Trägerschaft für eine neue Kindertagesstätte der Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Rems-Murr-Kliniken gGmbH

Die Rems-Murr-Klinik gGmbH (RMK) errichtet derzeit in Winnenden einen Krankenhausneubau mit ca. 620 Betten (Rems-Murr-Klinikum Winnenden). Zur Deckung des Bedarfs an arbeitsplatznaher und zeitlich flexibler Kinderbetreuung am Standort Winnenden ist beabsichtigt, bis Ende 2013 eine betriebliche Kindertagesstätte auf dem Betriebsgelände im Haus B zu errichten.
Die KiTa wird in die kommunale Bedarfsplanung der Stadt Winnenden aufgenommen.
Die Trägerschaft für den Betrieb dieser Kindertagesstätte (Kita), die eine Qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RMK gewährleisten soll, ist zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, in der Kita 50 Betreuungsplätze in 4 Gruppen zur Verfügung zu stellen.
a. 3 Krippengruppen (0 – 3 Jahre): 30 Betreuungsplätze
b. 1 Ganztagesgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt): 20 Betreuungsplätze; die Kindergartengruppe soll zunächst als altersgemischte Gruppe belegt werden
c. Gesamt: 50 Betreuungsplätze
Eine spätere Erweiterung ist nicht ausgeschlossen. Der Stadt Winnenden wird das Belegungsrecht für eine Krippengruppe eingeräumt.
Der Träger muss in der Lage sein, eine ganztägige und bedarfsgerechte Öffnungszeit mit der Möglichkeit von Betreuungsbausteinen entsprechend den Anforderungen berufstätiger Eltern unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten innerhalb des Schichtdienstes zu ermöglichen Weitere Angaben zum Gebäude sind dem Teilnahmeformular zu entnehmen, vgl. IV.1.2) und VI.3).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-13 Auftragsbekanntmachung
2014-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen
Menge oder Umfang:
a. 3 Krippengruppen (0 – 3 Jahre): 30 Betreuungsplätzeb. 1 Ganztagesgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt): 20 Betreuungsplätzec. Gesamt: 50 BetreuungsplätzeEine spätere Erweiterung ist nicht ausgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betreuungsleistungen in Kinderkrippen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Postanschrift: Winnender Str. 27 - Geschäftsleitung - z.H. Frau Ute Wolf LL.M.
Postleitzahl: 71334
Postort: Waiblingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken.de 🌏
E-Mail: vergabeneubau@khrmk.de 📧
Telefon: +49 715150062141 📞
Fax: +49 715150062105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 136-227216
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beimAuftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann auf der im Anhang A angegebenen Internetadresse kostenlos Heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen". a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt III.2.1) Ziffer 1 - 3; Abschnitt III.2.2) Ziffer 4, Abschnitt III.2.3) Ziffer 5) müssen vollständig grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (d.h. am 14.8.2012, 14:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige,fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zubestimmenden Nachfrist vorgelegt werden; b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular); c) Die Eigenerklärungen nach II Ziffern 1 bis 4 sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars "Teilnahmebedingungen" zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. d) Benennt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Teile der Leistung Nachunternehmer, so sind die nach II Ziffern 1 bis 4 geforderten Eigenerklärungen für jeden vorgesehenen Nachunternehmer (gilt nicht für Unterbeauftragte eines Nachunternehmers) durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars "Teil-nahmebedingungen" zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Aus-schluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. e) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zurückgesandt. f) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich an die auf dem Internetportal (vgl. Anhang A) hinterlegte E-mail Adresse beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rems-Murr-Klinik gGmbH (RMK) errichtet derzeit in Winnenden einen Krankenhausneubau mit ca. 620 Betten (Rems-Murr-Klinikum Winnenden). Zur Deckung des Bedarfs an arbeitsplatznaher und zeitlich flexibler Kinderbetreuung am Standort Winnenden ist beabsichtigt, bis Ende 2013 eine betriebliche Kindertagesstätte auf dem Betriebsgelände im Haus B zu errichten.
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Die KiTa wird in die kommunale Bedarfsplanung der Stadt Winnenden aufgenommen.
Die Trägerschaft für den Betrieb dieser Kindertagesstätte (Kita), die eine Qualitativ hochwertige, flexible und verlässliche Kinderbetreuung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RMK gewährleisten soll, ist zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, in der Kita 50 Betreuungsplätze in 4 Gruppen zur Verfügung zu stellen.
a. 3 Krippengruppen (0 – 3 Jahre): 30 Betreuungsplätze
b. 1 Ganztagesgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt): 20 Betreuungsplätze; die Kindergartengruppe soll zunächst als altersgemischte Gruppe belegt werden
c. Gesamt: 50 Betreuungsplätze
Eine spätere Erweiterung ist nicht ausgeschlossen. Der Stadt Winnenden wird das Belegungsrecht für eine Krippengruppe eingeräumt.
Der Träger muss in der Lage sein, eine ganztägige und bedarfsgerechte Öffnungszeit mit der Möglichkeit von Betreuungsbausteinen entsprechend den Anforderungen berufstätiger Eltern unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten innerhalb des Schichtdienstes zu ermöglichen Weitere Angaben zum Gebäude sind dem Teilnahmeformular zu entnehmen, vgl. IV.1.2) und VI.3).
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Menge oder Umfang:
a. 3 Krippengruppen (0 – 3 Jahre): 30 Betreuungsplätze
b. 1 Ganztagesgruppe (3 Jahre bis Schuleintritt): 20 Betreuungsplätze
c. Gesamt: 50 Betreuungsplätze
Eine spätere Erweiterung ist nicht ausgeschlossen.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte der Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. 1. Eigenerklärung durch Darstellung des Trägers, gegliedert nach (1.1.) Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummern sowie (1.2.) durch ein aussagekräftiges Trägerprofil. (insbesondere Darstellung des Unternehmens, der Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl insgesamt und im Kita-Bereich zum 1.7.2012, ggfl. Konzernzugehörigkeit, Mitteilungen zu Zertifi-zierungen und Anerkennungsnachweise nach § 75 SGB VIII; max. 5 DIN A4 Seiten).
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2. Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, nicht wegen Ver-stoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
§ 171 des Strafgesetzbuches (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht);
§§ 174 bis 174c des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-stimmung);
§§ 176 bis 181a des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-stimmung insb. Sexueller Missbrauch/ Nötigung von Kindern);
§§ 182 bis 184f des Strafgesetzbuches (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung),
§ 225 des Strafgesetzbuches (Misshandlung von Schutzbefohlenen),
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen);
§ 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen);
§ 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigung im Aus-land);
§ 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auf-trag verwaltet werden; 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
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§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder;§ 370 der Abgaben-ordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der ge-meinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auf-trag verwaltet werden.
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3. Eigenerklärung darüber, dass
3.1 - der Bewerber gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie be-sucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrages vorgesehene Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
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3.2 - nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages vorgesehenen Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sons-tiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie be-sucht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung darüber,
4.1. dass über das Vermögen des Bewerbers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist;
4.2.dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
4.3. dass der Bewerber nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4.4. dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abga-ben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, sowie;
4.5. dass der Bewerber im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung durch Auflistung der wesentlichen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen ("Referenzen") für den Bereich "Trägerschaft einer Kindertageseinrichtung" unter Angabe (5.1) des Leistungserbringers; (5.2) des Auftraggebers mit Benennung eines Ansprech-partners; (5.3) des Projektnamens/ Kita-Namens; (5.4) des Leistungszeitraums (2011, 2010, 2009);
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5.5 Betreuungsgruppen;
5.6 Anzahl Kinder;
5.7 Anzahl Kinder unter 3 Jahren;
5.8 Dokumentation des Bildungsverlaufs bei Kindern unter 3 Jahren;
5.9 Erfahrung mit Platzsharing;
5.10 Erfahrung mit altersgemischten Gruppen;
5.11 Regelmäßige Öffnungszeiten;
5.12 Schließzeiten;
5.13 Gesundheitspädagogik;
5.14 Bewegungspädagogik;
5.15 Notfallbetreuung;
5.16 Fachpersonal und Personalschlüssel;
5.17 Erfahrung betriebliche Kinderbetreuung;
5.18 Dauer der Trägerschaft im Referenzkindergarten;
5.19 Erfahrung Neugründung;
Dabei ist zwingend zu beachten, dass der Bieter insgesamt nicht mehr als 5 Referenzen benennen darf, wobei mindestens 1 Referenzen als Mindestanforderung anzugeben ist.
Mindeststandards:
Dabei ist zwingend zu beachten, dass der Bieter insgesamt nicht mehr als 5 Referenzen benennen darf, wobei mindestens 1 Referenzen als Mindestanforderung anzugeben ist.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wird mindestens3 Bewerber und maximal 5 Bewerber zu Verhandlungen auffordern. Die objektiven Kriterien für die Auswahlder höchstens 5 Bewerber sind in Abschnitt III.2.1) bis Abschnitt III.2.3) aufgeführt. Die unter Abschnitt III.2.1)(1) sowie Abschnitt III.2.2) (2) u. (3) (4) aufgeführten Teilnahmekriterien sind als Ausschlusskriterien formuliert,d.h. deren Nichterfüllung führt grundsätzlich zwingend zum Ausschluss. Das im Abschnitt III.2.3) (5) aufgeführte Teilnahmekriterium wird hinsichtlich der ihm zuerkannten Bedeutung für die zu vergebendenLeistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet, das in dem beim Auftraggeber anzuforderndenTeilnahmeformular erläutert ist. Kann keine geforderte Referenz vorgelegt werden, führt auch dies zum Ausschluss. Die max. 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe einesAngebote für das jeweilige Los aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M.
Name: subreport, Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Frank Seifert
Telefon: +49 2219857833 📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport-elvis.de/E84829657 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Trägerschaft einer neuen Kindertagesstätte der Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beimAuftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann auf der im Anhang A angegebenen Internetadresse kostenlos Heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen zu Abschnitt III.2) "Teilnahmebedingungen".
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a) Sämtliche geforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt III.2.1) Ziffer 1 - 3; Abschnitt III.2.2) Ziffer 4, Abschnitt III.2.3) Ziffer 5) müssen vollständig grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (d.h. am 14.8.2012, 14:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliegen Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige,fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zubestimmenden Nachfrist vorgelegt werden;
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b) Eine Bewerbergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teilnahmeformular);
c) Die Eigenerklärungen nach II Ziffern 1 bis 4 sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars "Teilnahmebedingungen" zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft.
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d) Benennt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Teile der Leistung Nachunternehmer, so sind die nach II Ziffern 1 bis 4 geforderten Eigenerklärungen für jeden vorgesehenen Nachunternehmer (gilt nicht für Unterbeauftragte eines Nachunternehmers) durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars "Teil-nahmebedingungen" zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Aus-schluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft.
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e) Mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zurückgesandt.
f) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich an die auf dem Internetportal (vgl. Anhang A) hinterlegte E-mail Adresse beantwortet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit.
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdemAuftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfenzuwollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 136-227216 (2012-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Winnender Str. 27
Kontakt
Internetadresse: http://www.rems-murr-kliniken-neubau.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 019-029986
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 136-227216
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber haben ihren Teilnahmeantrag unter zwingender Nutzung des Teilnahmeformulars beim Auftraggeber einzureichen. Dieses Teilnahmeformular kann auf der im Anhang A angegebenen Internetadresse kostenlos heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge ohne Teilnahmeformular werden nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen”. a) sämtliche geforderten Eigenerklärungen (vgl. Abschnitt III.2.1) Ziffer 1 - 3; Abschnitt III.2.2) Ziffer 4, Abschnitt III.2.3) Ziffer 5) müssen vollständig grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt des Schlusstemins für den Eingangder Teilnahmeanträge (d.h. am 14.08.2012, 14:00 Uhr) beim Auftraggeber vorliege. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss. Unvollständige, fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer von Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden; b) Eine Berwebergemeinschaft muss mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen (vgl. hierzu das Teinahmeformular); c) Die Eigenerklärungen nach II Ziffern 1 bis 4 sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars „Teilnahmebedingungen” zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft. d) Benennt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft für Teile der Leistung Nachunternehmer, so sind die nach II Ziffern 1 bis 4 geforderten Eigenerklärungen für jeden vorgesehenen Nachunternehmer (gilt nicht für Unterbeauftragte eines Nachunternehmers) durch entsprechende Vervielfältigung und Bearbeitung des Formulars „Teilnahmebedingungen” zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft. e) mündliche, per Telefax oder digitale bzw. elektronische Bewerbungen sind nicht zugelassen. Die Bewerbungen werden nicht an die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zurückgesandt. f) Sachdienliche Auskunftsersuchen werden ausschließlich an die auf dem Internetportal (vgl. Anhang A) hinterlegte E-Mail Adresse beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Trägerschaft für eine neue Kindertagesstätte der Rems-Murr-Kliniken gGmbH
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Konzeption (50)
2. Preis (30)
3. Präsentation (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-14 📅
Name: AWO Kinder- und Jugendhilfe Rems-Murr gGmbH
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-str. 17
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70734
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Wolf LL.M. Justiziarin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit.
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabeoder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Angebosabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 019-029986 (2014-01-24)