U0508 - Vorfeldkontrolle am Flughafen München

Flughafen München GmbH

Der Flughafen München (EDDM) wird von der Flughafen München GmbH (FMG) betrieben. Die Gesellschafter der FMG sind der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München sowie die Bundesrepublik Deutschland. Der Flughafen München zählt als Verkehrsflughafen zu den führenden internationalen Flughäfen und rangiert derzeit europaweit auf Platz 6 und in Deutschland auf Platz 2.
Im Jahr 2011 wurden 37,7 Mio. Passagiere abgefertigt und ca. 410 000 Flugbewegungen durchgeführt. Dabei beträgt der Anteil der Star Alliance, welche im Terminal 2 und den dazugehörigen Vorfeldern 2 und 3 abgefertigt werden, ca. 65 %.
Der Flughafen München wird durch den Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland koordiniert und weist derzeit folgende Koordinierungsparameter auf:
60-Minuten Eckwerte:
Gesamt: 90 Flugbewegungen bei maximal 58 Starts oder maximal 58 Landungen.
10-Minuten Eckwerte:
Gesamt: 15 Flugbewegungen bei maximal 12 Starts oder maximal 12 Landungen.
Im Tagesverlauf treten mehrmals ausgeprägte Verkehrsspitzen mit hoher Verkehrsdichte auf.
Die Betriebszeiten des Flughafens (Operational Hours) betragen 24 Stunden (H24, 365 Tage).
Die Flughafen München GmbH als Flughafenunternehmer hat den Flughafen München gemäß § 45 Abs. 1 LuftVZO in betriebssicherem Zustand zu erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Der Flughafenunternehmer hat eine sachkundige Person für die Leitung des Verkehrs und Betriebes des Flughafens bestellt.
Die Kontrolle des Roll- und Schleppverkehrs der Luftfahrzeuge außerhalb des Rollfeldes im Sinne von § 21 Abs. 2 LuftVO ist Kernbestandteil des Betriebs des Flughafens gemäß § 6 Abs. 1 LuftVG.
Vor diesem Hintergrund muss bei der Erbringung der Vorfeldkontrolle durch einen externen Dienstleister die ständige Aufsicht und uneingeschränkte Weisungsbefugnis des Flughafenunternehmers gewährleistet sein.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Durchführung der Vorfeldkontrolle am Flughafen München, inklusive dem dabei relevanten Berichtswesen, der Erbringung von Dienstleistungen zur Steuerung, Kontrolle und Überwachung von Luftfahrzeug-, Pushback- und Schleppbewegungen, den flughafenspezifische Ergänzungen der Hauptfunktionen, der besonderen Betriebs- und Notverfahren, der aktiven Mitwirkung bei der Pflege des Safety Management Systems (SMS), der Entwicklung und dem Betrieb eines Qualiätsmanagementsystems (QMS) und der Vereinbarung eines Service Level Agreements (SLA) im Rahmen der vorgenannten Verpflichtung.
Die Vorfeldkontrolle umfasst dabei im Wesentlichen folgende Funktionen für die Vorfeldareale zur Verhinderung von Kollisionen zwischenLuftfahrzeugen, Luftfahrzeugen und Fahrzeugen sowie Luftfahrzeugen und Hindernissen unter Beachtung der aktuell herrschenden Bedingungen:
1. Durchführung und Gewährleistung eines sicheren, zügigen und geordneten Luftfahrzeug-, Fahrzeug-und Schleppverkehrs unter Beachtung einschlägiger internationaler, nationaler und flughafenspezifischer Bestimmungen, Regeln, Richtlinien und Verfahren;
2. Koordinierung, Steuerung und Überwachung des Luftfahrzeug-Rollverkehrs (inkl. Pushback- und Schleppvorgänge) durch Erteilung und Übermittlung der für die sichere, ordnungsgemäße und zügige Führung erforderlichen Anweisungen, Erlaubnisse, Verkehrshinweise und Informationen;
3. Ggf. Koordinierung, Steuerung und Überwachung von Fahrzeugverkehr außerhalb der Betriebsstraßen;
4. Kontinuierliche Erfassung des für die sichere Verkehrsabwicklung erforderlichen aktuellen Informationsstands und der aktuellen Verkehrslage;
5. Etablierung effizienter Verfahrensweisen zur Sicherstellung eines verzögerungsfreien Vollzugs der Aufgaben, Vermeidung unnötig langer Rollzeiten sowie Anwendung einfacher Verfahren zur Koordination und Leitung des Rollverkehrs von Luftfahrzeugen unter Berücksichtigung eines internen Sicherheits- und Qualitätsmanagements;
6. Anwendung von Ausfall- und Notfallkonzepten (z.B. Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst bei Notfällen);
7. Wahrnehmung weiterer Funktionen wie z.B. die Meldung von Störungen oder Ausfällen technischer Systeme).
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen werden derzeit von Mitarbeitern des Auftraggebers erbracht. Diese Mitarbeiter wären nach Meinung des Auftraggebers im Auftragsfall - unbeschadet des ihnen zustehenden Widerspruchsrechts - vom Auftragnehmer zu übernehmen. Denn nach Einschätzung des Auftraggebers liegen die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang nach § 613a BGB vor. Die für die Kalkulation insoweit erforderlichen Angaben werden den Bietern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind während der Betriebszeiten des Flughafens München (H24, 365 Tage) und im sensiblen Teil des Sicherheitsbereiches (critical part) zu erbringen. Im Tagesrandbereich und während der Betriebszeitenbeschränkungen der Nachtflugregelung kann es ebenfalls zu Flugzeug- und Schleppbewegungen kommen, die vom Auftragnehmer in seinem Leistungsbereich zu koordinieren sind.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-12.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-12 Auftragsbekanntmachung
2013-01-18 Ergänzende Angaben