Im Landkreis Ansbach werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Gruppe 1 bis 5 sowie Altkabel an derzeit 57 Sammelstellen (Wertstoffhöfe) getrennt gesammelt. Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Übergabe an Stiftung ear und Eigenvermarktung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3, 4 und 5 sowie für die Altkabel an den Sammelstellen, — Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 und Altkabel von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung, — Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppen 3 und 4 an die Stiftung ear, — Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppe 2 an die Stiftung ear bzw. Bereitstellung zur Abholung durch einen vom AG beauftragten Dritten, — Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel, — Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Ansbach betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 57 Wertstoffhöfen (Sammelstellen), an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG und Altkabel als separate Fraktionen gesammelt werden.Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Übergabe an Stiftung ear und Eigenvermarktung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3b, 4 und 5 sowie für die Altkabel an den Wertstoffhöfen,— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 und Altkabel von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppen 3 und 4 an die Stiftung ear,— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppe 2 an die Stiftung ear bzw. Bereitstellung zur Abholung durch einen vom AG beauftragten Dritten,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel,— Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel.In 2010 wurden im Landkreis Ansbach insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:—— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte:——— ca. 11 000 Stk. Einzelgeräte,—— Gruppe 2: Kühlgeräte: ca. 5 500 Stk. Einzelgeräte,—— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:——— ca. 20 000 Stk. Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore),——— sowie ca. 300 Mg Geräte der IT-/Unterhaltungselektronik,—— Gruppe 4: Gasentladungslampen: ca. 1 000 kg,—— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: ca. 250 Mg,—— Altkabel: ca. 12 Mg.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Der Landkreis Ansbach betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 57 Wertstoffhöfen (Sammelstellen), an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG und Altkabel als separate Fraktionen gesammelt werden.Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Übergabe an Stiftung ear und Eigenvermarktung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3b, 4 und 5 sowie für die Altkabel an den Wertstoffhöfen,— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 und Altkabel von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppen 3 und 4 an die Stiftung ear,— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppe 2 an die Stiftung ear bzw. Bereitstellung zur Abholung durch einen vom AG beauftragten Dritten,— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel,— Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel.In 2010 wurden im Landkreis Ansbach insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:—— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte:——— ca. 11 000 Stk. Einzelgeräte,—— Gruppe 2: Kühlgeräte: ca. 5 500 Stk. Einzelgeräte,—— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:——— ca. 20 000 Stk. Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore),——— sowie ca. 300 Mg Geräte der IT-/Unterhaltungselektronik,—— Gruppe 4: Gasentladungslampen: ca. 1 000 kg,—— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: ca. 250 Mg,—— Altkabel: ca. 12 Mg.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ansbach
Postanschrift: Crailsheimstr. 1
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
E-Mail: ulrich.egerer@landratsamt-ansbach.de📧
Telefon: +49 9814683500📞
Fax: +49 9814683519 📠
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Landkreis Ansbach werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte der Gruppe 1 bis 5 sowie Altkabel an derzeit 57 Sammelstellen (Wertstoffhöfe) getrennt gesammelt.
Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Übergabe an Stiftung ear und Eigenvermarktung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3, 4 und 5 sowie für die Altkabel an den Sammelstellen,
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 und Altkabel von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppen 3 und 4 an die Stiftung ear,
— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppe 2 an die Stiftung ear bzw. Bereitstellung zur Abholung durch einen vom AG beauftragten Dritten,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel,
— Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel.
Menge oder Umfang:
Der Landkreis Ansbach betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Dieses System besteht derzeit aus 57 Wertstoffhöfen (Sammelstellen), an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG und Altkabel als separate Fraktionen gesammelt werden.
Für die Erfassung, Übernahme, Transport, Übergabe an Stiftung ear und Eigenvermarktung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung der Sammelbehälter für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 3b, 4 und 5 sowie für die Altkabel an den Wertstoffhöfen,
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 und Altkabel von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung,
— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppen 3 und 4 an die Stiftung ear,
— Vorbereitung und Übergabe der Gerätegruppe 2 an die Stiftung ear bzw. Bereitstellung zur Abholung durch einen vom AG beauftragten Dritten,
— Vorbereitung zur Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel,
— Vermarktung der Gerätegruppen 1 und 5 sowie der Altkabel.
In 2010 wurden im Landkreis Ansbach insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:
—— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte:
——— ca. 11 000 Stk. Einzelgeräte,
—— Gruppe 2: Kühlgeräte: ca. 5 500 Stk. Einzelgeräte,
—— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:
——— ca. 20 000 Stk. Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore),
——— sowie ca. 300 Mg Geräte der IT-/Unterhaltungselektronik,
—— Gruppe 4: Gasentladungslampen: ca. 1 000 kg,
—— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: ca. 250 Mg,
—— Altkabel: ca. 12 Mg.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer kann als Option um bis zu 2 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Die Vertragsdauer kann als Option um bis zu 2 mal 1 Jahr verlängert werden, sofern der abzuschließende Vertrag nicht spätestens 10 Monate vor Ablauf vom Auftragnehmer oder Auftraggeber gekündigt wird. Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landskreisgebiet Ansbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen),
— Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen) z.B.:
——— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
——— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
——— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
——— Brandstiftung (§ 306 StGB),
——— Baugefährdung (§ 319 StGB),
——— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
——— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht:
—— § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
— Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A § 7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A § 7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen),
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob…
… ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
… Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
— Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass…
… er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen),
… er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
… für die Leistungen Übernahme, Transport, Lagerung und erforderlichenfalls Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen),
… er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen),
— Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen),
— Firmendarstellung der/des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit,
— Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungskonzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen zur Entsorgung der ausgeschriebenen Abfälle und Wertstoffe (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
— Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Entsorgungs- und Verwertungskonzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen zur Entsorgung der ausgeschriebenen Abfälle und Wertstoffe (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Beschreibung der Sammelbehälter, die zur Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Altkabel eingesetzt werden;
b) Übernahme der Altgeräte und Altkabel an den Sammelstellen:
— Allgemeine Beschreibung der Ausführung der Leistung,
— Beschreibung der Fahrzeuge,
— Beschreibung der Verladung der Altgeräte und Altkabel,
— verbindliche Darstellung der Verwiegung/Massenfeststellung.
c) Benennung und Beschreibung des Standortes der Übergabestelle der Altgeräte an die Stiftung ear;
d) Beschreibung der Vorbereitung der Altgeräte für die Übergabe an die Stiftung ear;
e) Beschreibung der Vorbereitung, Vermarktung und Verwertung der Altgeräte und Altkabel, die für den AG zu vermarkten sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 2 % der Auftragssumme. Die Sicherheitsleistung von 5 % bezieht sich auf die Gesamtauftragssumme (brutto) von 3 Jahren. Die Auftragssumme setzt sich aus dem Betrag der Summe der ausgeschriebenen Einzelpositionen zusammen, wobei Vermarktungserlöse nicht von den Aufwendungen subtrahiert werden sondern addiert werden müssen.
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 2 % der Auftragssumme. Die Sicherheitsleistung von 5 % bezieht sich auf die Gesamtauftragssumme (brutto) von 3 Jahren. Die Auftragssumme setzt sich aus dem Betrag der Summe der ausgeschriebenen Einzelpositionen zusammen, wobei Vermarktungserlöse nicht von den Aufwendungen subtrahiert werden sondern addiert werden müssen.
Weiteres siehe ggf. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine bzw. Massenfeststellung dem AG vorzulegen.
Die Originalwiegescheine bzw. die Originale der Massenfeststellung (siehe oben) sind chronologisch und nach laufender Nummer geordnet in einem Sammelnachweis zusammenzufassen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Wiege- und Computersysteme sicherzustellen, dass die Sammelnachweise zweifelsfrei nur die im Landkreis Ansbach erfassten Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten enthalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Originalwiegescheine bzw. die Originale der Massenfeststellung (siehe oben) sind chronologisch und nach laufender Nummer geordnet in einem Sammelnachweis zusammenzufassen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Wiege- und Computersysteme sicherzustellen, dass die Sammelnachweise zweifelsfrei nur die im Landkreis Ansbach erfassten Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten enthalten.
Weiteres siehe ggf. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach– bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach– bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vergabeunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung E-Schrott, LK-AN.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet Abfallrecht
Herrn Ulrich Egerer
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Meisinger
Telefon: +49 8918917870📞
E-Mail: meisinger@ia-gmbh.de📧
Fax: +49 89189178729 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de🌏
Telefon: +49 891891780📞
Fax: +49 8918917829 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ansbach.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-10 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Pfahler Müllabfuhr gmbH / Tremel Entsorgungs- und Transport GmbH
Postort: Dinkelsbühl
Postleitzahl: 91550
Land: Deutschland 🇩🇪