VE 4730 Bühnentechnische Einrichtung

Neue Schauspielhaus GmbH

Erneuerung der bühnentechnischen Einrichtungen der Bühnentechnischen Einrichtungen des Deutschen Schauspielhauses Hamburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-25 Auftragsbekanntmachung
2012-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2012-11-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen
Menge oder Umfang:
Die gesamte Obermaschinerie wird erneuert, u.a. mit Demontage des vorhandenen Dachtragwerks, Schnürboden, sowie hydraulische und elt.-mech. Obermaschinerie.Einbau eines neuen Schnür- und Rollenbodens, Erneuerung der Zuganlage, u. a. 66 St. Prospektzüge mit Erweiterungsmöglichkeit auf 82 St., 4 St. Panoramazüge, 1 St. Vorhanganlage, 2 St. Nullgassenzüge, 10 St. Punktzüge, 1 St. Portalbeleuchtungsbrücke, 4 St. Galeriezüge, 1 St. Seitenbühnentor, 1 St. Hinterbühnentor mit Notauslösefunktion, Erneuerung Antrieb Schutzvorhang, alle Einrichtungen mit elektro- mechanischen Antrieben. Umbau der bestehenden Drehbühne. Einbau einer neuen Steuerungsanlage (SIL 3) für die komplette Obermaschinerie, die umgebaute Untermaschinerie und ein vorhandenes Orchesterpodium.Ergänzung und Erneuerung von Bühnenboden, Ausführung von Holzverkleidungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen für Gebäude, die künstlerischen Aufführungen dienen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Neue Schauspielhaus GmbH
Postanschrift: Kirchenallee 39
Postleitzahl: 20099
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.schauspielhaus.de 🌏
E-Mail: ruppert.everke@schauspielhaus.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 101-167797
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 11-016949
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen können auf elektronischem Weg angefordert werden: ruppert.everke@schauspielhaus.de. Rückfragen bitte nur schriftlich per E-Mail an: ruppert.everke@schauspielhaus.de. Angebote sind als solche auf dem Umschlag kenntlich zu machen. Auf die verkürzte Angebotsfrist aufgrund der erfolgten Vorankündigung wird hingewiesen. Bieter, die die Mindestkriterien gem. III.2.2 und III.2.3. nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Anlage 1: Wertungskriterien. 1. Erste Stufe: Formalprüfung Die Angebote werden auf einer ersten Stufe auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit sowie auf die Einhaltung der Mindestanforderungen hin geprüft. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder Änderungen der Verdingungsunterlagen enthalten, werden unmittelbar und zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso werden Angebote unmittelbar und zwingend ausgeschlossen, die hinsichtlich der angebotenen Preise oder der angebotenen Leistungen unvollständig sind oder widersprüchliche Angaben enthalten. Falschangaben, insbesondere etwa zur Eignung der Bieter, führen in jedem Fall zum Ausschluss des Angebotes. Soweit hiervon nicht die angebotenen Preise oder die angebotenen Leistungen betroffen sind, wird die Vergabestelle einzelne gegebenenfalls in den Angeboten fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordern und widersprüchliche Angaben aufklären. Hierzu kann die Vergabestelle die Bieter auffordern, binnen einer Frist von sechs Kalendertagen fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen bzw. widersprüchliche Angaben richtigzustellen. Soweit ein Bieter dieser Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, wird das Angebot dieses Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. 2.. Zweite Stufe: Eignungsprüfung Auf einer zweiten Stufe wird die Eignung der Bieter anhand der eingereichten Nachweise und Erklärungen und der geforderten Mindestkriterien geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob die Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bieten, die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages verfügen. Angebote ungeeigneter Bieter werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bestehen Zweifel an der Eignung eines Bieters entscheidet die Vergabestelle, ob die Vorlage weiterer Nachweise oder Erklärungen geeignet und erforderlich ist, um diese Zweifel zu klären. Die Vergabestelle kann eigene Ermittlungen vornehmen. Ein Anspruch der Bieter auf Anforderung oder Berücksichtigung weiterer Nachweise oder Erklärungen durch die Vergabestelle besteht nicht. 3. Dritte Stufe: Preisprüfung Auf einer dritten Stufe wird geprüft, ob die Angebote in sich schlüssig sind, also im Kostenaufbau und im Verhältnis der einzelnen Preise zueinander eine ordnungsgemäße Kalkulation erkennen lassen. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden; ein solches Angebot wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. ln Zweifelsfällen kann die Vergabestelle die betroffenen Bieter auffordern, binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nähere Angaben zur Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen, zur Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Preise, zu den gewählten technischen Lösungen und zu sonstigen günstigen Ausführungsbedingungen zu machen. Soweit ein Bieter dieser Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, kann das Angebot dieses Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 4. Vierte Stufe: Wirtschaftlichkeitsprüfung 4.1. Vorbemerkungen Das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg ist eines der führenden Sprechtheater im deutschsprachigen Raum. Die hier gefertigten Produktionen stellen jeweils hohe Anforderungen an die theatertechnischen Möglichkeiten und die Flexibilität der theatertechnischen Anlagen. Dabei werden überwiegend Vorstellungen mit langen Laufzeiten gespielt, die in der Regel speziell für dieses Theater entworfen werden. Die Bühnenbildner und Regieteams sind meist international tätig, die Anforderungen also entsprechend anzupassen. Jährlich finden mehr als 300 Vorstellungen statt. Die Bühne wird dabei im Zweischichtbetrieb genutzt. Mit morgendlicher Probe und abendlicher Vorstellung werden die Dekorationen auf der Bühne viermal täglich gewechselt. Für die häufigen Umbauten stehen nur kurze Zeiträume zur Verfügung. Die Umbauten erfordern daher ein sehr hohes Maß an Schnelligkeit, Flexibilität, Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der Anlagen. Diese Aspekte sind wiederum stark von der Steuerung der Anlagen abhängig. Die Wertung der Angebote erfolgt daher nicht nur nach dem angebotenen Preis, sondern auch nach qualitativen Kriterien in Bezug auf die angebotene Leistung. 4.2. Teststellung Für die Wertung der qualitativen Kriterien wird eine Teststellung durchgeführt, zu der alle Bieter eingeladen werden. Die Teststellung erfolgt in Form einer Vorführung der von den Bietern angebotenen Steuerung der bühnentechnischen Anlage im DSH. Die Teststellung findet im Anschluß an die Submission, 29.6.2012, 10:00 - 19:00 Uhr, im DSH statt. Alle Bieter müssen sich zu diesem Termin für diesen Tag zur Verfügung halten. Für die Teststellung haben die Bieter ein dem angebotenen Hauptpult entsprechendes Bedienpult samt Zubehör und Verkabelung zu liefern und vor Ort aufzustellen und zu installieren. Dieses Bedienpult muss in jeder Hinsicht, hardware- und softwareseitig, der angebotenen Leistung entsprechen, die im Falle einer Zuschlagserteilung zu liefern ist. Sollte das Bedienpult nicht in jeder Hinsicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, wird das Angebot des entsprechenden Bieters wegen widersprüchlicher Angaben zur ausgeschriebenen Leistung unmittelbar und zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zu Dokumentationszwecken werden von der Vergabestelle während der Teststellung Fotografien und Videoaufnahmen angefertigt. Für die Aufstellung und Installation des Bedienpultes wird jedem Bieter eine Stunde zur Verfügung gestellt. Ein Beamer und eine Projektionsleinwand werden vor Ort gestellt. Sämtliches benötigtes Zubehör sowie die erforderliche Verkabelung sind von den Bietern mitzubringen. Außerdem haben die Bieter einen Mitarbeiter zu stellen, der die Teststellung an dem Bedienpult durchführen kann. Im Rahmen der Vorführung werden den Bietern insgesamt 15 Beispielaufträge erteilt, die mit Hilfe des Bedienpultes auszuführen sind. Die Ausführung der Beispielaufträge besteht darin, dass die Bieter die Dekorationswechsel und Bewegungen aus den einzelnen Aufträgen programmieren und als Simulation auf der Projektionsleinwand darstellen. Die Aufträge werden zunächst verlesen und den Bietern dann als ausgedruckte Version übergeben. Für die Ausführung und Erläuterung des Auftrags steht sodann eine vorab festgesetzte Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Zeit gemessen, die der Bieter für die Programmierung des Auftrages benötigt. Die praktische Anwendung der Steuerung wird anschließend anhand der Art und Weise, der Schnelligkeit und der Ergebnisse der Ausführung des Auftrags bewertet. Für die Bewertung wird aus Vertretern des Auftraggebers eine Bewertungskommission bestehend aus 3 Mitgliedern gebildet. Der Bewertungskommission werden weiterhin technische Berater zur Verfügung stehen. Die Bewertung der einzelnen durch die Bieter ausgeführten Aufträge erfolgt anhand des jeweiligen Mittelwertes aller Einzelbewertungen der Mitglieder der Bewertungskommission. Für die Bewertung gelten die nachfolgenden Kriterien und Berechnungsmethoden. Zuschlagskriterien und Wichtung. Die Entscheidung über den Zuschlag richtet sich nach den folgenden Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung: Angebotspreis zu 50 %. Funktionalität zu 30 %. Programmierweise zu 10 %. Programmiergeschwindigkeit zu 10 %. Den Zuschlag erhält das Angebot, das sich nach diesen Kriterien als das wirtschaftlichste Angebot erweist. Hierzu wird unter den Angeboten eine Rangfolge anhand einer Punktmatrix von bis zu maximal erreichbaren 1000 Punkten je Angebot gebildet. Die Zuteilung der Punkte erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien und ihrer angegebenen Gewichtung, wie sie nachfolgend im Einzelnen beschrieben sind. 4.4. Zuschlagskriterium Preis (50 %) Der Angebotspreis wird zu 50 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 500 Punkte. Grundlage der Wertung ist der Brutto-Angebotsendpreis zuzüglich darin gegebenenfalls noch nicht enthaltener Bedarfs- bzw. Eventualpositionen oder Optionen abzüglich gegebenenfalls gewährter und wertbarer Preisnachlässe. Für die Wertung der Angebote wird der günstigste Angebotspreis aller in der Wertung verbliebenen Angebote als Referenzwert herangezogen und mit der Maximalpunktzahl von 500 Wertungspunkten gewertet. Die Angebotspreise aus den anderen in der Wertung verbliebenen Angeboten erhalten ausgehend von der Maximalpunktzahl von 500 Wertungspunkten einen prozentualen Punktabzug entsprechend ihrem prozentualen Abstand zum günstigsten Angebotspreis. Ab einem Abstand von mehr als 100 % über dem günstigsten Angebotspreis führt der Punktabzug zu einer negativen Punktzahl. Die jeweils erzielten Punktwerte der Angebote werden auf volle erreichte Punktzahlen abgerundet. Beispiel: Ein Angebotspreis der 29,48 % über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält von der erreichbaren Maximalpunktzahl (500 Wertungspunkte) einen Abzug von 29,48 % (-147,4 Wertungspunkte) und wird demnach mit einer Wertungspunktzahl (352,6) von 352 Wertungspunkten gewertet. 4. 5. Zuschlagskriterium Funktionalität (30 %) Die Funktionalität wird zu 30 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 300 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt innerhalb der Teststellung. Für die Zuteilung dieser Punkte werden die nachfolgenden Unterkriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung herangezogen. Für jedes dieser Unterkriterien werden die jeweils angegebenen Punkte vergeben, wenn die angebotene Leistung die in dem Unterkriterium beschriebene Funktionalität gut erfüllt. Die Punkte werden nicht vergeben, wenn die angebotene Leistung die Funktionalität nicht oder nur unzureichend erfüllt: — Syntax-Befehlseingabe (30 Punkte). Für eine schnelle Programmierung ist neben der Eingabe über das Touch-Panel die Eingabe über Syntax-Befehle mittels Kommandozeile notwendig. Darüber können alle Befehle ausgeführt werden, das Öffnen von Menüseiten ist nicht erforderlich. Bei der korrekten Syntaxeingabe unterstützt das System den Bediener durch Vorschläge der weiteren möglichen Befehle. — Antrieb aus einer laufenden Fahrt / asyn. Gruppe etc. herausnehmen (15 Punkte). Während der laufenden Fahrt können Einzelantriebe oder Antriebe einer asynchronen Gruppe aus der Fahrbewegung herausgenommen werden ohne den Fahrvorgang der übrigen Antriebe zu unterbrechen. — Antriebe in der Programmierung tauschen (15 Punkte). In einer bestehenden Programmierung können ein oder mehrere Züge ausgetauscht werden. Die Parameter werden dann auf die eingewechselten Züge übertragen. Bei einer Höhenänderung z.B. innerhalb einer Gruppe fragt das System ab, ob diese auch für andere Cues (Verwandlungen) übernommen werden soll. — Paralleler Zugriff auf min. drei verschiedene Vorstellungen (20 Punkte). Für den schnellen Zugriff auf verschiedene Vorstellungen (z.B. für gleichzeitigen Auf- und Abbau) muss der parallele Zugriff auf mindestens drei verschiedene Vorstellungen gleichzeitig möglich sein. Für die Umschaltung darf maximal ein Button gedrückt werden müssen, ein zusätzlicher Ladevorgang darf nicht notwendig sein. Die Übernahme z.B. von Cues (Verwandlungen), Effekte, Guppendefinitionen, Höhenmarken, Parameter aus einer Vorstellung in eine andere muss z.B. per „Copy & Paste“ bzw. per „Drag and Drop“ möglich sein. — Protokollierung aller Eingaben, Fahrbewegungen, Parameter etc. (20 Punkte). Zur Rückverfolgung, Betriebsanalyse und Fehlersuche müssen alle Eingaben, System- und Fehlermeldungen mindestens der letzten 6 Monate protokolliert werden. Diese Daten werden auf dem Server abgespeichert. — Abrufen einer nicht aktiv gespeicherten Eingabe (10 Punkte). Das Abrufen einer nicht gespeicherten Eingabe bzw. Fahrbewegung (z.B. Bewegungsfolge, Höhenstand) muss für mindestens 2 Monate aus den Bedienpulten heraus möglich sein. Diese Eingaben bzw. Fahrbewegungen lassen sich erneut abrufen und somit reproduzieren. — Teach-in-Funktion (20 Punkte). 1) Mit der Teach-in-Funktion lassen sich manuell erzeugte Fahrvorgänge (einschl. Geschwindigkeiten, Zwischenstops etc.) aufzeichnen. 2) Mit einer nachträglich editierbarer Fahrkurvenaufzeichnung über Griffe und Timeline lassen sich Änderungen vornehmen. — Benennung der Antriebe mit individuellen Bezeichnungen (10 Punkte). Für eine schnelle und eindeutige Zuordnung im Betriebsablauf können die Antriebe mit einer eindeutigen Bezeichnung (Ziffern + Buchstaben) individuell benannt werden. So kann z.B. Zug 15 mit der Bezeichnung „Oberlichtgestell 1“ benannt werden. — Auswahl der Antriebe durch Bezeichnungen (5 Punkte). Für eine schnelle Anwahl von verschiedenen Antrieben mit gleichen Benennungsmerkmalen z.B. Beleuchtung 1, Beleuchtung 2, etc. sollen in diesem Fall alle Antriebe die in der individuellen Bezeichnung z.B. „Beleuchtung“ haben angewählt werden können. Die Begriffstrennung erfolgt durch ein Leerzeichen. — Benennung von Cues (Verwandlungen) mit individuellen Bezeichnungen (10 Punkte). Für eine schnelle und eindeutige Zuordnung im Betriebsablauf können Cues (Verwandlungen) mit einer eindeutigen Bezeichnung (Ziffern + Buchstaben) individuell benannt werden. So kann z.B. Verwandlung 1 mit der Bezeichnung „Hauptvorhang öffnen“ benannt werden. — Überlagerung von Cues (Verwandlungen) (10 Punkte). Um die nächste Verwandlung beginnen zu können, muss die vorhergehende Verwandlung nicht am Ziel angekommen sein, der Start der folgenden Verwandlung kann vor Ende der Vorhergehenden sein. Die Antriebe bewegen sich gemäß den Vorgaben zum neuen Ziel. — Timer-Funktion (10 Punkte). Die Timer-Funktion zeigt als Hilfsmittel die verbleibende Restzeit bis zur nächsten Verwandlung an. Bei der Aktivierung bzw. Eingabe von Zeiten startet der Timer automatisch mit der Verwandlung. — Bedingungen für Fahrvorgänge (10 Punkte). Zwischen Antrieben, Gruppen etc. und auch zwischen Verwandlungen lassen sich Bedingungen definieren mit denen Fahrvorgänge zeit- oder positionsabhängig verknüpft werden können. Beispielsweise fährt Zug 2 los, wenn sich Zug 5 auf Höhe 12m befindet; oder Verwandlung 3 folgt Verwandlung 2 nach 8 sec Wartezeit. — Effekteditor (10 Punkte). Der Effekteditor stellt sowohl vorgefertigte Funktionen als auch Hilfsmittel für eigene Effekte zur Verfügung. Die Programmierung muss einfach und auf schnelle Weise erfolgen können. U.a. können durch Veränderung von Start- und Endpunkt, Amplitude und Dauer die Effekte verändert werden. Es sind damit beispielsweise folgende Effekte möglich: Wasserfall, Strahlenfahrten, Schneewippe, Kippfunktionen, Zufallsgenerator. Diese können als vorstellungsspezifische und als vorstellungsübergreifende Effekte abgespeichert werden. — Einstellbare Anfahr- und Bremsrampe je Antrieb (5 Punkte). Für jeden Antrieb kann eine Anfahr- und Bremsrampe eingestellt werden. Dies kann für jeden Antrieb vorstellungsübergreifend (z.B. Standardeinstellung) und vorstellungsspezifisch (z.B. je nach Dekoration) erfolgen. Die Rampen müssen individuell anpassbar sein. — Einstellbare Gewichtsgrenzen je Antrieb (5 Punkte). Je Antrieb lässt sich innerhalb der Maximallast eine obere und eine untere Gewichtsgrenze einstellen. — Einstellbare Fahrbereichsgrenzen je Antrieb (5 Punkte). Je Antrieb lässt sich eine obere und eine untere Fahrbereichsgrenzen einstellen. Dann kann der Antrieb nur innerhalb dieser Grenzen bewegt werden. — Einstellbare Fahrgeschwindigkeit je Antrieb (5 Punkte). Je Antrieb lässt sich die maximale Fahrgeschwindigkeit einstellen. — Höhenstandsanzeige in Bezug auf Dekorationen (10 Punkte). Die Höhenstandsanzeige der einzelnen Antriebe lässt sich auf eingehängte Dekorationen beziehen. Damit wird eine Wand auf 0,00m (Unterkante Wand) eingesetzt und nicht auf die Bauhöhe der Wand bei z.B. 8m Zughöhe. — Globale Höhenposition (10 Punkte). Häufig angefahrene Positionen lassen sich als globale Höhenposition definieren. Diese stehen allen Antrieben als Ziel zur Verfügung. Werden die globalen Höhenpositionen verändert, verändern sich (nach Abfrage) ebenfalls alle referenzierten Antriebe in den Verwandlungen. Werden globale Höhenpositionen (nach Abfrage) gelöscht, werden die Referenzierungen aufgelöst und die jeweiligen Höhenstände übernommen. Eine individuelle Bezeichnung ist möglich. — Dekorationsbibliothek (15 Punkte). In einer Bibliothek lassen sich beliebige Dekorationen hinterlegen, ebenso können spezifische Parameter (z.B. Maße, Gewicht, Bremsrampe, Fahrgrenzen) und Informationen zu den einzelnen Dekorationen hinzugefügt werden. Eingetragene Parameter und Informationen werden durch das System angewendet. Eine Dekorationsverwaltung mit Suchbegriffen und bildlicher Darstellung soll vorhanden sein. Vorgefertigte Dekorationen sind in der Bibliothek enthalten. — Dekorationseditor (15 Punkte). Mit einem Editor lassen sich über das Bedienpult auf einfache Weise individuelle Dekorationen in 2D und 3D erstellen und anpassen. — Zeichnungsimport (5 Punkte). Zeichnungen der Dekorationen im Format dwg bzw. dxf (Autocad 2012) können in die Steuerung importiert werden. Die Zeichnungen können 2D und 3D angezeigt werden. — Simulation szenischer Abläufe (10 Punkte). In einer Simulation lassen sich Fahrvorgänge der Ober- und Untermaschinerie mit der Darstellung von Kulissen und Dekoelementen darstellen. Damit ist zur Vorprogrammierung eine Kollisionsprüfung möglich. Die Simulation soll sowohl am „Regieplatz Obermaschinerie“ als auch am Bedienpult möglich sein. Die Darstellung ist in 2D und in 3D möglich. — Betriebsstundenauswertung je Antriebseinheit (10 Punkte). Für die betriebliche Analyse hinsichtlich Verschleiß, Betriebskosten, Wartung etc. wird für jeden Antrieb ein Logbuch geführt. Darin werden automatisch die wesentlichen Betriebsdaten (Fahrleistung, Betriebsdauer, Temperaturen etc.) erfasst, weiterhin können Wartungsinformationen hinzugefügt werden. Diese Daten müssen für mindestens 3 Jahre im System abgerufen werden können. Für weiterreichende Analysezwecke müssen ältere Betriebsdaten geladen werden können. — I/O-Schaltkontakte (10 Punkte). Für die steuerungstechnische Einbindung von Dekorationen (Abfragekontakte, Schaltfunktionen) sollen stationäre I/O-Schaltkontakte und drahtlose mobile I/O-Schaltboxen vorhanden sein. Die Schaltkontakte können in der Steuerung mit logischen Funktionen verknüpft werden z.B. Freigabe für Zug 3 wenn Eingangsschaltkontakt 1 „Tür“ geschlossen. Genauso können mit den Schaltkontakten Signalisierungen auf den Bedienpulten angezeigt werden: Ist beispielsweise Eingangsschaltkontakt 3 „Klappe“ geschlossen, wird dies auf den Bedienpulten durch eine Leuchtanzeige oder einen Text „Klappe geschlossen“ signalisiert. Genauso können über Schaltbuttons Schaltausgänge betätigt werden. Die Schaltausgänge lassen sich ebenfalls logisch verknüpfen: Wenn Zug 8 auf 6m dann Schaltausgang 5 einschalten. 4.6 Zuschlagskriterium Programmierweise (10·%) Die Programmierweise wird zu 10 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 100 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt im Rahmen der Teststellung (s.o. Ziffer 4.2). Die Wertung des Zuschlagskriteriums Programmierweise erfolgt nach den folgenden. Unterkriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung. Für jeden ausgeführten Beispielauftrag werden nach diesen Unterkriterien die jeweils angegebenen Punkte vergeben. Der endgültig erzielte Punktwert für das Zuschlagskriterium Programmierweise errechnet sich aus dem Mittelwert der Punktergebnisse für alle 15 Beispielaufträge. 1. Programmierung der Funktionstasten (50 Punkte) Es wird die Einfachheit der Programmierung der Funktionstasten gewertet. Der Bieter, der zur Programmierung die wenigsten Menüseiten benötigt, erhält 50 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jede weitere Menüseite einen Abzug von 10 Punkten. 2. Schneller Probenbetrieb (50 Punkte) Es wird die Anzahl der notwendigen Befehlsschritte bis zum Start einer Bewegung im Proben- bzw. Einrichtbetrieb gewertet. Der Bieter, der hierfür die niedrigste Anzahl von Tastenanschlägen benötigt, erhält 50 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jeden weiteren Tastenanschlag einen Abzug von 5 Punkten. 4.7. Zuschlagskriterium Geschwindigkeit (10 %) Die Geschwindigkeit der Programmierung wird zu 10 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 100 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt im Rahmen der Teststellung (s.o. Ziffer 4.2). Die Wertung des Zuschlagskriteriums Geschwindigkeit erfolgt dabei nach den nachfolgenden Zeitkriterien. Für jeden ausgeführten Beispielauftrag werden nach diesen Zeitkriterien die jeweils angegebenen Punkte vergeben. Maßgeblich ist dabei die Zeit bis zur Erledigung des Beispielauftrages. Erledigt ist ein Auftrag, der alle Anforderungen auf der ausgedruckten Version des Auftrages erfüllt. Die Zeit beginnt mit Überreichung der·ausgedruckten Version des Auftrags. Als Zeitpunkt der Erledigung gilt das Ende der Simulation des Beispielauftrages auf der Projektionsleinwand. Der endgültig erzielte Punktwert für das Zuschlagskriterium. Geschwindigkeit errechnet sich aus dem Mittelwert der Punktergebnisse für alle 15. Beispielaufträge. 1. Einhaltung der vorgegebenen Zeit (35 Punkte) Es wird gewertet, ob der Bieter die vorgegebene Maximal-Zeit zur Erledigung des. Beispielauftrages eingehalten hat. Ist dies der Fall, erhält der Bieter 35 Punkte, Andernfalls 0 Punkte. 2. Schnelligkeit (65 Punkte) Es wird gewertet, wie schnell der Bieter den Beispielauftrag erledigt. Der Bieter, der. Den Auftrag am schnellsten erledigt, erhält 65 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jede weitere Sekunde einen Abzug von 1 Punkt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung der bühnentechnischen Einrichtungen der Bühnentechnischen Einrichtungen des Deutschen Schauspielhauses Hamburg.
Menge oder Umfang:
Die gesamte Obermaschinerie wird erneuert, u.a. mit Demontage des vorhandenen Dachtragwerks, Schnürboden, sowie hydraulische und elt.-mech. Obermaschinerie.
Einbau eines neuen Schnür- und Rollenbodens, Erneuerung der Zuganlage, u. a. 66 St. Prospektzüge mit Erweiterungsmöglichkeit auf 82 St., 4 St. Panoramazüge, 1 St. Vorhanganlage, 2 St. Nullgassenzüge, 10 St. Punktzüge, 1 St. Portalbeleuchtungsbrücke, 4 St. Galeriezüge, 1 St. Seitenbühnentor, 1 St. Hinterbühnentor mit Notauslösefunktion, Erneuerung Antrieb Schutzvorhang, alle Einrichtungen mit elektro- mechanischen Antrieben. Umbau der bestehenden Drehbühne. Einbau einer neuen Steuerungsanlage (SIL 3) für die komplette Obermaschinerie, die umgebaute Untermaschinerie und ein vorhandenes Orchesterpodium.
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Ergänzung und Erneuerung von Bühnenboden, Ausführung von Holzverkleidungen.
Referenznummer: VE4730
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neue Schauspielhaus GmbH, Kirchenallee 39, 20099 Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes durch Vorlage eines aktuellen Handels- bzw. Berufsregisterauszugs (der Auszug soll zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein),
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlusskriterium nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i) vorliegt.
Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplanrechtskräftig bestätigt wurde,
Ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
Dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
Dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlusskriterium nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 lit. a) bis g) vorliegt,
— Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Fehlen einzelne Nachweise und Erklärungen und sind die Angebote der Bieter nicht zwingend auszuschließen, haben die Bieter fehlende Nachweise und Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen von den Bietern in der engeren Wahl durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.
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Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. VOB/A §6 Abs. 3 Nr. 2 a) bis c), Nr. 5:
— seinen Umsatz in den letzten abgeschlossenen 5 Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgefuhrten Aufträgen,
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— Die von Ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Auflistung mit Angabe von.
Projektbezeichnung, Rechnungswert, Ausführungszeiten, Ansprechpartner mit Telefon-Nr. und E-Mail Adresse.
— Die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— Die Zahl der bei ihm aktuell beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— Das von Ihm für Leitung, Aufsicht und Ausführung vorgesehene technische Personal, namentliche Benennung der Projektleitung sowie der übrigen Projektbeteiligten, mit Angabe der Qualifikation, Berufserfahrung, Dauer der Betriebszugehörigkeit und abgewickelte Projekte. Fehlen einzelne Nachweise und Erklärungen sind diese auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
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Mindeststandards:
Gemäß VOB/A §6, Abs. 3 Nr. 2 a) bis c), Nr. 5:
— Mindestumsatz in den letzten abgeschlossenen fünf Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Jahresumsatz (min.): 5 000 000,0. EUR (netto).
Davon:
Maschinenbauanteil: 3,5 000 000 EUR (netto).
Steuerung incl. Elektromontage: 1,5 000 000 EUR (netto).
— Ausgeführte Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die Leistungen sind vergleichbar, wenn mindestens folgende Arbeiten in einem Projekt ausgeführt wurden:
— Demontage Stahlbau und Maschinentechnik,
— Montage von Stahlbau: Rollenboden, Schnürboden, Arbeitsgalerien; Portalzone,
— Montage und Inbetriebnahme von min. 60 Achsen bzw. Antrieben mit elektromotorischen Seilwindenantrieben der Obermaschinerie und Antriebstechnik Untermaschinerie,
— Inbetriebnahme einer Steuerungsanlage mit elektromotorischen Seilwindenantrieben nach SIL 3 für o.g. Anzahl von Antrieben,
— Ausführung von Bühnenholzarbeiten.
Erneuerung von Bühnenboden einer Fläche von min. 300 m².
Mindestanforderung:
Durchführung von Projekten mit o.g. Umfang oder:
— Erstellung einer Bühnenmaschinerie (Ober- und Untermaschinerie mit Steuerung) mit einem Auftragsvolumen von min. 4 000 000,0 EUR (netto).
Ausführung von Bühnenholzarbeiten mit Bodenbelag aus Dreischichtmassivholzplatten mit Deckschicht aus min. 13mm Pitch-Pine-Kernholz, Rohdichte Deckschicht (bezogen auf 9 % Holzfeuchte): min. 580 kg/m³.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. §6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A:
Für die Durchführung des Auftrages ist die besondere Fachkunde nachzuweisen durch:
— Darstellung der Betriebsstruktur zur Koordination und Abwicklung der Leistung in Form eines Organigramms (Projektleitung, Konstruktion, Fertigung, Montagen, Benennung der Mitarbeiter),
— Darstellung des geplanten Montageablaufes anhand des den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Bauterminplans, mit Angabe der Anzahl und namentlicher Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter,
— Der Bewerber muss eine geprüfte Positionier- und Synchronfahrsteuerung für Einrichtungen der Obermaschinerie unter Einordnung in das Sicherheitsintegritätslevel 3 (SIL 3) nach DIN 61508 in seinem stetigen Bauprogramm nachweisen. Die im Leistungsverzeichnis geforderten Steuerungsfunktionen müssen bereits in einer am Markt erhältlichen Softwareversion enthalten sein, eine funktionsfähige Referenzanlage ist zu benennen,
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— Leistungsfähigkeit im Bereich Stahlbau ist durch die Befähigung zum Schweißen von Stahlhochbauten durch den großen und kleinen Nachweis (DIN 18800, Teil 7) darzulegen,
— Nachweis, daß der Bieter über die notwendigen Gerätschaften zum Aufbau, betriebsfertigen Installieren sowie Durchführung der Arbeiten (Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Kranfahrzeuge, Hebezeuge, Transportmittel, (Gerüste) verfügt.
Fehlen einzelne Nachweise und Erklärungen sind diese auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen.
Mindeststandards:
— Die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
· Vergleichsanforderung:
Fest eingestellte Montageleiter Stahl- / Maschinenbau: min. 5.
Fest eingestellte Montageleiter Steuerung- / Elektrotechnik: min. 4.
— Das von Ihm für Leitung, Aufsicht und Ausführung vorgesehene technische Personal, namentliche Benennung der Projektleitung sowie der übrigen Projektbeteiligten, mit Angabe der Qualifikation, Berufserfahrung, Dauer der Betriebszugehörigkeit, abgewickelte Projekte.
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Konstruktion Maschinenbau/Stahlbau: min. 5 Mitarbeiter.
Konstruktion Steuerungs- Elektrotechnik: min. 3 Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten.
Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise (z.B. III.2.1)) einzeln vorzulegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-06-29 📅
Öffnungsort: Bühneneingang Schauspielhaus, Ellmenreichstrasse 3, 20099 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Bühneneingang Schauspielhaus, Ellmenreichstrasse 3, 20099 Hamburg, DEUTSCHLAND.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Je Angebot ein Firmenvertreter (Ausweispflicht) oder ein bevollmächtigter Vertreter (nur bei vorheriger Vorlage der Vollmacht).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Funktionalität (Unterkriterien unter VI.3.) (30)
3. Programmierweise (Unterkriterien unter VI.3.) (10)
4. Programmiergeschwindigkeit (Unterkriterien unter VI.3.) (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ruppert Everke
Name: Neue Schauspielhaus GmbH
Postanschrift: Ellmenreichstrasse 3
Kontaktperson: Herrn Everke

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-09-24 📅
Datum des Endes: 2013-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VE4730
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 011-016949
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen können auf elektronischem Weg angefordert werden: ruppert.everke@schauspielhaus.de.
Rückfragen bitte nur schriftlich per E-Mail an: ruppert.everke@schauspielhaus.de.
Angebote sind als solche auf dem Umschlag kenntlich zu machen.
Auf die verkürzte Angebotsfrist aufgrund der erfolgten Vorankündigung wird hingewiesen.
Bieter, die die Mindestkriterien gem. III.2.2 und III.2.3. nicht erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Anlage 1: Wertungskriterien.
1. Erste Stufe: Formalprüfung
Die Angebote werden auf einer ersten Stufe auf Vollständigkeit und formelle Richtigkeit sowie auf die Einhaltung der Mindestanforderungen hin geprüft. Angebote, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen oder Änderungen der Verdingungsunterlagen enthalten, werden unmittelbar und zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Ebenso werden Angebote unmittelbar und zwingend ausgeschlossen, die hinsichtlich der angebotenen Preise oder der angebotenen Leistungen unvollständig sind oder widersprüchliche Angaben enthalten. Falschangaben, insbesondere etwa zur Eignung der Bieter, führen in jedem Fall zum Ausschluss des Angebotes.
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Soweit hiervon nicht die angebotenen Preise oder die angebotenen Leistungen betroffen sind, wird die Vergabestelle einzelne gegebenenfalls in den Angeboten fehlende Erklärungen oder Nachweise nachfordern und widersprüchliche Angaben aufklären. Hierzu kann die Vergabestelle die Bieter auffordern, binnen einer Frist von sechs Kalendertagen fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen bzw. widersprüchliche Angaben richtigzustellen. Soweit ein Bieter dieser Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, wird das Angebot dieses Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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2.. Zweite Stufe: Eignungsprüfung
Auf einer zweiten Stufe wird die Eignung der Bieter anhand der eingereichten Nachweise und Erklärungen und der geforderten Mindestkriterien geprüft. Hierbei wird festgestellt, ob die Bieter die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendige Sicherheit bieten, die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages verfügen. Angebote ungeeigneter Bieter werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Bestehen Zweifel an der Eignung eines Bieters entscheidet die Vergabestelle, ob die Vorlage weiterer Nachweise oder Erklärungen geeignet und erforderlich ist, um diese Zweifel zu klären. Die Vergabestelle kann eigene Ermittlungen vornehmen. Ein Anspruch der Bieter auf Anforderung oder Berücksichtigung weiterer Nachweise oder Erklärungen durch die Vergabestelle besteht nicht.
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3. Dritte Stufe: Preisprüfung
Auf einer dritten Stufe wird geprüft, ob die Angebote in sich schlüssig sind, also im Kostenaufbau und im Verhältnis der einzelnen Preise zueinander eine ordnungsgemäße Kalkulation erkennen lassen. Auf ein Angebot mit einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden; ein solches Angebot wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen. ln Zweifelsfällen kann die Vergabestelle die betroffenen Bieter auffordern, binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nähere Angaben zur Ermittlung der Preise für die Gesamtleistung oder für Teilleistungen, zur Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der Preise, zu den gewählten technischen Lösungen und zu sonstigen günstigen Ausführungsbedingungen zu machen. Soweit ein Bieter dieser Aufforderung nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, kann das Angebot dieses Bieters vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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4. Vierte Stufe: Wirtschaftlichkeitsprüfung
4.1. Vorbemerkungen
Das Deutsche Schauspielhaus in Hamburg ist eines der führenden Sprechtheater im deutschsprachigen Raum. Die hier gefertigten Produktionen stellen jeweils hohe Anforderungen an die theatertechnischen Möglichkeiten und die Flexibilität der theatertechnischen Anlagen. Dabei werden überwiegend Vorstellungen mit langen Laufzeiten gespielt, die in der Regel speziell für dieses Theater entworfen werden. Die Bühnenbildner und Regieteams sind meist international tätig, die Anforderungen also entsprechend anzupassen. Jährlich finden mehr als 300 Vorstellungen statt. Die Bühne wird dabei im Zweischichtbetrieb genutzt. Mit morgendlicher Probe und abendlicher Vorstellung werden die Dekorationen auf der Bühne viermal täglich gewechselt. Für die häufigen Umbauten stehen nur kurze Zeiträume zur Verfügung. Die Umbauten erfordern daher ein sehr hohes Maß an Schnelligkeit, Flexibilität, Qualität, Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität der Anlagen. Diese Aspekte sind wiederum stark von der Steuerung der Anlagen abhängig. Die Wertung der Angebote erfolgt daher nicht nur nach dem angebotenen Preis, sondern auch nach qualitativen Kriterien in Bezug auf die angebotene Leistung.
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4.2. Teststellung
Für die Wertung der qualitativen Kriterien wird eine Teststellung durchgeführt, zu der alle Bieter eingeladen werden. Die Teststellung erfolgt in Form einer Vorführung der von den Bietern angebotenen Steuerung der bühnentechnischen Anlage im DSH.
Die Teststellung findet im Anschluß an die Submission, 29.6.2012, 10:00 - 19:00 Uhr, im DSH statt. Alle Bieter müssen sich zu diesem Termin für diesen Tag zur Verfügung halten.
Für die Teststellung haben die Bieter ein dem angebotenen Hauptpult entsprechendes Bedienpult samt Zubehör und Verkabelung zu liefern und vor Ort aufzustellen und zu installieren. Dieses Bedienpult muss in jeder Hinsicht, hardware- und softwareseitig, der angebotenen Leistung entsprechen, die im Falle einer Zuschlagserteilung zu liefern ist. Sollte das Bedienpult nicht in jeder Hinsicht der ausgeschriebenen Leistung entsprechen, wird das Angebot des entsprechenden Bieters wegen widersprüchlicher Angaben zur ausgeschriebenen Leistung unmittelbar und zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Zu Dokumentationszwecken werden von der Vergabestelle während der Teststellung Fotografien und Videoaufnahmen angefertigt.
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Für die Aufstellung und Installation des Bedienpultes wird jedem Bieter eine Stunde zur Verfügung gestellt. Ein Beamer und eine Projektionsleinwand werden vor Ort gestellt. Sämtliches benötigtes Zubehör sowie die erforderliche Verkabelung sind von den Bietern mitzubringen. Außerdem haben die Bieter einen Mitarbeiter zu stellen, der die Teststellung an dem Bedienpult durchführen kann.
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Im Rahmen der Vorführung werden den Bietern insgesamt 15 Beispielaufträge erteilt, die mit Hilfe des Bedienpultes auszuführen sind. Die Ausführung der Beispielaufträge besteht darin, dass die Bieter die Dekorationswechsel und Bewegungen aus den einzelnen Aufträgen programmieren und als Simulation auf der Projektionsleinwand darstellen. Die Aufträge werden zunächst verlesen und den Bietern dann als ausgedruckte Version übergeben. Für die Ausführung und Erläuterung des Auftrags steht sodann eine vorab festgesetzte Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus wird die Zeit gemessen, die der Bieter für die Programmierung des Auftrages benötigt. Die praktische Anwendung der Steuerung wird anschließend anhand der Art und Weise, der Schnelligkeit und der Ergebnisse der Ausführung des Auftrags bewertet.
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Für die Bewertung wird aus Vertretern des Auftraggebers eine Bewertungskommission bestehend aus 3 Mitgliedern gebildet. Der Bewertungskommission werden weiterhin technische Berater zur Verfügung stehen. Die Bewertung der einzelnen durch die Bieter ausgeführten Aufträge erfolgt anhand des jeweiligen Mittelwertes aller Einzelbewertungen der Mitglieder der Bewertungskommission. Für die Bewertung gelten die nachfolgenden Kriterien und Berechnungsmethoden.
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Zuschlagskriterien und Wichtung.
Die Entscheidung über den Zuschlag richtet sich nach den folgenden Zuschlagskriterien und ihrer jeweiligen Gewichtung:
Angebotspreis zu 50 %.
Funktionalität zu 30 %.
Programmierweise zu 10 %.
Programmiergeschwindigkeit zu 10 %.
Den Zuschlag erhält das Angebot, das sich nach diesen Kriterien als das wirtschaftlichste Angebot erweist. Hierzu wird unter den Angeboten eine Rangfolge anhand einer Punktmatrix von bis zu maximal erreichbaren 1000 Punkten je Angebot gebildet. Die Zuteilung der Punkte erfolgt anhand der vorgenannten Kriterien und ihrer angegebenen Gewichtung, wie sie nachfolgend im Einzelnen beschrieben sind.
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4.4. Zuschlagskriterium Preis (50 %)
Der Angebotspreis wird zu 50 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 500 Punkte.
Grundlage der Wertung ist der Brutto-Angebotsendpreis zuzüglich darin gegebenenfalls noch nicht enthaltener Bedarfs- bzw. Eventualpositionen oder Optionen abzüglich gegebenenfalls gewährter und wertbarer Preisnachlässe.
Für die Wertung der Angebote wird der günstigste Angebotspreis aller in der Wertung verbliebenen Angebote als Referenzwert herangezogen und mit der Maximalpunktzahl von 500 Wertungspunkten gewertet. Die Angebotspreise aus den anderen in der Wertung verbliebenen Angeboten erhalten ausgehend von der Maximalpunktzahl von 500 Wertungspunkten einen prozentualen Punktabzug entsprechend ihrem prozentualen Abstand zum günstigsten Angebotspreis. Ab einem Abstand von mehr als 100 % über dem günstigsten Angebotspreis führt der Punktabzug zu einer negativen Punktzahl. Die jeweils erzielten Punktwerte der Angebote werden auf volle erreichte Punktzahlen abgerundet.
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Beispiel:
Ein Angebotspreis der 29,48 % über dem günstigsten Angebotspreis liegt, erhält von der erreichbaren Maximalpunktzahl (500 Wertungspunkte) einen Abzug von 29,48 % (-147,4 Wertungspunkte) und wird demnach mit einer Wertungspunktzahl (352,6) von 352 Wertungspunkten gewertet.
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4. 5. Zuschlagskriterium Funktionalität (30 %)
Die Funktionalität wird zu 30 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 300 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt innerhalb der Teststellung.
Für die Zuteilung dieser Punkte werden die nachfolgenden Unterkriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung herangezogen. Für jedes dieser Unterkriterien werden die jeweils angegebenen Punkte vergeben, wenn die angebotene Leistung die in dem Unterkriterium beschriebene Funktionalität gut erfüllt. Die Punkte werden nicht vergeben, wenn die angebotene Leistung die Funktionalität nicht oder nur unzureichend erfüllt:
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— Syntax-Befehlseingabe (30 Punkte).
Für eine schnelle Programmierung ist neben der Eingabe über das Touch-Panel die Eingabe über Syntax-Befehle mittels Kommandozeile notwendig. Darüber können alle Befehle ausgeführt werden, das Öffnen von Menüseiten ist nicht erforderlich. Bei der korrekten Syntaxeingabe unterstützt das System den Bediener durch Vorschläge der weiteren möglichen Befehle.
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— Antrieb aus einer laufenden Fahrt / asyn. Gruppe etc. herausnehmen (15 Punkte).
Während der laufenden Fahrt können Einzelantriebe oder Antriebe einer asynchronen Gruppe aus der Fahrbewegung herausgenommen werden ohne den Fahrvorgang der übrigen Antriebe zu unterbrechen.
— Antriebe in der Programmierung tauschen (15 Punkte).
In einer bestehenden Programmierung können ein oder mehrere Züge ausgetauscht werden. Die Parameter werden dann auf die eingewechselten Züge übertragen. Bei einer Höhenänderung z.B. innerhalb einer Gruppe fragt das System ab, ob diese auch für andere Cues (Verwandlungen) übernommen werden soll.
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— Paralleler Zugriff auf min. drei verschiedene Vorstellungen (20 Punkte).
Für den schnellen Zugriff auf verschiedene Vorstellungen (z.B. für gleichzeitigen Auf- und Abbau) muss der parallele Zugriff auf mindestens drei verschiedene Vorstellungen gleichzeitig möglich sein. Für die Umschaltung darf maximal ein Button gedrückt werden müssen, ein zusätzlicher Ladevorgang darf nicht notwendig sein. Die Übernahme z.B. von Cues (Verwandlungen), Effekte, Guppendefinitionen, Höhenmarken, Parameter aus einer Vorstellung in eine andere muss z.B. per „Copy & Paste“ bzw. per „Drag and Drop“ möglich sein.
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— Protokollierung aller Eingaben, Fahrbewegungen, Parameter etc. (20 Punkte).
Zur Rückverfolgung, Betriebsanalyse und Fehlersuche müssen alle Eingaben, System- und Fehlermeldungen mindestens der letzten 6 Monate protokolliert werden. Diese Daten werden auf dem Server abgespeichert.
— Abrufen einer nicht aktiv gespeicherten Eingabe (10 Punkte).
Das Abrufen einer nicht gespeicherten Eingabe bzw. Fahrbewegung (z.B. Bewegungsfolge, Höhenstand) muss für mindestens 2 Monate aus den Bedienpulten heraus möglich sein. Diese Eingaben bzw. Fahrbewegungen lassen sich erneut abrufen und somit reproduzieren.
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— Teach-in-Funktion (20 Punkte).
1) Mit der Teach-in-Funktion lassen sich manuell erzeugte Fahrvorgänge (einschl. Geschwindigkeiten, Zwischenstops etc.) aufzeichnen.
2) Mit einer nachträglich editierbarer Fahrkurvenaufzeichnung über Griffe und Timeline lassen sich Änderungen vornehmen.
— Benennung der Antriebe mit individuellen Bezeichnungen (10 Punkte).
Für eine schnelle und eindeutige Zuordnung im Betriebsablauf können die Antriebe mit einer eindeutigen Bezeichnung (Ziffern + Buchstaben) individuell benannt werden. So kann z.B. Zug 15 mit der Bezeichnung „Oberlichtgestell 1“ benannt werden.
— Auswahl der Antriebe durch Bezeichnungen (5 Punkte).
Für eine schnelle Anwahl von verschiedenen Antrieben mit gleichen Benennungsmerkmalen z.B. Beleuchtung 1, Beleuchtung 2, etc. sollen in diesem Fall alle Antriebe die in der individuellen Bezeichnung z.B. „Beleuchtung“ haben angewählt werden können. Die Begriffstrennung erfolgt durch ein Leerzeichen.
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— Benennung von Cues (Verwandlungen) mit individuellen Bezeichnungen (10 Punkte).
Für eine schnelle und eindeutige Zuordnung im Betriebsablauf können Cues (Verwandlungen) mit einer eindeutigen Bezeichnung (Ziffern + Buchstaben) individuell benannt werden. So kann z.B. Verwandlung 1 mit der Bezeichnung „Hauptvorhang öffnen“ benannt werden.
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— Überlagerung von Cues (Verwandlungen) (10 Punkte).
Um die nächste Verwandlung beginnen zu können, muss die vorhergehende Verwandlung nicht am Ziel angekommen sein, der Start der folgenden Verwandlung kann vor Ende der Vorhergehenden sein. Die Antriebe bewegen sich gemäß den Vorgaben zum neuen Ziel.
— Timer-Funktion (10 Punkte).
Die Timer-Funktion zeigt als Hilfsmittel die verbleibende Restzeit bis zur nächsten Verwandlung an. Bei der Aktivierung bzw. Eingabe von Zeiten startet der Timer automatisch mit der Verwandlung.
— Bedingungen für Fahrvorgänge (10 Punkte).
Zwischen Antrieben, Gruppen etc. und auch zwischen Verwandlungen lassen sich Bedingungen definieren mit denen Fahrvorgänge zeit- oder positionsabhängig verknüpft werden können. Beispielsweise fährt Zug 2 los, wenn sich Zug 5 auf Höhe 12m befindet; oder Verwandlung 3 folgt Verwandlung 2 nach 8 sec Wartezeit.
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— Effekteditor (10 Punkte).
Der Effekteditor stellt sowohl vorgefertigte Funktionen als auch Hilfsmittel für eigene Effekte zur Verfügung. Die Programmierung muss einfach und auf schnelle Weise erfolgen können. U.a. können durch Veränderung von Start- und Endpunkt, Amplitude und Dauer die Effekte verändert werden. Es sind damit beispielsweise folgende Effekte möglich: Wasserfall, Strahlenfahrten, Schneewippe, Kippfunktionen, Zufallsgenerator. Diese können als vorstellungsspezifische und als vorstellungsübergreifende Effekte abgespeichert werden.
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— Einstellbare Anfahr- und Bremsrampe je Antrieb (5 Punkte).
Für jeden Antrieb kann eine Anfahr- und Bremsrampe eingestellt werden. Dies kann für jeden Antrieb vorstellungsübergreifend (z.B. Standardeinstellung) und vorstellungsspezifisch (z.B. je nach Dekoration) erfolgen. Die Rampen müssen individuell anpassbar sein.
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— Einstellbare Gewichtsgrenzen je Antrieb (5 Punkte).
Je Antrieb lässt sich innerhalb der Maximallast eine obere und eine untere Gewichtsgrenze einstellen.
— Einstellbare Fahrbereichsgrenzen je Antrieb (5 Punkte).
Je Antrieb lässt sich eine obere und eine untere Fahrbereichsgrenzen einstellen. Dann kann der Antrieb nur innerhalb dieser Grenzen bewegt werden.
— Einstellbare Fahrgeschwindigkeit je Antrieb (5 Punkte).
Je Antrieb lässt sich die maximale Fahrgeschwindigkeit einstellen.
— Höhenstandsanzeige in Bezug auf Dekorationen (10 Punkte).
Die Höhenstandsanzeige der einzelnen Antriebe lässt sich auf eingehängte Dekorationen beziehen. Damit wird eine Wand auf 0,00m (Unterkante Wand) eingesetzt und nicht auf die Bauhöhe der Wand bei z.B. 8m Zughöhe.
— Globale Höhenposition (10 Punkte).
Häufig angefahrene Positionen lassen sich als globale Höhenposition definieren. Diese stehen allen Antrieben als Ziel zur Verfügung. Werden die globalen Höhenpositionen verändert, verändern sich (nach Abfrage) ebenfalls alle referenzierten Antriebe in den Verwandlungen. Werden globale Höhenpositionen (nach Abfrage) gelöscht, werden die Referenzierungen aufgelöst und die jeweiligen Höhenstände übernommen. Eine individuelle Bezeichnung ist möglich.
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— Dekorationsbibliothek (15 Punkte).
In einer Bibliothek lassen sich beliebige Dekorationen hinterlegen, ebenso können spezifische Parameter (z.B. Maße, Gewicht, Bremsrampe, Fahrgrenzen) und Informationen zu den einzelnen Dekorationen hinzugefügt werden. Eingetragene Parameter und Informationen werden durch das System angewendet. Eine Dekorationsverwaltung mit Suchbegriffen und bildlicher Darstellung soll vorhanden sein. Vorgefertigte Dekorationen sind in der Bibliothek enthalten.
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— Dekorationseditor (15 Punkte).
Mit einem Editor lassen sich über das Bedienpult auf einfache Weise individuelle Dekorationen in 2D und 3D erstellen und anpassen.
— Zeichnungsimport (5 Punkte).
Zeichnungen der Dekorationen im Format dwg bzw. dxf (Autocad 2012) können in die Steuerung importiert werden. Die Zeichnungen können 2D und 3D angezeigt werden.
— Simulation szenischer Abläufe (10 Punkte).
In einer Simulation lassen sich Fahrvorgänge der Ober- und Untermaschinerie mit der Darstellung von Kulissen und Dekoelementen darstellen. Damit ist zur Vorprogrammierung eine Kollisionsprüfung möglich. Die Simulation soll sowohl am „Regieplatz Obermaschinerie“ als auch am Bedienpult möglich sein. Die Darstellung ist in 2D und in 3D möglich.
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— Betriebsstundenauswertung je Antriebseinheit (10 Punkte).
Für die betriebliche Analyse hinsichtlich Verschleiß, Betriebskosten, Wartung etc. wird für jeden Antrieb ein Logbuch geführt. Darin werden automatisch die wesentlichen Betriebsdaten (Fahrleistung, Betriebsdauer, Temperaturen etc.) erfasst, weiterhin können Wartungsinformationen hinzugefügt werden. Diese Daten müssen für mindestens 3 Jahre im System abgerufen werden können. Für weiterreichende Analysezwecke müssen ältere Betriebsdaten geladen werden können.
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— I/O-Schaltkontakte (10 Punkte).
Für die steuerungstechnische Einbindung von Dekorationen (Abfragekontakte, Schaltfunktionen) sollen stationäre I/O-Schaltkontakte und drahtlose mobile I/O-Schaltboxen vorhanden sein. Die Schaltkontakte können in der Steuerung mit logischen Funktionen verknüpft werden z.B. Freigabe für Zug 3 wenn Eingangsschaltkontakt 1 „Tür“ geschlossen.
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Genauso können mit den Schaltkontakten Signalisierungen auf den Bedienpulten angezeigt werden: Ist beispielsweise Eingangsschaltkontakt 3 „Klappe“ geschlossen, wird dies auf den Bedienpulten durch eine Leuchtanzeige oder einen Text „Klappe geschlossen“ signalisiert. Genauso können über Schaltbuttons Schaltausgänge betätigt werden. Die Schaltausgänge lassen sich ebenfalls logisch verknüpfen: Wenn Zug 8 auf 6m dann Schaltausgang 5 einschalten.
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4.6 Zuschlagskriterium Programmierweise (10·%)
Die Programmierweise wird zu 10 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 100 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt im Rahmen der Teststellung (s.o. Ziffer 4.2).
Die Wertung des Zuschlagskriteriums Programmierweise erfolgt nach den folgenden.
Unterkriterien mit ihrer jeweiligen Gewichtung. Für jeden ausgeführten Beispielauftrag werden nach diesen Unterkriterien die jeweils angegebenen Punkte vergeben. Der endgültig erzielte Punktwert für das Zuschlagskriterium Programmierweise errechnet sich aus dem Mittelwert der Punktergebnisse für alle 15 Beispielaufträge.
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1. Programmierung der Funktionstasten (50 Punkte)
Es wird die Einfachheit der Programmierung der Funktionstasten gewertet. Der Bieter, der zur Programmierung die wenigsten Menüseiten benötigt, erhält 50 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jede weitere Menüseite einen Abzug von 10 Punkten.
2. Schneller Probenbetrieb (50 Punkte)
Es wird die Anzahl der notwendigen Befehlsschritte bis zum Start einer Bewegung im Proben- bzw. Einrichtbetrieb gewertet. Der Bieter, der hierfür die niedrigste Anzahl von Tastenanschlägen benötigt, erhält 50 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jeden weiteren Tastenanschlag einen Abzug von 5 Punkten.
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4.7. Zuschlagskriterium Geschwindigkeit (10 %)
Die Geschwindigkeit der Programmierung wird zu 10 % gewertet. Die durch ein Angebot maximal erreichbare Punktzahl in diesem Zuschlagskriterium beträgt somit 100 Punkte. Die Zuteilung dieser Punkte erfolgt im Rahmen der Teststellung (s.o. Ziffer 4.2).
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Die Wertung des Zuschlagskriteriums Geschwindigkeit erfolgt dabei nach den nachfolgenden Zeitkriterien. Für jeden ausgeführten Beispielauftrag werden nach diesen Zeitkriterien die jeweils angegebenen Punkte vergeben. Maßgeblich ist dabei die Zeit bis zur Erledigung des Beispielauftrages. Erledigt ist ein Auftrag, der alle Anforderungen auf der ausgedruckten Version des Auftrages erfüllt. Die Zeit beginnt mit Überreichung der·ausgedruckten Version des Auftrags. Als Zeitpunkt der Erledigung gilt das Ende der Simulation des Beispielauftrages auf der Projektionsleinwand. Der endgültig erzielte Punktwert für das Zuschlagskriterium.
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Geschwindigkeit errechnet sich aus dem Mittelwert der Punktergebnisse für alle 15.
Beispielaufträge.
1. Einhaltung der vorgegebenen Zeit (35 Punkte)
Es wird gewertet, ob der Bieter die vorgegebene Maximal-Zeit zur Erledigung des.
Beispielauftrages eingehalten hat. Ist dies der Fall, erhält der Bieter 35 Punkte,
Andernfalls 0 Punkte.
2. Schnelligkeit (65 Punkte)
Es wird gewertet, wie schnell der Bieter den Beispielauftrag erledigt. Der Bieter, der.
Den Auftrag am schnellsten erledigt, erhält 65 Punkte. Die übrigen Bieter erhalten für jede weitere Sekunde einen Abzug von 1 Punkt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: DuSternstrasse 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bsu.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428403093 📞
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§101a Abs. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 101-167797 (2012-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 195 807,77 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 213-351347
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 101-167797
ABl. S-Ausgabe: 213

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (50)
2. Funktionalität (30)
3. Programmierweise (10)
4. Programmiergeschwindigkeit (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-17 📅
Name: Trekwerk B.V.
Postanschrift: Pampuslaan 212
Postort: Weesp
Postleitzahl: 1382 JS
Land: Niederlande 🇳🇱
Quelle: OJS 2012/S 213-351347 (2012-11-02)
Ergänzende Angaben (2012-11-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 217-357049
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 213-351347
ABl. S-Ausgabe: 217
Quelle: OJS 2012/S 217-357049 (2012-11-06)