Vergabe der Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen

Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus)

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK) und Elektrogroßgeräten,
— Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern zur Erfassung von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK),
— Verwertung von Sperrabfall und Altpapier (PPK),
— Betrieb des Wertstoffhofes inkl. Personal- und Behälterbereitstellung.
In der Gemeinde Sulzbach (Taunus).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-07 Auftragsbekanntmachung
2012-09-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Fachlos 1:Sammlung und Beförderung von 1 628 Mg/a Restabfall, 348 Mg/a Bioabfall, 616 Mg/a Altpapier (PPK), 435 Mg/a Sperrabfall, 821 Stück/a Elektrogroßgeräte inkl. Gestellung von 5 289 Abfallbehältern und Behälterbewirtschaftung (ca. 157 Tauschvorgänge/a), der Verwertung von 525 Mg/a Altpapier (PPK) und Verwertung von 261 Mg/a Sperrabfall.Fachlos 2:Betrieb des Wertstoffhofes mit ca. 520 Arbeitsstunden/a. Bereitstellung von 11 Behältern auf dem Wertstoffhof, Durchführung von 166 Abfuhren/a sowie die Verwertung/Entsorgung von 180 Mg/a Bauschutt, 46 Mg/a Mischschutt, 12 Mg/a Textile Bodenbeläge, 10 Mg/a Altmetall und 2 Mg/a Altreifen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Postanschrift: Hauptstraße 11
Postleitzahl: 65843
Postort: Sulzbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.sulzbach-taunus.de 🌏
E-Mail: info@sulzbach-taunus.de 📧
Telefon: +49 61967021-0 📞
Fax: +49 619673827 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-07 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 90-148507
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 4194/2. Nachr. V-Nr/AKZ: 001.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur:
— Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK) und Elektrogroßgeräten,
— Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern zur Erfassung von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK),
— Verwertung von Sperrabfall und Altpapier (PPK),
— Betrieb des Wertstoffhofes inkl. Personal- und Behälterbereitstellung.
In der Gemeinde Sulzbach (Taunus).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1
Kurze Beschreibung:
— Sammlung und Beförderung von Rest-, Sperr- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK) und Elektrogroßgeräten,— Gestellung und Bewirtschaftung von Behältern zur Erfassung von Rest- und Bioabfall sowie Altpapier (PPK),— Verwertung von Sperrabfall und Altpapier (PPK).
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— Verwertung von Sperrabfall und Altpapier (PPK).
Menge oder Umfang: Sammlung und Beförderung von 1 628 Mg/a Restabfall, 348 Mg/a Bioabfall, 616 Mg/a Altpapier (PPK), 435 Mg/a Sperrabfall, 821 Stück/a Elektrogroßgeräte inkl. Gestellung von 5 289 Abfallbehältern und Behälterbewirtschaftung (ca. 157 Tauschvorgänge/a), der Verwertung von 525 Mg/a Altpapier (PPK) und Verwertung von 261 Mg/a Sperrabfall.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2
Kurze Beschreibung: Betrieb des Wertstoffhofes inkl. Personal- und Behälterbereitstellung.
Menge oder Umfang: Betrieb des Wertstoffhofes mit ca. 520 Arbeitsstunden/a. Bereitstellung von 11 Behältern auf dem Wertstoffhof, Durchführung von 166 Abfuhren/a sowie die Verwertung/Entsorgung von 180 Mg/a Bauschutt, 46 Mg/a Mischschutt, 12 Mg/a Textile Bodenbeläge, 10 Mg/a Altmetall und 2 Mg/a Altreifen.
Fachlos 1:
Fachlos 2:
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit der Verträge für das Fachlos 1 und Fachlos 2 um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2016 ausgeübt werden.
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Referenznummer: 001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 65843 Sulzbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).“.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.“.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis Auftragsbeginn erweitert wird. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Für den Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern versichere(n) ich/wir, dass die Unterauftragnehmer über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 52 Absatz 1 KrW-/AbfG bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Unterauftragnehmer ansässig ist, verfügen, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. bis Auftragsbeginn auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang erweitert wird.“.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auf Anforderung sind Behältermuster innerhalb von 7 Kalendertagen an folgende Adresse des Auftraggebers auf eigene Kosten zu liefern: Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus), Hauptstraße 11, 65843 Sulzbach. Die Behältermuster umfassen je einen Behälter mit 120 l, 240 l und 1 100 l Fassungsvermögen pro betreffende Abfallfraktion. Die Behältermuster müssen die technischen Anforderungen aus Ziffer 6.3.7.3 der Vergabeunterlagen erfüllen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— Fachlos 1: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, des Betriebshofes, Sitz verantwortlicher Ansprechpartner etc. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 2: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes, des Betriebshofes, Sitz verantwortlicher Ansprechpartner etc. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 1: Darstellung des geplanten Fahrzeugeinsatzes (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 1: Darstellung der geplanten Entsorgungs-/Verwertungswege (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 2: Darstellung der geplanten Entsorgungs-/Verwertungswege (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 1: Darstellung der Behältergestellung und -bewirtschaftung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Fachlos 2: Darstellung der Behältergestellung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird für Fachlos 1 und Fachlos 2 jeweils eine Sicherheit in Höhe von 3 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (Basislaufzeit ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens bis zum 1.12.2012 vorzulegen ist.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK) werden als positive Summanden addiert.
Der Bieter hat nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage H den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Für die Nutzung der Wertstoffhoffläche der Gemeinde Sulzbach (Taunus) (Fachlos 2) wird zusätzlich eine Sicherheit in Höhe von EURO 15 000 für die gesamte Vertragsdauer gefordert.
Die Vertragserfüllungssicherheiten der Fachlose 1 und 2 werden mit Ausnahme der Zusatz-Sicherheitsleistung für Fachlos 2 um die Hälfte reduziert nach einer i. W. beanstandungsfreien Leistungserbringung über einen Zeitraum von sechs Monaten und vollständig freigegeben nach einer i. W. beanstandungsfreien Leistungserbringung von weiteren sechs Monaten.
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Weitere Regelungen befinden sich in den Verträgen (siehe Anlage 1 und Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass.
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass.
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungs- und Entsorgungsleistung von Abfällen (z. B. Papierfabrik für die Verwertung von Altpapier) im Rahmen der hier vorliegenden Ausschreibung ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind gegen Zahlung per Verrechnungsscheck zu erhalten. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Kontaktperson: Frau Janina Koj
Telefon: +49 61967021-45 📞
Fax: +49 61967021-1145 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 001
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 4194/2.
Nachr. V-Nr/AKZ: 001.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 090-148507 (2012-05-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 181-297063
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 90-148507
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Nachr. HAD-Ref.: 4290/7 nachr. V-Nr/AKZ: 001.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-04 📅
Name: Kilb Städtereinigung GmbH
Postanschrift: Zeilsheimer Weg 4
Postort: Kelkheim
Postleitzahl: 65779
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 496151126834 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2012/S 181-297063 (2012-09-17)