Umbau und Erweiterung Carl-Orff-Gymnasium in Unterschleißheim - Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9
Umbau und Erweiterung Carl-Orff-Gymnasium in Unterschleißheim.
Leistungen der Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI, Leistungsphasen 2-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
“Umbau und Erweiterung Carl-Orff-Gymnasium in Unterschleißheim.Seitens des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim ist der Umbau...”
Menge oder Umfang
Umbau und Erweiterung Carl-Orff-Gymnasium in Unterschleißheim.Seitens des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim ist der Umbau und Erweiterung des Carl-Orff-Gymnasiums in Unterschleißheim beabsichtigt. Das Gebäude wurde 1979/1980 errichtet.Das Carl-Orff-Gymnasium benötigt vor dem Hintergrund steigender Schülerzahlen mehr Klassenzimmer und Fachunterrichtsräume. Für den Verwaltungs- und Lehrerbereich besteht ein erhöhter Flächenbedarf, zudem sind funktionale Veränderungen und verbesserte räumliche Zuordnungen für diesen Bereich notwendig.Das dreigeschossige Bestandsgebäude soll in Teilen umgebaut werden. Zusätzlich ist ein dreigeschossiger, unterkellerter Neubau nördlich des bestehenden Pausenhofes geplant. Beide Gebäude sollen durch einen brückenartigen Gang im 1. Obergeschoss miteinander verbunden werden. Die zusätzlich benötigten Unterrichtsräume werden im Neubau neu geschaffen. Der im ersten Obergeschoss befindliche Verwaltungs- und Lehrerbereich soll an zentraler Stelle bleiben, benötigt jedoch funktionale Veränderungen und verbesserte räumliche Zuordnungen. Durch teilweise Verlagerung von Unterrichtsräumen in den Neubau soll der erhöhte Flächenbedarf ausgeglichen werden.Zur Errichtung des Neubaus muss der vorhanden Hausmeisterbungalow und die Fahrradeinstellanlage abgebrochen werden. Die Errichtung der neuen Hausmeisterwohnung soll im Bereich des Neubaus stattfinden.Das Raumprogramm des geplanten Neubaus umfasst insgesamt ca. 14 810 m³ BRI. Der Neubau soll in Stahlbetonskelettbau mit vorgehängter, hochwärmedämmender Fassade und einem baulich flexiblen Innenleben ausgeführt werden.Von dem Umbau im Bestand sind im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss sind Fachräume, Unterrichtsräume, Lehrerzimmer und Verwaltung betroffen. Das Gebäude ist in Stahlbetonskelettbauweise ausgeführt. Bei den umzubauenden Räumen ist die haustechnische Versorgung neu zu strukturieren und an heutige Anforderungen des Betriebes anzupassen.Geschätzte Gesamtkosten: ca. 10 500 000 EUR brutto (Kgr. 200 – 700, DIN 276).Die Maßnahmen sollen unter laufendem Schulbetrieb, ohne Auslagerung abgewickelt werden.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 2-4 (Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden nach Vorliegen der finanziellen Absicherung beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Bauabschnitten sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Staatliche weiterführende Schulen in Unterschleißheim
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 85716
Postort: Unterschleißheim
Kontakt
E-Mail: wstoeckl@ush.bayern.de📧
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2013/S 053-086573 (2013-03-13)