Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach

Landkreis Neuwied - Der Landrat -

Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-02 Auftragsbekanntmachung
2013-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 25 100 – 35 500 Mg innerhalb der Grundvertragslaufzeit von 15 Monaten (bzw. ca. 46 900 bis 66 300 Mg innerhalb von insgesamt 27 Monaten bei.Inanspruchnahme aller Verlängerungsoptionen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuwied - Der Landrat -
Postanschrift: Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Fax: +49 263180393-278 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 214-353970
ABl. S-Ausgabe: 214

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Übernahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion der Abfallentsorgungsanlage Linkenbach.
Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst die Abnahme und Verwertung des Gesamtstromes an heizwertreichen Abfällen von ca. 25 100 – 35 500 Mg innerhalb der Grundvertragslaufzeit von 15 Monaten (bzw. ca. 46 900 bis 66 300 Mg innerhalb von insgesamt 27 Monaten bei.
Inanspruchnahme aller Verlängerungsoptionen).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimal durch eine bis zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit abgegebene Erklärung um jeweils 6 Monate zu verlängern.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 13 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Referenznummer: NR-HWR-02-2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Neuwied, Übernahme der Abfälle an der AEA Linkenbach, Entsorgung örtlich nicht beschränkt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A sowie nach AEntG vorliegen, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen und dass der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat;
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Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
Tariftreueerklärung des Bieters gemäß § 4 Abs. 1 des Landestariftreugesetzes Rheinland-Pfalz;
Angaben zur Rechtsform des Bieters; aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (nicht älter als 6 Monate).
Allgemein gilt für die Vorlage von Eignungsnachweisen (sowohl nach III.2.1 als auch nach III.2.2 und III.2.3):
Die Vergabestelle kann gem. § 19 Abs.2 Satz 1 EG VOL/A mit dem Angebot angeforderte Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht jedoch im Ermessen der Vergabestelle, es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung.
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Zusätzlich behält sich die Vergabestelle vor, die Vorlage bestimmter Nachweise nur auf Verlangen zu fordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, für Leistungen, die nicht reine Lieferleistungen sind Eignungsnachweise der vorgesehenen Unterauftragnehmer und die verbindliche, schriftliche Erklärung des/der Unterauftragsnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistungen gegenüber dem Bieter zusichert, sowie Erklärungen zur Zuverlässigkeit und Tariftreue der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu fordern. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Unterauftragnehmer die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen, soweit diese bereits im Angebot benannt sind oder der Bieter sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Unterauftragnehmer beruft.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit (hier unter III.2.1) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet;
Eigenerklärung, dass er die Verpflichtung zur Zahlung
von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen;
Erklärung des Bieters, zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung gemäß den im Entsorgungsvertrag genannten Deckungssummen vorzuhalten;
Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen;
Auf Verlangen sind vorzulegen:
Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist);
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind- nicht älter als 6 Monate); aktueller, d.h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer auch für die Unterauftragnehmer vorzulegen, soweit diese bereits im Angebot benannt sind oder der Bieter sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Unterauftragnehmer beruft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Auflistung von Referenzaufträgen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen, mit Benennung der durchgeführten Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (Telefon-Nr.), entsorgter/verwerteter Abfallmenge pro Jahr und Vergütung pro Jahr;
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Der Bieter kann sich auf die Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen des Transports und der Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen oder aus diesen gewonnenen Teilfraktionen; Bieter, die Transportunternehmen sind, können für die Leistung des Transports den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation durch den Nachweis, dass das Unternehmen seine Tätigkeit gemäß § 53 KrWG der zuständigen Behörde angezeigt hat, erbringen. Der Bieter kann sich auf die Zertifizierung oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des von ihm benannten Unterauftragnehmers berufen, wenn er von diesem eine Verpflichtungserklärung vorlegt sowie den Nachweis der Zertifizierung des Unterauftragnehmers als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation des Unterauftragnehmers für den Transport und die Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen oder aus diesen gewonnenen Teilfraktionen mit dem Angebot vorlegt.
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Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird;
Nachweis der Verfügbarkeit der vorgesehenen Entsorgungsanlage zum 1.6.2013 oder Nachweis eines Übergangskonzeptes bis zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Anlage; Angaben zur Art der vorgesehenen Behandlung im Falle längerer Betriebsstörungen und zum Ausfallverbund; bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist: Nachweis des Anlagenbetreibers über die Bereitschaft zur Verwertung der vom Zwischenhändler übernommenen Abfallmengen zum Leistungsbeginn sowie Bestätigung des angebotenen Verwertungsweg für die Vertragsmengen des Landkreises durch den Zwischenhändler;
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Auf Verlangen sind vorzulegen: Genehmigungen und weitere anlagenbezogene Unterlagen und Nachweise bezüglich der benannten Entsorgungsanlagen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind die gleichen Nachweise wie für den Hauptauftragnehmer auch für die Unterauftragnehmer vorzulegen, soweit diese bereits im Angebot benannt sind oder der Bieter sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf die Unterauftragnehmer beruft.
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Sofern der Bieter selbst den Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder den Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistungen des Transports und der Verwertung von gemischten Siedlungsabfällen oder aus diesen gewonnenen Teilfraktionen erbringt, ist der Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder der Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für gemischte Siedlungsabfälle oder aus diesen gewonnenen.
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Teilfraktionen für den Unterauftragnehmer nicht erforderlich und kann vom Auftraggeber auch nicht nachgefordert werden.
In Bezug auf die Vorlage von Eignungsnachweisen wird auf die Ausführungen in III.2.1 verwiesen.
Mindeststandards:
Es ist mind. eine Referenz über die Entsorgung von Abfällen mit der Abfallschlüssel-.
Nummer gemäß AVV:
— AVV Nr. 19 12 10: brennbare Abfälle.
(Brennstoffe aus Abfällen) oder.
— AVV Nr. 19 12 12: sonstige Abfälle.
(einschl. Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter.
19 12 11 fallen oder
— AVV Nr. 20 03 01: Gemischte Siedlungsabfälle oder,
— AVV Nr. 20 03 02: Marktabfälle oder,
— AVV Nr. 20 03 07: Sperrabfall oder,
— AVV Nr. 19 08 01: Sieb- und Rechenrückstände oder,
— AVV Nr. 17 09 04: gemischte Bau- und.
Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen von mindestens 10.000 Mg/a (als Summe der Mengen der aufgeführten
Abfallarten, sofern innerhalb eines Auftrages entsorgt) mit mindestens 12 Monaten Vertragslaufzeit vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat spätestens bis 18 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme vorzulegen. Für die Bemessung der Brutto-Auftragssumme wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung unter Vorlage der entsprechenden Leistungsnachweise.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Verdingungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Überweisung.
Empfänger: Landkreis Neuwied, Konto-Nr.: 70300, BLZ: 57450120 bei der Sparkasse Neuwied.
(IBAN: DE07 5745 0120 0000 0703 00.
SWIFT- BIC:MALADE51NWD).
Verwendungszweck: "LV Ausschreibung hwrF 2012".
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-18 📅
Öffnungsort: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Ort des Eröffnungstermins: Neuwied, Kreisverwaltung, Wilhelm-Leuschner-Str. 9-11.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Finger
E-Mail: info@abc-rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NR-HWR-02-2012

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung.
Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine Rüge, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergabeverstoßes erhoben wird, nicht mehr unverzüglich erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: abc - Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Bahnhofstr. 30-32
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 651-9756716 📞
Internetadresse: www.abc-rlp.de 🌏
Fax: +49 651-9756733 📠
Quelle: OJS 2012/S 214-353970 (2012-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 263180393278 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 152-265458
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 214-353970
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuwied.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. prognostiziertes Gesamtentgelt (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-12 📅
Name: Sita West GmbH
Postanschrift: Bischofsburger Straße 3
Postort: Neuwied
Postleitzahl: 56566
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich
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im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens zehn Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2013/S 152-265458 (2013-08-02)