Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Aufzüge und die Gewerke des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Aufzüge der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen. Anmerkung: Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung der Aufzüge. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004: 1. Erläuterungsbericht; 2. Übersichtsnetzplan; 3. Übersichtslageplan; 4. Lagepläne; 4.1 Fahrebene; 4.2 Verteilerebene; 4.3 Oberfläche; 5. Längsschnitte; 6. Querschnitte; 7. Regelquerschnitte; 8. Bahnhofspläne; zusätzlich: 9. Gleisschemaplan.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-13.
Auftragsbekanntmachung (2012-07-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufzüge
Menge oder Umfang:
Zweck der Ausschreibung ist die Ausrüstung der 6 unterirdischen U-Bahnhöfe der neuen Wehrhahn-Linie mit Aufzugsanlagen. Die technische und gestalterische Auslegung der Personenaufzugsanlagen erfolgt hierbei objektspezifisch für den jeweiligen Verkehrsbereich der Bahnhöfe.Gesamtmenge bzw. -umfang der Lieferungen und Installationen:13 Personenaufzüge und 1 Lastenaufzug.Stahl-Glas-Fassaden sind Bestandteil der Ausschreibung.Für die Stahl-Glas-Fassaden werden folgende Konstruktionen erforderlich:Stahl-Glas-Konstruktionen in den 6 U-Bahnhöfen der Wehrhahn-Linie, teilweise mit E30 Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, in Höhen von bis zu 18 m, ebenso das Herstellen und die Montage von vertikalen Schotts und deren Verkleidung in der Unterdecke (Raum zwischen Rohbau und abgehängter Decke).1. ca. 450 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme mit Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. vertikaler Schotts (z. B. aus systemkonformen Brandschutzpaneelen) verteilt auf 6 U-Bahnhöfe in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk;2. ca. 780 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme ohne Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. blickdichter Paneele verteilt auf 6 U-Bahnhöfe sowie als Mundhäuser an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum;3. ca. 60 qm Stahl-Glas-Dachflächen (zu Reinigungszwecken betretbar) an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum.
Zweck der Ausschreibung ist die Ausrüstung der 6 unterirdischen U-Bahnhöfe der neuen Wehrhahn-Linie mit Aufzugsanlagen. Die technische und gestalterische Auslegung der Personenaufzugsanlagen erfolgt hierbei objektspezifisch für den jeweiligen Verkehrsbereich der Bahnhöfe.Gesamtmenge bzw. -umfang der Lieferungen und Installationen:13 Personenaufzüge und 1 Lastenaufzug.Stahl-Glas-Fassaden sind Bestandteil der Ausschreibung.Für die Stahl-Glas-Fassaden werden folgende Konstruktionen erforderlich:Stahl-Glas-Konstruktionen in den 6 U-Bahnhöfen der Wehrhahn-Linie, teilweise mit E30 Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, in Höhen von bis zu 18 m, ebenso das Herstellen und die Montage von vertikalen Schotts und deren Verkleidung in der Unterdecke (Raum zwischen Rohbau und abgehängter Decke).1. ca. 450 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme mit Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. vertikaler Schotts (z. B. aus systemkonformen Brandschutzpaneelen) verteilt auf 6 U-Bahnhöfe in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk;2. ca. 780 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme ohne Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. blickdichter Paneele verteilt auf 6 U-Bahnhöfe sowie als Mundhäuser an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum;3. ca. 60 qm Stahl-Glas-Dachflächen (zu Reinigungszwecken betretbar) an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufzüge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshautpstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de🌏
E-Mail: horst.hagenah@duesseldorf.de📧
Telefon: +49 2118926606📞
Fax: +49 2118929888 📠
1.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2.) Der Auftraggeber stellt Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung. Diese Unterlagen sind vor der Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend bei der in Anhang A II genannten Stelle abzufordern.
3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Deutschland, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
1.) Die Zuschlagserteilung wird nur dann erfolgen, wenn die Mitfinanzierung durch den Bund und das Land NRW für den hier betreffenden Auftrag gesichert ist.
2.) Der Auftraggeber stellt Unterlagen für die Erstellung des Teilnahmeantrages zur Verfügung. Diese Unterlagen sind vor der Einreichung eines Teilnahmeantrages zwingend bei der in Anhang A II genannten Stelle abzufordern.
3.) Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich per Brief, Telefax oder E-Mail an die Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement, 40200 Düsseldorf, Deutschland, Herrn Dipl.-Ing. Hagenah, Tel.: +49 2118926606, Fax: +49 2118929888, horst.hagenah@duesseldorf.de. Es wird darum gebeten, Rückfragen nur bis acht Tage vor dem Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu stellen. Danach eingehende Fragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen per Fax oder per E-Mail an die Bewerber versenden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Aufzüge und die Gewerke des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Aufzüge der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Die insgesamt rund 3.600 m lange Stadtbahnstrecke der Wehrhahn-Linie umfasst 6 U-Bahnhöfe und 2 Oberflächenhaltestellen. Die 6 unterirdischen Bahnhöfe werden in Schlitzwand-Deckelbauweise hergestellt. Die beiden Oberflächenhaltestellen befinden sich im Süden (Haltestelle Bilk S) bzw. im Osten (Haltestelle Wehrhahn S) der Stadtbahnstrecke. Die unterirdische Strecke wird unter Einsatz einer Schildmaschine (Durchmesser ca. 9,50 m) auf einer Länge von ca. 2,3 km aufgefahren. In Streckenmitte schließt die Wehrhahn-Linie von 2 verschiedenen Seiten an einen bereits bestehenden Stadtbahntunnel an. Östlich davon wird ein Gebäude bergmännisch unterfahren. Die Rohbauarbeiten sind zurzeit in der Ausführungsphase. Parallel werden jetzt die Gewerke der Technischen Ausrüstung inklusive der Aufzüge und die Gewerke des architektonischen Ausbaus ausgeschrieben. Zweck der Ausschreibung ist die Herstellung der Aufzüge der unterirdischen Stadtbahnstrecke von der Rampe Wehrhahn bis zur oberirdischen Haltestelle Bilk S mit den zugehörigen Oberflächenanschlüssen.
Anmerkung:
Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung der Aufzüge. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
Beiliegend zu den Vergabeunterlagen erhält der Bieter eine Projekt-CD. Sie dient nur zur Übersicht über die geplante Maßnahme, damit die Bieter eine Vorstellung von der Bauaufgabe bekommen. Die Pläne beinhalten keine speziellen Angaben zur Ausschreibung der Aufzüge. Die Darstellungen auf der Projekt-CD beinhalten folgende Unterlagen aus dem Planfeststellungsantrag vom Sept. 2004:
1. Erläuterungsbericht;
2. Übersichtsnetzplan;
3. Übersichtslageplan;
4. Lagepläne;
4.1 Fahrebene;
4.2 Verteilerebene;
4.3 Oberfläche;
5. Längsschnitte;
6. Querschnitte;
7. Regelquerschnitte;
8. Bahnhofspläne; zusätzlich:
9. Gleisschemaplan.
Menge oder Umfang:
Zweck der Ausschreibung ist die Ausrüstung der 6 unterirdischen U-Bahnhöfe der neuen Wehrhahn-Linie mit Aufzugsanlagen. Die technische und gestalterische Auslegung der Personenaufzugsanlagen erfolgt hierbei objektspezifisch für den jeweiligen Verkehrsbereich der Bahnhöfe.
Zweck der Ausschreibung ist die Ausrüstung der 6 unterirdischen U-Bahnhöfe der neuen Wehrhahn-Linie mit Aufzugsanlagen. Die technische und gestalterische Auslegung der Personenaufzugsanlagen erfolgt hierbei objektspezifisch für den jeweiligen Verkehrsbereich der Bahnhöfe.
Gesamtmenge bzw. -umfang der Lieferungen und Installationen:
13 Personenaufzüge und 1 Lastenaufzug.
Stahl-Glas-Fassaden sind Bestandteil der Ausschreibung.
Für die Stahl-Glas-Fassaden werden folgende Konstruktionen erforderlich:
Stahl-Glas-Konstruktionen in den 6 U-Bahnhöfen der Wehrhahn-Linie, teilweise mit E30 Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, in Höhen von bis zu 18 m, ebenso das Herstellen und die Montage von vertikalen Schotts und deren Verkleidung in der Unterdecke (Raum zwischen Rohbau und abgehängter Decke).
Stahl-Glas-Konstruktionen in den 6 U-Bahnhöfen der Wehrhahn-Linie, teilweise mit E30 Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, in Höhen von bis zu 18 m, ebenso das Herstellen und die Montage von vertikalen Schotts und deren Verkleidung in der Unterdecke (Raum zwischen Rohbau und abgehängter Decke).
1. ca. 450 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme mit Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. vertikaler Schotts (z. B. aus systemkonformen Brandschutzpaneelen) verteilt auf 6 U-Bahnhöfe in einem unterirdischen Verkehrsbauwerk;
2. ca. 780 qm Stahl-Glas-Fassadensysteme ohne Brandschutzanforderung, ggf. absturzsichernd, inkl. blickdichter Paneele verteilt auf 6 U-Bahnhöfe sowie als Mundhäuser an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum;
3. ca. 60 qm Stahl-Glas-Dachflächen (zu Reinigungszwecken betretbar) an der Oberfläche im öffentlichen Straßenraum.
Beschreibung der Optionen:
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
In der Ausschreibung sind in geringem Umfang Bedarfspositionen enthalten (z. B. Stundenverrechnungssätze, Zuschläge für Nachtarbeit/ Sonn- und Feiertagsarbeit, Bauzeitverzögerung). Der Bieter ist nach erfolgter Auftragsvergabe verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung der Option kann der Auftraggeber erst nach der Auftragserteilung treffen.
Dauer: 25 Monate
Referenznummer: 66/4.4 W-L VE 681
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/ oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG - NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Verpflichtungserklärung gemäß § 18 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/ oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 18 TVgG - NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Teilnahmeantrages) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 3 Monate im Zeitpunkt der Absendung des Teilnahmeantrages) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes;
c) Erklärung der Bewerber, dass aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- EUR belegt worden sind. bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- EUR belegt worden sind. bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- EUR belegt worden sind; dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,-- EUR belegt worden sind; dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
Sollte ein Bewerber die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
d) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen;
e) Nachweis darüber, dass die Bewerber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger - im Inland der Einzugsstelle - oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bewerbers von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bewerbern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bewerber spätestens vor Zuschlagserteilung den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
e) Nachweis darüber, dass die Bewerber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten. Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger - im Inland der Einzugsstelle - oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bewerbers von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bewerbern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bewerber spätestens vor Zuschlagserteilung den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
f) Erklärung der Bewerber, dass aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet;
f) Erklärung der Bewerber, dass aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet;
cc) sie nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben verletzen oder verletzt haben; dd) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen; ee) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die im Sinne des § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird; ff) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 21 Absatz 1 SektVO aufgeführten Tatbestände und gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG - NRW nicht vorliegen.
cc) sie nicht die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben verletzen oder verletzt haben; dd) sie keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgeben oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilen; ee) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die im Sinne des § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird; ff) die verantwortlich mit dem Projekt befassten Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, hierzu zählen insbesondere die in § 21 Absatz 1 SektVO aufgeführten Tatbestände und gg) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG - NRW nicht vorliegen.
g) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/ oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG - NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
h) Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG - NRW. Diese Verpflichtungserklärung ist ebenfalls von zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmern und/ oder Verleihern von Arbeitskräften abzugeben. Soweit die Nachunternehmer und/ oder Verleiher von Arbeitskräften bereits vor Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind, sind die Verpflichtungserklärungen nach § 4 TVgG - NRW auch für diese mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt 7 zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach e) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt 5 Verpflichtungserklärung Soziale Kriterien“ in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 6 "Eigenerklärungen“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt 7 zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis nach e) ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Für die unter a) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das Formblatt 5 Verpflichtungserklärung Soziale Kriterien“ in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter c) und f) aufgeführten Erklärungen ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 6 "Eigenerklärungen“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen. Für die unter h) aufgeführte Verpflichtungserklärung ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 7 „Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentlohnung“ zu unterzeichnen und mit einem Firmenstempel zu versehen.
Bei Angeboten durch eine Bewerbergemeinschaft sind alle vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ferner ist bei einem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft das diesen Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Die Bewerbergemeinschaft hat zudem mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Bei Angeboten durch eine Bewerbergemeinschaft sind alle vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen. Ferner ist bei einem Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft das diesen Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 zu kopieren und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Die Bewerbergemeinschaft hat zudem mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/ sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt 2 in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Mit der Abgabe des ersten Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen will, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Sofern sich ein Bewerber (oder eine Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/ sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen sowie das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 1 vorzulegen. Zudem hat der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß dem Formblatt 2 in den Unterlagen zum Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht oder nicht vollständig vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber bestimmten Nachfrist anzufordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Mit der Abgabe des ersten Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bewerber nicht zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen will, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen:
— Mindestumsatz für Aufzugstechnik: 2 000 000 EUR pro Jahr,
— Mindestumsatz für Stahl-/ Glaskonstruktionen für Einhausungen und Fahrschachtverkleidungen: 500 000 EUR pro Jahr.
b) Angabe der Zahlen der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Für die Erklärungen zu a) und b) ist das Formblatt 3 zu verwenden, das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Erklärungen zu a) und b) nach Ziffer III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung der jährlichen Mindestumsätze nach a) kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Erklärungen zu a) und b) ist das Formblatt 3 zu verwenden, das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Erklärungen zu a) und b) nach Ziffer III.2.2) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung der jährlichen Mindestumsätze nach a) kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden.
Sofern sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bewerber beziehungsweise eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 4 zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen der Bewerber zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber; bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten;
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe mindestens 5 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bewerber bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bewerber aus Gründen der Markt-/ Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein. Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Für die Angaben zu den Referenzen ist das den Unterlagen zum Teilnahmeantrag beiliegende Formblatt 4 zu kopieren und für jeweils eine Referenz zu verwenden. Die Erklärungen der Bewerber zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber; bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten;
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer); dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen; ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/ Gesamtleistung; ff) Leistungszeitraum; gg) Abnahmedatum; hh) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer); dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen; ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/ Gesamtleistung; ff) Leistungszeitraum; gg) Abnahmedatum; hh) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
Bei der Ausführung der Referenzprojekte müssen dabei mindestens die folgenden Leistungsinhalte erfüllt worden sein:
(1) Jedes der (mindestens 5) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts „Ausrüstung mit seilgetriebenen Personenaufzugsanlagen“ in einer Verkehrsinfrastrukturmaßnahme beinhalten.
(2) In (mindestens 2) Referenzprojekten muss zudem eine Realisierung der im Folgenden benannten Einzel- bzw. Teilleistung belegt werden: Ausrüstung mit Neuanlagen von seilgetriebenen Personenaufzügen in unterirdischen Verkehrsbauwerken.
(3) Zwei der Referenzobjekte sind mit einer Angabe von mindestens 100 qm realisierter Aufzugsschachteinhausung in Stahl-Glas, im Innen- oder Außenbereich nachzuweisen.
ii) Angaben (Beschreibung der Bauart) zur realisierten Glasfassadenfläche im Innen- oder Außenbereich, mit/ ohne Brandschutzanforderungen. jj) Beschreibung der Erfahrungen mit großformatigen, absturzsichernden Glasfassaden und erforderlichen Brandschutzanforderungen. kk) Beschreibung der Erfahrungen mit Sonderkonstruktionen aus Glas (d. h. Erfahrungen in der Entwicklung von Bauarten zum Zwecke der Erwirkung einer „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung“ oder einer „Zustimmung im Einzelfall“) nebst Beschreibung der entsprechenden Sonderkonstruktionen,
ii) Angaben (Beschreibung der Bauart) zur realisierten Glasfassadenfläche im Innen- oder Außenbereich, mit/ ohne Brandschutzanforderungen. jj) Beschreibung der Erfahrungen mit großformatigen, absturzsichernden Glasfassaden und erforderlichen Brandschutzanforderungen. kk) Beschreibung der Erfahrungen mit Sonderkonstruktionen aus Glas (d. h. Erfahrungen in der Entwicklung von Bauarten zum Zwecke der Erwirkung einer „Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung“ oder einer „Zustimmung im Einzelfall“) nebst Beschreibung der entsprechenden Sonderkonstruktionen,
b) Erklärung des Bewerbers, dass die Erstellung von Werk- und Montageplänen im DWG-, DXF- und DGN-Format erfolgen kann. Für die Erklärung ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden.
c) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
d) Erklärung des Bewerbers, dass sein Unternehmen Kenntnis über die BOStrab einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien und technischen Regeln in der derzeit gültigen Fassung hat und diese einhalten wird. Für die Erklärung ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden.
d) Erklärung des Bewerbers, dass sein Unternehmen Kenntnis über die BOStrab einschließlich der hierzu erlassenen Richtlinien und technischen Regeln in der derzeit gültigen Fassung hat und diese einhalten wird. Für die Erklärung ist das Formblatt 4 der Unterlagen zum Teilnahmeantrag zu verwenden.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) a) und b) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die unter Ziffer III.2.3) a) und b) genannten Erklärungen und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme für die Vertragserfüllung; Bürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für die Gewährleistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 136-227603 (2012-07-13)
Ergänzende Angaben (2013-04-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben