Das Vergabeziel besteht in der Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH (im Folgenden „BWI IT“) in der Form der befristeten Arbeitnehmerüberlassung. Dieser Bedarf entsteht aufgrund von Vakanzen sowie von Arbeits- und Leistungsspitzen und aufgrund besonderer fachlicher Anforderungen, die im Rahmen des Stammpersonals der BWI nicht abgedeckt werden können. Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in Rahmen-vereinbarungen eingebunden werden ("Pool"), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können. Die Rahmenvereinbarungen begründen keine Pflicht des Auftraggebers, Einzelverträge auszuschreiben oder zu vergeben. Pflichten des Auftraggebers entstehen jeweils nur nach der Vergabe von Einzelaufträgen bei einem konkreten Bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Gebäude 17, 4. OG, Raum 413, Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwi-it.de🌏
E-Mail: ausschreibung.rv-anue2012@bwi-it.de📧
Telefon: +49 2225988-6746📞
Fax: +49 2225988-3502 📠
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch. Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe des Auftrages erfolgt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsabkommens. Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und der Kontakt mit dem Bieter innerhalb des gesetzlichen Rahmens erfolgt ausschließlich in Deutsch. Leistungs- und Projektsprache für die spätere Ausführung ist Deutsch. Alle mit den Leistungen verbundenen Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen, die Leistungen in deutscher Sprache zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeziel besteht in der Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH (im Folgenden „BWI IT“) in der Form der befristeten Arbeitnehmerüberlassung.
Dieser Bedarf entsteht aufgrund von Vakanzen sowie von Arbeits- und Leistungsspitzen und aufgrund besonderer fachlicher Anforderungen, die im Rahmen des Stammpersonals der BWI nicht abgedeckt werden können.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in Rahmen-vereinbarungen eingebunden werden ("Pool"), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können. Die Rahmenvereinbarungen begründen keine Pflicht des Auftraggebers, Einzelverträge auszuschreiben oder zu vergeben. Pflichten des Auftraggebers entstehen jeweils nur nach der Vergabe von Einzelaufträgen bei einem konkreten Bedarf.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in Rahmen-vereinbarungen eingebunden werden ("Pool"), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können. Die Rahmenvereinbarungen begründen keine Pflicht des Auftraggebers, Einzelverträge auszuschreiben oder zu vergeben. Pflichten des Auftraggebers entstehen jeweils nur nach der Vergabe von Einzelaufträgen bei einem konkreten Bedarf.
Beschreibung der Optionen:
3 Verlängerungsmöglichkeiten um jeweils 12 Monate bis zu einer Gesamtlaufzeit von 48 Monaten. Der Auftraggeber behält sich vor die Optionen einzeln oder kumuliert auszulösen.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Firmensitz der BWI Informationstechnik GmbH in 53340 Meckenheim sowie weitere Standorte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
— Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, darf rechtskräftig wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Buchst. a-g VOL/A aufgeführten Straftaten (oder wegen einer entsprechenden Strafnorm anderer Staaten) verurteilt sein. Die Zurechenbarkeit des Verhaltens richtet sich nach § 6EG Abs 4 VOL/A,
— Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, darf rechtskräftig wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Buchst. a-g VOL/A aufgeführten Straftaten (oder wegen einer entsprechenden Strafnorm anderer Staaten) verurteilt sein. Die Zurechenbarkeit des Verhaltens richtet sich nach § 6EG Abs 4 VOL/A,
— Weiterhin haben die Bieter im Wege einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung nachzuweisen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen nach § 6 EG Abs. 5 Buchst. a-c) VOL/A nicht vorliegen. Die Eigenerklärung muss aktuell sein - nicht älter als 1 Monat, gerechnet ab dem Datum der vorliegenden Veröffentlichung.
— Weiterhin haben die Bieter im Wege einer rechtsverbindlichen Eigenerklärung nachzuweisen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen nach § 6 EG Abs. 5 Buchst. a-c) VOL/A nicht vorliegen. Die Eigenerklärung muss aktuell sein - nicht älter als 1 Monat, gerechnet ab dem Datum der vorliegenden Veröffentlichung.
Zudem sind folgende Nachweise vorzulegen:
— Angaben zur Unternehmensform - Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum dieser Vergabebekanntmachung,
— Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Erfüllung der Steuer- und Abgabenpflichten - nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Datum dieser Veröffentlichung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten (gültig oder nicht älter als ein Monat ab dem Datum der Vergabeveröffentlichung). Für die Krankenkasse sind die Bescheinigungen der drei wesentlichen Sozialversicherungsträger vorzulegen.
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und Krankenkasse über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten (gültig oder nicht älter als ein Monat ab dem Datum der Vergabeveröffentlichung). Für die Krankenkasse sind die Bescheinigungen der drei wesentlichen Sozialversicherungsträger vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeine Angaben zur wirtschaftlichen Situation des Bieters:
Allgemeine Grundinformationen:
— Gesamtumsätze der letzten 3 Jahre,
— Gründungsdatum des Unternehmens,
— Inhaber-/Beteiligungsverhältnisse,
— Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach den Vorschriften des AÜG einschließlich der Angabe zur Befristung/Nichtbefristung,
— Bestehen einer Haftpflichtversicherung.
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000,00 EUR je Versicherungsfall und eine Jahreshöchstleistung von mindestens 4 000 000 EUR.
— Angabe zur Anwendung bzw. Inbezugnahme eines.
Tarifvertrages/Tarif-vertragswerks in seiner jeweiligen Fassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3, § 9 Ziffer 2 AÜG.
[Erläuterung: Der Auftraggeber hat sich dafür entschieden, dass für alle entstehenden Leiharbeitsverhältnisse die Anwendung eines Tarifvertrages/Tarifvertragswerks im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3, § 9 Ziffer 2 AÜG Voraussetzung ist. Grund ist die Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken, die ohne entsprechende Tarifanwendung entstehen würden. Durch die Anwendung von Tarifverträgen werden zugleich Mindestarbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmer vorgegeben. Der Bieter ist nicht daran gehindert, übertarifliche Vergütungen bzw. Leistungen zu gewähren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
[Erläuterung: Der Auftraggeber hat sich dafür entschieden, dass für alle entstehenden Leiharbeitsverhältnisse die Anwendung eines Tarifvertrages/Tarifvertragswerks im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3, § 9 Ziffer 2 AÜG Voraussetzung ist. Grund ist die Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und Haftungsrisiken, die ohne entsprechende Tarifanwendung entstehen würden. Durch die Anwendung von Tarifverträgen werden zugleich Mindestarbeitsbedingungen für die Leiharbeitnehmer vorgegeben. Der Bieter ist nicht daran gehindert, übertarifliche Vergütungen bzw. Leistungen zu gewähren.
Für die Anwendung entsprechender Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse mit dem Auftraggeber ist es ausreichend, wenn die Anwendung des jeweiligen Tarifvertragswerks in seiner jeweils aktuellen Fassung zwischen dem Bieter und Leiharbeitnehmer einzelvertraglich vereinbart wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Anwendung entsprechender Tarifverträge für die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse mit dem Auftraggeber ist es ausreichend, wenn die Anwendung des jeweiligen Tarifvertragswerks in seiner jeweils aktuellen Fassung zwischen dem Bieter und Leiharbeitnehmer einzelvertraglich vereinbart wird.
(dynamische Tarifbezugnahmeklausel).
Für die Anwendung entsprechender Tarifverträge auf die Leiharbeitsverhältnisse für die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse mit dem Auftraggeber ist nicht erforderlich, dass der Bieter einem Arbeitgeberverband beitritt. Die Koalitionsfreiheit des Bieters wird daher nicht beeinträchtigt].
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Anwendung entsprechender Tarifverträge auf die Leiharbeitsverhältnisse für die Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisse mit dem Auftraggeber ist nicht erforderlich, dass der Bieter einem Arbeitgeberverband beitritt. Die Koalitionsfreiheit des Bieters wird daher nicht beeinträchtigt].
— Übermittlung des vom Bieter verwendeten Musterarbeitsvertrages.
Anmerkung: Unternehmen, welche Gesamtumsätze und weitere allgemeine Grundinformationen für mindestens 3 Jahre objektiv nicht nachweisen können, weisen die entsprechenden Informationen ab Gründungsdatum nach.
Allgemeine Bonität:
Der Bieter weist das erforderliche allgemeine Kredit-Rating von nicht schlechter als die Ratingstufe III (siehe in A3 Liste Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen) -als Grundlage der erforderlichen allgemeinen wirtschaftlichen Bonität – nach. Hat der Bieter ein Kredit-Rating von Stufe IV, V oder VI ist er wirtschaftlich für die Aufnahme in die Rahmenvereinbarung nicht geeignet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist das erforderliche allgemeine Kredit-Rating von nicht schlechter als die Ratingstufe III (siehe in A3 Liste Eignungsnachweise in den Vergabeunterlagen) -als Grundlage der erforderlichen allgemeinen wirtschaftlichen Bonität – nach. Hat der Bieter ein Kredit-Rating von Stufe IV, V oder VI ist er wirtschaftlich für die Aufnahme in die Rahmenvereinbarung nicht geeignet.
Besondere Bonität gegenüber einem kontoführenden Geldinstitut:
Auskunft der Bank/des Geldinstituts zur Bewertung des Bieters aus deren Sicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Marktsegment, die dem o.g. Tätigkeitsbereich zugeordnet ist.
Nachweistatsachen: Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte im Kalenderjahr 2011 und im 1. Halbjahr des Kalenderjahres 2012.
Es sind Referenzen vorzulegen.
Hierbei gilt:
Es sind Nachweise über die wesentlichen erbrachten Leistungen im o.g. Tätigkeitsbereich, aus dem Jahr 2011 und dem ersten Halbjahr des Jahres 2012 des Bieters erforderlich. Diese müssen sich auf UNTERSCHIEDLICHE Auftraggeber beziehen, d.h. es ist nicht ausreichend 3 - 5 Referenzen desselben Auftraggebers einzureichen.
Es sind Nachweise über die wesentlichen erbrachten Leistungen im o.g. Tätigkeitsbereich, aus dem Jahr 2011 und dem ersten Halbjahr des Jahres 2012 des Bieters erforderlich. Diese müssen sich auf UNTERSCHIEDLICHE Auftraggeber beziehen, d.h. es ist nicht ausreichend 3 - 5 Referenzen desselben Auftraggebers einzureichen.
Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten:
— den Namen und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Wert und Umfang,
— den Leistungszeitraum sowie,
— eine Bewertung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber.
Nachweistatsache (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A):
Der Bieter hat Leistungen erbracht, die mit der vorliegend zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweisform (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A):
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber soll eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorgelegt werden.
Bei Leistungen an einen privaten Auftraggeber muss eine von diesem ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden.
St eine solche Bescheinigung nicht erhältlich, genügt eine Eigenerklärung des Unternehmens. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit einer Bewertung der erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber.
Die Vergabestelle behält sich vor, deren inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Aufgrund der Besonderheiten des AÜG muss der Bewerber bzw. Bieter auch Arbeitgeber der zu überlassenden Leiharbeitnehmer sein. Zudem muss der Bewerber bzw. Bieter selbst die erforderliche Zulassung nach dem AÜG besitzen.
Unzulässig wäre es beispielsweise, wenn sich eine Arbeitsgemeinschaft Leiharbeitnehmer bei ihren Mitgliedern ausleiht, um diese dann wiederum an die BWI weiterzuverleihen. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit um einen unzulässigen Kettenverleih (vgl. § 1 Durchführungsanweisung AÜG, Ziffer 1.1.2, wonach der Verleiher nur seine Arbeitnehmer überlassen kann und der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung beim Entleiher eingesetzt werden muss).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unzulässig wäre es beispielsweise, wenn sich eine Arbeitsgemeinschaft Leiharbeitnehmer bei ihren Mitgliedern ausleiht, um diese dann wiederum an die BWI weiterzuverleihen. Hierbei handelt es sich nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit um einen unzulässigen Kettenverleih (vgl. § 1 Durchführungsanweisung AÜG, Ziffer 1.1.2, wonach der Verleiher nur seine Arbeitnehmer überlassen kann und der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung beim Entleiher eingesetzt werden muss).
Bietergemeinschaften sind deshalb nicht zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gültige Genehmigung nach § 1 AÜG, für ausländische Bieter zusätzlich gleichwertige Bescheinigung für den Vertragszeitraum.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-12 📅
Öffnungsort: Balanstraße 73 in 81541 München.
Ort des Eröffnungstermins: Balanstraße 73 in 81541 München.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf, Vergabestelle
Claudia Spohrer
URL der Dokumente: http://www.bwi-it.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die unter Nr. VI 4.1. genannte e-mail-Adresse kann nicht für rechtsverbindliche Erklärungen - insbesondere nicht zur Wahrung von gesetzlichen Fristen - genutzt werden.
Auf die Rechtsfolge des § 107 Abs 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn die Nachprüfung vom Bieter/der Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge gemäß § 107 Abs 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen eines Verstoßes zu erheben ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rechtsfolge des § 107 Abs 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag dann unzulässig, wenn die Nachprüfung vom Bieter/der Bietergemeinschaft nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge gemäß § 107 Abs 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erkennen eines Verstoßes zu erheben ist.
Auf die Informations- und Wartepflicht nach § 101a GWB, § 22 EG Abs 1 VOL/A sowie die Rechtsfolgen des § 101b GWb wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2012/S 213-352488 (2012-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge