Umweltbelange und raumbezogene Erfordernisse bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes - ein Leitfaden

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ambitionierte mittel- und langfristige energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Übergang hin zu einer langfristig THG-neutralen Stromversorgung mit den erneuerbaren Energien als eine tragende Säule erfordert den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten. Dabei ist jeglicher Infrastrukturausbau immer auch mit Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumstrukturen verbunden. Das derzeitige Fehlen einer bundesweiten Netzausbauplanung, die Vielzahl der von den Landesbehörden durchzuführenden Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren, vielfach aber auch der Widerstand der von den Maßnahmen unmittelbar betroffenen lokalen Bevölkerung haben zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Netzausbaus geführt. Ein neuer rechtlicher Rahmen für einen beschleunigten Netzausbau wurde in Deutschland durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geschaffen. Offenkundig ist, dass eine ausreichende Berücksichtigung der umweltfachlichen Anforderungen auf allen Ebenen des Planungsprozesses zu gewährleisten ist, d.h. diese Berücksichtigung sich nicht mehr nur auf die Realisierung konkreter Projekte etwa im Rahmen von Planfeststellungsverfahren beschränken kann. Die umweltfachlichen Anforderungen müssen vielmehr auch auf den übergeordneten Ebenen der Bedarfsermittlung und bei der Planung der Trassenkorridore Berücksichtigung finden.
Dieses Vorhaben liefert u.a. Beiträge zur Beantwortung der Frage, wie der gemäß EnWG und NABEG vorgesehene beschleunigte Netzausbau und wie eine zügige Partizipation der Akteure (Behörden) durchgeführt werden kann, ohne dass umweltbezogene Standards missachtet werden. Weiterhin soll das Vorhaben Hinweise geben, welche Auswirkungen auf Schutzgüter bei unterschiedlichen Übertragungstechnologien auf welchen Planungsebenen zu berücksichtigen sind und wie dies - über die Entwicklung standardisierter umweltfachlicher Orientierungsgrößen - geschehen könnte. Ziel des Vorhabens ist es, einen praxisorientierten Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland zu erstellen. Dabei soll sich die Untersuchung auf die Ebenen "Bedarfsplanung" und "Bundesfachplanung zur Bestimmung von Trassenkorridoren" beschränken. Die Ebene der Planfeststellung I Plangenehmigung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vorhabens. Hauptadressat ist der Umweltgeschäftsbereich des Bundes (BMU/UBA) im Hinblick auf seine Beteiligungs- und Abstimmungsaufgaben im Rahmen der Planaufstellung. Darüber hinaus sollen die Hinweise und Empfehlungen auch für andere Akteure (für den Planungsträger, für weitere beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange) von Nutzen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-13 Auftragsbekanntmachung
2012-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Der Ausbau der Stromnetze im Spannungsfeld zwischen Raumordnung und Fachplanung.Arbeitspaket 2: Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Ermittlung und Feststellung des Netzausbaubedarfs.Arbeitspaket 3: Minimierung des Netzausbaubedarfs - Ziele, Instrumente, Maßnahmen.Arbeitspaket 4: Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Bestimmung von Trassenkorridoren (Bundesfachplanung).Arbeitspaket 5: Zusammenfassende Aufbereitung der Ergebnisse in Form eines Leitfadens.Arbeitspaket 6: ad hoc Zuarbeiten.200 000,00
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Gesamtwert des Auftrags: 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128 - 130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: j.kreitz@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 54-088204
ABl. S-Ausgabe: 54
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich ambitionierte mittel- und langfristige energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Der Übergang hin zu einer langfristig THG-neutralen Stromversorgung mit den erneuerbaren Energien als eine tragende Säule erfordert den Ausbau der Netzinfrastruktur und der Speicherkapazitäten. Dabei ist jeglicher Infrastrukturausbau immer auch mit Auswirkungen auf die Umwelt und die Raumstrukturen verbunden. Das derzeitige Fehlen einer bundesweiten Netzausbauplanung, die Vielzahl der von den Landesbehörden durchzuführenden Raumordnungs- und Genehmigungsverfahren, vielfach aber auch der Widerstand der von den Maßnahmen unmittelbar betroffenen lokalen Bevölkerung haben zu erheblichen Verzögerungen bei der Umsetzung des Netzausbaus geführt. Ein neuer rechtlicher Rahmen für einen beschleunigten Netzausbau wurde in Deutschland durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) geschaffen. Offenkundig ist, dass eine ausreichende Berücksichtigung der umweltfachlichen Anforderungen auf allen Ebenen des Planungsprozesses zu gewährleisten ist, d.h. diese Berücksichtigung sich nicht mehr nur auf die Realisierung konkreter Projekte etwa im Rahmen von Planfeststellungsverfahren beschränken kann. Die umweltfachlichen Anforderungen müssen vielmehr auch auf den übergeordneten Ebenen der Bedarfsermittlung und bei der Planung der Trassenkorridore Berücksichtigung finden.
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Dieses Vorhaben liefert u.a. Beiträge zur Beantwortung der Frage, wie der gemäß EnWG und NABEG vorgesehene beschleunigte Netzausbau und wie eine zügige Partizipation der Akteure (Behörden) durchgeführt werden kann, ohne dass umweltbezogene Standards missachtet werden. Weiterhin soll das Vorhaben Hinweise geben, welche Auswirkungen auf Schutzgüter bei unterschiedlichen Übertragungstechnologien auf welchen Planungsebenen zu berücksichtigen sind und wie dies - über die Entwicklung standardisierter umweltfachlicher Orientierungsgrößen - geschehen könnte. Ziel des Vorhabens ist es, einen praxisorientierten Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen und raumrelevanten Erfordernissen bei der Planung des Ausbaus des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland zu erstellen. Dabei soll sich die Untersuchung auf die Ebenen "Bedarfsplanung" und "Bundesfachplanung zur Bestimmung von Trassenkorridoren" beschränken. Die Ebene der Planfeststellung I Plangenehmigung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vorhabens. Hauptadressat ist der Umweltgeschäftsbereich des Bundes (BMU/UBA) im Hinblick auf seine Beteiligungs- und Abstimmungsaufgaben im Rahmen der Planaufstellung. Darüber hinaus sollen die Hinweise und Empfehlungen auch für andere Akteure (für den Planungsträger, für weitere beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange) von Nutzen sein.
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Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: Der Ausbau der Stromnetze im Spannungsfeld zwischen Raumordnung und Fachplanung.
Arbeitspaket 2: Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Ermittlung und Feststellung des Netzausbaubedarfs.
Arbeitspaket 3: Minimierung des Netzausbaubedarfs - Ziele, Instrumente, Maßnahmen.
Arbeitspaket 4: Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Bestimmung von Trassenkorridoren (Bundesfachplanung).
Arbeitspaket 5: Zusammenfassende Aufbereitung der Ergebnisse in Form eines Leitfadens.
Arbeitspaket 6: ad hoc Zuarbeiten.
Dauer: 15 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahren sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Vorhabens sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten,
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen). Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
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—— Erfahrungen auf den Gebieten Raum- und Umweltplanung,
—— Erfahrungen auf dem Gebiet Strategische Umweltprüfung,
—— Erfahrungen auf dem Gebiet Planung von Übertragungsnetzen,
—— Erfahrung auf dem Gebiet der Integration erneuerbarer Energien in das Übertragungsnetz,
—— Kenntnisse des Planungs- und Umweltrechts und der Planungspraxis.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers so wieder beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Juliane Kreitz
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer.
Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 054-088204 (2012-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 124-204508
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 54-088204
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebots (65)
2. Preis (20)
3. Organisatorische Umsetzung (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-11 📅
Name: Bosch & Partner GmbH
Postanschrift: Streitstraße 11-13
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13587
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Quelle: OJS 2012/S 124-204508 (2012-06-27)