Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen im Maßnahmenraum der Kommunen: Stadt Neukirchen, Gemeinde Oberaula, Gemeinde Ottrau sowie Gemeinde Schrecksbach

Magistrat der Stadt Neukirchen

Grundlagen für die ergänzende Gewässerschutzberatung sind die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden Festlegungen im hessischen Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm von Dezember 2009. Die Umsetzung der Maßnahmen mit dem Ziel der Verringerung diffuser Stickstoff- und Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft in das Grundwasser und die Oberflächengewässer soll in dem nachfolgend beschriebenen Maßnahmenraum im Auftrag der Stadt Neukirchen als Maßnahmenträger erfolgen. Zur Erreichung der Ziele ist basierend auf vorliegenden Beratungsarbeitspaketen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiteten. Zum Leistungsumfang gehören als Ergänzung der Grundberatung, welche vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen durchgeführt wird, die ergänzende landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung der Landwirte in belastungsbezogenen Intensitätsstufen, Auswahl von Leitbetrieben, Berechnung von Bilanzen, beratungsbegleitende Maßnahmen wie z. B. Bodenuntersuchungen und Düngeranalysen, Initiierung von erosionsmindernden Maßnahmen, Einbindung von weiteren Beratungsinstitutionen und Behörden -Einrichtung von „runden Tischen“, Vernetzung mit der Grundberatung-, Dokumentation und Erfolgskontrolle. Bei dem ausgewählten Maßnahmenraum handelt es sich um Gemarkungen mit mittlerer bis sehr hoher Beratungsintensität mit folgender Größe:
Gesamtfläche: 11.224 ha, davon 3232 ha Acker und 1.871 ha Grünland

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-05 Auftragsbekanntmachung