Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
— Erarbeiten Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung),
— Prüfen und Fortschreiben der Projektgrundlagen,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 51 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (KGU) in Frankfurt am Main befindet sich am Theodor-Stern-Kai in den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen-Nord. In insgesamt 21 Zentren im Klinikum und Fachbereichen sind 26 Kliniken mit ca. 1 250 Betten und 26 Forschungsinstitute zusammengefasst. Hier arbeiten insgesamt ca. 4 300 Mitarbeiter, darunter ca. 800 Ärzte und Wissenschaftler, sowie 1 300 Pflegekräfte, die pro Jahr 42 000 stationäre und 200 000 ambulante Patienten versorgen.
Gemeinsam mit dem Hessischen Baumanagement entwickelt und betreut das Dezernat 4, das für die Vertretung der Interessen des Klinikums bei Baumaßnahmen des Landes Hessen zuständig ist, die diversen Projekte der Uniklinik. Darunter fallen Umbaumaßnahmen und Sanierungen auf dem Klinikgelände sowie Neubauten und der projektierte Masterplan für das Gesamtklinikum.
Im Zuge der diversen Maßnahmen des Masterplans, der eine Zentralisierung der wesentlichen Teile der Krankenversorgung im Kerngelände ermöglichen soll, wird das gesamte Gelände umstrukturiert und verdichtet.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll auch der Abriss und Neubau des Wirtschaftsgebäudes (Großküche und Zentrallager) erfolgen. Hierbei soll die derzeitige Unterkellerung bestehen bleiben und in die neue Planung integriert werden.
Kostenannahme: Derzeitig wird Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von ca. 35 700 000 EUR brutto ausgegangen.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung) sowie der Prüfung und Fortschreibung der Projektgrundlagen zu beginnen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Quantity or scope:
“Siehe Punkt II.1.5 dieser Bekanntmachung.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Frankfurt
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Postleitzahl: 60590
Postort: Frankfurt am Main
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 014-018578 (2013-01-16)