V0744/2012-Ingenieurleistungen entsprechend des Leistungsbildes gem. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Lph. 3-9, für den Neubau- und die Sanierung des Bürger- und Sozialzentrums Huchting
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden: Neubau eines Bürger- und Sozialzentrums (Nichtwohngebäude) Ingenieurleistungen entsprechend des Leistungsbildes gem. §53 HOAI in Verbindung mit der Anlage 14 für die Leistungsphasen 3-9 für den Neubau und die Sanierung des Bürger und Sozialzentrums in Huchting. Die Beauftragung soll in 2 Stufen erfolgen: - Lph. 3 (Erstellung Entwurfsunterlage), - Lph. 4-9 (Durchführung des Bauvorhabens). Für das Bauvorhaben liegt eine Entscheidungsvorlage und Kostenschätzung vor. Das Gebäude ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Landes Bremen in passivbauweise zu errichten. Auf Basis der bereits vorliegenden Vorplanung betragen die geschätzten Kosten in den Kostengruppen 400 ohne MwSt. 738 000,00 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen entsprechend des Leistungsbildes gem. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Lph. 3-9,für den Neubau- und die Sanierung des Bürger- und Sozialzentrums Huchting.738 000
Gesamtwert des Auftrags: 738 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch Immobilien Bremen AöR
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14
Postleitzahl: 28215
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.immobilien.bremen.de🌏
E-Mail: rudolf.jeck@immobilien.bremen.de📧
Fax: +49 42149659607 📠
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOFTeilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1)
benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder
verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe kann digital, nach erfolgter Registrierung unter „www.vergabe.bremen.de“ heruntergeladen werden oder unter der bei I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein
muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“.
9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOFTeilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1)
benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder
verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe kann digital, nach erfolgter Registrierung unter „www.vergabe.bremen.de“ heruntergeladen werden oder unter der bei I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein
muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“.
9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Folgende Leistungen sollen beauftragt werden:
Neubau eines Bürger- und Sozialzentrums (Nichtwohngebäude)
Ingenieurleistungen entsprechend des Leistungsbildes gem. §53 HOAI in Verbindung mit der Anlage 14 für die Leistungsphasen 3-9 für den Neubau und die Sanierung des Bürger und Sozialzentrums in Huchting.
Die Beauftragung soll in 2 Stufen erfolgen:
- Lph. 3 (Erstellung Entwurfsunterlage),
- Lph. 4-9 (Durchführung des Bauvorhabens).
Für das Bauvorhaben liegt eine Entscheidungsvorlage und Kostenschätzung vor.
Das Gebäude ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Landes Bremen in
passivbauweise zu errichten.
Auf Basis der bereits vorliegenden Vorplanung betragen die geschätzten Kosten in den
Kostengruppen 400 ohne MwSt. 738 000,00 EUR.
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen entsprechend des Leistungsbildes gem. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Lph. 3-9,
für den Neubau- und die Sanierung des Bürger- und Sozialzentrums Huchting.
Referenznummer: V0744/2012. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0744/2012) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen ist diese Nummer anzugeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die in Ziff.III.2.1 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen, führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen, führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach § 4 VOF, Vordruck siehe anzufordernde
Bewerbungsmappe;
2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 2 (3) VOF;
3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 4 (2) VOF;
4. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (9) a) bis e) VOF;
5. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (6) a) bis g) VOF;
6. Erklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird, siehe auch § 5 (5) h) VOF; und wenn ja, dass diese im Auftragsfall:
a) die Bereitschaft und die Kapazitäten nachweisen, um den entsprechenden Auftragsanteil der geforderten Leistung zu erbringen;
b) die Nachweise und Erklärungen zu den vorgenannten Punkten 2-5 und, 8-11 nach III.2.1 der Bekanntmachung nachreichen.
7. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über
1. 000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden abzuschließen;
8. Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn an die Angestellten zu zahlen;
9. Erklärung des Bewerbers nach § 4 (3) VOF mit den Namen und beruflichen Qualifikationen der verantwortlichen Personen (Leistungserbringer), die die Leistungen tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für folgende Leistungsbereiche: „Objektplanung gem. § 51, Leistungsphase 3-9 der HOAI“;
9. Erklärung des Bewerbers nach § 4 (3) VOF mit den Namen und beruflichen Qualifikationen der verantwortlichen Personen (Leistungserbringer), die die Leistungen tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für folgende Leistungsbereiche: „Objektplanung gem. § 51, Leistungsphase 3-9 der HOAI“;
10. Eignungsnachweise betreffend der fachlichen Befähigung nach § 5 (5) a) VOF (in Kopie) der Bewerber(bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und allen vorgesehenen Leistungserbringern (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 9), z.B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen;
10. Eignungsnachweise betreffend der fachlichen Befähigung nach § 5 (5) a) VOF (in Kopie) der Bewerber(bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und allen vorgesehenen Leistungserbringern (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 9), z.B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet.
11. Für die "TGA Planung nach § 51 der HOAI 2009":
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (4) c) VOF für die Jahre 2010, 2011 und 2012 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für vorstehende Leistungen;
12a. Für "TGA Planung nach § 51 der HOAI 2009, der Anlagengruppen 1, 2 und 3 ":
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (5) d) VOF für die Jahre 2010, 2011 und 2012 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten inkl. Führungskräfte für vorstehende Leistungen;
12b. Für "TGA Planung nach § 51 der HOAI 2009, der Anlagengruppen 4 und 5 ":
12c. Für "TGA Planung nach § 51 der HOAI 2009, der Anlagengruppe 6 ":
12d. Für "TGA Planung nach § 51 der HOAI 2009, der Anlagengruppe 8 ":
Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden s oll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden s oll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
*** Erläuterung zu 11 (Gewichtung 10 %):
Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu
erbringen, der für die "Objektplanung nach § 51 der HOAI 2009" zuständig ist.
Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz).
- Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz kleiner 150.000 EUR ergibt 0 Punkte;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 4 oder größer ergibt 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 12b (Gewichtung 3 %):
- Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist kleiner 1 ergibt 0 Punkte;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 1 bis 2 ergibt 1 Punkt;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 ergibt 2 Punkte;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 4 oder größer 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 12c (Gewichtung 1 %):
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist gleich 1 ergibt 1 Punkt;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist gleich 2 ergibt 2 Punkte;
- gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 oder größer ergibt 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 12d (Gewichtung 2 %):
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet.
13. Für "TGA Planung nach § 51, Anlagengruppe 1-9 der HOAI 2009:
Referenzliste des Büros inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 für vergleichbare Leistungen.
14. Für "TGA Planung nach § 51, Anlagengruppe 1-3 der HOAI 2009:
Referenzliste des Leistungserbringers inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 für vergleichbare Leistungen.
15. Für "TGA Planung nach § 51, Anlagengruppe 4-5 der HOAI 2009:
16. Für "TGA Planung nach § 51, Anlagengruppe 6 der HOAI 2009:
17. Für "TGA Planung nach § 51, Anlagengruppe 8 der HOAI 2009:
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt:
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der für die vorstehende Leistung zuständig ist. Falls die Bescheinigung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, gilt dies als, wie vom Bewerber erbracht. Andernfalls ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der für die vorstehende Leistung zuständig ist. Falls die Bescheinigung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, gilt dies als, wie vom Bewerber erbracht. Andernfalls ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen.
Die Bewerber werden ausdrücklich gebeten zu jeder Referenz ein erläuterndes
Projektdatenblatt beizulegen.
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit Punkt 13 gilt zusätzlich: Die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine Unterschiede wegen Berechnungsmethode(Kostenermittlungsarten) gemacht, die anrechenbaren Kosten werden jeweils
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit Punkt 13 gilt zusätzlich: Die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine Unterschiede wegen Berechnungsmethode(Kostenermittlungsarten) gemacht, die anrechenbaren Kosten werden jeweils
gleich behandelt. Die wie vor beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2010, 2011 und 2012 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten
gleich behandelt. Die wie vor beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2010, 2011 und 2012 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten
Bearbeitungsjahre 2010, 2011 und 2012 entfallen.
*** Erläuterung zu 13 (Gewichtung 30 %)
Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Ingenieurbüros).
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI 2009 mit Bescheinigung“ für maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: Die Bauaufgabe -Neubau von Nichtwohn-Gebäuden in passivhausbauweise mit mindestens Honorarzone II der HOAI, -die Leistungsphasen 3 bis 8,
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI 2009 mit Bescheinigung“ für maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: Die Bauaufgabe -Neubau von Nichtwohn-Gebäuden in passivhausbauweise mit mindestens Honorarzone II der HOAI, -die Leistungsphasen 3 bis 8,
-die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9),
-die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung,
-die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist)
-die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist)
enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 250.000 EUR ergibt 0 Punkte;
Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 250.000 EUR ergibt 0 Punkte;
Anrechenbare Nettokosten von 250 000 EUR bis 750 000 EUR ergibt 1 Punkt;
Anrechenbare Nettokosten von 750 000 EUR bis 1 250 000 EUR ergibt 2 Punkte;
Anrechenbare Nettokosten ab 1 250 000 EUR ergeben 3 Punkte.
*** Erläuterung zu 14 (Gewichtung 20 %)
Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die in Ziffer III.2.1 Nr. 8
als Leistungserbringer genannt wird/werden. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI 2009 mit Bescheinigung für maximal 3Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
Die Bauaufgabe -Neubau eines Nichtwohngebäudes in passivhausbauweise mit mindestens Honorarzone II der HOAI,
-die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 51 HOAI 2009,
Anlagengruppe 1-3
-die Projektlaufzeit,
Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte;
Mindestens 1 Referenz mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben für das in Form einer
Eigenerklärung, ergibt 1 Punkt; Mindestens 2 Referenzen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben für das in Form einer Eigenerklärung, ergibt 2 Punkte;
Mindestens 3 Referenzen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben für das in Form einer Eigenerklärung, ergibt 3 Punkte;
*** Erläuterung zu 15 (Gewichtung 20 %)
Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die in Ziffer III.2.1 Nr. 8 als Leistungserbringer genannt wird/werden. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI 2009 mit Bescheinigung für maximal 3Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die in Ziffer III.2.1 Nr. 8 als Leistungserbringer genannt wird/werden. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI 2009 mit Bescheinigung für maximal 3Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
Die Bauaufgabe
-Neubau eines Nichtwohngebäudes in passivhausbauweise mit mindestens Honorarzone II der HOAI,
Anlagengruppe 4-5
enthalten. Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte;
Eigenerklärung, ergibt 1 Punkt;
Mindestens 2 Referenzen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben für das in Form einer Eigenerklärung, ergibt 2 Punkte;
*** Erläuterung zu 16 (Gewichtung 2 %)
Anlagengruppe 6
*** Erläuterung zu 17 (Gewichtung 8 %)
Anlagengruppe 8
Mindestens 3 Referenzen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben für das in Form einer Eigenerklärung, ergibt 3 Punkte.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über EUR 1 000 000 für Personenschäden und EUR 1 000 000 für Sachschäden abzuschließen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes Bremen, jeweils aktuelle Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des VOF- Verfahrens. Die Leistungen werden stufenweise
vorbehaltlich der Finanzierung wie folgt beauftragt:
- Leistungsphase 3 (EW-Bau),
- Leistungsphase 4 - 9 (Ausführung).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist,
ansässige, natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind und deren Leistungsbereich der der
ausgeschriebenen Aufgabe entspricht.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Ingenieur“, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist,
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen
Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter
die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend denTeilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3.. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3.). Entsprechend §5 (3) VOF 2009 werden fehlende geforderte Nachweise und Erklärungenzu III.2.1 bis III.2.3 vom Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise/ Erklärungen nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt.Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung Bewerber bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte), siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte), siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren Verfahrensabläufen ausschließen.Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fort zuführen.
Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend denTeilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3.. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3.). Entsprechend §5 (3) VOF 2009 werden fehlende geforderte Nachweise und Erklärungenzu III.2.1 bis III.2.3 vom Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise/ Erklärungen nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt.Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung Bewerber bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte), siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte), siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren Verfahrensabläufen ausschließen.Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fort zuführen.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projektanalyse und Präsentation das anstehenden Projektes (40)
2. Qualitätsmanagement (10)
3. Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke (20)
4. Methoden der Terminverfolgung (10)
5. Methoden der Kostenverfolgung (10)
6. Honorare (5)
7. Gesamteindruck der Präsentation (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-23 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V0744/2012. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0744/2012) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen ist diese Nummer anzugeben.
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 204-335768
Zusätzliche Informationen
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOFTeilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1)
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche mit dem Hinweis „VOFTeilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1)
benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder
verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe kann digital, nach erfolgter Registrierung unter „www.vergabe.bremen.de“ heruntergeladen werden oder unter der bei I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe kann digital, nach erfolgter Registrierung unter „www.vergabe.bremen.de“ heruntergeladen werden oder unter der bei I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ per Mail, Fax oder schriftlich angefordert werden. Die Bewerbungsunterlagen werden bei Anforderungen per Mail digital zugesendet. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen.
7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein
muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“.
9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Postanschrift: Ansgaritorstr. 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 4213616704📞
Internetadresse: http://www.bauumwelt.bremen.de🌏
Fax: +49 4214966704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle, siehe Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle, siehe Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der
Bewerbungsfrist gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag
nicht erteilt wurde.
Die betroffenen Bieter, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, werden vom Auftraggeber per Informationsschreiben gem. § 101a GWB in Kenntnis gesetzt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beimSenator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
Quelle: OJS 2012/S 245-403081 (2012-12-17)
Ergänzende Angaben (2012-12-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Immobilien Bremen AöR
Postanschrift: Theodor-Heuss-Alle 14