Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Bestimmungen des geltenden Mindestlohntarifvertrages, Lohntarifvertrages und Rahmentarifvertrages für das Gebäudereinigerhandwerk auf Grund der Allgemeinverbindlichkeitserklärung verpflichtet; auf die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung wird hingewiesen.