieser Produkte und legen Sie Nachweise (in Kopie) zur Zertifizierung, ggf. dem aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens, durch die BDBOS vor. Bereits unter Abschnitt IV.1.2 Nr. (4) oder (5) angegebene Referenzen können hier erneut benannt werden.
(7) Darstellung zu Aktivitäten und Erfahrungen des Unternehmens bzgl. der Erarbeitung von Verfahren, Methoden oder Standards für Aufbau und Betrieb von Leitstellen im BOS-Digitalfunk in Zusammenarbeit mit der BDBOS und/oder anderen befassten Stellen der öffentlichen Hand, insbesondere hinsichtlich der Schnittstelle Digitalfunk-Stecker nach PMeV-Standard.
(7) Darstellung zu Aktivitäten und Erfahrungen des Unternehmens bzgl. der Erarbeitung von Verfahren, Methoden oder Standards für Aufbau und Betrieb von Leitstellen im BOS-Digitalfunk in Zusammenarbeit mit der BDBOS und/oder anderen befassten Stellen der öffentlichen Hand, insbesondere hinsichtlich der Schnittstelle Digitalfunk-Stecker nach PMeV-Standard.
Hierbei sind insgesamt maximal 100 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen:
(i) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (1): 0 Punkte: bis zu 5 Mio. EUR, 1 Punkt: über 5 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR, 2 Punkte: über 15 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, 3 Punkte: über 25 Mio. EUR bis 35 Mio. EUR, 4 Punkte: über 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR, 5 Punkte: über 45 Mio. EUR. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(i) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (1): 0 Punkte: bis zu 5 Mio. EUR, 1 Punkt: über 5 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR, 2 Punkte: über 15 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR, 3 Punkte: über 25 Mio. EUR bis 35 Mio. EUR, 4 Punkte: über 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR, 5 Punkte: über 45 Mio. EUR. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(ii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (2): 0 Punkte: bis zu 10 Mitarbeiter (MA), 1 Punkt: über 10 MA bis 20 MA, 2 Punkte: über 20 MA bis 40 MA, 3 Punkte: über 40 MA bis 70 MA, 4 Punkte: über 70 MA bis 100 MA, 5 Punkte: über 100 MA. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(ii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (2): 0 Punkte: bis zu 10 Mitarbeiter (MA), 1 Punkt: über 10 MA bis 20 MA, 2 Punkte: über 20 MA bis 40 MA, 3 Punkte: über 40 MA bis 70 MA, 4 Punkte: über 70 MA bis 100 MA, 5 Punkte: über 100 MA. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(iii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (3): 0 Punkte: bis zu 5 Mitarbeiter (MA), 1 Punkt: über 5 MA bis 10 MA, 2 Punkte: über 10 MA bis 20 MA, 3 Punkte: über 20 MA bis 35 MA, 4 Punkte: über 35 MA bis 50 MA, 5 Punkte: über 50 MA. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(iii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (3): 0 Punkte: bis zu 5 Mitarbeiter (MA), 1 Punkt: über 5 MA bis 10 MA, 2 Punkte: über 10 MA bis 20 MA, 3 Punkte: über 20 MA bis 35 MA, 4 Punkte: über 35 MA bis 50 MA, 5 Punkte: über 50 MA. Maximal erreichbare Punktzahl: 5.
(iv) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (4): Jeweils max. 10 Punkte für die ersten beiden Referenzen wobei, jedes voll erfüllte Kriterium a) bis e) mit je 2 Punkten bewertet wird; jeweils max. 5 Punkte für eine dritte und vierte Referenz wobei, jedes voll erfüllte Kriterium a) bis e) mit je 1 Punkt bewertet wird; weiterhin max. 3 Punkte für weitere Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 33;
(iv) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (4): Jeweils max. 10 Punkte für die ersten beiden Referenzen wobei, jedes voll erfüllte Kriterium a) bis e) mit je 2 Punkten bewertet wird; jeweils max. 5 Punkte für eine dritte und vierte Referenz wobei, jedes voll erfüllte Kriterium a) bis e) mit je 1 Punkt bewertet wird; weiterhin max. 3 Punkte für weitere Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 33;
(v) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (5): max. 12 Punkte für die erste Referenz, wobei die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben mit max. 6 Punkten und jedes voll erfüllte Kriterium a) und b) mit je 3 Punkten bewertet wird; max. 6 Punkte für die zweite Referenz; max. 2 Punkte für weitere Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 20.
(v) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (5): max. 12 Punkte für die erste Referenz, wobei die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben mit max. 6 Punkten und jedes voll erfüllte Kriterium a) und b) mit je 3 Punkten bewertet wird; max. 6 Punkte für die zweite Referenz; max. 2 Punkte für weitere Referenzen. Maximal erreichbare Punktzahl: 20.
(vi) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (6): max. 15 Punkte für ein erstes Produkt, wobei die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben mit max. 10 Punkten und der Einsatz in aktuell laufenden Systemen mit max. 5 Punkten bewertet wird; max. 5 Punkte für weitere Produkte. Maximal erreichbare Punktzahl: 20.
(vi) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (6): max. 15 Punkte für ein erstes Produkt, wobei die Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Vorhaben mit max. 10 Punkten und der Einsatz in aktuell laufenden Systemen mit max. 5 Punkten bewertet wird; max. 5 Punkte für weitere Produkte. Maximal erreichbare Punktzahl: 20.
(vii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (7): 3 Punkte für nachgewiesene Mitarbeit in entsprechenden Gremien, 3 Punkte für nachgewiesene Mitarbeit in Gremien mit Beteiligung der BDBOS, 3 Punkte für nachgewiesene aktive Beiträge zur Definition des Digitalfunk-Steckers, 3 Punkte für eigene Tests und praktische Erfahrung mit dem Digitalfunk-Stecker. Maximal erreichbare Punktzahl: 12.
(vii) bzgl. Abschnitt IV.1.2 Nr. (7): 3 Punkte für nachgewiesene Mitarbeit in entsprechenden Gremien, 3 Punkte für nachgewiesene Mitarbeit in Gremien mit Beteiligung der BDBOS, 3 Punkte für nachgewiesene aktive Beiträge zur Definition des Digitalfunk-Steckers, 3 Punkte für eigene Tests und praktische Erfahrung mit dem Digitalfunk-Stecker. Maximal erreichbare Punktzahl: 12.
Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (Abschnitt IV.1.2 Nr. (1) bis (7)) erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 100 Punkte) wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Gesamtpunktgleichstand behält sich die Vergabestelle vor, mehr als 3 Bewerber, maximal 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (Abschnitt IV.1.2 Nr. (1) bis (7)) erreichten Punkte werden jeweils zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 100 Punkte) wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Gesamtpunktgleichstand behält sich die Vergabestelle vor, mehr als 3 Bewerber, maximal 5 Bewerber, zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd🌏
Name: Bird & Bird LLP
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Dr. Jan Byok LL.M.
Telefon: +49 21120056224📞
Fax: +49 21120056011 📠
URL für weitere Informationen: www.twobirds.com🌏
URL der Dokumente: www.twobirds.com🌏
URL der Teilnahme: www.twobirds.com🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TED 25.04.01
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 - II B 2-81-00/2-2 - (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
1) Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A (VOL/A), 2. Abschnitt vom 20.11.2009 sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 durch. Auf den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter vom 17.4.2012 - II B 2-81-00/2-2 - (MBl. NRW. S. 330) betreffend die Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des TVgG-NRW wird insoweit verwiesen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass u.a. die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass u.a. die Inhalte der Anlage 5 zum o.g. Runderlass vom 17.4.2012 (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingungen Verwendung finden werden.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A, 2. Abschnitt. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und innovativer IT-Leistungen, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 Buchst. b) VOL/A, 2. Abschnitt. Diese Vorschrift gestattet hier die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Vergabebekanntmachung, da es sich um einen Auftrag handelt, der seiner Natur nach bzw. wegen der damit verbundenen Risiken eine vorherige Festlegung eines Gesamtpreises nicht zulässt. Es handelt sich hier um die Vergabe hochkomplexer und innovativer IT-Leistungen, bei denen bestimmte Leistungsmerkmale des Beschaffungsgegenstandes sowie Teile der zu erbringenden Leistungen erst im Laufe des Verfahrens in Verhandlungen entwickelt werden können und zu diesem Zweck Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und Bieter/n geführt werden müssen. Die Unmöglichkeit, den Gesamtpreis vorher festzusetzen, folgt damit aus der Natur des Beschaffungsgegenstandes, dessen vorherige exakte Festlegung aufgrund von Umständen, die in der Natur des zu Beschaffenden liegen, objektiv nicht möglich ist.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird einheitlich vergeben. Einer Aufteilung in Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 2 EG Abs. 2 S. 3 VOL/A), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Kompatibilität, optimalen Funktionalität und einheitlichen Bedienung sowie der effizienten und synergetischen Kostenersparnis.
5) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese sind bei der unter I.1 angegebenen Adresse auf Anfrage per E-Mail (team.npolga@twobirds.com) zu beziehen.
6) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
6) Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen ("Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!") und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle (Bird & Bird LLP, Carl-Theodor-Straße 6, 40213 Düsseldorf) - nicht bei der Vergabestelle - in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (§ 14 EG Abs. 2 S. 1 VOL/A). Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für den frist- und formgerechten Zugang sowie die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) und in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Die Einreichung per Telefax oder E-Mail oder sonstiger elektronischer Form ist ausgeschlossen.
7) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original sowie nach Möglichkeit in zweifacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) und in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Die Einreichung per Telefax oder E-Mail oder sonstiger elektronischer Form ist ausgeschlossen.
8) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 angegebene E-Mail-Adresse der Kontaktstelle (team.npolga@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
8) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1 angegebene E-Mail-Adresse der Kontaktstelle (team.npolga@twobirds.com) zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
9) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge sowie die Teilnahme an dem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
10) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden und die - bei Bedarf auf Verlangen der Vergabestelle - zudem eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
10) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden und die - bei Bedarf auf Verlangen der Vergabestelle - zudem eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben.
11) Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren nach § 3 EG Abs. 6 VOL/A in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern.
12) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637📞
Fax: +49 2114752671 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 242-397820 (2012-12-12)
Ergänzende Angaben (2012-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-05 📅
Name: Frequentis AG
Postanschrift: Innovationsstraße 1
Postort: Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich 🇦🇹 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen überdas Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklichauf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen überdas Vergabeverfahren hin.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einerRüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß§ 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilungnach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung derInformation durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.