Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Vermittlung von Dachflächen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
Durch eine abgeschlossene Klimaschutzvereinbarung mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz setzt die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ihrem Engagement im Umweltschutz konkrete Ziele: Der Energieeinsatz in den von der BIM betreuten Liegenschaften (wie beispielsweise Polizei, Feuerwehr, Oberstufenzentren, Verwaltungsgebäude) und die damit verbundenen CO2-Emissionen sollen bis zum Jahr 2015 um insgesamt mindestens 21 Prozent gesenkt werden. Der Einsatz erneuerbarer Energien durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ist ein wesentlicher Schritt im Klima- und Umweltschutz. Zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Berlin hat es sich die BIM daher zur Aufgabe gemacht, geeignete Dachflächen im Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zur Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu sollen Pachtverträge mit Betreibern von PVAnlagen für zu errichtende PV-Anlagen im Land Berlin abgeschlossen werden. Es sollen ca. 200 einzelne PV-Anlagen bis Ende 2015 realisiert werden.
Durch eine externen Dienstleister (Vermittler) soll dieses Vorhaben in verstärkter Form umgesetzt werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit dem Ziel der Vermittlung von Dachflächen an Investoren/Betreiber zur Errichtung von PV - Anlagen.
Der Konzessionsnehmer soll hierzu zunächst in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber für die Bebauung mit PV – Anlagen geeignete Dachflächen aus einem vorgegebenen Bestand herausfiltern und diese gegebenenfalls zu sinnvollen „Pakten“ bündeln. Anschließend soll der Konzessionsnehmer geeignete Investoren/Betreiber ermitteln, die auf den Dachflächen, PV – Anlagen auf eigene Kosten errichten.
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, mit geeigneten Investoren/Betreibern anschließend Pachtverträge über die Nutzung der Dachflächen abzuschließen. Zielsetzung ist es, dass bis Ende 2015 ca. 200 PV-Anlagen auf Dachflächen realisiert werden. Bei erfolgreicher Vermittlung eines Investors/Betreibers ist der Konzessionsnehmer berechtigt, von dem Investor/Betreiber eine Provision zu verlangen. Die Höhe der an den Konzessionsnehmer zu zahlenden Provision wird im Laufe des Verhandlungsverfahrens mit denjenigen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erörtert. Der Konzessionsgeber zahlt an den Konzessionsnehmer daneben keine gesonderte Vergütung. Näheres regelt der mit dem erfolgreichen Bieter noch abzuschließende Vermittlungs- und Managementvertrag (vgl. IV.1.2. und III.1.2.).
Aufgabe des Konzessionsnehmers ist es, die Verpachtung der Dachflächen an Investoren/Betreiber unterschriftsreif vorzubereiten. Hierzu gehört insbesondere die Aufbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Dokumente (z.B. Individualisierung des bereits als Muster vorhandenen Pachtvertrages).
Nach Abschluss der Pachtverträge ist noch die ordnungsgemäße Realisierung/Errichtung der PV-Anlagen auf den Dachflächen durch den Investor/Betreiber zu betreuen. Dies umfasst insbesondere vom Konzessionsnehmer zu erbringende laufende Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber und den vom Konzessionsgeber eingesetzten sonstigen Fachleuten (Sachverständige zur Beweissicherung zur Vermeidung von Schäden an den Gebäuden) sowie mit den Nutzern der Gebäude auf denen die PV-Anlagen errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-05-07
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Auftragsbekanntmachung
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2012-05-11
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Ergänzende Angaben
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2012-11-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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