Umrüstung von analoger auf digitale Videotechnik

VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft

Bei der VAG Nürnberg ist ein historisch gewachsenes Videosystem in den U-Bahnhöfen im Einsatz, dass sowohl aus rein anlaogen Komponenten inkl. klassischer Videokreuzschiene als auch digitalen Komponenten in den erst kürzlich neugebauten Bahnhöfen besteht. Dieses Videosystem soll auf einen einheitlichen digitalen Übertragungs- und Speicherstandard aufgerüstet bzw. umgerüstet werden und optional bei der Erweiterung des U-Bahnnetzes zum Einsatz kommen.
Ferner kommen zusätzliche Randbedingungen zum Tragen, die sich aus den betrieblichen Anforderungen eines automatischen U-Bahnbetriebes ergeben. Dazu zählen beispielsweise hohe Zuverlässigkeitsanforderungen (im Sinne minimaler Systemausfälle), geringer Aufwand für Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die außerdem in aller Regel nur nachts während weniger Stunden Betriebspause erfolgen müssen. Der langfristigen Verfügbarkeit der Technik (Lieferbarkeit) kommt ebenso wie der Abwärtskompatibilität zur vorhandenen Bestandstechnik, so sie nicht vollständig ersetzt werden soll, eine hohe Bedeutung zu.
Die Livebilder aller Kameras sollen in die Zentrale Leitstelle (ZLS) am Plärrer (Fürther Str. 5) übertragen werden und dort dem Bedienpersonal für die Beurteilung der Situation im Bahnhofe, der Abstellanlage, usw. zur Verfügung stehen. Für die automatischen Linien U2 und U3 ist es zusätzlich erforderlich, dass die Bediener im Falle des Auslösens des Bahnsteiggleissicherungssystems (BSS), eine Videosequenz zum Geschehen erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass die Bilder dem richtigen Bahnhof und der entsprechenden Kamera zugeordnet werden können, dass eine genaue zeitliche Zuordnung erfolgt und ein Livebild auch tatsächlich das derzeitige Geschehen auf dem Bahnhof wieder gibt. Das Videobild darf werder zu alt (Latenzzeiten bei digitaler Bildübertragung) noch durch einen Speicherfehler ein Standbild sein.
Bedingt durch die Tatsache, dass die Videoencoder/-decoder (VNS-Module) mit dem POSA-Vermittlungsrechner kommunizieren müssen (dieser ist für die Verwaltung der Kamerabilder, die noch über eine analoge Videokreuzschiene bzw. ein Koppelfeldmodul geführt werden, verantwortlich) müssen ggfs. Komponenten des Herstellers (Funkwerk plettac) für die Umrüstung verwandt werden. Beim Einsatz alternativer Produkte muss der Nachweis der Funktionalität und Gleichwertigkeit durch den Bieter erbracht werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-07 Auftragsbekanntmachung
2013-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Video-Überwachungssystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Video-Überwachungssystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Am Plärrer 43
Postleitzahl: 90429
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vag.de 🌏
E-Mail: gerhard.pfahler@vag.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 154-257678
ABl. S-Ausgabe: 154

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Bei der VAG Nürnberg ist ein historisch gewachsenes Videosystem in den U-Bahnhöfen im Einsatz, dass sowohl aus rein anlaogen Komponenten inkl. klassischer Videokreuzschiene als auch digitalen Komponenten in den erst kürzlich neugebauten Bahnhöfen besteht. Dieses Videosystem soll auf einen einheitlichen digitalen Übertragungs- und Speicherstandard aufgerüstet bzw. umgerüstet werden und optional bei der Erweiterung des U-Bahnnetzes zum Einsatz kommen.
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Ferner kommen zusätzliche Randbedingungen zum Tragen, die sich aus den betrieblichen Anforderungen eines automatischen U-Bahnbetriebes ergeben. Dazu zählen beispielsweise hohe Zuverlässigkeitsanforderungen (im Sinne minimaler Systemausfälle), geringer Aufwand für Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die außerdem in aller Regel nur nachts während weniger Stunden Betriebspause erfolgen müssen. Der langfristigen Verfügbarkeit der Technik (Lieferbarkeit) kommt ebenso wie der Abwärtskompatibilität zur vorhandenen Bestandstechnik, so sie nicht vollständig ersetzt werden soll, eine hohe Bedeutung zu.
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Die Livebilder aller Kameras sollen in die Zentrale Leitstelle (ZLS) am Plärrer (Fürther Str. 5) übertragen werden und dort dem Bedienpersonal für die Beurteilung der Situation im Bahnhofe, der Abstellanlage, usw. zur Verfügung stehen. Für die automatischen Linien U2 und U3 ist es zusätzlich erforderlich, dass die Bediener im Falle des Auslösens des Bahnsteiggleissicherungssystems (BSS), eine Videosequenz zum Geschehen erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass die Bilder dem richtigen Bahnhof und der entsprechenden Kamera zugeordnet werden können, dass eine genaue zeitliche Zuordnung erfolgt und ein Livebild auch tatsächlich das derzeitige Geschehen auf dem Bahnhof wieder gibt. Das Videobild darf werder zu alt (Latenzzeiten bei digitaler Bildübertragung) noch durch einen Speicherfehler ein Standbild sein.
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Bedingt durch die Tatsache, dass die Videoencoder/-decoder (VNS-Module) mit dem POSA-Vermittlungsrechner kommunizieren müssen (dieser ist für die Verwaltung der Kamerabilder, die noch über eine analoge Videokreuzschiene bzw. ein Koppelfeldmodul geführt werden, verantwortlich) müssen ggfs. Komponenten des Herstellers (Funkwerk plettac) für die Umrüstung verwandt werden. Beim Einsatz alternativer Produkte muss der Nachweis der Funktionalität und Gleichwertigkeit durch den Bieter erbracht werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO ("ich/wir erkläre(n) das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 (4) 1. bis 5. der SektVO für mein/unser Unternehmen.");
2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation ("Ich/Wir erklären, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.";
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Bzw. "Ein Insolvenzverfahren wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.");
3) Eigenerklärung zum Eintrag ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnortes ("Ich/Wir erkläre(n) das mein/unser Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.". Bzw. "Ich/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.");
4) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ("Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Solzalversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.").
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Bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage der Eigenerklärungen wird ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Auf Auffordeung durch die VAG sind die Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen im Original vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (2009; 2010; 2011);
6) Geschäftsberichte der letzten 3 Geschäftsjahre;
7) Wirtschaftsauskunft (z. B. D&B, Creditreform oder vergleichbar);
8) Angabe zu Mutter- und Tochtergesellschaften.
Die Unterlagen fließen mit 40 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
9) Abgabe von 3 mit dem Auftrag vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit folgenden Angaben und Nachweisen:
a) Referenzgeber;
b) Name und Adresse des Ansprechpartners;
c) Ort der Ausführung der Referenz;
d) Genaue Bezeichnung des Auftragsgegenstandes mit zugehörigen Dienstleistungsumfang;
e) Bestätigungsschreiben des Referenzgebers.
Hinweis: bei der Teilnahme als Bietergemeinschaft können in die Übersicht über Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft Referenzen aufgenommen werden, so dass dieses Übersicht nur einmal abzugeben ist. Es ist an geeigneter Stelle anzugeben, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft für die jeweilige Referenz verantwortlich war.
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Bei der Einschaltung von Subunternehmern können in die Übersicht über Referenzen von jedem Subunternehmer Referenzen aufgenommen werden, sofern sich der Bieter insoweit zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diese Subunternehmer beruft. Es ist an geeigneter Stelle anzugeben, welches Unternehmen für die jeweilige Referenz verantwortlich war. In diesem Fall muss der Bieter nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Durchführung des Auftrags zur Verfügung stehen.
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Die Unterlagen fließen mit 60 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentralbereich Einkauf
Gerhard Pfahler
Name: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
Kontaktperson: Wolfgang Schüle
E-Mail: wolfgang.schuele@vag.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.vag.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.vag.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Vergabekammer Nordbayern Prommenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 154-257678 (2012-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: gerhard.pfahler@vag.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 078-130902
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 154-257678
ABl. S-Ausgabe: 78

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Quelle: OJS 2013/S 078-130902 (2013-04-17)