Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unterhält ein sprachorientiertes Telekommunikationsfestnetz mit gegenwärtig ca. 700 Lokationen. Diese Lokationen umfassen alle Dienststellen und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ohne Hochschulen). Dazu zählen auch der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist. Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz und dessen laufende Nutzung für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Festnetzanbieter mit der Bescheinigung der Regulierungsbehörde nach § 6 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen
Menge oder Umfang: Ca. 5 985 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemeinsame Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Postanschrift: Lübecker Straße 283
Postleitzahl: 19059
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvz-mv.de🌏
E-Mail: b.breuel@dvz-mv.de📧
Telefon: +49 3854800-734📞
Fax: +49 385480098-734 📠
Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unterhält ein sprachorientiertes Telekommunikationsfestnetz mit gegenwärtig ca. 700 Lokationen. Diese Lokationen umfassen alle Dienststellen und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ohne Hochschulen). Dazu zählen auch der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.
Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern unterhält ein sprachorientiertes Telekommunikationsfestnetz mit gegenwärtig ca. 700 Lokationen. Diese Lokationen umfassen alle Dienststellen und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ohne Hochschulen). Dazu zählen auch der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist.
Ausschreibungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung eines Zugangs zum öffentlichen Telefonnetz und dessen laufende Nutzung für die Dienststellen und Einrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Festnetzanbieter mit der Bescheinigung der Regulierungsbehörde nach § 6 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) für das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln.
Beschreibung der Optionen: Option auf Vertragsverlängerung(siehe Verdingungsunterlagen).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Monate
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: IT 004-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe der Rechtsform, Firmenstruktur, Personalbestand und Geschäftsfelder,
2. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung im Sinne von § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A, aus der hervorgeht, dass die in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Aus-schlussgründe nicht vorliegen, Anhang A der Verdingungsunterlagen,
3. die Kopie eines Handelsregisterauszuges gemäß § 7 EG Abs. 8 VOL/A, insbesondere zum Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter des Bieters, bzw. im Falle einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung zum Nachweis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde (die DVZ M-V GmbH ist berechtigt, das Originaldokument ggf. nachzufordern).
3. die Kopie eines Handelsregisterauszuges gemäß § 7 EG Abs. 8 VOL/A, insbesondere zum Nachweis der Rechtsverbindlichkeit der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter des Bieters, bzw. im Falle einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung zum Nachweis der rechtsverbindlichen Unterzeichnung der Vollmachtsurkunde (die DVZ M-V GmbH ist berechtigt, das Originaldokument ggf. nachzufordern).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. die Kopie einer unterzeichneten Bankerklärung einer unter staatlicher Kontrolle stehenden Bank oder eines vergleichbaren Kreditinstitutes, aktuellen Datums (nicht älter als 6 Monate) gemäß § 7 EG Abs. 2 a) VOL/A, (die DVZ M-V GmbH ist berechtigt, das Originaldokument ggf. nachzufordern),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. die Kopie einer unterzeichneten Bankerklärung einer unter staatlicher Kontrolle stehenden Bank oder eines vergleichbaren Kreditinstitutes, aktuellen Datums (nicht älter als 6 Monate) gemäß § 7 EG Abs. 2 a) VOL/A, (die DVZ M-V GmbH ist berechtigt, das Originaldokument ggf. nachzufordern),
5. die Kopie einer aktuellen Bilanz gemäß § 7 EG Abs. 2 c) VOL/A (die DVZ M-V GmbH ist berechtigt, das Originaldokument ggf. nachzufordern),
6. eine Eigenerklärung nach § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer in diesem Vergabeverfahren abgefragter Lieferungen und Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (soweit die letztgenannten Umsätze von dem Bieter zusammen mit anderen, z. B. im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils des Bieters am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. eine Eigenerklärung nach § 7 EG Abs. 2 d) VOL/A über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer in diesem Vergabeverfahren abgefragter Lieferungen und Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (soweit die letztgenannten Umsätze von dem Bieter zusammen mit anderen, z. B. im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft, erbracht wurden, sind diese gesondert unter Angabe des prozentualen Anteils des Bieters am Gesamtumsatz des betreffenden Projektes auszuweisen),
7. eine Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferungen und Leistungen nach § 7 EG Abs. 3 a) VOL/A, die den in diesem Vergabeverfahren abgefragten Lieferungen und Leistungen entsprechen, mit nachfolgenden Angaben:
— Name der öffentlichen oder privaten Auftraggeber,
— eines Ansprechpartners beim Referenzkunden mit Rufnummer,
— der Leistungszeit,
— des Rechnungswertes,
— der Anzahl der mit Telefondienstleistungen versorgten Standorte,
— der Art der Anschaltung (Preselektion oder Festverbindung).
Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter angegebene Ansprechpartner zur Bestätigung der Referenzprojekte zu kontaktieren bzw. die Leistungen in Augenschein zu nehmen.
8. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung über die Kenntlichmachung der Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen (§ 111 GWB–Akteneinsicht), Anhang B der Verdingungsunterlagen,
9. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung zu Datenschutz und zur Datensicherheit, Anhang C der Verdingungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. die Organisationsstruktur des Unternehmens
2. die Nutzung eines eigenes Telekommunikationsnetzes, sowie Aussagen
— zu Standorten der Netzknoten,
— zur Topologie des Netzes, sowie den Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern,
— zur Anzahl der Vermittlungsstellen, über die der Bieter in Mecklenburg-Vorpommern verfügt.
3. die Servicestruktur und die Anzahl und Qualifikation der Servicemitarbeiter des Unternehmens und Erläuterung
— wie der Bieter im Rahmen des Auftrages Störungen innerhalb der geforderten Servicelevel (Priorisierung, Reaktionszeiten) sichergestellt,
— wie viele Servicestützpunkte täglich von 0 bis 24.00 Uhr personell besetzt sind,
— wie der Bieter die Sicherheit gegen unerlaubten Zutritt in die Räumlichkeiten seiner Vermittlungstechnik gewährleisten will,
— wie diese Zutrittsberechtigung zentral geprüft wird.
4. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung in der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen ein geheimschutzbetreutes Unternehmen ist und auf Anforderung sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen Lokationen tätig werden) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) in der Fassung vom 19.12.2005 einsetzt
4. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung in der Bieter bestätigt, dass sein Unternehmen ein geheimschutzbetreutes Unternehmen ist und auf Anforderung sicherheitsüberprüfte Mitarbeiter (Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen der Erfüllung des vorliegenden Vertrages vor Ort im Bereich der jeweiligen Lokationen tätig werden) gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SÜG M-V) in der Fassung vom 19.12.2005 einsetzt
5. eine Bescheinigung der Bundesnetzagentur nach § 6 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz bzw. eine Lizenz für Sprachtelefonie (Klasse 4) und zum Betreiben von Übertragungswegen (Klasse 3)
6. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung in der der Bieter bestätigt, dass für sein Unternehmen ein von der Bundesnetzagentur geprüftes Sicherheitskonzept im Sinne von § 109 TKG vorliegt. Auf Anforderung ist dem Auftraggeber das Sicherheitskonzept vorzulegen.
6. eine rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung in der der Bieter bestätigt, dass für sein Unternehmen ein von der Bundesnetzagentur geprüftes Sicherheitskonzept im Sinne von § 109 TKG vorliegt. Auf Anforderung ist dem Auftraggeber das Sicherheitskonzept vorzulegen.
7. Vom Bieter wird für sein Unternehmen die Vorlage des DIN EN ISO 9001-Zertifikates bzw. eine Eigenerklärung des Bieters zur Arbeit nach dem Qualitätsmanagementsystem erwartet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe der Rechtsform.
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebot einen zentralen Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bie-tergemeinschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Vollmacht für diesen Ansprechpartner ist im Original zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in dem Angebot vollständig zu benennen. Außerdem müssen die vorstehenden Angaben unter III.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebot einen zentralen Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bie-tergemeinschaft rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Vollmacht für diesen Ansprechpartner ist im Original zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft sind in dem Angebot vollständig zu benennen. Außerdem müssen die vorstehenden Angaben unter III.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorgelegt werden.
Die Bietergemeinschaft hat in dem Angebot verbindlich anzugeben, in welcher Rechtsform sie den Auftrag erfüllen will („Auftragnehmergemeinschaft“). Dabei ist zu gewährleisten, dass die Auftragnehmergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder begründet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat in dem Angebot verbindlich anzugeben, in welcher Rechtsform sie den Auftrag erfüllen will („Auftragnehmergemeinschaft“). Dabei ist zu gewährleisten, dass die Auftragnehmergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder begründet.
Die Bietergemeinschaft hat zudem mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, mit der sie bestätigt, dass die Satzung der Bietergemeinschaft so gestaltet ist, dass auch bei der Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögens eines Mitgliedes die Bietergemeinschaft und auch die spätere Auftragnehmergemeinschaft weitergeführt werden sowie dem Insolvenzverwalter im Rahmen des nach §§ 728 Abs. 2, 736 Abs. 1 BGB Zulässigen bzw. im Rahmen des nach den sonstigen Vorschriften - die abhängig von der Rechtsform der Bietergemeinschaft bzw. der Auftragnehmergemeinschaft einschlägig sind - Zulässigen, das Recht eingeräumt wird, Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Auftragnehmergemeinschaft zu werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat zudem mit dem Angebot eine Erklärung vorzulegen, mit der sie bestätigt, dass die Satzung der Bietergemeinschaft so gestaltet ist, dass auch bei der Eröffnung eines eventuellen Insolvenzverfahrens über das Vermögens eines Mitgliedes die Bietergemeinschaft und auch die spätere Auftragnehmergemeinschaft weitergeführt werden sowie dem Insolvenzverwalter im Rahmen des nach §§ 728 Abs. 2, 736 Abs. 1 BGB Zulässigen bzw. im Rahmen des nach den sonstigen Vorschriften - die abhängig von der Rechtsform der Bietergemeinschaft bzw. der Auftragnehmergemeinschaft einschlägig sind - Zulässigen, das Recht eingeräumt wird, Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. der Auftragnehmergemeinschaft zu werden.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich bei der Leistungserbringung der Fähigkeiten anderer Unternehmen, freie Mitarbeiter, Nachunternehmer, Konzernverbundener Unternehmen(nachfolgend: Dritte) zu bedienen, hat er alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Dritten mit Namen und Anschrift im Angebot zu benennen und für jeden Dritten die unter III.2) geforderten Unterlagen einzureichen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich bei der Leistungserbringung der Fähigkeiten anderer Unternehmen, freie Mitarbeiter, Nachunternehmer, Konzernverbundener Unternehmen(nachfolgend: Dritte) zu bedienen, hat er alle zur Leistungserbringung vorgesehenen Dritten mit Namen und Anschrift im Angebot zu benennen und für jeden Dritten die unter III.2) geforderten Unterlagen einzureichen.
Mit dem Angebot ist außerdem anzugeben, für welche Teile der Leistung und in welchem Umfang der Einsatz von Dritten vorgesehen ist. Dabei ist sicherzustellen, dass dies mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Der Bieter hat durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass dieser Dritte dem Bieter mit den erforderlichen Mitteln zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Die Einschaltung weiterer Dritter als der im Angebot benannten bedarf in allen Fällen - auch bei unwesentlichen Teilleistungen - der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. § 4 Nr. 4 S. 2 VOL/B wird insoweit ausgeschlossen.
Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Dritter die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter vergibt. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und dem Dritten insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Der Bieter muss sicherstellen, dass ein Dritter die Leistungen nicht seinerseits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers weiter vergibt. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Übertragung eines Unterauftrags nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und dem Dritten insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.
Bei der Einschaltung von Dritten haftet der Bieter für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Beabsichtigt der Bieter Unteraufträge an Dritte zu vergeben hat er die Erklärung gemäß § 97 Abs. 3 GWB in Anhang D der Verdingungsunterlagen zu unterzeichnen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Verdingungsunterlagen sind schriftlich bei der unter Pkt. I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Zahlung auf das Konto der Deutschen Bank, BLZ 130 700 00, Konto 3 005 279 00.
Der Zahlungsbeleg ist mit dem Aktenzeichen IT 004-2012 zu versehen. Dem Anschreiben zum Erhalt der Verdingungsunterlagen ist der Einzahlungsbeleg beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-02 📅
Öffnungsort: Schwerin.
Ort des Eröffnungstermins: Schwerin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Leistung (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Alexandrinenstraße 1
Postleitzahl: 19055
Kontakt
Kontaktperson: Frau Birgit Breuel
Internetadresse: www.dvz-mv.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: IT 004-2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes Stelling Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885814📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem.
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 216-356597 (2012-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 985 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3854800734📞
Fax: +49 385480098734 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-04 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Grevesmühlener Str. 36
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19057
Land: Deutschland 🇩🇪