Die KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin beabsichtigt, für die nachfolgend beschriebenen Leistungen in den Liegenschaften Charlottenstraße 33/33a und Kronenstraße 1 externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen an der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen. Hierfür sollen die methodisch-konzeptionellen Ansätze genauso wie die praktischen Anwendungsfelder des Facility-Managements umgesetzt werden. Globale Ziele dieses Vergabevorhabens und künftigen Bewirtschaftungsbetriebes sind: — die Verpflichtung zum effizienten Umgang mit Ressourcen, — die Werterhaltung des Objektes, — die Betriebssicherheit der Anlagen, — die Sicherung eines wirtschaftlichen Gebäudebetriebs. Die Leistungen werden in mehrere Lose unterteilt: Los 1: Elektrotechnik; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Elektrotechnik in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Darüber hinaus sind Schalthandlungen an den Anlagen der Mittel- und Niederspannungshauptverteilung im Leistungsumfang enthalten. Los 2: Gebäudeautomation; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Gebäudeautomation in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Bestandteil dieses Leistungspaktes ist auch die Durchführung von Programmierarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers. Los 3: Heizung-, Klima-, Kälte-; Lüftungstechnik und Sanitär; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Heizung-, Klima-, Kälte-, Lüftungstechnik und Sanitär in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Los 4: Dach und Fach; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Dach und Fach in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Kernbestandteil dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung an den Fenster-, Tür- und Toranlagen sowie den Dachflächen. Los 5: Förderanlagen; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Förderanlagen in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-berlin@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 16.4.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.4.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-berlin@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 16.4.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.4.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin beabsichtigt, für die nachfolgend beschriebenen Leistungen in den Liegenschaften Charlottenstraße 33/33a und Kronenstraße 1 externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen an der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen.
Die KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin beabsichtigt, für die nachfolgend beschriebenen Leistungen in den Liegenschaften Charlottenstraße 33/33a und Kronenstraße 1 externe Dienstleister mit Instandhaltungsleistungen an der technischen Gebäudeausrüstung zu beauftragen.
Hierfür sollen die methodisch-konzeptionellen Ansätze genauso wie die praktischen Anwendungsfelder des Facility-Managements umgesetzt werden.
Globale Ziele dieses Vergabevorhabens und künftigen Bewirtschaftungsbetriebes sind:
— die Verpflichtung zum effizienten Umgang mit Ressourcen,
— die Werterhaltung des Objektes,
— die Betriebssicherheit der Anlagen,
— die Sicherung eines wirtschaftlichen Gebäudebetriebs.
Die Leistungen werden in mehrere Lose unterteilt:
Los 1: Elektrotechnik; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Elektrotechnik in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Darüber hinaus sind Schalthandlungen an den Anlagen der Mittel- und Niederspannungshauptverteilung im Leistungsumfang enthalten.
Los 1: Elektrotechnik; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Elektrotechnik in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Darüber hinaus sind Schalthandlungen an den Anlagen der Mittel- und Niederspannungshauptverteilung im Leistungsumfang enthalten.
Los 2: Gebäudeautomation; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Gebäudeautomation in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Bestandteil dieses Leistungspaktes ist auch die Durchführung von Programmierarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers.
Los 2: Gebäudeautomation; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Gebäudeautomation in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Bestandteil dieses Leistungspaktes ist auch die Durchführung von Programmierarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers.
Los 3: Heizung-, Klima-, Kälte-; Lüftungstechnik und Sanitär; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Heizung-, Klima-, Kälte-, Lüftungstechnik und Sanitär in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin.
Los 3: Heizung-, Klima-, Kälte-; Lüftungstechnik und Sanitär; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Heizung-, Klima-, Kälte-, Lüftungstechnik und Sanitär in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin.
Los 4: Dach und Fach; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Dach und Fach in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Kernbestandteil dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung an den Fenster-, Tür- und Toranlagen sowie den Dachflächen.
Los 4: Dach und Fach; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Dach und Fach in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Kernbestandteil dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung an den Fenster-, Tür- und Toranlagen sowie den Dachflächen.
Los 5: Förderanlagen; Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Förderanlagen in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Elektrotechnik.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Elektrotechnik in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Darüber hinaus sind Schalthandlungen an den Anlagen der Mittel- und Niederspannungshauptverteilung im Leistungsumfang enthalten.
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Elektrotechnik in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Darüber hinaus sind Schalthandlungen an den Anlagen der Mittel- und Niederspannungshauptverteilung im Leistungsumfang enthalten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebäudeautomation.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Gebäudeautomation in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Bestandteil dieses Leistungspaktes ist auch die Durchführung von Programmierarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Gebäudeautomation in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Bestandteil dieses Leistungspaktes ist auch die Durchführung von Programmierarbeiten auf Anforderung des Auftraggebers. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Heizungs-, Klima-, Kälte- und Lüftungstechnik und Sanitär.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Heizung-, Klima-, Kälte-, Lüftungstechnik und Sanitär in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung…
… Berlin.Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
… Berlin.
Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Dach und Fach.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Dach und Fach in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Kernbestandteil dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung an den Fenster-, Tür- und Toranlagen sowie den Dachflächen. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung für die technischen Anlagen des Gewerkes Dach und Fach in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Kernbestandteil dieses Leistungspaketes ist insbesondere die Wartung, Inspektion sowie Instandsetzung an den Fenster-, Tür- und Toranlagen sowie den Dachflächen. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Förderanlagen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Förderanlagen in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Gegenstand dieses Loses sind die Instandhaltungsleistungen, insbesondere die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Förderanlagen in den vorbezeichneten Liegenschaften der KfW-Bankengruppe Niederlassung Berlin. Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer in den vorbezeichneten Liegenschaften in Berlin zu erbringen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: VSt. 125/11
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot.
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrags keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die entsprechenden, in Art. 23 AEntG genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht. und dass die entsprechenden, in Art. 23 AEntG genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn er erklärt,
— den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
(zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
— 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 2 500 000 EUR für reine Vermögensschäden,
— 500 000 EUR für Schlüsselschäden,
— 500 000 EUR pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
— 500 000 EUR für Allmählichkeitsschäden und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten,
— vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu Los 1:
Im Rahmen der Eignungsprüfung hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit sind insg. 100 Punkte erreichbar. Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht. Von den insgesamt 100 möglichen Punkten können.
— 10 Punkte bei dem Kriterium "Mitarbeiterzahlen",
— 10 Punkte bei dem Kriterium "übergeordnetes Betriebskonzept",
— 10 Punkte bei dem Kriterium "Mitarbeiterkonzept" und,
— weitere 70 Punkte bei dem Kriterium "Vergleichbare Leistungen" erreicht werden.
Zum Kriterium "Mitarbeiterzahlen": Die KfW wird max. 7 Punkte für die jeweilige jahresdurchschnittliche Anzahl beim Bieter in dem Bereich "Instandhaltung" innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beschäftigten Mitarbeiter und max. 3 Punkte in dem Bereich "Anlagenneubau" vergeben. Die Angaben der Bieter werden jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte bewertet. Mitarbeiterzahlen innerhalb der Grenzwerte werden im Wege der Interpolation bewertet.
Zum Kriterium "Mitarbeiterzahlen": Die KfW wird max. 7 Punkte für die jeweilige jahresdurchschnittliche Anzahl beim Bieter in dem Bereich "Instandhaltung" innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beschäftigten Mitarbeiter und max. 3 Punkte in dem Bereich "Anlagenneubau" vergeben. Die Angaben der Bieter werden jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte bewertet. Mitarbeiterzahlen innerhalb der Grenzwerte werden im Wege der Interpolation bewertet.
Im Bereich der Instandhaltung werden die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 36 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 12 oder weniger, im Bereich des Anlagenneubaus die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 72 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 24 oder weniger vergeben.
Im Bereich der Instandhaltung werden die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 36 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 12 oder weniger, im Bereich des Anlagenneubaus die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 72 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 24 oder weniger vergeben.
Zum Kriterium "Übergeordnetes Betriebskonzept": Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen.
Zum Kriterium "Übergeordnetes Betriebskonzept": Die KfW erwartet hier Ausführungen zu den bestehenden, innerbetrieblichen Abläufen (übergeordnetes Betriebskonzept) des Bieters. Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Grundstruktur der regelmäßigen internen Abläufe bei der Durchführung vergleichbarer Leistungen gem. Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung, insb. die Beschreibung beim Bieter bereits etablierter Maßnahmen.
— zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter,
— zur Qualitätssicherung der Leistungen (Zertifizierungen etc.).
Zum Kriterium "Mitarbeiterkonzept": Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Anzahl der in vergleichbaren Projekten regelmäßig eingesetzten Mitarbeiter Ausführungen zu deren Ausbildung, Berufserfahrung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall.
Zum Kriterium "Mitarbeiterkonzept": Die KfW erwartet hier Ausführungen zu dem Konzept für den Einsatz von Mitarbeitern bei Projekten, die mit dem der KfW vergleichbar sind (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) dieser Bekanntmachung). Für die KfW von besonderem Interesse sind neben der Anzahl der in vergleichbaren Projekten regelmäßig eingesetzten Mitarbeiter Ausführungen zu deren Ausbildung, Berufserfahrung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Vertretungsregelungen im Urlaubs- bzw. Krankheitsfall.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 190 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 190 000 EUR/a.
Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
Als weitere Mindestvoraussetzung müssen folgende Teilleistungen über alle max. 5 vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 1 Mal erbracht worden sein:
— Operatives Betreiben der technischen Gebäudeausrüstung,
— Wartung und Inspektion,
— Instandsetzungen,
— SK/bP-Prüfungen,
— BGV A 3 – Prüfungen ortsfest und ortsveränderlich.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt 2 vergleichbare Leistungen angeben.
Sofern die vorgegebenen Felder für die Eintragungen nicht ausreichend sind, können die Angaben auf gesonderten Anlagen mit Verweis auf die entsprechenden Felder beigefügt werden.
Der Bieter erklärt sich mit Nennung der vergleichbaren Leistungen damit einverstanden, dass der Auftraggeber Erkundigungen bei dem Referenzgeber einholt.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:
— er im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" ist,
— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist,
— er bei sich eine befähigte Person zur Durchführung der spezifischen SK/bP-Prüfungen beschäftigt.
Zu Los 2:
Im Bereich der Instandhaltung werden die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 30 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 10 oder weniger, im Bereich des Anlagenneubaus die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 60 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 20 oder weniger vergeben.
Im Bereich der Instandhaltung werden die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 30 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 10 oder weniger, im Bereich des Anlagenneubaus die vollen 7 Punkte ab einer Mitarbeiterzahl von 60 und 0 Punkte bei einer Mitarbeiterzahl von 20 oder weniger vergeben.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 90 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 90 000 EUR/a.
Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
Werden mehr als 5 vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
— Programmierung MSR-System,
— Planung MSR,
— Neuinstallation MSR.
Zu Los 3:
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 150 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 150 000 EUR/a.
— Begleitung ZÜS- Prüfungen.
— er bei sich eine befähigte Person zur Durchführung der spezifischen SK/bP-Prüfungen beschäftigt,
— er über eine Berechtigung gem. § 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Zu Los 4:
Zum Kriterium "Mitarbeiterzahlen": Die KfW wird max. 7 Punkte für die jeweilige jahresdurchschnittliche Anzahl beim Bieter in dem Bereich "Instandhaltung" innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beschäftigten Mitarbeiter und max. 3 Punkte in dem Bereich "Anlagenneubau" vergeben. Die Angaben der Bieter werden jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte bewertet. Mitarbeiterzahlen innerhalb der Grenzwerte werden im Wege der Interpolation bewertet.
Zum Kriterium "Mitarbeiterzahlen": Die KfW wird max. 7 Punkte für die jeweilige jahresdurchschnittliche Anzahl beim Bieter in dem Bereich "Instandhaltung" innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2009 bis 2011 beschäftigten Mitarbeiter und max. 3 Punkte in dem Bereich "Anlagenneubau" vergeben. Die Angaben der Bieter werden jeweils innerhalb festgelegter Grenzwerte bewertet. Mitarbeiterzahlen innerhalb der Grenzwerte werden im Wege der Interpolation bewertet.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 30 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 30 000 EUR/a.
Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die 5 in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung" der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
—er bei sich eine befähigte Person zur Durchführung der spezifischen SK/bP-Prüfungen beschäftigt.
Zu Los 5:
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 40 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 40 000 EUR/a.
Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung“ der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Werden mehr als fünf vergleichbare Leistungen angegeben, gehen die fünf in die Tabellen des Formblatts "Bietererklärung“ der Vergabeunterlagen eingetragenen vergleichbaren Leistungen in die Wertung ein. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufügen.
Mindeststandards:
Zu Los 1:
Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 190 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 190 000 EUR/a.
Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer "vergleichbaren Leistung" zusammenzufügen.
Als weitere Mindestvoraussetzung müssen folgende Teilleistungen über alle max. 5 vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 1 Mal erbracht worden sein:
— Operatives Betreiben der technischen Gebäudeausrüstung,
— Wartung und Inspektion,
— Instandsetzungen,
— SK/bP-Prüfungen,
— BGV A 3 – Prüfungen ortsfest und ortsveränderlich.
Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder insgesamt 2 vergleichbare Leistungen angeben.
Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe zu erklären, dass:
— er im Besitz der erforderlichen gültigen Schaltberechtigung im Bereich "Elektrotechnik" ist,
— er bei sich eine befähigte Person beschäftigt, die über ein gültiges Zertifikat oder einen sonstigen gültigen Qualifikationsnachweis verfügt, das/der sie als "Beauftragte Person Gefahrstoff" ausweist,
— er bei sich eine befähigte Person zur Durchführung der spezifischen SK/bP-Prüfungen beschäftigt.
Zu Los 2:
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 90 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 90 000 EUR/a.
— Programmierung MSR-System,
— Planung MSR,
— Neuinstallation MSR.
Zu Los 3:
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 150 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 150 000 EUR/a.
— Begleitung ZÜS- Prüfungen.
— er bei sich eine befähigte Person zur Durchführung der spezifischen SK/bP-Prüfungen beschäftigt,
— er über eine Berechtigung gem. § 3 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WasgefStAnlV) verfügt.
Los 4:
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 30 000 EUR/a.
Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens 2, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest- Leistungsvolumen beträgt 30 000 EUR/a.
Zu Los 5:
Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht. Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens zwei, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest-Leistungsvolumen beträgt 40 000 EUR/a.
Als geeignet gilt ein Bieter nur dann, wenn er mindestens 51 Punkte erreicht. Zum Kriterium "vergleichbare Leistungen": Es sind mindestens zwei, maximal 5 mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen anzugeben (Maßstab für die Vergleichbarkeit ist Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung). Der Bieter muss erklären, die als Referenzen benannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht zu haben; der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2007 liegen. Das Mindest-Leistungsvolumen beträgt 40 000 EUR/a.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung ist spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
(zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
— 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 2 500 000 EUR für reine Vermögensschäden,
— 500 000 EUR für Schlüsselschäden,
— 500 000 EUR pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
— 500 000 EUR für Allmählichkeitsschäden.
Der Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen ist über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
— Vor Zuschlagserteilung ist binnen 6 KT nach Aufforderung durch die KfW eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
(nach Vorlage prüffähiger Rechnung beim AG).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Kettenhofweg 126
Postort: Frankfurt
Kontaktperson: HFK Rechtsanwälte LLP
RA Christoph Kaiser
E-Mail: tgm-berlin@hfk.de📧
URL für weitere Informationen: http://www.hfk.de🌏
URL der Dokumente: http://www.hfk.de🌏
1. Interessenten müssen in ihrem Schreiben zur Abforderung der Vergabeunterlagen genau benennen, für welche(s) Los(e) sie die Unterlagen abfordern,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
2. Die KfW behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die KfW nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-berlin@hfk.de,
3. Die Angebotsunterlagen nebst den zugehörigen Anlagen können ausschließlich bei HFK Rechtsanwälte LLP, Rechtsanwalt Christoph Kaiser, Kettenhofweg 126, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden: tgm-berlin@hfk.de,
4. Das Angebot soll in dreifacher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen,
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 16.4.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
5. Zur Erstellung des Angebots sind die von HFK Rechtsanwälte LLP im Auftrag der KfW übersandten Dokumente bzw. die übersandte .83-Datei zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Für Einzelheiten zur Angebotsabgabe vergl. Teil A der Vergabeunterlagen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum 16.4.2012, 10:00 Uhr der KfW Vergabestelle, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, DEUTSCHLAND, zugegangen sein.
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
Bei einer direkten Abgabe des Angebots (persönlich, per Kurier, o.ä.) nutzen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Warenannahme der KfW im 1. UG, Wirtschaftseinfahrt Nordarkade, über die Zufahrt Bockenheimer Landstraße 124/Zeppelinallee. In der Zeit von 17:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie samstags und an Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Sicherheitsdienst an der genannten Zufahrt zur Abgabe Ihres Angebots zur Verfügung,
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
6. Der Bieter hat den Umschlag mit dem beigefügten Kennzettel (Anlage 4 zum Formblatt "Bietererklärung") zu versehen. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots findet nicht statt.
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
7. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter die Bietererklärung als abgegeben. Die KfW bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden,
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.4.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
8. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse: tgm-berlin@hfk.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 4.4.2012, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 044-072296 (2012-03-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Maske lässt unter Ziffer IV.2.1) lediglich die Eintragung ganzer Zahlen zu. Daher sind die Angaben zu Unterkriterium 2 und 3 dort unzutreffend widergegeben. Die korrekten Werte lauten wie folgt:
Konzept zu den Anforderungen aus der operativen.
Betriebsführung 22,5 Punkte.
Konzept zur Einhaltung der Reaktion- und Lösungszeiten 22,5 Punkte.
Die Maske lässt unter Ziffer IV.2.1) lediglich die Eintragung ganzer Zahlen zu. Daher sind die Angaben zu Unterkriterium 2 und 3 dort unzutreffend widergegeben. Die korrekten Werte lauten wie folgt:
Konzept zu den Anforderungen aus der operativen.
Betriebsführung 22,5 Punkte.
Konzept zur Einhaltung der Reaktion- und Lösungszeiten 22,5 Punkte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VSt. 125/10
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Konzept zu den Anforderungen aus der operativen Betriebsführung (23)
3. Konzept zur Einhaltung der Reaktion- und Lösungszeiten (22)
4. Konzept zur Umsetzung des Start-Up sowie der Vertragsrückabwicklung zum Vertragsende (15)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-11 📅
Name: Gegenbauer Facility Management GmbH
Postanschrift: Triftweg 18
Postort: Birkenwerder
Postleitzahl: 16547
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
Postort: Finkenwerder
5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frank Weber