Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Verpachtung der Kantine der bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Es wird die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb der gemeinsamen Kantine der bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst beabsichtigt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Kantinen
Menge oder Umfang:
“Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Kantinen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Postanschrift: Salvatorstr. 2
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmuk.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stmuk.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921862129 📞
Fax: +49 8921863129 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 192-316221
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen

“Es ist beabsichtigt einen Pachtvertrag mit mehrjähriger Laufzeit abzuschließen.”
Quelle: OJS 2012/S 192-316221 (2012-10-02)