Veranstaltungsmanagement Erneuerbare Energien

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Die Bundesregierung verfolgt ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit dem Energiekonzept und den Beschlüssen zur Energiewende wurde festgelegt, dass der Anteil Erneuerbarer Energien (EE) an der Stromversorgung bis spätestens 2020 auf mindestens 35 % erhöht werden soll. Darüber hinaus wurden Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 (EE-Anteil am Strom mindestens 80 %, am Bruttoendenergiebedarf 60 %) beschlossen.
Ein zentraler Aufgabenbereich der Bundesregierung in diesem Kontext ist neben der finanziellen Förderung der Forschung zu übergreifenden Fragen der erneuerbaren Energien die Öffentlichkeitsarbeit dazu sowie die Kommunikation darüber. Nur so können neue Erkenntnisse in angemessener Geschwindigkeit verbreitet werden und Eingang in politische Aktivitäten finden.
Um diese Verbreitung zu gewährleisten, gilt es insbesondere, neue Erkenntnisse im Bereich erneuerbarer Energien Vertretern und Vertreterinnen anderer Bundesressorts sowie von Ländern und Kommunen aufbereitet zu präsentieren.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass sich Forschungsnehmer und Forschungsnehmerinnen von vom BMU geförderten Vorhaben miteinander vernetzen und ihre abgeschlossenen und soweit sinnvoll laufenden Arbeiten diskutieren, um Synergien festzustellen und Doppelförderung so weit wie möglich zu vermeiden. Ziel des Vorhabens ist es, neue Erkenntnisse aus den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Vorhaben und Projekte zu erneuerbaren Energien relevanten Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen einerseits sowie der Wissenschaft andererseits zugänglich zu machen und einen Rahmen für einen Austausch zwischen den Fachbereichen und Ebenen zu organisieren.
Für die Vorbereitung durchzuführender Veranstaltungen benötigt das BMU administrative Unterstützung bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fachveranstaltungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Inhaltlich werden die Präsentationen durch Forschungsnehmer des BMU vorbereitet. Daher gilt es, die Themen mit bundesweiter Relevanz aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie die Vorstellung von Ergebnissen aus BMU-Vorhaben öffentlichkeitswirksam zu begleiten, sowie die notwendigen Veranstaltungen administrativ professionell und effizient durchzuführen und gegebenenfalls nachzubereiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-20 Auftragsbekanntmachung
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang: Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 141-236136
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle angefordert werden können.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung verfolgt ambitionierte Ziele für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit dem Energiekonzept und den Beschlüssen zur Energiewende wurde festgelegt, dass der Anteil Erneuerbarer Energien (EE) an der Stromversorgung bis spätestens 2020 auf mindestens 35 % erhöht werden soll. Darüber hinaus wurden Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 (EE-Anteil am Strom mindestens 80 %, am Bruttoendenergiebedarf 60 %) beschlossen.
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Ein zentraler Aufgabenbereich der Bundesregierung in diesem Kontext ist neben der finanziellen Förderung der Forschung zu übergreifenden Fragen der erneuerbaren Energien die Öffentlichkeitsarbeit dazu sowie die Kommunikation darüber. Nur so können neue Erkenntnisse in angemessener Geschwindigkeit verbreitet werden und Eingang in politische Aktivitäten finden.
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Um diese Verbreitung zu gewährleisten, gilt es insbesondere, neue Erkenntnisse im Bereich erneuerbarer Energien Vertretern und Vertreterinnen anderer Bundesressorts sowie von Ländern und Kommunen aufbereitet zu präsentieren.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass sich Forschungsnehmer und Forschungsnehmerinnen von vom BMU geförderten Vorhaben miteinander vernetzen und ihre abgeschlossenen und soweit sinnvoll laufenden Arbeiten diskutieren, um Synergien festzustellen und Doppelförderung so weit wie möglich zu vermeiden. Ziel des Vorhabens ist es, neue Erkenntnisse aus den vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geförderten Vorhaben und Projekte zu erneuerbaren Energien relevanten Akteuren aus Bund, Ländern und Kommunen einerseits sowie der Wissenschaft andererseits zugänglich zu machen und einen Rahmen für einen Austausch zwischen den Fachbereichen und Ebenen zu organisieren.
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Für die Vorbereitung durchzuführender Veranstaltungen benötigt das BMU administrative Unterstützung bei der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fachveranstaltungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Inhaltlich werden die Präsentationen durch Forschungsnehmer des BMU vorbereitet. Daher gilt es, die Themen mit bundesweiter Relevanz aus dem Bereich erneuerbare Energien sowie die Vorstellung von Ergebnissen aus BMU-Vorhaben öffentlichkeitswirksam zu begleiten, sowie die notwendigen Veranstaltungen administrativ professionell und effizient durchzuführen und gegebenenfalls nachzubereiten.
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Dauer: 54 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für diePrüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw.für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitgliederder Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelneMitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigenUnterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters — Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,
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— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
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— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten,
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters.
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein:
— Erfahrungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien,
— Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Workshops und Veranstaltungen,
— Erfahrungen in der Moderation von Workshops und Veranstaltungen,
— Erfahrungen in der Dokumentation von Workshops und Veranstaltungen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "AllgemeinenVertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu denTeilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Susanne Beermann
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52425
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglichbei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 141-236136 (2012-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-409270
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 141-236136
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, vor dem Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-20 📅
Name: Ecologic Institut gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Pfalzburger Straße 43/44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich wurden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2012/S 248-409270 (2012-12-20)