Umbau mechanische Aufbereitung und Errichtung Verladung heizwertreiche Fraktion

Kreisverwaltung Neuwied - Abfallwirtschaft -

Die Umbauten betreffen die Änderung der mechanischen Abfallbehandlung, Ergänzung von Metall-Scheidern und Fördertechnik in Bestandsgebäuden,sowie die Verladung der heizwertreichen Fraktion in einem zu errichtenden Gebäude.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-04 Auftragsbekanntmachung
2013-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fördereinrichtungen
Menge oder Umfang: 2 200 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fördereinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisverwaltung Neuwied - Abfallwirtschaft -
Postanschrift: Augustastraße 7-8
Postleitzahl: 56564
Postort: Neuwied
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-neuwied.de 🌏
E-Mail: stefan.kraus@kreis-neuwied.de 📧
Telefon: +49 2631803284 📞
Fax: +49 263180393284 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 194-318961
ABl. S-Ausgabe: 194

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umbauten betreffen die Änderung der mechanischen Abfallbehandlung, Ergänzung von Metall-Scheidern und Fördertechnik in Bestandsgebäuden,sowie die Verladung der heizwertreichen Fraktion in einem zu errichtenden Gebäude.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Nachträgliche Montage Schüttgutverdichter (ca.12 Monate nach Auftragsvergabe), Elektroantriebe IE3 (mit Auftragsvergabe), Abschluß eines Wartungsvertrag (nach Abschluß der Lieferung und Inbetriebnahme).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AEA Linkenbach.
Steinstraße.
56317 Linkenbach, DEUTSCHLAND.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §6 VOB/A Abs. 3 vorliegen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind vorzulegen: - Bestätigung Eintrag in das Berufsregister. Bieter, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers in deutscher Sprache vorzulegen,
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— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzbescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen, mit Bescheinigungen der Auftraggeber,
— Anzahl Arbeitskräfte der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur technischen Ausstattung zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung,
— Angaben zum Qualitätssicherungssystem des Bieters.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme nach Maßgabe von § 17 VOB/B zu leisten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den Besonderen Vertragsbedingungen. Abschlagszahlungen gemäß VOB/B nach Baufortschritt sind vorgesehen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietererklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft.
Sonstige besondere Bedingungen: Die Umbauarbeiten erfolgen bei in Betrieb befindlichen Anlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck oder Überweisung.
Empfänger: Landkreis Neuwied, Konto-Nr.: 70300, BLZ: 57450120 bei der Sparkasse Neuwied.
(IBAN: DE07 5745 0120 0000 0703 00.
SWIFT- BIC:MALADE51NWD).
Verwendungszweck: "LV Ausschreibung Umbau mech. Aufbereitung".
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-11-20 📅
Öffnungsort:
Kreisverwaltung Neuwied -Bürgerbüro-, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Neuwied -Bürgerbüro-, Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bevollmächtigte Vertreter der Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kraus
E-Mail: info@abc-rlp.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-14 📅
Datum des Endes: 2014-10-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl.I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o.g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
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Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass eine Rüge, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergabeverstoßes erhoben wird, nicht mehr unverzüglich erfolgt.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: abc - Auftragsberatungscentre Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Bahnhofstraße 30-32
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Telefon: +49 6519756716 📞
Internetadresse: http://abc-rlp.de 🌏
Fax: +49 6519756733 📠
Quelle: OJS 2012/S 194-318961 (2012-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: stefan.kraus@kreis-neuwied.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 054-087880
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 194-318961
ABl. S-Ausgabe: 54

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AEA Linkenbach
Steinstraße
56317 Linkenbach.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-19 📅
Name: Eggersmann Anlagen Kompoferm GmbH
Postanschrift: MaxPlanck-Straße 15
Postort: Marienfelde
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl.I, Seite 2114), zuletzt geändert durch Art. 13 Abs. 21 des Gesetzes vom 25.5.2009 (BGBl. I, Seite 1102) Anwendung. Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 054-087880 (2013-03-14)