Vergabe der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier (PPK) sowie Behältergestellung und -bewirtschaftung
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Altpapier (PPK) im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim (inklusive Behälteridentifikationssystem),
— Gestellung von Behältern (MGB) sowie Bewirtschaftung der Behälter für die Sammlung von Altpapier (PPK) im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim,
— Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wird im Gebiet des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim eine gewerbliche Sammlung von Altpapier (PPK) durch eine Arbeitsgemeinschaft von privaten Entsorgungsunternehmen durchgeführt. Diese gewerbliche Sammlung wurde der zuständigen Stelle, der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises, angezeigt. Die untere Abfallbehörde des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim hat nach Prüfung der Anzeigen die gewerblichen Sammlungen bis zum 30.6.2013 befristet. Nach Ablauf der Frist wird mit diesem Ausschreibungsverfahren die flächendeckende kommunale Altpapiersammlung im Landkreis eingeführt werden, die die bisherigen gewerblichen Sammlungen ablöst.
Aufhebungsvorbehalt: Die privaten Sammelunternehmen, die die genannte gewerbliche Sammlung betreiben, haben Klage gegen die Unterlassungsverfügung der unteren Abfallbehörde eingereicht. Das Gerichtsverfahren ist zurzeit anhängig. Sollte bis zum geplanten Zuschlagstermin kein Urteil bzw. ein für den Landkreis negatives Urteil ergehen, d. h. die gewerbliche Sammlung kann auch nach dem 30.6.2013 fortgesetzt werden, so wird die Ausschreibung in beiden Fachlosen durch den Landkreis aufgehoben werden.
Mengenvorbehalt: Der Auftraggeber schreibt 100 % der Altpapiermenge zur Sammlung und Verwertung aus, d. h. den kommunalen Altpapieranteil sowie den lizenzierten Altpapieranteil der Systembetreiber. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern stellt der Auftraggeber die Verwertung von Altpapier unter den Vorbehalt, dass nur der kommunale Altpapieranteil zu verwerten ist, falls es eine Einigung zwischen dem Auftraggeber und den Systembetreibern über die Vergütungshöhe gibt bzw. falls die Systembetreiber auf eine körperliche Überlassung ihres Altpapieranteils bestehen. Eine Preisanpassung findet im Fall dieser Mengenreduzierung nicht statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-10-22
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Auftragsbekanntmachung
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2013-03-05
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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