Vergabe der "Regio Tram Nordhessen"
Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Erbringung von schienengestützten Personenverkehrsleistungen im SPNV mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellen Zweisystemfahrzeugen auf dem Netz der "Regio Tram Nordhessen" ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023, ggf. auch bis zu 7 Monate länger, ca. 2 284 000 Zugkm/Jahr; im Jahr 2014 ca. 3 000 000 Zugkm.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-04-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2013-02-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏
E-Mail: juergen.spielmann@nvv.de 📧
Fax: +49 5617094970 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 85-140298
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großraum Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jürgen Spielmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-06-29 📅
2011-04-23 📅
2012-04-21 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 123-081340
2011/S 80-130653
2012/S 78-127500
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2012/S 085-140298 (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Im Fahrplanjahr 2014 ca. 3 000 000 Zugkm; von 2015 bis 2023 ca. 2 284 000 Zugkm/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de 🌏
E-Mail: juergen.spielmann@nvv.de 📧
Fax: +49 5617094970 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 85-140298
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009. Da es sich bei den Verkehrsleistungen auf den RegioTram-Linien um einheitlich auf bestimmten Linien zu erbringende Verkehrsleistungen handelt, steht die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I A VOL/A (Kategorie 2: Landverkehr) in Rede. Folglich kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 2 VOL/A die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A zur Anwendung.
Die Leistungen sind mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellten Zweisystemfahrzeugen zu erbringen, die dem im hiesigen Verfahren ausgewählten Verkehrsunternehmen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt ebenfalls durch die RBK. Zwischen dem Verkehrsunternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen werden soll, und der RBK wird ein Fahrzeugbereitstellungsvertrag (FBV) abgeschlossen. Die RBK verpflichtet sich darin, dem Verkehrsunternehmen die Zweisystemfahrzeuge unter Einschluss bestimmter, im FBV benannter Nebenleistungen, zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts. Das für die Leistungen der RBK nach dem FBV anfallende Entgelt wird dem Verkehrsunternehmen in voller Höhe vom NVV erstattet. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen. Der NVV weist darauf hin, dass aus der Verpflichtung zur Nutzung der Regio-Tram Fahrzeuge ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB folgen kann, wenn diese Fahrzeuge vom früheren Auftragnehmer auf einen anderen Auftragnehmer übergehen. Die rechtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 613a BGB vorliegend erfüllt sind, obliegt den Bewerbern. Eine über einen etwaigen Betriebsübergang nach § 613a BGB hinausgehende Verpflichtung des Auftragnehmers nach Art. 4 Abs. 5 Satz 1 der VO 1370/2007 EG erfolgt nicht.
Die Durchführung der Verkehrsleistungen setzt voraus, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen über eine Genehmigung nach § 6 AEG i.V.m. der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung verfügt oder dass durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG nachgewiesen wird, dass diese nicht benötigt wird. Des Weiteren müssen dem erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung die für die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Linien erforderlichen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 37 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestandskräftig erteilt werden oder es muss bis zur Bestandskraft der Genehmigungen der Sofortvollzug der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen angeordnet werden. Das ausgewählte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Anträge unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen unter anderem vom Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG (Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) abhängt. Deren Vorliegen prüft die zuständige Genehmigungsbehörde unabhängig von der Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Eignungsprüfung seitens des Auftraggebers. Sollte die Erteilung der Genehmigungen aus in der Person des Gewinners des hiesigen Vergabeverfahrens liegenden Gründen, wie insbesondere dem Fehlen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen bestandskräftig versagt werden, so ist das ausgewählte Verkehrsunternehmen dem NVV zum Schadensersatz verpflichtet. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der NVV übernimmt keine Garantie dafür, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden.
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, soweit sie nach Maßgabe des jeweiligen Textes nicht ausdrücklich als Mindestbedingungen oder zwingend vorzulegend bezeichnet worden sind. Der NVV prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise.
Achtung: Nach § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A führt die Nichtvorlage auch nur einer als Mindestbedingung für den Nachweis der Eignung geforderten oder nachgeforderten Erklärung / eines als Mindestbedingung für die Prüfung der Eignung geforderten Nachweises zum Ausschluss des Angebots! Zwar besteht gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A die Möglichkeit, die Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Nachforderung besteht aber nicht.
Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen sind im Original einzureichen.
Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom NVV geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom NVV für geeignet erachteter Belege nachweisen. Hat der NVV nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im übrigen behält sich der NVV auch für die geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A vor. Auf die Ausführungen unter Ziffer 6 zur Form der einzureichenden Unterlagen wird verwiesen.
Wenn und soweit die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig zu den unter dieser Ziffer genannten Unterlagen. Soweit das Zertifikat die hier genannten Nachweise nicht beinhaltet, gelten die hiesigen Anforderungen hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der finanziellen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Beruft sich eine Bietergemeinschaft zum Beleg ihrer finanziellen oder fachlichen Leistungsfähigkeit auf die finanzielle oder fachliche Leistungsfähigkeit eines oder einzelner Mitglieder, hat die Bietergemeinschaft durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die dieser / diese nicht einseitig auflösen kann / können, nachzuweisen, dass sich das Mitglied / die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet hat / haben, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen der Bietergemeinschaft aus dem Auftrag einzustehen bzw. die Bietergemeinschaft tatsächlich über die Erfahrungen und Kenntnisse des Mitglieds / der Mitglieder verfügen kann.
Die vollständigen Angebote sind einschließlich aller dazugehörigen Nachweise und Erklärungen in der in den Vergabeunterlagen bestimmten Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Das Original des Angebots muss durch den Bieter bzw. durch eine für ihn vertretungsberechtigte Person / für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügt der Bieter durch Unterschrift auf dem Begleitschreiben, der Nachunternehmererklärung und dem Kalkulationsschema (Teil A und Teil B).
Bei Bietergemeinschaften muss die rechtsverbindliche Unterschrift durch alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen erfolgen. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall nach § 19 EG Abs. 3 lit. b) VOL/A von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied / einzelnen Mitgliedern aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Geschäftsführungsbefugnis für die Bietergemeinschaft zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes / dieser Mitglieder.
Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Erklärungen und Nachweisen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen.
Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen.
Die Bieter unterliegen mit der Abgabe eines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Die Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (vgl. Ziffer VI.4) dieser Bekanntmachung) können während der normalen Dienstzeiten auch über folgende Telefaxnummer erreicht werden: +49 6151125816.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von schienengestützten Personenverkehrsleistungen im SPNV mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellen Zweisystemfahrzeugen auf dem Netz der "Regio Tram Nordhessen" ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2013 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023, ggf. auch bis zu 7 Monate länger, ca. 2 284 000 Zugkm/Jahr; im Jahr 2014 ca. 3 000 000 Zugkm.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großraum Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die hiesigen Verkehrsleistungen unter Beachtung der für deren Betrieb geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Verkehrsleistungen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand).
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen
— arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— die Umwelt schützende Vorschriften und
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o.g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter lit. a) und b) achten). Die Eigenerklärung zu lit. a) muss sich zwar auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Sie kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
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Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind, vorlegen.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen.
c) Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Über-blick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
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d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
e) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist.
Die unter dieser Ziffer genannten Fremdnachweise und Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 31.5.2012 datieren.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nach:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesell-schaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
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oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesell-schaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
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— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen;
(ii) Eigenkapital;
(iii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten;
(iv) Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung;
(v) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum;
(vi) Ergebnis des Unternehmens;
(vii) Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
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Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen 3 Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
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c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
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d) Eigenerklärung über die vollständige Entrichtung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z.B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen.
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Zusätzlich hat sich der Dritte gegenüber dem Bieter zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Die entsprechende Vereinbarung, die der Dritte nicht einseitig auflösen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
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Die unter dieser Ziffer genannten Fremdnachweise und Eigenerklärungen dürfen – mit Ausnahme des Jahresabschlusses bzw. Prüfungsberichtes nicht vor dem 31.5.2012 datieren.
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits bei Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer aktuell gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG;
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b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 5 Jahren erbrachte Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im SPNV wird nicht gefordert);
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c) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 5 Jahren erbrachten Verkehr mit Straßenbahnen mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (ein bestimmter Umfang bereits erbrachter Leistungen im Straßenbahnverkehr wird nicht gefordert);
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d) alternativ zu b) und c) Darstellung der den dortigen Anforderungen entsprechenden Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV und im Straßenbahnverkehr.
Die unter lit. b) und c) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers / der betreffenden Auftraggeber oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. d)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z.B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen.
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Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen und Kenntnisse des Dritten verfügen kann.
Die unter dieser Ziffer genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 31.5.2012 datieren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Sonstige Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Durchführung der Verkehrsleistungen setzt voraus, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen über eine Genehmigung nach § 6 AEG i.V.m. der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung verfügt oder dass durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG nachgewiesen wird, dass diese nicht benötigt wird.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jürgen Spielmann
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-12-15 📅
Datum des Endes: 2023-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-06-29 📅
2011-04-23 📅
2012-04-21 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 123-081340
2011/S 80-130653
2012/S 78-127500
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A (VOL/A)" vom 20.11.2009. Da es sich bei den Verkehrsleistungen auf den RegioTram-Linien um einheitlich auf bestimmten Linien zu erbringende Verkehrsleistungen handelt, steht die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I A VOL/A (Kategorie 2: Landverkehr) in Rede. Folglich kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. § 1 EG Abs. 2 VOL/A die Bestimmungen des zweiten Abschnitts der VOL/A zur Anwendung.
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Die Leistungen sind mit von der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) zur Verfügung gestellten Zweisystemfahrzeugen zu erbringen, die dem im hiesigen Verfahren ausgewählten Verkehrsunternehmen verpflichtend zur Verfügung gestellt werden. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge erfolgt ebenfalls durch die RBK. Zwischen dem Verkehrsunternehmen, mit dem die Vereinbarung geschlossen werden soll, und der RBK wird ein Fahrzeugbereitstellungsvertrag (FBV) abgeschlossen. Die RBK verpflichtet sich darin, dem Verkehrsunternehmen die Zweisystemfahrzeuge unter Einschluss bestimmter, im FBV benannter Nebenleistungen, zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich im Gegenzug zur Zahlung eines Entgelts. Das für die Leistungen der RBK nach dem FBV anfallende Entgelt wird dem Verkehrsunternehmen in voller Höhe vom NVV erstattet. Nähere Regelungen enthalten die Vergabeunterlagen. Der NVV weist darauf hin, dass aus der Verpflichtung zur Nutzung der Regio-Tram Fahrzeuge ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB folgen kann, wenn diese Fahrzeuge vom früheren Auftragnehmer auf einen anderen Auftragnehmer übergehen. Die rechtliche Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 613a BGB vorliegend erfüllt sind, obliegt den Bewerbern. Eine über einen etwaigen Betriebsübergang nach § 613a BGB hinausgehende Verpflichtung des Auftragnehmers nach Art. 4 Abs. 5 Satz 1 der VO 1370/2007 EG erfolgt nicht.
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Die Durchführung der Verkehrsleistungen setzt voraus, dass das ausgewählte Verkehrsunternehmen über eine Genehmigung nach § 6 AEG i.V.m. der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung verfügt oder dass durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG nachgewiesen wird, dass diese nicht benötigt wird. Des Weiteren müssen dem erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung die für die dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Linien erforderlichen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen nach §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 37 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bestandskräftig erteilt werden oder es muss bis zur Bestandskraft der Genehmigungen der Sofortvollzug der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen angeordnet werden. Das ausgewählte Verkehrsunternehmen ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Anträge unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Erteilung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen unter anderem vom Vorliegen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 PBefG (Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung) abhängt. Deren Vorliegen prüft die zuständige Genehmigungsbehörde unabhängig von der Prüfung und Wertung der Angebote einschließlich der Eignungsprüfung seitens des Auftraggebers. Sollte die Erteilung der Genehmigungen aus in der Person des Gewinners des hiesigen Vergabeverfahrens liegenden Gründen, wie insbesondere dem Fehlen der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen bestandskräftig versagt werden, so ist das ausgewählte Verkehrsunternehmen dem NVV zum Schadensersatz verpflichtet. Näheres hierzu ist im Verkehrsvertrag geregelt. Der NVV übernimmt keine Garantie dafür, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungen erteilt werden.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Dienstleistung darzustellen. Dies soll durch Vorlage der unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen geschehen, die mit dem Angebot vorzulegen sind. Bei den in Rede stehenden Angaben handelt es sich nicht um Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung, soweit sie nach Maßgabe des jeweiligen Textes nicht ausdrücklich als Mindestbedingungen oder zwingend vorzulegend bezeichnet worden sind. Der NVV prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Angebot übersandten Nachweise.
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Achtung: Nach § 19 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A führt die Nichtvorlage auch nur einer als Mindestbedingung für den Nachweis der Eignung geforderten oder nachgeforderten Erklärung / eines als Mindestbedingung für die Prüfung der Eignung geforderten Nachweises zum Ausschluss des Angebots! Zwar besteht gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A die Möglichkeit, die Nachweise und Erklärungen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Nachforderung besteht aber nicht.
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Die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Die Eigenerklärungen sind im Original einzureichen.
Die Eigenerklärungen des Bieters müssen nicht zwingend unterzeichnet sein, soweit dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes zu entnehmen ist. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich, wenn diese nicht ausdrücklich gefordert werden. Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom NVV geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom NVV für geeignet erachteter Belege nachweisen. Hat der NVV nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise und zur Einreichung weiterer, ursprünglich nicht geforderter Unterlagen auffordern; im übrigen behält sich der NVV auch für die geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 EG Abs. 2 Satz 1 VOL/A vor. Auf die Ausführungen unter Ziffer 6 zur Form der einzureichenden Unterlagen wird verwiesen.
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Wenn und soweit die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise bereits im Rahmen einer Präqualifikation dem Hessischen Präqualifikationsregister vorgelegt worden sind, gilt die Vorlage des vom Hessischen Präqualifikationsregister ausgestellten Zertifikats als gleichwertig zu den unter dieser Ziffer genannten Unterlagen. Soweit das Zertifikat die hier genannten Nachweise nicht beinhaltet, gelten die hiesigen Anforderungen hinsichtlich der zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Unterlagen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Zuverlässigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Mitglied und die Nachweise der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der fachlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der finanziellen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied / diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Beruft sich eine Bietergemeinschaft zum Beleg ihrer finanziellen oder fachlichen Leistungsfähigkeit auf die finanzielle oder fachliche Leistungsfähigkeit eines oder einzelner Mitglieder, hat die Bietergemeinschaft durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Mitglied der Bietergemeinschaft / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, die dieser / diese nicht einseitig auflösen kann / können, nachzuweisen, dass sich das Mitglied / die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichtet hat / haben, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen der Bietergemeinschaft aus dem Auftrag einzustehen bzw. die Bietergemeinschaft tatsächlich über die Erfahrungen und Kenntnisse des Mitglieds / der Mitglieder verfügen kann.
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Die vollständigen Angebote sind einschließlich aller dazugehörigen Nachweise und Erklärungen in der in den Vergabeunterlagen bestimmten Form in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, der wie in den Vergabeunterlagen bestimmt zu kennzeichnen ist. Das Original des Angebots muss durch den Bieter bzw. durch eine für ihn vertretungsberechtigte Person / für ihn vertretungsberechtigte Personen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Diesem Erfordernis genügt der Bieter durch Unterschrift auf dem Begleitschreiben, der Nachunternehmererklärung und dem Kalkulationsschema (Teil A und Teil B).
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Bei Bietergemeinschaften muss die rechtsverbindliche Unterschrift durch alle an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen erfolgen. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall nach § 19 EG Abs. 3 lit. b) VOL/A von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied / einzelnen Mitgliedern aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Geschäftsführungsbefugnis für die Bietergemeinschaft zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes / dieser Mitglieder.
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Das Angebot und alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Erklärungen und Nachweisen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen.
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Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z.B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen.
Die Bieter unterliegen mit der Abgabe eines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 22 EG VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Die Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (vgl. Ziffer VI.4) dieser Bekanntmachung) können während der normalen Dienstzeiten auch über folgende Telefaxnummer erreicht werden: +49 6151125816.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 Fristbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2012/S 085-140298 (2012-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV Nordhessischer Verkehrsverbund)
Kontakt
Telefon: +49 5617094967 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 029-044587
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 85-140298
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: RT-Verg 2013
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-13 📅
Name: Bietergemeinschaft aus Hessische Landesbahn GmbH und Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60318
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Spielmann
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2013/S 029-044587 (2013-02-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV Nordhessischer Verkehrsverbund)
Kontakt
Telefon: +49 5617094967 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 029-044587
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 85-140298
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Über die Zuschlagsentscheidung war ein Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 102 ff. GWB vor der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt anhängig. Dieses Verfahren wurde im Januar 2013 abgeschlossen.
nachr. HAD-Ref. : 1468/59
nachr. V-Nr/AKZ: RT-Verg 2013.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: RT-Verg 2013
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-13 📅
Name: Bietergemeinschaft aus Hessische Landesbahn GmbH und Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 18
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60318
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Spielmann
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2013/S 029-044587 (2013-02-06)
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