Verfahren R 27/12 Beschaffung von Tinten und Tonern für HP Drucker (Rahmenvereinbarung)

Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle

Vertrag über die Lieferung von Toner und Tinten für die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, dieser wird in zwei Losen ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tonerkassetten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tonerkassetten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧
Telefon: +49 30450-574218 📞
Fax: +49 30450-7574218 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-05 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 130-216090
ABl. S-Ausgabe: 130
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des §1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000,00 💰
5 000 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Vertrag über die Lieferung von Toner und Tinten für die Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag abzuschließen, dieser wird in zwei Losen ausgeschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: R 27/12 Los 1 Toner
Kurze Beschreibung: Lieferung von diversen Tonern zu HP-Technik.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: R 27/12 Los 2 Tinte
Kurze Beschreibung: Lieferung von diversen Tinten für HP-Technik.
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: Müssen dem LV im vollem Umfang entsprechen.
Referenznummer: R 27/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Charité Universitätsmedizin Berlin.
Campus Benjamin Franklin.
Campus Mitte.
Campus Virchow-Klinikum.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem rechtsverbindlichen unterschriebenen Angebot sind für die Beurteilung der Eignung des Bieters folgende Unterlagen mit einzureichen:
— Firmenprofil: Gründungsjahr, Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Anzahl Mitarbeiter/innen,
— Eigenerklärung des Bewerbers zum Wirt 321, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist,
— Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt,
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist,
— Abgabe einer Erklärung zum Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von 3 Referenzkunden. Zu benennen sind die Größenordnungen und Laufzeiten der Referenzverträge. Es sind damit keine einmaligen Lieferverträge gemeint.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe ZVB/BVB.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rossignol

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: R 27/12
Zusätzliche Informationen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des §1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Unverzüglich ist eine Rüge nur dann, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt.
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Der Nachprüfungsantrag ist weiter gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: wie VI.1
Quelle: OJS 2012/S 130-216090 (2012-07-05)