Das im Jahr 1960 errichtete und zuletzt 1995 sanierte Verwaltungsgebäude M.04 an der Warendorfer Straße 10 in 48145 Münster (Innenstadtlage) mit einer BGF von 2 950 qm soll kernsaniert werden. Die Kostenschätzung (KG 400 gem. DIN 276) beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR netto. Eine Änderung des Gebäudevolumens ist nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2014 (Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach Fertigstellung der Sanierung) abgeschlossen sein. Es wird separat ein Projektsteuerer beauftragt. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen Sanierungsmaßnahmen erforderliche Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9. Betroffen sind die Anlagengruppen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 2 HOAI.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Menge oder Umfang:
Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungbildes Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI) für die Anlagengruppen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 2 HOAI.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nrw.bank
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de🌏
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg einzureichen.
Interessenten müssen die Bewerbungsunterlage zum Teilnahmewettbewerb per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg anfordern. Rückfragen sind ebenfalls per E-Mail oder Telefax bei der in Abschnitt I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das im Jahr 1960 errichtete und zuletzt 1995 sanierte Verwaltungsgebäude M.04 an der Warendorfer Straße 10 in 48145 Münster (Innenstadtlage) mit einer BGF von 2 950 qm soll kernsaniert werden. Die Kostenschätzung (KG 400 gem. DIN 276) beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR netto. Eine Änderung des Gebäudevolumens ist nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2014 (Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach Fertigstellung der Sanierung) abgeschlossen sein. Es wird separat ein Projektsteuerer beauftragt.
Das im Jahr 1960 errichtete und zuletzt 1995 sanierte Verwaltungsgebäude M.04 an der Warendorfer Straße 10 in 48145 Münster (Innenstadtlage) mit einer BGF von 2 950 qm soll kernsaniert werden. Die Kostenschätzung (KG 400 gem. DIN 276) beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR netto. Eine Änderung des Gebäudevolumens ist nicht vorgesehen. Die Maßnahme soll bis Ende Juni 2014 (Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach Fertigstellung der Sanierung) abgeschlossen sein. Es wird separat ein Projektsteuerer beauftragt.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen Sanierungsmaßnahmen erforderliche Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9. Betroffen sind die Anlagengruppen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 2 HOAI.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen Sanierungsmaßnahmen erforderliche Planungsleistung im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9. Betroffen sind die Anlagengruppen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 2 HOAI.
Referenznummer: V-2012-001725-00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF,
3. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue/Mindestlohn gem. TVgG NRW,
5. Verpflichtungserklärung zu sozialen Kriterien gem. TVgG NRW.
Für die Eigenerklärungen gemäß 1, 2 und 3 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular und für die Verpflichtungserklärungen gemäß 4 und 5 sind gesonderte Formulare zu verwenden, welche bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Für die Eigenerklärungen gemäß 1, 2 und 3 ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular und für die Verpflichtungserklärungen gemäß 4 und 5 sind gesonderte Formulare zu verwenden, welche bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresgesamtumsatz sowie Umsatz mit Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe der durchschnittlichen Zahl qualifizierter Mitarbeiter in den Jahren 2009-2011, die im Bereich TGA-Planung tätig waren,
2. Angaben zum verantwortlichen Projektleiter Heizung/Lüftung/Sanitär und zum verantwortlichen Projektleiter Elektro-/Nachrichtentechnik, jeweils mit Nachweis der Berufsqualifikation,
3. Liste mit den vom verantwortlichen Projektleiter Heizung/Lüftung/Sanitär sowie mit den vom verantwortlichen Projektleiter Elektro-/Nachrichtentechnik jeweils persönlich bearbeiteten Referenzen,
4. Referenzen des Büros im Bereich TGA-Planung für in Art und Umfang vergleichbare Gebäudesanierungen,
5. Referenzen des Büros im Bereich VOB-Vergaben bei Hochbauvorhaben.
Es ist ein vom Auftraggeber vorgegebenes Bewerbungsformular zu verwenden, welches bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhältlich ist.
Mindeststandards:
zu 3: Für beide genannten Projektleiter jeweils mindestens eine persönlich bearbeitete Referenz über die TGA-Planung der entsprechenden Anlagengruppen (mind. LP 2-8) bei der Sanierung eines Verwaltungs- bzw. Bürogebäudes mit einer BGF von mind. 2 000 qm und anrechenbaren Kosten der KG 400 von mind. 1 000 000 EUR (netto), zu 4: Mindestens eine Referenz für vergleichbare Gebäudesanierungen.
zu 3: Für beide genannten Projektleiter jeweils mindestens eine persönlich bearbeitete Referenz über die TGA-Planung der entsprechenden Anlagengruppen (mind. LP 2-8) bei der Sanierung eines Verwaltungs- bzw. Bürogebäudes mit einer BGF von mind. 2 000 qm und anrechenbaren Kosten der KG 400 von mind. 1 000 000 EUR (netto), zu 4: Mindestens eine Referenz für vergleichbare Gebäudesanierungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Berufshaftpflichtversicherung mit noch festzulegender Höhe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI 2009.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer wird vertraglich zu einer täglichen Präsenz am Ort des Bauvorhaben verpflichtet, wenn und solange Bauausführungsleistungen im Bereich TGA erbracht werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 Abs. 1 VOF:
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die o.a. Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen geeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird ggf. eine Auswahl auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung unter III.2.2) sowie unter III.2.3), dort zu Ziffer 1 bis 5, genannten Kriterien. Die genaue Bewertungsmethodik und Gewichtung der Kriterien ist einer Auswahlmatrix zu entnehmen, die Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformular bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhalten.
Unvollständige und nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den genannten Mindestanforderungen entsprechen oder von aus sonstigen Gründen geeigneten Bewerbern eingereicht werden. Bei unvollständigen Bewerbungen bleibt eine Nachforderung gemäß § 5 Abs. 3 VOF vorbehalten. Unter den verbleibenden Bewerbern wird ggf. eine Auswahl auf Grundlage der in dieser Bekanntmachung unter III.2.2) sowie unter III.2.3), dort zu Ziffer 1 bis 5, genannten Kriterien. Die genaue Bewertungsmethodik und Gewichtung der Kriterien ist einer Auswahlmatrix zu entnehmen, die Interessenten zusammen mit dem Bewerbungsformular bei der in I.1) genannten Kanzlei Wolter Hoppenberg erhalten.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-07-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-11-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-2012-001725-00
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (in der Regel innerhalb weniger Tage und auch in schwierigen Fällen längstens innerhalb von 14 Tagen) gerügt hat,
— Vergaberechtsverstöße, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden, oder,
— Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.3.4) genannten Frist gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 108-179748 (2012-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge