Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 17.8.2012 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.