Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, im mittleren bzw. westlichen Stadtgebiet
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Oldenburg (Oldb), darunter u.a. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, im mittleren bzw. westlichen Stadtgebiet mit insgesamt rund 94.100 m² Reinigungsfläche, aufgeteilt in zwei Lose.
Ort der Leistung:
Oldenburg, Niedersachsen, Deutschland.
Laufzeit:
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 7.1.2013 und endet am 6.1.2017.
Grundlagen der Leistung:
Maßgebend für Umfang, Häufigkeit und Verfahren der Reinigungsarbeiten sind die der Ausschreibung beigefügten "Ausführungen der Gebäudeinnenreinigung“, die Raumverzeichnisse und die Objektbeschreibungen (Anlage 1).
Soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden, gelten nacheinander die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung im Gebäudereiniger-Handwerk (Ausgabe August 2001) sowie die VOL/B.
Umfang der Leistung:
Der Auftrag umfasst die Reinigung der Gebäudeinnenflächen, Innenglasflächen und der Einrichtungsgegenstände. Dazu zählen die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen (einschl. Geländer), Möbel, Fensterbänke, Heizkörper, Türen (auch Haustüren) mit Rahmen, Sanitär-, Wasch- und Duschanlagen, Umkleideräume, Sportgeräte, Spiegel, Bilder, Glasvitrinen, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie sämtliche Glasflächen in den Eingangsbereichen innen und außen.
Die in der "Ausführung der Gebäudeinnenreinigung" unter Punkt 1.1.4 aufgeführte Ferienreinigung gehört zur Unterhaltsreinigung.
Der Bieter bestätigt, dass er bereit ist, mit dem AG ein Qualitätsmesssystem für die Fremdreinigung einzurichten.
Der Reinigungsturnus ist in den Raumverzeichnissen festgelegt. Beginn und Ende der Reinigungszeit werden für jedes Objekt, neben der grundsätzlichen Regelung (siehe „Ausführung der Gebäudeinnenreinigung“, Punkt 1.3), vom Auftraggeber vorgegeben und können von diesem jederzeit geändert werden. Für die Objekte sind in den Objektbeschreibungen die täglichen Mindestreinigungsstunden angegeben.
Für jedes Objekt ist nach der Auftragserteilung ein verbindlicher Reinigungsplan zu erstellen, in dem der Reinigungsumfang nach Reinigungstag und jeweils zu reinigender Fläche aufgeschlüsselt ist. Sofern der Reinigungstag bei reduzierter Reinigung oder einmal wöchentlicher Reinigung auf einen Feiertag fällt, ist sicherzustellen, dass die Reinigung vor oder nach dem Feiertag erfolgt.
Reinigungsarbeiten werden, soweit sie im Rahmen der Unterhaltsreinigung erledigt werden können, bei Bau- oder Renovierungsarbeiten oder anderen Anlässen nicht besonders vergütet. Wenn jedoch infolge größerer Instandsetzungs-, Bau- oder Renovierungsarbeiten zusätzliche Reinigungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wird der Mehraufwand nach dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz besonders vergütet. Vor Ausführung der zusätzlichen Reinigungsstunden ist der schriftliche Auftrag des AG einzuholen. Ohne vorliegenden Auftrag wird ein Mehraufwand nicht vergütet.
Werden Reinigungsflächen eines Objektes, die noch nicht im Raumverzeichnis aufge-nommen sind, zusätzlich vom AN übernommen oder ändert sich die Reinigungshäufigkeit, so gelten die gleichen Konditionen wie für die ausgeschriebenen Flächen.
Der erforderliche Abstellraum für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel wird vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verlust an den vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der AN hat den AG von derartigen Ansprüchen freizustellen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des AG oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-03.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2012-05-03
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Auftragsbekanntmachung
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