Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK) 2013

avea GmbH & Co. KG

Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Leverkusen sowie aus den Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises ab dem 1.1.2013 bis zum 31.12.2013 führen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung kommt, d.h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers.
Der Auftragnehmer hat das Altpapier (PPK) an den vom Auftraggeber betriebenen Übergabestellen abzuholen. Die Umladung auf die Abholfahrzeuge des Auftragnehmers führt der Auftraggeber durch.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-20 Auftragsbekanntmachung
2012-10-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Zur Ausschreibung kommen ca. 30 000 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVEA GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Eisholz 3
Postleitzahl: 51373
Postort: Leverkusen
Kontakt
Internetadresse: http://www.avea.de 🌏
E-Mail: einkauf@avea.de 📧
Telefon: +49 2148668-443 📞
Fax: +49 2148668-450 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 141-236197
ABl. S-Ausgabe: 141

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Leverkusen sowie aus den Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises ab dem 1.1.2013 bis zum 31.12.2013 führen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung kommt, d.h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers.
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Der Auftragnehmer hat das Altpapier (PPK) an den vom Auftraggeber betriebenen Übergabestellen abzuholen. Die Umladung auf die Abholfahrzeuge des Auftragnehmers führt der Auftraggeber durch.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1.
Kurze Beschreibung: Verwertung von 12 000 Mg pro Jahr Altpapier (PPK). Abholung am Standort Lindlar.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2.
Kurze Beschreibung:
Verwertung von 10 000 Mg pro Jahr Altpapier (PPK). Abholung am Standort Bergisch-Gladbach.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3.
Kurze Beschreibung:
Verwertung von 8 000 Mg pro Jahr Altpapier (PPK). Abholung am Standort Leverkusen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (1.1.2014 bis 31.12.2014), wenn der Auftraggeber nicht bis zum 30.9.2013 den Vertrag kündigt (einseitige Verlängerungsoption).
Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (1.1.2015 bis 31.12.2015), wenn keine der beiden Vertragsparteien den Vertrag bis zum 30.6.2014 kündigt (beidseitige Verlängerungsoption).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen, Lindlar, Bergisch-Gladbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen,
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— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).“
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.“
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— getrennt nach Losen: Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der ggf. notwendigen Transporte zu den Verwertungsanlagen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— falls zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falles des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (Basislaufzeit ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Logistikkosten) und Erstattungen (Gutschrift für die Verwertung von Altpapier) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 2 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird vom Auftraggeber freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit (ggf. nach Verlängerungsoption) und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in dem Vertrag (siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen).
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass.
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert im Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern. Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z.B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vorab Banküberweisung Sparkasse Leverkusen, Blz. 375 514 40, Kontonummer 100 085 000 mit dem Vermerk "Verwertung von Altpapier (PPK)". Der Einzahlungsbeleg ist der Anforderung beizufügen. Die Entschädigung wird nicht zurückerstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Frank Manger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 221147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 141-236197 (2012-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-349413
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 141-236197
ABl. S-Ausgabe: 212

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-22 📅
Name: Alba West GmbH
Postanschrift: Zur Halbinsel 9
Postort: Essen
Postleitzahl: 45356
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Droemont GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zeppelinstr. 10-12
Postort: Pulheim
Postleitzahl: 50259

3️⃣
Name: EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Postanschrift: Greefsalle 1-5
Postort: Viersen
Postleitzahl: 41747
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
8
9

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Manger

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2211/47-3116 📞
Fax: +49 2211/47-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 212-349413 (2012-10-30)