Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M

Universitätsklinikum Frankfurt

Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
— Erarbeiten Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung),
— Prüfen und Fortschreiben der Projektgrundlagen,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 51 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (KGU) in Frankfurt am Main befindet sich am Theodor-Stern-Kai in den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen-Nord. In insgesamt 21 Zentren im Klinikum und Fachbereichen sind 26 Kliniken mit ca. 1 250 Betten und 26 Forschungsinstitute zusammengefasst. Hier arbeiten insgesamt ca. 4 300 Mitarbeiter, darunter ca. 800 Ärzte und Wissenschaftler, sowie 1 300 Pflegekräfte, die pro Jahr 42 000 stationäre und 200 000 ambulante Patienten versorgen.
Gemeinsam mit dem Hessischen Baumanagement entwickelt und betreut das Dezernat 4, das für die Vertretung der Interessen des Klinikums bei Baumaßnahmen des Landes Hessen zuständig ist, die diversen Projekte der Uniklinik. Darunter fallen Umbaumaßnahmen und Sanierungen auf dem Klinikgelände sowie Neubauten und der projektierte Masterplan für das Gesamtklinikum.
Im Zuge der diversen Maßnahmen des Masterplans, der eine Zentralisierung der wesentlichen Teile der Krankenversorgung im Kerngelände ermöglichen soll, wird das gesamte Gelände umstrukturiert und verdichtet.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll auch der Abriss und Neubau des Wirtschaftsgebäudes (Großküche und Zentrallager) erfolgen. Hierbei soll die derzeitige Unterkellerung bestehen bleiben und in die neue Planung integriert werden.
Kostenannahme: Derzeitig wird Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von ca. 35 700 000 EUR brutto ausgegangen.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung) sowie der Prüfung und Fortschreibung der Projektgrundlagen zu beginnen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-17 Auftragsbekanntmachung
2013-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5 dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Frankfurt
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Postleitzahl: 60590
Postort: Frankfurt am Main

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 183-300982
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben. Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Teilneubau Wirtschaftsgebäude Haus 35 im Uniklinikum Frankfurt a. M.
— Erarbeiten Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung),
— Prüfen und Fortschreiben der Projektgrundlagen,
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung gemäß § 38 HOAI, Leistungsphasen 2-9,
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI, Leistungsphasen 2-6,
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-8 gemäß §§ 51 ff. HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität (KGU) in Frankfurt am Main befindet sich am Theodor-Stern-Kai in den Stadtteilen Niederrad und Sachsenhausen-Nord. In insgesamt 21 Zentren im Klinikum und Fachbereichen sind 26 Kliniken mit ca. 1 250 Betten und 26 Forschungsinstitute zusammengefasst. Hier arbeiten insgesamt ca. 4 300 Mitarbeiter, darunter ca. 800 Ärzte und Wissenschaftler, sowie 1 300 Pflegekräfte, die pro Jahr 42 000 stationäre und 200 000 ambulante Patienten versorgen.
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Gemeinsam mit dem Hessischen Baumanagement entwickelt und betreut das Dezernat 4, das für die Vertretung der Interessen des Klinikums bei Baumaßnahmen des Landes Hessen zuständig ist, die diversen Projekte der Uniklinik. Darunter fallen Umbaumaßnahmen und Sanierungen auf dem Klinikgelände sowie Neubauten und der projektierte Masterplan für das Gesamtklinikum.
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Im Zuge der diversen Maßnahmen des Masterplans, der eine Zentralisierung der wesentlichen Teile der Krankenversorgung im Kerngelände ermöglichen soll, wird das gesamte Gelände umstrukturiert und verdichtet.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll auch der Abriss und Neubau des Wirtschaftsgebäudes (Großküche und Zentrallager) erfolgen. Hierbei soll die derzeitige Unterkellerung bestehen bleiben und in die neue Planung integriert werden.
Kostenannahme: Derzeitig wird Gesamtkosten (Kgr. 200-700) in Höhe von ca. 35 700 000 EUR brutto ausgegangen.
Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragsvergabe mit dem Wirtschaftlichkeitsvergleich (Neubau / Teilneubau / Sanierung) sowie der Prüfung und Fortschreibung der Projektgrundlagen zu beginnen.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst wird die Leistungsphase 2 (Vorplanung) beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
— Abbruchplanung Bestand (Abbruchgenehmigung / Abbruchkonzept / Bauüberwachung Abbruch / etc.),
— Bestandsuntersuchung in statischer, baukonstruktiver und brandschutztechnischer Hinsicht und Festlegung der notwenigen Zusatzmaßnahmen,
— Betreuung der Logistikmaßnahmen Platanenhof.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
d) Auszug aus dem gerichtlichen Register (Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister) oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Sämtlich oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (gemäß § 5 Abs. 4a VOF).
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
Siehe Punkt III.1.1 dieser Bekanntmachung.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Nachweis darf nicht älter als 3 Monate sein.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 - Fachliche Qualifikation:
a) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
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Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist aus dem Bereich Neubau für öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
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— Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäuden und raumbildende Ausbauten (§ 33 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
b) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Küchenplanung gem. § 51 HOAI, Anlagengruppe 7, hier: küchentechnische Anlagen) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
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— Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung und Leistungsfähigkeit vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche mit > 1 000 Essenseinheiten pro Tag),
— Das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276),
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— Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 - hier: küchentechnische Anlagen (§§ 51 ff. HOAI) beauftragt,
— Das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen;
c) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen (Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
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— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-6 der Tragwerksplanung (§ 49 HOAI) beauftragt,
d) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebene Leistung (Technische Ausrüstung gem. §§ 51 HOAI, Anlagengruppen 1-6 und 8) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
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— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-6 und 8 (§§ 51 ff. HOAI) beauftragt,
e) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten für die ausgeschriebene Leistung (Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2007 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt:
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— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 1 000 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276),
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung / Bauüberwachung) oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
III.2.3.2 - Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung.
Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen. Es kann für den Projektleiter sowie für den stellvertretenden Projektleiter bis zu 4 Referenzen angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht.
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Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276).
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Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen / Ausbildungsnachweisen o. ä.
Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGE-Partners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden: 2 500 000,- EUR, für sonstige Schäden: 2 500 000,- EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft auftreten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und/ oder „Architekt“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
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Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bieter mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:
— Fachliche Qualifikation 60 % (siehe III.2.3.1), hieraus: Referenzprojekte 60 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 6 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 10 Projekten können insgesamt 60 Punkte erzielt werden (10 Referenzprojekte x max. 6 Punkte = max. 60 Punkte). Referenzprojekte die vor 2007 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
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a) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt aus dem Bereich Neubau für öffentliche Auftraggeber i. s. d. § 98 GWB? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)?
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Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte),
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— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 33 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,78 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung,
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— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.
b) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Küchenplanung gem. § 51 HOAI, Anlagengruppe 7, hier: küchentechnische Anlagen, wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung und Leistungsfähigkeit vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche mit > 1 000 Essenseinheiten pro Tag)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer Nutzung und vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (Wirtschaftsgebäude, Küche mit 1 000 Essenseinheiten pro Tag oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerer Leistungsfähigkeit als 1 000 Essenseinheiten pro Tag wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit einer Leistung von 500 Essenseinheiten pro Tag werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 500 Essenseinheiten pro Tag / 1 000 Essenseinheiten pro Tag x 1,5 Punkte),
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— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 – hier: küchentechnische Anlagen (gem. §§ 51 ff. HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (küchentechnische Anlagen) beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,80 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung,
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c) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Tragwerksplanung wird wie folgt vorgegangen:
—- Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte),
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— Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-6 (gem. § 49 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-6 beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-6) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-6 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 1,45 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 94 v. H. / 97 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachte Leistungsphase 1 findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung,
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d) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-6 und 8 wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR x 1,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1-6 und 8 (gem. §§ 51 ff. HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1-6 und 8 beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,80 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung. Zudem kann eine Reduzierung der Punktezahl erfolgen, wenn nicht alle geforderten Anlagengruppen 1-6 und 8 beauftragt wurden. Bei geringerem Leistungsumfang hinsichtlich der Anlagengruppen werden die tatsächlich beauftragten Anlagengruppen den geforderten Anlagengruppen gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Anlagengruppen 1, 2 und 3 beauftragt. Hier werden 0,64 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 3 Anlagengruppen / 7 Anlagengruppen x 1,5 Punkte),
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e) Bei der Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung Freianlagen wird wie folgt vorgegangen:
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 500 (DIN 276) mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 1 000 000 EUR brutto, Kgr. 500, DIN 276)? Wenn das Referenzprojekt vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (1 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 1 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten der Kostengruppe 500 in Höhe von 500 000 EUR werden 0,75 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 500 000 EUR / 1 000 000 EUR x 1,5 Punkte) - Wurden bei dem angegebenen Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 38 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 1,5 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 94 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. (Bsp.: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 beauftragt. Hier werden 0,78 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 49 v. H. / 94 v. H. x 1,5 Punkte). Die ggf. erbrachten Leistungsphasen 1 bzw. 9 finden bei der Bewertung keine Berücksichtigung,
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— Befindet sich das angegebene Referenzprojekt derzeitig in der Leistungsphase 8 oder ist bereits abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. - Personelle Besetzung 40 % (siehe III.2.3.2), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter + Stellv. Projektleiter) 40 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 5 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 4 Projekten für den Projektleiter und 4 Projekten für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 40 Punkte erzielt werden (2 x 4 Referenzprojekte x max. 5 Punkte = max. 40 Punkte). Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:
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— Ist das angegebene Referenzprojekt mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Nutzung vergleichbar (Wirtschaftsgebäude, Küche)? Wenn ja, werden 2,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben,
— Ist das angegebene Referenzprojekt hinsichtlich des Projektvolumens mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (> 30 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 200-700 oder > 10 000 000 EUR brutto hinsichtlich der Kosten der Kgr. 471, DIN 276)? Wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 200-700 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (30 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 30 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 15 000 000 EUR werden 1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 15 000 000 EUR / 30 000 000 EUR x 2,5 Punkte) bzw. wenn das Referenzprojekt hinsichtlich der Kosten der Kostengruppe 471 vergleichbarer oder übersteigender Größenordnung ist (10 000 000 EUR brutto oder mehr) werden 2,5 Punkte vergeben. Bei geringeren Kosten als 10 000 000 EUR wird die zu vergebene Punktzahl linear interpoliert. (Bsp.: Bei einem Referenzprojekt mit Kosten in Höhe von 5 000 000 EUR werden 1,25 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 5 000 000 EUR / 10 000 000 EUR x 2,5 Punkte). Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (hierin dargestellt: Bepunktung innerhalb der o. g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Möller
Name: Hitzler Ingenieure
Postanschrift: Ehrenbreitsteiner Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 80993
Kontaktperson: Herr Baumgartner
Telefon: +49 892555950 📞
E-Mail: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de 📧
Fax: +49 8925559511 📠
URL für weitere Informationen: http://www.hitzler-ingenieure.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.hitzler-ingenieure.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.hitzler-ingenieure.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail bei Hitzler Ingenieure, E-Mail-Adresse: vergabestelle@hitzler-ingenieure.de angefordert werden.
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Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main - Referat Ld II 2
Postanschrift: Postfach 111431
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60049
Quelle: OJS 2012/S 183-300982 (2012-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 014-018578
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 183-300982
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen. Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Personelle Besetzung (25)
2. Fachtechnische Lösungsansätze (40)
3. Strukturelle Herangehensweise an das Projekt (15)
4. Honorarangebot (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-14 📅
Name: io-consultants GmbH & Co. KG
Postanschrift: Speyerer Straße 14
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 014-018578 (2013-01-16)