Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landkreis-Service-GmbH

Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie AIV über das Containererfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV über das lose Erfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-29 Auftragsbekanntmachung
2012-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1.Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie AIV über das Containererfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Die Container werden vom AG gestellt. Für die im Jahr 2011 erfassten Altholzmengen wurden folgende Transportbewegungen durchgeführt:Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 345 Fahrten.Altholz der Kategorie IV: 52 Fahrten.Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das Containererfassungssystem des Landkreises erfasst:Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 2.284 Mg.Altholz der Kategorie IV: 194 Mg.Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die beiden getrennt erfassten Altholzfraktionen:Fraktion 1: Gemeinsame Erfassung der Altholzkategorien AI, AII und AIII (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).Fraktion 2: separate Erfassung der Altholzkategorie AIV (Altholzkategorie gemäß Altholzverordnung).Der AN verpflichtet sich, das an den vom Auftraggeber vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altholz fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten. Die Art der Verwertung ist dem AN überlassen und erfolgt auf den in den Angebotsunterlagen verbindlich dargestellten Verwertungswegen.Für die Angebotswertung werden die oben genannten Jahresmengen sowie eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen.Los 2.Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV über das lose Erfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Das Altholz ist ebenerdig aufzunehmen und mit einem geeignetem Fahrzeug abzutransportieren. Die Abholung des Altholzes von den Sammelstellen erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen von zweiwöchentlich durchzuführenden Sammeltouren in der Region Süd und Nord. Als Ausführungstage für die Sammeltouren sind der Montag und Dienstag festgelegt.Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das lose Erfassungssystem des Landkreises erfasst:Altholz der Kategorien A I bis A IV: 45 Mg.Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die gemeinsam erfasste Altholzfraktion AI bis AIV:Fraktion AI bis AIV: Gemeinsame lose Erfassung der Altholzkategorien AI, AII, AIII und AIV (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).Der AN verpflichtet sich, das an den vom Auftraggeber vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altholz fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten. Die Art der Verwertung ist dem AN überlassen und erfolgt auf den in den Angebotsunterlagen verbindlich dargestellten Verwertungswegen.Für die Angebotswertung werden die oben genannten Jahresmengen sowie eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis-Service-GmbH
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 8431612-0 📞
Fax: +49 8431612-151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 126-209201
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 26.7.2012 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzu-sehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unter-lagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie AIV über das Containererfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Los 2: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV über das lose Erfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: „Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen“
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie AIV über das Containererfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Menge oder Umfang: Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Die Container werden vom AG gestellt. Für die im Jahr 2011 erfassten Altholzmengen wurden folgende Transportbewegungen durchgeführt:Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 345 Fahrten.Altholz der Kategorie IV: 52 Fahrten.Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das Containererfassungssystem des Landkreises erfasst:Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 2.284 Mg.Altholz der Kategorie IV: 194 Mg.Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die beiden getrennt erfassten Altholzfraktionen:Fraktion 1: Gemeinsame Erfassung der Altholzkategorien AI, AII und AIII (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).Fraktion 2: separate Erfassung der Altholzkategorie AIV (Altholzkategorie gemäß Altholzverordnung).Der AN verpflichtet sich, das an den vom Auftraggeber vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altholz fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten. Die Art der Verwertung ist dem AN überlassen und erfolgt auf den in den Angebotsunterlagen verbindlich dargestellten Verwertungswegen.Für die Angebotswertung werden die oben genannten Jahresmengen sowie eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen.
Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Die Container werden vom AG gestellt. Für die im Jahr 2011 erfassten Altholzmengen wurden folgende Transportbewegungen durchgeführt:
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Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 345 Fahrten.
Altholz der Kategorie IV: 52 Fahrten.
Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das Containererfassungssystem des Landkreises erfasst:
Altholz der Kategorien AI, AII und AIII: 2.284 Mg.
Altholz der Kategorie IV: 194 Mg.
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die beiden getrennt erfassten Altholzfraktionen:
Fraktion 1: Gemeinsame Erfassung der Altholzkategorien AI, AII und AIII (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).
Fraktion 2: separate Erfassung der Altholzkategorie AIV (Altholzkategorie gemäß Altholzverordnung).
Der AN verpflichtet sich, das an den vom Auftraggeber vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altholz fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten. Die Art der Verwertung ist dem AN überlassen und erfolgt auf den in den Angebotsunterlagen verbindlich dargestellten Verwertungswegen.
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Für die Angebotswertung werden die oben genannten Jahresmengen sowie eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Kurze Beschreibung:
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV über das lose Erfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Menge oder Umfang: Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Das Altholz ist ebenerdig aufzunehmen und mit einem geeignetem Fahrzeug abzutransportieren. Die Abholung des Altholzes von den Sammelstellen erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen von zweiwöchentlich durchzuführenden Sammeltouren in der Region Süd und Nord. Als Ausführungstage für die Sammeltouren sind der Montag und Dienstag festgelegt.Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das lose Erfassungssystem des Landkreises erfasst:Altholz der Kategorien A I bis A IV: 45 Mg.Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die gemeinsam erfasste Altholzfraktion AI bis AIV:Fraktion AI bis AIV: Gemeinsame lose Erfassung der Altholzkategorien AI, AII, AIII und AIV (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).Der AN verpflichtet sich, das an den vom Auftraggeber vorgegebenen Anfallstellen erfasste Altholz fach- und umweltgerecht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu übernehmen, abzuholen und zu verwerten. Die Art der Verwertung ist dem AN überlassen und erfolgt auf den in den Angebotsunterlagen verbindlich dargestellten Verwertungswegen.Für die Angebotswertung werden die oben genannten Jahresmengen sowie eine Vertragslaufzeit von 36 Monaten zugrunde gelegt. Die sich hieraus ergebenden Mengen dienen ausschließlich der Angebotswertung. Die Abrechnung erfolgt anhand der tatsächlich erfassten und nachgewiesenen Mengen.
Der Auftragnehmer hat an den vom Auftraggeber benannten Sammelstellen das dort erfasste Altholz zu übernehmen und abzutransportieren. Das Altholz ist ebenerdig aufzunehmen und mit einem geeignetem Fahrzeug abzutransportieren. Die Abholung des Altholzes von den Sammelstellen erfolgt durch den Auftragnehmer im Rahmen von zweiwöchentlich durchzuführenden Sammeltouren in der Region Süd und Nord. Als Ausführungstage für die Sammeltouren sind der Montag und Dienstag festgelegt.
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Im Jahr 2011 wurden folgende Altholzmengen pro Jahr über das lose Erfassungssystem des Landkreises erfasst:
Altholz der Kategorien A I bis A IV: 45 Mg.
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um die gemeinsam erfasste Altholzfraktion AI bis AIV:
Fraktion AI bis AIV: Gemeinsame lose Erfassung der Altholzkategorien AI, AII, AIII und AIV (Altholzkategorien gemäß Altholzverordnung).
Los 1.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie AIV über das Containererfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Los 2.
Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV über das lose Erfassungssystem im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Beschreibung der Optionen:
Los 1:
Die Vertragsdauer kann als Option einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf.
Los 2:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenos-senschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunterneh-mern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Lei-tungsaufgaben wegen o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
— Geldwäsche (261 StGB),
— Bestechung (§ 334 StGB),
— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Brandstiftung (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),die mit Frei-heitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Ta-gessätzen geahndet wurde.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeun-terlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder.
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
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Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenen Aufgaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bietergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Min-destlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt L124 der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1: Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III sowie A IV im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertra-gen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er
die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmi-gungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Übernahme, Transport und er-forderlichenfalls Lagerung und Verwertung von Altholz vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe einer Liste von mindestens einem Referenzprojekt im Zeitraum von 2006 bis 2011 bezüglich der zu erbringenden Leistungen oder vergleichbaren Leistung unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiter-anzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Konzepte für die ausgeschriebenen Teilleistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
a) Übernahme des Altholzes an den Sammelstellen:
— allgemeine Beschreibung der Ausführung der Leistung,
— Beschreibung der Fahrzeuge,
— Übernahme / Verladung an den Sammelstellen.
b) Beschreibung der Vorbereitung (Aufbereitungsschritte), Vermarktung und Verwertung des Altholzes, das für den AG zu vermarkten ist.
Benennung und Beschreibung des Standorts /der Standorte (Genehmigungssituation) für die Verwiegung sowie Beschreibung des Ablaufs der Verwiegung zwischen Übernahme und Verwertung.
Los 2:Übernahme, Transport und Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A IV im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Übernahme, Transport und erforderlichenfalls Lagerung und Verwertung von Altholz vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbe-trieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizie-rungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subunternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der/des Unternehmen(s) mit Angaben über Größe, Mitarbeiter-anzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen und schlüssige Darstellung der Konzepte für die aus-geschriebenen Teilleistungen (vgl. Leistungsbeschreibungen) zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
b) Beschreibung der Vorbereitung (Aufbereitungsschritte), Vermarktung und Verwertung des Altholzes, das für den AG zu vermarkten sind
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3 % der voraussichtlichen Bruttoauftragssumme lautet. Die voraussichtliche Bruttoauftragssumme orientiert sich an der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit. Hierbei sind die Kosten und Erlöse nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet.
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Die Rechnung ist in zweifacher Ausführung zusammen mit Vorlage der Wiegescheine dem AG vorzulegen. Die Wiegescheine müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Datum, Uhrzeit, Voll- und Leerverwiegung, KfZ-Kennzeichen, Name und Unterschrift des Fahrzeugführers, Name und Unterschrift des Wägers.
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Die Originalwiegescheine (siehe oben) sind chronologisch und nach laufender Nummer geordnet in einem Sammelnachweis zusammenzufassen. Der Auftragnehmer hat durch geeignete Wiege- und Computersysteme sicherzustellen, dass die Sammelnachweise zweifelsfrei nur die im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erfassten Altholzmengen enthalten.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vergabeunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 70,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überwei-sungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung Altholz LKB.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herr Kroner
Telefon: +49 891891787-0 📞
E-Mail: kroner@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 891891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 89189178-0 📞
Fax: +49 89189178-29 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 26.7.2012 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kurze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzu-sehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unter-lagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
§101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprü-fungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 126-209201 (2012-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 206-338595
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 126-209201
ABl. S-Ausgabe: 206

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-08 📅
Name: Gigler GmbH
Postanschrift: Gollingkreuter Weg 13
Postort: Schrobenhausen
Postleitzahl: 86529
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2012/S 206-338595 (2012-10-23)