Die HOWOGE lässt den IT-Betrieb durch einen externen Dienstleister betreuen. Die IT-Infrastruktur umfasst neben dem RZ-Betrieb mehr als 500 Arbeitsplätze an einem zentralen und 8 kleineren Standorten in Berlin. Der aktuelle IT-Dienstleistungsvertrag läuft zum 31.12.2012 aus und soll für mind. 3 Jahre neu vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-05-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH
Postanschrift: Ferdinand-Schultze-Straße 71
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13055
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Jens Mutscher
Telefon: +49 30-5464-2392📞
E-Mail: jens.mutscher@howoge.de📧
Fax: +49 30-5464-2393 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.howoge.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: landeseigenes Unternehmen
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb der IT-Infrastruktur
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung: Verlängerung des bestehenden IT-Dienstleistungsvertrags.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH lässt ihren IT-Betrieb durch einen externen Dienstleister, die arxes-tolina GmbH, betreuen. Die durch den...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH lässt ihren IT-Betrieb durch einen externen Dienstleister, die arxes-tolina GmbH, betreuen. Die durch den Dienstleister zu betreibende IT-Infrastruktur umfasst neben dem Betrieb des Rechenzentrums ca. 700 Arbeitsplätze an mehreren Standorten in Berlin. Der bestehende IT-Dienstleistungsvertrag mit der arxes-tolina GmbH läuft zum 31.12.2019 aus und soll um max. 3 Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH ist der Auffassung, dass die Vertragsverlängerung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig ist:
Der bestehende...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH ist der Auffassung, dass die Vertragsverlängerung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig ist:
Der bestehende IT-Dienstleistungsvertrag mit der arxes-tolina GmbH soll bis maximal zum 31.12.2022 verlängert werden. Eine Neuvergabe des IT-Dienstleistungsvertrags kann derzeit aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH steht infolge ihres Wachstums, der Verlegung ihres Unternehmenssitzes in 2021 sowie der dringend erforderlichen Implementierung neuer Hard- und Software in ihre bestehende Systemlandschaft vor der Herausforderung, ihren zukünftigen IT-Betrieb grundlegend neu zu konzipieren. Das daraus resultierende Betriebsmodell soll Gegenstand eines Vergabeverfahrens, voraussichtlich beginnend in 2019, werden. Eine Neuvergabe des IT-Betriebs im bestehenden Betriebsmodell wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden, da bis zur Umsetzung des neuen Betriebsmodells lediglich ein Interims-Zeitraum beauftragt werden könnte, der es dem neuen Auftragnehmer nicht ermöglichen würde, seine Anfangsinvestitionen über eine längere Vertragslaufzeit zu amortisieren. Zudem könnte ein Wechsel auf das noch zu konzipierende Betriebsmodell in einem solchen Vergabeverfahren aus technischen Gründen nicht abgebildet werden, da (1.) das Betriebsmodell noch nicht feststeht und (2.) das Betriebsmodell maßgeblichen Einfluss auf den Kreis der insoweit geeigneten Anbieter haben wird. Die Howoge Wohnungsbaugesellschaft mbH rechnet nicht mit einem Ausschöpfen des genannten Verlängerungszeitraums. Dieser wurde vorsorglich unter Berücksichtigung etwaiger Verzögerungen im Vergabeverfahren für das neue Betriebsmodell und einer geordneten Betriebsübergabe (Transition) bestimmt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2012/S 124-205305
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: arxes-tolina GmbH
Postanschrift: Piesporter Straße 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
URL: www.arxes-tolina.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung:
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der vorliegenden Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.