Übernahme, Transport, Bereitstellung und Verwertung von E-Schrott im Landkreis Landshut
Landkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft
Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-31.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste › Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-05-31 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-09-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft
Postanschrift: Veldener Straße 15
Postleitzahl: 84036
Postort: Landshut
Kontakt
E-Mail: gernot.geissler@landkreis-landshut.de 📧
Telefon: +49 871408-3120 📞
Fax: +49 871408-163120 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 105-175474
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut
Menge oder Umfang: Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an 2 Altstoffsammelstellen,— Die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten.Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2).In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut
Menge oder Umfang: Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1).Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a,— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3a,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3b,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5.In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer kann als Option verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 20651-LA-ES
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Gernot Geißler
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Kroner
Telefon: +49 891891787-0 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 891891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 89189178-0 📞
Fax: +49 89189178-29 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20651-LA-ES
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 105-175474 (2012-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an zwei Altstoffsammelstellen,— die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten.Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2).In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1).Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a,— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3a,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3b,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5.In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Landshut, Sachgebiet Abfallwirtschaft
Postanschrift: Veldener Straße 15
Postleitzahl: 84036
Postort: Landshut
Kontakt
E-Mail: gernot.geissler@landkreis-landshut.de 📧
Telefon: +49 871408-3120 📞
Fax: +49 871408-163120 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 105-175474
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut
Menge oder Umfang: Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an 2 Altstoffsammelstellen,— Die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten.Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2).In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.
Für die Erfassung, Übernahme, Transport und Übergabe an Stiftung ear der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung von Gitterboxen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppe 3a an 21 Altstoffsammelstellen und Gestellung der Abrollcontainer für die Gruppe 3a an zwei Altstoffsammelstellen,
— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an 2 Altstoffsammelstellen,
— Die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,
— die für die Erfassung der Gruppen 3a benötigten Absetzcontainer und Absetzmagazine werden vom AG gestellt,
— die für die Erfassung der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 benötigten Absetzcontainer sowie die für die Gruppe 4 benötigten Sammelfässer werden vom AG gestellt,
— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Altstoffammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung / Massenfeststellung,
— Sortierung der gemeinsam erfassten Gruppen 1 und 2 durch den AN,
— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,
— Transport und Übergabe inkl. Ab- und Entladen der gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 sowie der Gruppen 1 und 3a an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten.
Die Verwertung der der Sammelgruppen 1 und 3a sowie der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 2).
In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:
— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),
— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg (Anteil der gemeinsam erfassten Menge),
— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:
— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).
Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).
— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.
(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).
— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.
Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.
— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.
(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut
Menge oder Umfang: Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.Der Landkreis Landshut betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.Dieses System besteht derzeit aus 35 Altstoffsammelstellen, an denen die Sammelgruppen 1 bis 5 gemäß ElektroG gesammelt werden. Hierbei werden die Sammelgruppen 1 und 2 sowie 3b und 5 gemeinsam erfasst.Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1).Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1,— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a,— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3a,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 3b,— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5.In 2011 wurden im Landkreis Landshut insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfasst:— Gruppe 1: Hauhalts-Großgeräte: 333,15 Mg (davon getrennt erfasst: 71,08 Mg),— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,— Gruppe 3: Informations- Telekommunikation Unterhaltungselektronik:— Gruppe 3a: 386 Mg Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore).Anteil Container: 225,69 Mg; Anteil Gitterboxen: 160,6 Mg).— Gruppe 3b: 345,28 Mg Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 5).— Gruppe 4: Gasentladungslampen: 18,76 Mg.Anteil Energiesparlampen 1,08 Mg; Anteil Leuchtstoffröhren 17,69 Mg.— Gruppe 5: Haushalts-Kleingeräte: 261,55 Mg.(Gemeinsam erfasst mit Gruppe 3b).Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut.
Die Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte von den Altstoffsammelstellen sowie die Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 erfolgt durch einen vom AG beauftragten Dritten (Los 1).
Für die Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung der Altgeräte ist folgendes Leistungsbild erforderlich:
— Gestellung einer Übergabestation für die Annahme der zu verwertenden Elektro- und Elektronikaltgeräte der Sammelgruppen 1, 3a, 3b und 5,
— Annahme und Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe…
… 1,
… 3a,
— Annahme, Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5,
— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 1,
— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe…
… 3a,
… 3b,
— Vermarktung bzw. Verwertung der Gerätegruppe 5.
— Gruppe 2: Kühlgeräte: 174,78 Mg,
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
— Gestellung der Abrollcontainer für die gemeinsam erfassten Gruppen 3b und 5 an zwei Altstoffsammelstellen,
— die für die Erfassung der gemeinsam bzw. getrennt erfassten Gruppen 1 und 2 benötigten Abrollcontainer werden vom AG gestellt,
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 20651-LA-ES
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Landshut.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen) z.B.
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
—— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),—— Geldwäsche (261 StGB),
—— Bestechung (§ 334 StGB),
—— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
—— Diebstahl (§ 242 StGB),
—— Unterschlagung (§ 246 StGB),
—— Erpressung (§ 253 StGB),
—— Betrug (§ 263 StGB),
—— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
—— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
—— Untreue (§ 266 StGB),
—— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
—— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
—— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
—— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
—— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
—— Brandstiftung (§ 306 StGB),
—— Baugefährdung (§ 319 StGB),
—— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
—— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder.
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A § 7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
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Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Los 1: Übernahme, Transport, Bereitstellung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut, wenn angeboten.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Übernahme, Transport und erforderlichenfalls Lagerung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Konzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Beschreibung der Sammelbehälter, die zur Sammlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte Der Sammelgruppen 3a und 3b/5 eingesetzt werden
b) Übernahme der Altgeräte an den Sammelstellen:
— Allgemeine Beschreibung der Ausführung der Leistung,
— Beschreibung der Fahrzeuge,
— Beschreibung der Verladung der Altgeräte,
— verbindliche Darstellung der Verwiegung / Massenfeststellung.
c) Beschreibung der Übergabe (inkl. Abladen) der Altgeräte an der Übergabestation des vom AG beauftragten Dritten
d) Beschreibung der Vorbereitung sowie Übergabe der Altgeräte Gruppe 2 und 4 an die Stiftung ear
e) Benennung und Beschreibung des Standortes der Übergabestelle der Altgeräte der Sammelgruppen 2 und 4 an die Stiftung ear
f) Beschreibung der Sortierung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 1 und 2 sowie Beschreibung der Übergabe der sortierten Gruppe 1 an den vom AG beauftragten Dritten.
Los 2: Vorbereitung der Vermarktung bzw. Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Landkreis Landshut, wenn angeboten.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Lagerung und Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass die Zulassung(en) als Erstbehandlungsanlage von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinne des §11 ElektroG oder vergleichbaren Qualifizierungen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten vor Beginn der Leistungserbringung als Kopie(n) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist (sind). Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F001 der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmen(s) mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
a) Benennung des Standorts der Übergabestelle mit Angabe der Entfernung (Luftlinie) vom Landratsamt Landshut;
b) Beschreibung der Übergabestelle, insbesondere Genehmigungssituation, Zulassung für die Annahme und Lagerung von E-Schrott, Verwiegeeinrichtung, Einrichtungen etc.;
c) Beschreibung der Annahme der Sammelgruppen 1, 3a und 3b/5 an der Übergabestelle;
d) Beschreibung der Vorbereitung, Vermarktung und Verwertung der Altgeräte, die für den AG zu vermarkten sind.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung gemäß § 18 VOL/B in Höhe von 3 % der Auftragssumme. Die Sicherheitsleistung von 3 % bezieht sich auf die Gesamtauftragssumme (brutto) von 3 Jahren. Die Auftragssumme setzt sich aus dem Betrag der Summe der ausgeschriebenen Einzelpositionen zusammen, wobei Vermarktungserlöse nicht von den Aufwendungen subtrahiert werden sondern addiert werden müssen. Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der AN kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Stellt der AN die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der AG berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
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Weitere siehe Vergabeunterlagen.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine dem AG vorzulegen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung 20651-LK-LA-ES 2012.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Gernot Geißler
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Kroner
Telefon: +49 891891787-0 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 891891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 89189178-0 📞
Fax: +49 89189178-29 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-11-01 📅
Datum des Endes: 2015-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20651-LA-ES
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, jedenfalls jedoch vor Einreichung des Teilnahmeantrages, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern; Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 185-303722
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 105-175474
ABl. S-Ausgabe: 185
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-10 📅
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstr. 17
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 185-303722 (2012-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 185-303722
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 105-175474
ABl. S-Ausgabe: 185
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-10 📅
Name: Iwan Koslow GmbH & Co. KG
Postanschrift: Röntgenstr. 17
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sindrechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vorAblauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichenAuskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese vonden Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigtenBieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sichdie Frist auf 10 Kalendertage.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hatoder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß ineinem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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