Unterhaltsreinigung und Fensterreinigung der Gebäude der Stadtwerke Lemgo GmbH und des Freizeitbades Eau Le

Stadtwerke Lemgo GmbH

Gebäudereinigung und Fensterreinigung der Gebäude der Stadtwerke Lemgo GmbH sowie des Freizeitbades Eau Le, HKW West, Am Liemer Weg und der EUZ, Mittelstrasse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung
Menge oder Umfang:
Die genauen Angaben sind in den Leistungsverzeichnissen der einzelnen Lose als Bestandteil der Verdingungsunterlagen enthalten.400 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 400 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Lemgo GmbH
Postanschrift: Bruchweg 24
Postleitzahl: 32657
Postort: Lemgo
Kontakt
E-Mail: einkauf@stadtwerke-lemgo.de 📧
Telefon: +49 5261255-151 📞
Fax: +49 5261255-199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 237-390548
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 211-347683
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigung und Fensterreinigung der Gebäude der Stadtwerke Lemgo GmbH sowie des Freizeitbades Eau Le, HKW West, Am Liemer Weg und der EUZ, Mittelstrasse.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Gebäudereingungsleistungen in den Betriebsgebäuden der Stadtwerke Lemgo GmbH.
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsverzeichnis zum Los 1.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die genauen Anforderungen sind im LV des Loses 1 beschrieben.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für das Freizeitbad mit Saunanlage Eau Le.
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsverzeichnis zum Los 2.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die genauen Anforderungen sind im LV des Loses 2 beschrieben.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fensterreinigung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Fensterreinigungsleistung in den Betriebsgebäuden der Stadtwerke Lemgo GmbH und des Freizeitbades und Saunaland Eau Le.
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsverzeichnis zum Los 3.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die genauen Anforderungen sind im LV des Loses 3 beschrieben.
Menge oder Umfang:
Die genauen Angaben sind in den Leistungsverzeichnissen der einzelnen Lose als Bestandteil der Verdingungsunterlagen enthalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 32657 Lemgo

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter erklärt:
— dass bei Ausführung des Auftrages keine Waren verwendet werden, die unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen genannten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Diese Mindeststandards ergeben sich aus:
1. dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
2. dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
3. dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
4. dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
5. dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
6. dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
7. dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202),
8. dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
— dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen. Dies ist der Fall, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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— dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat und eine Erklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet,
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— dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen ordnungsgemäß nachgekommen ist nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat.
— Verpflichtungserklärung des Bieters und bereits aller bekannter Nachunternehmer zur Tariftreue gemäß dem Muster in den Vergabeunterlagen. Soweit in Ausnahmefällen kein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag gelten sollte, müssen sich Bieter und Nachunternehmer verpflichten, im Auftragsfall ein Mindestentgelt von EUR 8,62 für die Ausführung des Auftrages zu zahlen.
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— dass der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlichen und unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Weiter hat der Nachunternehmer seine Zuverlässigkeit anhand der vorgenannten Erklärungen mit dem Angebot nachzuweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio.,Obhuts- und Bearbeitungsschäden min. 200.000 € und Schlüsselverlustschäden min. 250.000 € je Versicherungsjahr verfügt. Die Haftpflichtversicherung soll Schäden aus Schlüsselverlust bis zur Höhe von mindestens EUR 250.000,00 sowie Obhuts- und Bearbeitungsschäden bis zur Höhe von mindestens EUR 200.000,00 abdecken. Verfügt der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz, ist es ausreichend, wenn er bestätigt, den Versicherungsschutz im Auftragsfall entsprechend aufzustocken.
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— Eigenerklärung zum Nettogesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjähren.
— Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren im gesamten Unternehmen und in dem Betriebsteil bzw. der Niederlassung, von der aus der Auftrag ausgeführt werden soll.
Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgibt.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (technische Leistungsfähigkeit) der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen sowie sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Für diesen Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die Eigenerklärung zu Referenzen sowie die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Referenzen des Bieters aus den letzten drei Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen immer dann, wenn bereits ein Nachweis über eine Unterhaltsreinigung von min. 1500 m² für verschiedenste Bodenbeläge für das Los 1 vorliegt, ein Nachweis über eine Unterhaltsreinigung von min. 3500 m² für verschiedenste Bodenbeläge für das Los 2 und ein Nachweis über eine Glasflächenreinigung von min. 500 m² für das Los 3 vorliegt. Zu jedem Referenzaustrag müssen folgende Angaben gemacht werden: Firma, Dienstbezeichnung, Anschrift des Auftraggebers, Nutzungsart des gereinigten Objektes, Jahresumsatz netto aus dem Auftrag, zu reinigende Fläche in m², Beginn und ggf. Ende des Auftrags, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer des Ansprechpartners. Es müssen je Los mindestens vier vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
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Gibt eine Bietergemeinschaft ein Angebot ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bietergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen.
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Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Fachkunde der Fähigkeiten von Nachunternehmern (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, Konzernunternehmen und sonstige Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und dem Unternehmen bestehenden Verbindung. In diesem Fall ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Nachunternehmers dem Angebot beizufügen. Zudem hat der Nachunternehmer die vorgenannte Eigenerklärung zu Referenzen sowie die Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit mit dem Angebot abzugeben.
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Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
1. Bewerbungsbedingungen
2. Zusätzliche Vertragsbedingungen
3. Ortsbesichtigung für das Freizeitbad und Saunaland EauLe sind zwingend erforderlich. Termin muss abgestimmt werden.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf das Konto der Stadtwerke Lemgo GmbH Kontonr. 265 bei der Sparkasse Lemgo, BLZ 48250110.
Bitte Beleg über die Zahlung der Anforderung beilegen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-23 📅
Öffnungsort: Stadtwerke Lemgo GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo.
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Lemgo GmbH, Bruchweg 24, 32657 Lemgo.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Lemgo GmbH
Herrn Sahin-Gröne

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-01 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 211-347683

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstr. 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 523171-3208 📞
Fax: +49 523171-1715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit.
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 107 GWB entnommen werden.
Quelle: OJS 2012/S 237-390548 (2012-12-05)